Chippen, eine Gefahr für meinen Hund?
Die Landeshundeverordnung sieht vor, das alle Hundehalter eines Hundes,
der größer als 40 cm und
schwerer als 20 kg ist, diesen chippen müssen. Weiterhin ist ein
polizeiliches Führungszeugnis,
ein Nachweis der Haftpflichtversicherung und ein Sachkundenachweis
erforderlich.
Als eingetragener Züchter und Hundehalter Deutscher Schäferhunde,
die alle durch eine
Tätowiernummer im Ohr registriert sind, wurde ich von meinem Ordnungsamt
aufgefordert,
die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Obwohl ich schon einige Nachteile über das Chippen gehört
habe, erschien es mir doch
notwendig, mich den Anforderungen als verantwortungsbewußter
Hundehalter zu stellen.So ließ ich
meine 5 Schäferhunde am 04.02.2002 chippen.
Auch mein Rüde Bill vom Fluchtweg, der neben seiner Tätowiernummer
auch noch durch einen DNA-Test
beim SV registriert ist, erhielt einen Mikrochip.
Bereits 2 Tage später begann sich eine Geschwulst unterhalt der
Einstichstelle zu bilden, die
zusehends größer wurde. Ich suchte den Tierarzt auf, der
meinen Hund wenige Tage zuvor gechippt
hatte. Er diagnostizierte einen Spritzenabzess und bedauerte diese
Folge seines Eingriffes sehr.
Er erklärte mir jedoch, dass die jederzeit vorkommen könnte,
da am Hals des Hundes viele Blutgefäße
verlaufen und die Möglichkeit, mit der recht großen Einstichnadel
eine Arterie zu treffen,
durchaus vorhanden ist.Er versuchte Bill an der betroffenen Stelle
Gewebewasser zu entziehen und
ich hoffte, die Sache sei damit erledigt.Zur Sicherheit spritzte er
ein Antibiotikum und gab mir
noch für ca. 14 Tage ein entzündungshemmendes Medikament
mit.
Mein Rüde wird seit 3 Jahren überregional geführt. Auch
in diesem Jahr zeigte sich Bill in einem
guten gesundheitlichen und konditionell sehr gutem Zustand.
Sein jetziger Trainingsstand gibt Anlass zur Hoffnung, das er sich
auf der LGA 2002
ausbildungstechnisch auf sehr hohem Leistungsniveau präsentieren
kann.
Der erste Wettkampf für diese Saison sollte der Niederrheinpokal
am 9./10.03.2002 sein.
Bedauerlicherweise bekam Bill am 03.03. erneut eine Verdickung am Hals.
Ich fuhr am 04.03. sofort wieder zu diesem Tierarzt. Er teilte mir
diesmal mit, dass das Abzess
eintrocknen müsste und das Entziehen von Flüssigkeit nichts
mehr bringe.
Wieder bekam ich für meinen Rüden Medikamente mit nach Hause.
Mehrere Wochen Trainingspause wären unbedingt erforderlich.
5 Tage vor der Prüfung kann ich meinen Hund nun nicht mehr arbeiten.
Er kann zur Zeit,
wegen der starken Schwellung am Hals, kein Halsband tragen und steht
unter Einfluss von Medikamenten.
Ich werde mit Bill beim Niederrheinpokal nicht an den Start gehen können!
Als pflichtbewusster Bürger und verantwortungsvoller Hundehalter
war ich bereit zeitliche und
finanzielle Einbußen hinzunehmen, um meinen Hund den Anforderungen
der Landesverordnung
entsprechend registrieren zu lassen.
Ich bin jedoch nicht bereit, die Gesundheit meines Leistungsrüden
aufs Spiel zu setzen!
Hunde und ihre Hundehalter werden durch Auflagen der Ordnungsämtern
zu Opfern einer praxisfernen
Bürokratie.
Wenn durch das Chippen die Gesundheit unserer Hunde gefährdet
ist, so kann es nicht im Interesse
einer Hundeverordnung sein,diese Risiken in Kauf zu nehmen.
Ich möchte den Verantwortlichen des SV und alle anderen Verbände
dazu aufrufen,
für das Interesse der Halter von Gebrauchshunderassen einzutreten.
Unsere Hunde brauchen neben Tätowiernummer und DNA-Test keine
dritte Registrierung.
Ich möchte an den Vorstand appellieren, sich für die Forderung
stark zu machen,
auf das Chippen bei Gebrauchshunden zu verzichten => im Interesse unserer
vierbeinigen Kameraden!
Auch dieser Bericht regt sehr zum regen Diskutieren
über dieses Thema an.
Ich möchte dazu anregen,ohne eine der beiden
Seiten zu favoresieren.
LUCKY ist seit seinem 1.Lebensjahr gechippt,der
ist zwar nicht gewandert,und hat auch keine
Entzündung verursacht,aber der Chipp hat
nach 6 Jahren seine Funktion eingestellt.
Da LUCKY noch bei der Fa.TASSO
regestriert ist,mit Erkennungsmarke,
sehe ich von einem erneuten Chippen,und/oder
tätowieren,ab.