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Kinofilme am PC

Wie Sie Filme im Internet aufstöbern

Erst MP3,jetzt Star Wars. Neben Musik finden Sie nun auch komplette Filme im Internet. Wir sagen Ihnen, wie Sie Ihren Rechner zum kleinen Kino machen, welche technischen Stolpersteine auf Sie warten und was Sie rechtlich beachten müssen

1. STARWARS, MATRIX & CO.

Welche Filme auf Internet-Sites kursieren

Haben Sie den neuen Star-Wars-Film schon gesehen? Dumme Frage, denken Sie. jeder weiß doch, daß "The Phantom Menace" (deutsch: "Die dunkle Bedrohung") erst am 19. August in Deutschland startet. Aber viele deutsche Star-Wars-Fans kennen schon lange vor dem hiesigen Filmstart den neuen Streifen über den Jedi-Ritter Obi-Wan-Kenobi und Anakin Skywalker, der später Darth Vader werden sollte: Denn "Star Wars Episode 1" gibt es im Internet - kostenlos und illegal.

Aber nicht nur Kopien des neuen Lucas-Films kursieren im Web, auch viele andere aktuelle Streifen, die in Deutschland noch nicht im Kino laufen, lassen sich aus dem Internet ziehen. Zum Beispiel der zweite Teil der Bond-Parodie "Austin Powers" (Kinostart in Deutschland: Januar 2000). Auch von "The Matrix" fanden sich schon Monate vor der deutschen Erstaufführung illegale Kopien im Netz.

Darüber hinaus gibt es natürlich auch jede Menge legaler Filme im Internet: Leckerbissen für Cineasten aus der Frühzeit des Kinos, bei denen nach 70 Jahren die Urheberrechte abgelaufen sind, Trailer von aktuellen Streifen und Vorschau-Clips für Filme, die gerade gedreht werden. Man bekommt schnell ein Gefühl dafür, ob angebotene Filme legal oder illegal sind.

2. LEGAL UND ILLEGAL

Welche rechtlichen Probleme es mit Filmen im Internet gibt

Filme sind urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, die unerlaubte Vervielfältigung und Weitergabe ist in Deutschland - wie fast überall auf der Welt - illegal und steht unter Strafe.

Egal, ob Star-Wars-Fans aus dem Dunkel des Kinoraums eine Videokamera auf die Leinwand richten oder Filmsequenzen aus dem Internet herunterladen, auf CD-Rohlinge Filme brennen und diese eventuell sogar weitergeben: Sie machen sich in jedem Fall strafbar. Laut § 106 Urheberrechtsgesetz droht eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu drei Jahren.

Wenn Sie die illegalen Filmdateien bloß mal am Bildschirm des Rechners anschauen und nicht auf die Festplatte laden, bleiben Sie dagegen straffrei. Aber schon das Kopieren von CD auf Festplatte ist eine unerlaubte Vervielfältigung und damit nach deutscher Rechtsprechung strafbar.

3. FANSITES & PIRATERIE

Wie die Filme ins Internet gelangen

Fast für jeden großen US-Film gibt es Mittlerweile eine eigene Website. Aktuelle Beispiele sind "Message in a Bottle" rnit Kevin Costner und Paul Newman (www.message-bottle.com ) oder "Tief wie der Ozean" mit Michelle Pfeiffer und Whoopie Goldberg. Auf diesen Sites können Sie Fan-Artikel bestellen, finden Infos zur Produktion - und meist auch Filmclips. Der Download dieser Clips ist gern gesehen und legal. Sie können sich diese meist im MPEG-1-Format herunterladen oder als Streaming-Video mit Apples Quicktime ( www.apple.com/quicktime ) oder dem Real Player von Real Networks ( www.real.com ) ansehen.

Anders sieht die Sache bei den illegal mitgeschnittenen Videos aus. Auch hier handelt es sich meist um US-Filme. Diese werden von Raubkopierern digitalisiert, auf Video-CD gebrannt und in den Handel gebracht. Asien (insbesondere China, Hongkong und Malaysia) ist der wichtigste Umschlagplatz für illegal kopierte Filme. Dort profitieren die Videopiraten von fehlenden oder kaum durchsetzbaren Urheberrechtsgesetzen. Hacker-Gruppen beschaffen sich die Video-CD‘s meist in diesen Ländern und stellen die Filme ins Internet.

