Wir
weisen Sie darauf hin, dass dies verboten und nach § 104 Abs. 1 Z. 24 TKG
(Telekommunikationsgesetz) mit einer Verwaltungsstrafe bis EUR 36.336,00 sanktioniert
werden kann. Als weiter Rechtsfolge können Sie wegen Verstoßes gegen
§ 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zivilrechtlich auf Unterlassung
und Schadenersatz geklagt werden. Wir fordern Sie daher auf, uns keine Werbe
Nachrichten (E-Mail, SMS, Faxe ... unerwünschte Telefonanrufe) zu senden
- dies betrifft alle unsere Adressen und Rufnummern. Sollten Sie hiergegen
verstossen, übergeben wir die Angelegenheit umgehend und ohne weitere Verwarnung
an unseren Rechtsbeistand. » spammers@promomasters.at |