Steuern sparen mit Stiftungen

Bereits im Jahr 2000 wurden die steuerlichen Anreize für eine eigene Stiftung wesentlich verbessert. Inzwischen gibt es in Deutschland etwa 15000 anerkannt gemeinnützige Stiftungen. Diese verwalten in Deutschland ein Gesamtkapital von ungefähr 26 Milliarden Euro. Seit der Verbesserung der steuerlichen Anreize gibt es jedes Jahr etwa 1000 Neugründungen. Noch nie war der Anreiz so groß wie jetzt, in Deutschland eine Stiftung zu gründen.

Es sind viele Unternehmer und Selbstständige, die kurz vor Jahresende ihren Gewinn in eine Stiftung einzahlen wollen, um die Steuerlast zu drücken.

Oft soll auch das Lebenswerk über den Tod hinaus erhalten werden. Fehlt zum Beispiel ein geeigneter Nachfolger einer Firma, dann kann verfügt werden, dass der Betrieb in eine Stiftung übergeht. Trotzdem darf den Angehörigen bis zu ein Drittel der Erträge der Stiftung als Versorgung zufließen. Mit einer Stiftung kann das Lebenswerk erhalten werden. So kann auch vermieden werden, dass das Lebenswerk verkauft, zerschlagen oder auf andere Weise missbraucht wird.

Vorteile der Stiftung aus steuerlicher Sicht

Ertragsteuer
Zinsen aus dem Stiftungsvermögen stehen dem Stiftungszweck ohne Abzug zur Verfügung. Es wird diesbezüglich keine Körperschaftssteuer und keine Gewerbesteuer fällig.

Umsatzsteuer
Falls die Stiftung einen Gewerbebetrieb unterhält, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent und nicht der normale Steuersatz von 16 Prozent.
Erwirtschaftet die Stiftung ihre Erträge nur aus Zinsen oder Mieteinnahmen, dann fällt keine Umsatzsteuer an.

Erbschaftsteuer
Erbschaften sind grundsätzlich von der Erbschaftsteuer befreit, wenn sie an Stiftungen gehen.

Schenkungsteuer
vgl. Erbschaftsteuer. Rückwirkend entfällt die Schenkungsteuer, wenn die Schenkung innerhalb von 2 Jahren in eine Stiftung fließt.

Einkommensteuer und Kirchensteuer beim Spender
Die Beträge können steuermindernd geltend gemacht werden. Dadurch ergibt sich eine individuell verschiedene Senkung der Einkommensteuer und Kirchensteuer.

Ich biete Ihnen jetzt am eine unabhängige Beratung im Stiftungsbereich in rechtlicher, wirtschaftlicher und steuerlicher Hinsicht an 7 Tagen pro Woche. Viele Klienten haben während der Geschäftszeiten keine Zeit einen kompetenten Berater im Stiftungswesen zu besuchen. Dies in vielen Fällen nicht notwendig und wird auch von vielen Klienten nicht gewünscht.

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Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen (§ 3 III BRAO).

Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet (§ 2 I BORA). Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was dem Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist, und bestehen nach Beendigung des Mandats fort (§ 2 II BORA).

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