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Leserbrief in den LG NR Aktiv 1/2002 des Vereines für Deutsche Schäferhunde
(Jürgen Zank),
Hennef, den 08.03.02

Chippen, eine Gefahr für meinen Hund?

Die Landeshundeverordnung sieht vor, das alle Hundehalter eines Hundes, der größer als 40 cm und
schwerer als 20 kg ist, diesen chippen müssen. Weiterhin ist ein polizeiliches Führungszeugnis,
ein Nachweis der Haftpflichtversicherung und ein Sachkundenachweis erforderlich.
Als eingetragener Züchter und Hundehalter Deutscher Schäferhunde, die alle durch eine
Tätowiernummer im Ohr registriert sind, wurde ich von meinem Ordnungsamt aufgefordert,
die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Obwohl ich schon einige Nachteile über das Chippen gehört habe, erschien es mir doch
notwendig, mich den Anforderungen als verantwortungsbewußter Hundehalter zu stellen.So ließ ich
meine 5 Schäferhunde am 04.02.2002 chippen.
Auch mein Rüde Bill vom Fluchtweg, der neben seiner Tätowiernummer auch noch durch einen DNA-Test
beim SV registriert ist, erhielt einen Mikrochip.
Bereits 2 Tage später begann sich eine Geschwulst unterhalt der Einstichstelle zu bilden, die
zusehends größer wurde. Ich suchte den Tierarzt auf, der meinen Hund wenige Tage zuvor gechippt
hatte. Er diagnostizierte einen Spritzenabzess und bedauerte diese Folge seines Eingriffes sehr.
Er erklärte mir jedoch, dass die jederzeit vorkommen könnte, da am Hals des Hundes viele Blutgefäße
verlaufen und die Möglichkeit, mit der recht großen Einstichnadel eine Arterie zu treffen,
durchaus vorhanden ist.Er versuchte Bill an der betroffenen Stelle Gewebewasser zu entziehen und
ich hoffte, die Sache sei damit erledigt.Zur Sicherheit spritzte er ein Antibiotikum und gab mir
noch für ca. 14 Tage ein entzündungshemmendes Medikament mit.
Mein Rüde wird seit 3 Jahren überregional geführt. Auch in diesem Jahr zeigte sich Bill in einem
guten gesundheitlichen und konditionell sehr gutem Zustand.
Sein jetziger Trainingsstand gibt Anlass zur Hoffnung, das er sich auf der LGA 2002
ausbildungstechnisch auf sehr hohem Leistungsniveau präsentieren kann.
Der erste Wettkampf für diese Saison sollte der Niederrheinpokal am 9./10.03.2002 sein.
Bedauerlicherweise bekam Bill am 03.03. erneut eine Verdickung am Hals.
Ich fuhr am 04.03. sofort wieder zu diesem Tierarzt. Er teilte mir diesmal mit, dass das Abzess
eintrocknen müsste und das Entziehen von Flüssigkeit nichts mehr bringe.
Wieder bekam ich für meinen Rüden Medikamente mit nach Hause.
Mehrere Wochen Trainingspause wären unbedingt erforderlich.
5 Tage vor der Prüfung kann ich meinen Hund nun nicht mehr arbeiten. Er kann zur Zeit,
wegen der starken Schwellung am Hals, kein Halsband tragen und steht unter Einfluss von Medikamenten.
Ich werde mit Bill beim Niederrheinpokal nicht an den Start gehen können!
Als pflichtbewusster Bürger und verantwortungsvoller Hundehalter war ich bereit zeitliche und
finanzielle Einbußen hinzunehmen, um meinen Hund den Anforderungen der Landesverordnung
entsprechend registrieren zu lassen.
Ich bin jedoch nicht bereit, die Gesundheit meines Leistungsrüden aufs Spiel zu setzen!
Hunde und ihre Hundehalter werden durch Auflagen der Ordnungsämtern zu Opfern einer praxisfernen
Bürokratie.
Wenn durch das Chippen die Gesundheit unserer Hunde gefährdet ist, so kann es nicht im Interesse
einer Hundeverordnung sein,diese Risiken in Kauf zu nehmen.
Ich möchte den Verantwortlichen des SV und alle anderen Verbände dazu aufrufen,
für das Interesse der Halter von Gebrauchshunderassen einzutreten.
Unsere Hunde brauchen neben Tätowiernummer und DNA-Test keine dritte Registrierung.
Ich möchte an den Vorstand appellieren, sich für die Forderung stark zu machen,
auf das Chippen bei Gebrauchshunden zu verzichten => im Interesse unserer vierbeinigen Kameraden!

Auch dieser Bericht regt sehr zum regen Diskutieren über dieses Thema  an.
Ich möchte dazu anregen,ohne eine der beiden Seiten zu favoresieren.
LUCKY ist seit seinem 1.Lebensjahr gechippt,der ist zwar nicht gewandert,und hat auch keine
Entzündung verursacht,aber der Chipp hat nach 6 Jahren seine Funktion eingestellt.
Da LUCKY noch bei der Fa.TASSO regestriert ist,mit Erkennungsmarke,
sehe ich von einem erneuten Chippen,und/oder tätowieren,ab.