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Urteil Landgericht

Hupps, da ist es ja, das verleugnete Urteil des LG Dortmund.

Stand der Ermittlungen


Erinnerungslücken?


Hoppla.

Hatte doch der so weise Mönch Nippon D. bei zahlreichen Befragungen, unter anderem auch im Kreis seiner Mönchbruderschaft, versichert, er habe keine Anzeigen bei der Polizei getätigt.
( Was ein Mönch, der streng nach den 227 Grundsatz - Regeln, dem Dhamma lebt, auch nicht darf )
Jetzt stellt sich allerdings heraus, dass nur er allein der Anzeigenerstatter war.

Einstellung der Ermittlungen

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Aus 1001 Tempel

Die Mär vom little Jo.


Fortsetzung folgt

Leider sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht spruchreif abgeschlossen daher noch etwas Geduld.

Es wird eine komplette "Hitliste" der Lügen des Mönchs Nippon D. und seines Pseudovorstandes eingestellt, nebst den Aussagen bei Polizei und Staatsanwaltschaft,
ebenso sämtliche Email`s, die mich seit Beginn der Unstimmigkeiten erreichen.
Ein fantastisches Werk der "frommen" Besucher des Tempels Wat Dha..... .


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Wie erwartet ging der Verhandlungstermin für die Kläger, sprich die ausgeschlossenen Mitglieder, aus.
Jeder, der der deutschen Spache einigermassen mächtig ist, hat dies am Prozesstag auch mitbekommen.
Nicht so der beklagte Vorstand, er ist der Meinung der Prozess sei für Ihn gewonnen und veranstaltete eine Partie. ?

Special thank`s to " Tom_maithai deutsch-thai@yahoo.de " for observation, brainless commentary and twaddle.

Ruhrnachrichten vom 01.08.2009

Ruhrnachrichten Übersetzung

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Aus aller Welt


Der US-TV - Prediger Jim Bakker, gemeinsam mit seiner Frau Tammy Faye Herr und "Seelenhirte" seiner rund 500.000 Mitglieder zählenden "Kirche" PTL (Praise The Lord = Gelobt sei Gott), musste 1987 zugeben, mit der Ex-Sekretärin der Kirche, Jessica Hahn, ein Verhältnis gehabt zu haben.

Aus den Millionenspenden seiner Anhänger bot er der Frau 265.000 Dollar Schweigegeld an. Zusammen mit diesem Skandal kam heraus, dass Bakker und seine Frau jahrelang fast vier Millionen Dollar von 172 Millionen Dollar Spenden der Frommen für private Zwecke abgezweigt hatten.

Davon leisteten sich die Bakkers Luxusvillen, die teuersten Autos, luxuriöseste Kleidung und sogar – eine Hundehütte mit Klimaanlage.

Wegen der Spendenunterschlagung und arglistiger Täuschung wurde Bakker zu 40 Jahren Haft verurteilt.

Jessica Hahn dagegen erschien auf der Playboy-Titelseite und heiratete den Erfinder von "Al Bundy".





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Das sagt der Gesetzgeber zu ...





BETRUG UND URKUNDENFÄLSCHUNG IM STRAFRECHT

Betrug (§ 146 Strafgesetzbuch)

Beide Straftatbestände können in unterschiedlichen Erscheinungsformen begangen werden und treten häufig im gemeinsamen Zusammenhang auf.
Einen Betrug begeht, wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt. Die Strafdrohung beträgt bis zu 6 Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen. Erläuterung zu den einzelnen Begriffen:
Vorsatz:
Für die Strafbarkeit genügt schon der bedingte Vorsatz, d.h. der Täter rechnet nicht mit Bestimmtheit mit dem Erfolg, hält ihn aber ernstlich für möglich und nimmt ihn in Kauf.


Welche Merkmale zeichnen einen Betrug?
- Vorspiegeln falscher Tatsachen oder Entstellung, Unterdrückung wahrer Tatsachen
- Erregung eines Irrtums bei dem Geschädigten
- Dadurch sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil verschaffen

Wie wird Betrug bestraft?
Betrug wird bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.
Gehen Sie davon aus, dass Gerichte tendenziell Betrüger hart bestrafen.
Gehen Sie davon aus, dass der Ersttäter schon mit einer Geldstrafe eines Nettogehalts rechnen muss.
Die Grenzen nach oben sind jedoch fließend.


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Gewerbsmäßiger Betrug (§ 148 Strafgesetzbuch)

Dafür liegt der weitere Vorsatz in der Absicht, sich eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen; Die Freiheitsstrafe beträgt 6 Monate bis zu fünf Jahre bzw. 1 bis 10 Jahre.