4. AUF DER SUCHE

Wo sich kopierte Filme im Internet befinden

Unter www.xoom.com/cobrand/classicmovies können Sie sich beispielsweise Klassiker wie "Panzerkreuzer Potemkin" oder "Metropolis" ansehen - nach einer kostenlosen Registrierung. Unter www.film.com gibt es Trailer aktueller Streifen, zum Beispiel eine Vorschau auf Eyes Wide Shut" mit Tom Cruise. Die Internet Movie Database (us.imdb. com) bietet neben erschöpfenden Informationen zu über 170.000 Filmen und TV-Serien auch Videoclips zu einigen Streifen an. Unter www.jamesbond.com/bond19 gibt's Trailer und Videointerviews zum neuen Bond-Film "The World is not enough" (Filmstart in Deutschland: 25. November).

Illegale Filmkopien befinden sich dagegen meist nicht auf allgemein zugänglichen Websites. Selbst wenn man auf eine solche Seite stößt, ist sie am nächsten Tag meistens schon wieder geschlossen. Bei unseren Recherchen kamen wir über Suchmaschinen wie Altavista mit Stichworten a la "Download Phantom Menace" oder "Phantom Menace, Copy" weiter.

Der Weg in den Schwarzmarktbereich führte uns über den Internet Relay Chat (IRC) - etwa mit dem Sharewareprogramm M-IRC ( www.mircx.com , Registriergebühr 20 Dollar). Im IRC konnten wir dann Hacker-Gruppen wie Eviliso oder VCD-Europe, die Filme ins Web stellen, kontaktieren und erhielten Mail-Listen mit den Adressen der Download-Seiten und Paßwörter für den Zugang zu FTP-Servern.

Der häufigste Weg für Fans, die nicht auf den Kinostart oder auf eine hochwertige Original-Videokassette warten wollen, führt jedoch über schwarzgebrannte CD‘s. In Newsgroups wie alt.videos.bootlegs werden solche Film-CDs angeboten: Star Wars Episode 1 kostet dort zwischen 10 und 20 Dollar plus Versandkosten. Auch Tauschgeschäfte sind üblich.

Doch Achtung! Sollte es jemanden reizen, hier eine illegale Kopie zu kaufen, sei er gewarnt: Fast alle Anbietet dieser Film-CDs fordern das Geld im

voraus. Ein Raubkopierer dürfte jedoch keine vertrauenswürdige Person für "Lieferung gegen Vorkasse" sein. Und wollen Sie sich später etwa bei der Verbraucherzentrale beschweren, daß Sie bereits seit sechs Monaten auf Ihre Raubkopie von Star Wars warten? Eine rechtliche Handhabe haben Sie in keinem Fall gegen solche dubiosen "Geschäftspartner".

5. SO GEHT'S

Wie man Filme aus dem Internet herunterlädt

Ein kompletter Film ist im Schnitt mindestens 1 GB groß. Zwar ist auch eine solche Datenmenge bei heutigen Festplatten kein Problem mehr. Aber es dauert selbst mit einem V.90-Modem rund 50 Stunden, bis der ganze Film heruntergeladen ist.

Via ISDN braucht man 45 Stunden, und bei Kanalbündelung sind es immer noch 22 Stunden - theoretisch jedenfalls: In der Praxis dauert das Herunterladen wegen schlechter oder unterbrochener Verbindungen oft sogar doppelt so lange - wenn nicht noch länger. Selbst wenn Sie sich zum Ortstarif bei Ihrem Internet-Provider einwählen, belaufen sich alleine dieTelefonkosten auf 80 bis 90 Mark!

Erst mit aktuellen schnelleren Obertragungstechniken wie ADSL (Asymmetric Digital Subscriber Line) oder Internet über Fernsehkabel lohnt sich das Herunterladen so großer Filmdateien wirklich. Der neue ADSL-Service von T-Online (auch T-DSL genannt, Telekom Digital Service Line) bietet beispielsweise dem Privatkunden eine Geschwindigkeit von maximal 768 KBit/s beim Herunterladen. Damit wäre eine Filmdatei von rund 1,3 GB Größe in knapp vier Stunden auf Ihrem ,Rechner - allerdings zu einem sehr stolzen Preis.

6. MOV, AVI, MPEG, BIN

Was braucht man zum Abspielen oder Brennen der Filme?

