Lizenzvereinbarungen für Crime FighterShareware-VersionSie dürfen die Shareware-Version des Spiels drei Wochen lang gründlich testen und prüfen, ob es Ihren Vorstellungen entspricht. Wenn Sie Gefallen an dem Spiel gefunden haben und es auch weiterhin benutzen wollen, so müssen Sie es beim Autor registrieren lassen. Die Shareware-Version dieses Programms darf frei kopiert, gegen eine geringe Gebühr verkauft, auf CD-ROMs verbreitet und in Mailboxen oder auf Internet-Server geladen werden. Es dürfen keine Versionen verbreitet werden, bei denen Dateien weggelassen oder verändert wurden. Dieses wird beim Programmstart gemeldet. Sollten Sie nur eine unvollständige Version besitzen, so können sie eine lauffähige Version gegen 3,- DM in Briefmarken (Ausland: 3,- US$) bei mir anfordern.
Postfach 1371 32270 Kirchlengern Deutschland http://www.pssoft.de VollversionDie Shareware - Version der Software wird durch Eingabe des Registrierschlüssels zur Vollversion. Der Anwender wird durch den Kauf dieses Schlüssels ermächtigt, das Programm zur Vollversion freizuschalten und auf genau einem Rechner zur selben Zeit zu benutzen. Für jeden weiteren Rechner ist der Kauf einer weiteren Lizenz in Form eines Registrierschlüssels notwendig. Es ist strikt untersagt, Kopien des Registrierschlüssels oder der mit einem Schlüssel freigeschalteten Software an andere Personen weiterzugeben. Der Besitz des Schlüssels und der freigeschalteten Software ist ausschließlich dem registrierten Anwender erlaubt. Verstöße gegen diese Bestimmungen können strafrechtlich verfolgt werden. |