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Urkundenfälschung (§ 223 Strafgesetzbuch)

Wer eine falsche Urkunde mit dem Vorsatz herstellt oder eine echte Urkunde mit dem Vorsatz verfälscht, dass sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechts-verhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werde, oder eine derart verfälschte oder falsche Urkunde hiezu benützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

Zu den einzelnen Begriffen:

Urkunde:
Eine Urkunde im strafrechtlichen Sinn ist eine Schrift, die errichtet worden ist, um ein Recht oder Rechtsverhältnis zu begründen, abzuändern oder aufzuheben (zB ein Vertrag) oder eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen (zB ein Protokoll).

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Zweckverfehlung [§ 263]

Rückausnahme zur bewussten Selbstschädigung, die dann den Betrug vollendet, wenn das Opfer zwar wusste, dass es mit der einseitigen
Leistungshingabe sein Vermögen mindern werde, aber mit der Leistung einen wirtschaftlichen oder sozialen Zweck verfolgte,
der mit der Vermögenshingabe nicht erreicht wurde. Hauptfall Bettel-, Spendenbetrug.

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Der Spendenbetrug

Betrug, sei es zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten, setzt das Hervorrufen eines Irrtums durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen voraus mit dem Ziel, den Adressaten zu einer Vermögensverfügung zu veranlassen. Kausalzusammenhang ist also nötig: einerseits muß der Irrtum durch die Täuschung verursacht sein, andererseits die Vermögensverfügung durch den Irrtum und schließlich die Vermögensschädigung durch die Verfügung.Für die Vorspiegelung reicht die Behauptung besonders hoher Spenden anderer Personen nach herrschender Rechtsprechung und Lehre nicht aus, auch wenn sie die Spendenbereitschaft des Opfers erhöht. Ausreichend ist es aber, wenn mit der durch Vortäuschung falscher Tatsachen herbeigeführten Vermögensverfügung der vom Opfer erwartete soziale Sinn und Zweck der Spende nicht erreicht wird.
Das ist dann der Fall, wenn bei Weggabe von Vermögenswerten der Schaden darin liegt, daß die Leistung des Getäuschten den von ihm verfolgten sozialen Zweck nicht erreicht. Letzteres ist typischerweise von Bedeutung beim Spendenbetrug und in ähnlichen Fällen, wo der Getäuschte zwar die rein rechnerische Verminderung seines Vermögens, nicht aber den in der Zweckverfehlung seiner Leistung liegenden Schaden kennt.


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Frankfurt/Main (dpa/lhe)17.09.2008 - Mit Haftstrafen bis zu fünf Jahren und neun Monaten ist am Mittwoch der Prozess um einen millionenschweren Spendenskandal beim türkischen Wohltätigkeitsverein "Deniz Feneri" zu Ende gegangen.

Das Landgericht Frankfurt verhängte die höchste Strafe gegen den 45 Jahre alten Gründer der deutschen Sektion und späteren Geschäftsführer. Dessen Nachfolger (40) erhielt zwei Jahre und neun Monate Haft. Der frühere Buchhalter (44) des Vereins kam mit einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten davon. Damit lag die Strafkammer in allen drei Fällen geringfügig unter den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft. Das schnelle Ende des eigentlich bis Dezember terminierten Betrugsverfahrens wurde durch eine Absprache aller Verfahrensbeteiligten möglich.
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Vorsitzender Richter Jochen Müller sprach in der Urteilsbegründung von einem "Spendenbetrug, der alles überragt, was ich bislang erlebt habe". Mehr als 20000 Einzelspender hatten 41 Millionen Euro gespendet, von denen 16 Millionen verschwunden sind. Gleichwohl sei die Affäre "keine innertürkische Angelegenheit, aus der sich die deutsche Justiz hätte heraushalten sollen", so Müller. Akquiriere ein Verein in Deutschland Spenden, müsse er sich auch der deutschen Justiz stellen, falls etwas nicht stimme.

Müller betonte, dass es keinerlei politische Einflussnahme auf das Gericht gegeben habe. "Die deutsche Justiz ist unabhängig", sagte der Richter mit Blick auf die zahlreich im Gerichtssaal vertretenen türkischen Journalisten und Kamerateams. In der Türkei waren Vorwürfe laut geworden, die islamisch-konservativen Partei AKP von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan habe von den veruntreuten Geldern profitiert. Staatsanwältin Kerstin Lotz hatte bereits in ihrem Schlussvortrag darauf hingewiesen, dass es in dem Prozess keine Belege dafür gegeben habe, dass tatsächlich Spendengelder in türkische Regierungskreise geflossen seien.

Die deutsche Abteilung von "Deniz Feneri" nannte Müller "eine Fata Morgana", die nur dem Zweck gedient habe, dem Hauptangeklagten finanzielle Mittel für die Beteiligung an zahlreichen Kapitalgesellschaften zu beschaffen. Keine vereinsinterne Organisation habe die Verwendung der Spenden festgelegt und überwacht. Der Weg des Geldes habe sich in der Türkei verloren.

Mit dem Geld wurden unter anderem die Anschubfinanzierung für den religiös motivierten Fernsehsender "Kanal sieben" besorgt, sowie ein Fährschiff in der Ostsee unterhalten.