Der o.a. Gesetzentwurf bedeutet für mich die erneute Umsetzung
und
Verschärfung von Maßnahmen, die seit Jahren immer wieder
weder
wissenschaftliche Bestätigung fanden noch nachweislich Erfolge
zeitigten. Im Gegenteil, darüber, daß dieser Ansatz wissenschaftlich
falsch ist, bestand stets Konsens. So fragt man sich, warum so rigide
an völlig verfehlten Denkmustern festgehalten wird.
Die Art der Regelung eines hochgespielten Problems beweist meines
Erachtens, daß bestehende Defizite im Zusammenleben Mensch -
Hund,
für die unser rechtliches Instrumentarium vor Etablierung des
landesrechtlichtlichen Verordnungschaos durchaus ausreichend war,
keiner kausalen Analyse unterzogen wurde. Man kann auch sagen, daß
offensichtlich nicht verstanden wurde, wo wirkliche Probleme bestehen
(Wissensmängel etc.) und wie ihnen wirkungsvoll zu begegnen ist
(Lernmodule Hund im Schulunterricht etc.). Die soziologische Schiene
des Hundemißbrauchs wird durch das vorliegende Hundegesetz auch
gleichsam nicht einmal marginal tangiert.
Die Gefährlichkeit von Hunden wird folgendermaßen gegliedert:
• Rassebedingte Gefährlichkeit
Wissenschaftliche Grundlagen aus unterschiedlichen Disziplinen
fehlen. Es herrscht hingegen Konsens darüber, daß es
weder "gefährliche" noch "ungefährliche" Rassen gibt. Jegliche
Erläuterungen sind bekannt, ich erspare mir ihre erneute Aufzählung!
• Kreuzungsbedingte Gefährlichkeit
Kreuzungen der als gefährlich sortierten Rassen untereinander
sowie
mit anderen Hunden sind weder phänotypisch noch molekulargenetisch
zu
benennen. Dazu ist keinerlei Fachkompetenz in der Lage. So kommen wir
hier in das große narrative Chaos: es werden Ohrlängen vermessen
und
mit Angaben in Rasseenzyklopädien oder Standards verglichen
werden, ,um Puzzle für Puzzle ein bißchen Boxer, ein wenig
Dackel und
eine Prise Staffordshire Bullterrier zu entdecken. Meint man. Denn
so
geht es dummerweise nicht: es gibt z.B. Konvergenzen in der Vererbung
dieser polygenetisch gesteuerten Merkmale, so daß Mischlinge
an Ohr,
Schnauze oder Bein wie ein "Kategoriehund" aussehen können (auch
nachgemessen), während ihre Eltern "friedliche" Schnauzer und
etwa
Doggenoder Irish Wolfshounds sind.
So kommt es zwangsläufig zu peinlichen Fehlsortierungen.
Präziser formuliert: Was hier gefordert wird, mutet lächerlich
an,
wenn es nicht so traurig wäre, macht fassungslos, da offenbar
die "Urheber zur Erhöhung der Rechtssicherheit", sich nie mit
Grundlagenwissen zur Genetik belastet haben. Wie übrigens, ich
zitiere, tritt ein Phänotyp einer Rasse bei einem Hund deutlich
hervor? Eine für mich sehr nebulöse Forderung in einem Gesetz.
Der Verwaltungsaufwand wird riesig, die Konfusion ebenso -
unbescholtene Hundehalter müssen um ihre Mischlinge kämpfen.Das
alles
dient der öffentlichen Sicherheit, den berechtigten
Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein
-
Westfalen? Nein, nach meinem Verständnis grenzt es ihre Freiheiten
ein, beschneidet ihre Lebensfreude und beschert ihnen außerordentlich
viel Ärger, Trauer und Geldentzug.
• Größenabhängige Gefährlichkeit
Auch hier fehlt jeglicher fachlich-sachliche Unterbau. Ich kenne
keine wissenschaftliche Publikation und keine empirisch belegte
Statistik, die besagt, daß ein Hund ab 40 cm Schulterhöhe
pauschal
gefährlicher ist als einer, der allein 38 cm aufweisen kann!
• Gewichtsabhängige Gefährlichkeit
Hunde, die 20 kg wiegen, sind kaum eine Kategorie, der größere
Gefährlichkeit zuzuschreiben ist als solchen, die einige kg weniger
auf die Waage bringen. Wo wiederum ist die fachliche Basis, die eine
solch abstrus anmutende Typisierung rechtfertigt?
• Individuelle Gefährlichkeit
Die einzelnen Punkte ihrer Zuordnung machen diesen grundsätzlich
vernünftigen Ansatz (wäre der Halter einbezogen) zunichte:
4. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne
selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz
dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
Wer denn (er)kennt die Gestik, das Ausdrucksverhalten von Hunden in
biologisch nachvollziehbarer Weise? Dieser Satz wird die Gerichte
(völlig unnötigerweise) beschäftigen. Beispiele: "Mein
Hund hat
uriniert (Unterwerfung) und wurde attackiert" (der Hund
imponiermarkierte ...). Mein Hund biß, als ihm der andere die
Zunge
zeigte, kann er sich ja nicht gefallen lassen (submissive Geste).
Den Abstrusitäten des Gesetzes, den Rechtsbeschneidungen von
Hundehaltern einerseits sowie tierschutzwidrigem Handeln andererseits
wäre noch viel hinzuzufügen.
Grundsätzlich noch dieses:
Es wird suggeriert, daß Unfälle mit den Angehörigen
der benannten
Kategorien zugenommen hätten, dieses insbesondere mit Kindern
und
alten Menschen (was anthropomorph
enträtselt "Bösartigkeit"unterstellt).
Diese Statistik ist jedoch nicht stimmig:
Nach Durchsicht der zur Verfügung stehenden Daten sind diese Annahmen
empirisch nicht belegt.
Gründe:
unzureichendes Datenmaterial, fehlerhafte
Schlußfolgerungen.
Die Validität der zur Meinungsfindung
herangezogenen Daten ist m.E. damit mehr als fragwürdig.
Dr. Dorit Feddersen-Petersen
Quelle: MTW
e.V.