Änderungen zusammengefasst
Begleithundeprüfung/Verkehrsteil
(BH/VT) darf nun auch von
VDH-Agility-Leistungsrichtern abgenommen werden
vor dem praktischen Teil muß ein schriftlicher
Teil für den Hundeführer abgelegt
werden (Sachkundenachweis)
das Zulassungsalter der Hunde beträgt 15 Monate
die Hunde müssen tätowiert oder einen Chip tragen
es sind handelsübliche Halsbänder und Brustgeschirre zugelassen
zeigt ein Hund bei Schussabgabe (BH/VT) eine Reaktion (bleibt
aber im Gehorsam),
scheidet der Hund nicht automatisch aus der Prüfung aus
Kehrtwendungen sind jetzt auch als Linkswendungen zugelassen
Wer vor dem 01.01.2002 bereits eine Begleithundeprüfung
erfolgreich bestanden hat,
benötigt keinen Sachkundenachweis
Kinder werden mündlich über allgemeine Fragen geprüft
- ihrem Alter entsprechend
Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundeprüfung
für
den Hundehalter (BH/VT)
Die nachstehenden Regelungen treten ab 01. Januar 2002 in Kraft und
ersetzen die
bisher bei den
VDH-Vereinen/Verbänden gültigen Bestimmungen.
Alle Prüfungen und Wettkämpfe unterliegen in Bezug
auf Durchführung und Verhalten
der Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die Art
der Vorführung und Beurteilung ist
nachstehend genauer beschrieben.
Die Vorschriften sind für alle Beteiligten
bindend und alle Teilnehmer haben die
gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen.
Abweichend hierzu
gilt, dass bei der BHA /VT die Überprüfung der
Schussgleichgültigkeit ersatzlos entfällt, diese Prüfungsart
daher auch nur berechtigt,
den so geprüften Hund späterhin in der Sparte Agility
vorzuführen, zur Vorführung in
den Sparten FH, VPG und IPO ist
der Nachweis der BH / VT erforderlich.
Abnahmeberechtigt für die BH / VT und
die BHA / VT sind ausschließlich VDH-
Leistungsrichter, die auf einer Richterliste eines AZG
- Mitgliedsvereines stehen. Die
BHA / VT darf auch von VDH - Agility - Leistungsrichtern
abgenommen werden. Das
Prüfungsergebnis ist in dem entsprechenden
Leistungsnachweis zu vermerken.
BH - Prüfungen werden nur anerkannt, wenn sie in einem der AZG
( VDH - Fachausschuss
VPG / Agility ) angehörenden Verein /Verband abgelegt wurden.
Die Veranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter; Ort
und Beginn der Prüfung sind
den Mitgliedern öffentlich bekannt zu geben, sie
sind nur durchzuführen, wenn der
ausrichtende VDH - Mitgliedsverband Terminschutz erteilt hat.
Die Mitgliedsvereine
sind an diese Rahmenbestimmungen gebunden.
Allgemeine Bestimmungen
Zugelassen sind alle Hundehalter,
die den Nachweis erbringen, dass sie die
Sachkundeprüfung analog den Regelungen zum
VDH - Hundeführerschein in einer
termingeschützten Veranstaltung des VDH bereits erfolgreich
abgelegt haben, oder die,
die den behördlichen Nachweis der Sachkunde vorlegen. Teilnehmer,
die erstmalig in
einer VDH - Begleithundeprüfung starten und
den entsprechenden Nachweis der
Sachkunde nicht erbringen, haben sich am Tag der Veranstaltung
dem amtierenden LR
zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich
zu stellen, bevor sie mit
ihrem Hund im praktischen Teil überprüft werden.
Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen.
Das Zulassungsalter beträgt fünfzehn Monate.
Um eine Begleithundeprüfung durchführen zu können,
müssen mindestens 4 Hunde in der
Prüfung vorgeführt werden.
Ist die Begleithundeprüfung mit anderen Sparten
kombiniert so haben mindestens 4 Teilnehmer ( Z.B. VPG,
BH, RH ) an den Start zu
gehen. Die zulässige Teilnehmerzahl an einem Prüfungstag
für einen Leistungsrichter (
LR) variiert von 10 bis zu 15 Startern und richtet sich nach der Anzahl
der zu prüfenden
Abteilungen, die die Anzahl 30 nicht überschreiten darf.
(Begleithundeprüfung mit der
Abnahme der schriftlichen Sachkundeprüfung
zählt als 3 Abteilungen, ohne die
theoretische Prüfung sind es 2 Abteilungen).
Unbefangenheitsprobe
Vor der Zulassung
zur BH - Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer
Unbefangenheitsprobe zu unterziehen, bei der auch die Identität
durch Kontrolle der
Tätowiernummer und / oder Chip - Nummer erfolgt. Hunde,
die nicht identifizierbar
sind, haben keine Startberechtigung
in einer Prüfung. Die Beurteilung der
Unbefangenheit erfolgt auch während der gesamten Prüfung.
Hunde, die bereits die
Unbefangenheitsprobe nicht bestehen,
sind vom weiteren Prüfungsverlauf
auszuschließen. Zeigt ein Hund, auch wenn er die erste Unbefangenheitsprobe
bestanden
hat, im weiteren Verlauf der Prüfung Wesensmängel,
kann der Leistungsrichter den
Hund von der Prüfung ausschließen
und im Leistungsnachweis den Vermerk - „
Unbefangenheitsprobe / Verhaltenstest nicht bestanden „ - eintragen.