Die Trailer liegen im Quicktime-Format (*.MOV), als AVI- oder MPEG-1-Dateien vor. Falls ein Film als komprimierte Binärdatel (*.BIN) kommt, läßt er sich nach dein Herunterladen mit dem Brennprogramm Cdrwin als Video-CD brennen und mit einem CDROM-Laufwerk abspielen (Anbieter des Brennprogramms Cdrwin beispielsweise: Engelmann, Tel. 0231/7948050, Fax 7948052; www.cd-brennen.de , Vollversion rund 100 Mark).

Cdrwin wandelt nämlich das BIN-Format beim Brennen in das ISO-Format um, das CD-ROM-Laufwerke lesen können. Wollen Sie die Filmdateien nicht mit Cdrwin auf CD brennen, sondern auf Ihrer Festplatte lassen, müssen Sie die BIN-Dateien zunächst ins MPEG- 1 -Format konvertieren, um sie abspielen zu können.

Auf manchen Video-CDs tauchen die Dateien auch im DAT-Format auf. Dieses Format entspricht auf einer Video-CD MPEG-1 und muß deshalb nicht umgewandelt werden.

Zum Abspielen auf dem heimischen Rechner benötigen Sie eine Software, die Quicktime-, AVI- oder MPEG-1 Dateien wiedergeben kann. Dafür kommt zum Beispiel Apples Multimedia-Systemerweiterung Quicktime in Frage (kostenloser Download der Software unter der Internet-Adresse www.appie.com/quicktime), der Windows Media Player von Microsoft, der Bestandteil von Windows 95/98 ist, oder Xing DVD Player von Xing Technology ( www.xingtech.com , 50 Dollar). Diese Programme können übrigens auch das DAT-Format lesen.

7. KEIN KINO AM PC

Nur legale Internet-Filme haben eine Top-Qualität

Wie gut die Filmqualität ist, hängt vor allem davon ab, ob es sich um einen legalen oder einen illegalen Film handelt. Legale Streifen wie die Trailer zu Episode 1 von der offiziellen Star-Wars-Seite ( www.starwars.com ) beispielsweise besitzen Videoqualität. Auch der Klang erreicht (eine gute Soundkarte und hochwertige Boxen natürlich vorausgesetzt) fast Kinoqualität.

Illegale Filme dagegen, die im Internet kursieren, haben zum Teil eine recht bescheidene Bildqualität. Eine bessere Darstellung bieten "Screener", direkte Videokopien der Original-Filmbänder. (Apropos: In den USA kamen bereits kurz nach dem Filmstart von "The Phantom Menace" mehrere Star-Wars Filmrollen abhanden - bislang ist aber noch kein "Screener" von Epsiode 1 im Internet aufgetaucht.) Anders sieht die Sache bei "Telesyncs" aus: Hier sitzt der Kopierer mit einer Videokamera (meist auf einem Stativ, um Wackler zu vermeiden) im Kino und filmt die Leinwand ab. Daher fehlt bei den Videoaufnahmen meist ein Teil des Bildes, da die Kamera (Bildformat 4:3) nicht die gesamte Leinwand (Bildformat: 16:9) aufnehmen kann. Und nicht selten sind die Köpfe der Vorderleute mit im Bild. In puncto Tonqualität sieht es bei den Telesyncs so aus: Bei guten Aufnahmen hat der Kopierer den Sound direkt bei der Originalquelle abgegriffen (beispielsweise direkt vom Tonsystem des Kinos). Bei schlechten - sogenannten Cams - dient lediglich das Kameramikrofon als bescheidene Aufnahmequelle. Entsprechend dumpf klingen in diesem Fall die Aufnahmen. Und jedes Nebengeräusch aus dem Kino bekommen Sie bei einem solchen Film frei Haus mitgeliefert.

Wir haben uns von "The Phantom Menace" die sogenannte Real-Telesync-Version von Eviliso angesehen (zu erkennen am großen Z in der linken oberen Ecke des Bildschirms): Die Bildqualität war - nach unserer Ansicht - bis auf die etwas blassen Farben und die ein wenig zu dunkle Aufnahme erstaunlich gut.

Die Tonaufnahme der ersten halben Stunde dagegen kommt vom Kameramikrofon (bei der Titelmelodie hört man das johlen des Publikums) und klingt entsprechend hohl.

Nach dieser Zeitspanne erreich aber auch der Sound eine erstaunlich gute Qualität. Allerdings enthält die Aufnahme lediglich eine Tonspur: Be Szenen, in denen der Film 3D-Toneffekte verwendet, bleibt der Sound daher sekundenlang weg.