So legen Sie erfolgreich Widerspruch gegen eine MDK Entscheidung ein

Zum Beitrag „MDK fällt Entscheidungen am Schreibtisch -Arbeitsfähigkeit nur nach Aktenlage beurteilen?" in MT Nr. 13/12, S. 23

Dass eine AU nur nach Aktenlage beurteilt wird, kann auch beim niedergelassenen Arzt vorkommen, z.B. dann, wenn ich einen Patienten nach einer Operation krankschreibe. Wie (radikal) er operiert worden ist, weiß ich zuweilen nicht aus eigener Anschauung, sondern nur aus der Akte. Wenn man mit der Entscheidung des MDK nicht einverstanden ist, empfehle ich folgendes Vorgehen:

Mit schriftlicher Zustimmung des Patienten Einspruch beim MDK einlegen und komplette Akteneinsicht in Form von Kopien - zu schicken an die Praxis oder den Patienten -beantragen.

Ebenfalls mit schriftlicher Zustimmung des Patienten von der Kasse eine Kopie der Kassenakte verlangen, die alle medizinischen Informationen enthält, die der Kasse bekannt sind.

Klären, welche Befunde fehlen, oft fehlen viele Facharztbefunde, fast immer der psychotherapeutische Befund, denn Psychotherapeuten schreiben nur selten Arztbriefe.

Dann zusammen mit dem Patienten eine Widerspruchsbegründung schreiben, evtl. dazu Fristverlängerung beantragen.

Vereinbaren Sie dafür mit dem Patienten Honorierung nach GOÄ (Ziffern 85 und 95).

Dr. Dieter Wettig Allgemeinarzt, Wiesbaden