Vertragsrecht ist kein Rechtsgebiet im Sinne einer Fachsparte. Die Vertragsgestaltung (Entwurf, Verhandlung und regelmäßige Überprüfung) ist jedoch ein wichtiger Bestandteil der außergerichtlichen, beratenden Tätigkeit des Rechtsanwalts. Vorsicht ist geboten gegenüber Formularbüchern, die "Musterverträge von der Stange" beinhalten. Schablonenhafte Verträge, die nicht auf den konkreten Einzelfall zugeschnitten sind (und für die kein Buchautor haftet), werden selten "wasserdicht" sein. Ein kompetent gestalteter Vertrag hilft gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen oder, wenn sie sich nicht vermeiden lassen, zu obsiegen. Besondere Bedeutung hat das Vertragsrecht in folgenden Rechtsgebieten:
Beispiele: Aufsetzen eines Testaments, Abschluß eines Erbschaftsvertrags
Beispiele: Abschluß eines Ehevertrags, Vereinbarungen anläßlich der Scheidung (Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Unterhalt)
Beispiele: Bauvertrag, Maklervertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag
Beispiele: Abschluß eines Versicherungsvertrag, Inanspruchnahme einer Versicherung. Von großer Bedeutung sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (das "Kleingedruckte")
Beispiele: Abschluß eines Gesellschaftsvertrags (Unternehmensgründung) oder eines Übernahmevertrags (Unternehmesnachfolge); Handelsverträge (Kauf und Verkauf, Lieferung, Vertrieb, Mietkauf - "Leasing" -, Konzessionen - "Franchise"); urheberrechtliche Verträge (Verwertung von Patenten, Lizenzen, Markennamen und Gebrauchsmustern); Arbeitsverträge.
Vor allem im Immobilienrecht und im Wirtschaftsrecht ist das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von besonderer Bedeutung.
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