Hunde, die im
Teil A nicht die erforderlichen 70 % der Punkte erreichen, werden
nicht zur Prüfung in
den Verkehrsteil auf öffentliche Gelände mitgenommen.
Am Schluß der Prüfung werden
keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein Werturteil
„ Bestanden“ oder „ Nicht
bestanden“ vom Richter bekannt gegeben. Die Prüfung ist
bestanden, wenn im Teil A 70
% der zu erreichenden Punkte und im Teil B die Übungen
vom Leistungsrichter als
ausreichend erachtet wurden. Das zu vergebende Ausbildungskennzeichen
ist kein
solches im Sinne der Zucht-, Schau-,
Kör- oder Ausstellungsordnung eines
Mitgliedsverbandes des VDH. Die Ablegung der Prüfung
ist im Wiederholungsfall an
keine Frist gebunden. Jedes Prüfungsergebnis ist unabhängig
vom Erfolg der Prüfung in
den Leistungsnachweis einzutragen.
Disziplinarrecht
Der Veranstaltungsleiter ist für die Gewährung
von Ordnung und Sicherheit im
gesamten Veranstaltungsgelände verantwortlich. Der Leistungsrichter
ist berechtigt, bei
Nichtbeachtung von Ordnung und Sicherheit, die Veranstaltung
zu unterbrechen oder zu
beenden. Grobe Verstöße des HF gegen diese
Rahmenbestimmungen, gegen die PO,
gegen die Regeln des Tierschutzgesetzes und gegen
die guten Sitten können zum
Ausschluß von der Veranstaltung führen. Der LR hat
in diesen Fällen an die zuständigen
Verbands-/ Vereinsgremien eine Meldung abzugeben. Von dort wird
von den Beteiligten
eine Stellungnahme angefordert, die dann zu Beschluß
über eine Disziplinarstrafe
führen kann. Ein Ausschluß einer Person aus de jeweiligen
Verein / Verband kann in der
jeweiligen Dachorganen publiziert werden.
Das Urteil des LR ist unanfechtbar. Jegliche Kritik an dem Urteil
kann die Verweisung
vom Hundesportgelände und evtl. weitere Disziplinarmaßnahmen
nach sich ziehen. In
begründeten Fälle, die sich
nicht auf Tatsachenentscheidungen, sondern auf
Regelverstöße des LR beziehen, ist eine Beschwerde
möglich. Diese Beschwerde ist in
schriftlicher Form bei zuständigen Verband / Verein einzureichen.Sie
kann nur über die
Veranstaltungsleitung eingereicht werden und muß
von dem Beschwerdeführer, dem
- Vorsitzenden und einem weiteren Zeugen unterschrieben
sein. Diese Beschwerde ist
innerhalb von 8 Tagen
-
nach der Veranstaltung vorzulegen. Aus der Anerkennung einer solchen
Beschwerde leitet sich kein Anspruch
- auf Revidierung des Leistungsrichter-Urteils
ab. Videoaufzeichnungen gelten nicht
als Beweise.
A) Begleithundeprüfung auf einem Übungsplatz
Gesamtpunktzahl 60
Jede Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung.
Der Hund sitzt auf der
linken Seite gerade neben seinem HF mit dem rechten Schulterblatt
in Kniehöhe. Das
Einnehmen der Grundstellung ist zu Beginn jeder
Übung nur einmal erlaubt. In der
Grundstellung steht der Hundeführer in sportlicher Haltung.
Eine Grätschstellung ist
nicht erlaubt. Die Endgrundstellung
der vorhergehenden Übung kann als
Ausgangsgrundstellung der folgenden Übung verwendet werden.
Körperhilfen des HF
sind nicht gestattet, werden sie angewandt, erfolgt Punktabzug.
Das Mitführen von
Triebmitteln oder Spielgegenständen ist
nicht gestattet. Kann ein HF aufgrund
körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt
ausführen, so hat er dies vor
Beginn der Prüfung dem LR mitzuteilen. Läßt
eine Behinderung des HF das Führen des
Hundes an der linken Seite des HF nicht zu, so darf der
Hund analog an der rechten
Seite geführt werden. Der LR gibt die Anweisungen
zu Beginn einer Übung. Alles
Weitere, wie Wendungen, Halt, Wechsel der Gangarten usw. wird
ohne Anweisung des
LR ausgeführt. Es ist jedoch de HF gestattet, diese Anweisungen
vom LR zu erfragen.
Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung
erlaubt. Danach kann der
Hundeführer eine neue Grundstellung einnehmen. Zwischen
Lob und Neubeginn ist ein
deutlicher Zeitabstand ( ca. 3 Sekunden ) einzuhalten. Zwischen
den Übungen muß der
Hund bei Fuß geführt werden.
Halsbandpflicht/ Mitführen der Führleine
Aus versicherungstechnischen Gründen hat der Hundeführer
während des gesamten
Prüfungsablaufes eine Führleine mitzuführen. Dies
schließt ein, dass der Hund entweder
auch ständig das Halsband oder alternativ das
Brustgeschirr tragen muß. Es sind
handelsübliche Halsbänder und auch
das Brustgeschirr gestattet. Verboten sind
Halsbänder mit Stacheln, Krallen, Haken oder solche, an
denen Elektroreizgeräteoder
deren Attrappen angebracht sind bzw. Brustgeschirr mit
zusätzlichen Schnallungen sind verboten.
1. Leinenführigkeit (15 Punkte)
Hörzeichen „Fuß“
Von der Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen
Halsband
oder Brustgeschirr angeleinte Hund seinem HF auf das Hörzeichen
„Fuß“ freudig zu
folgen. Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein.
Zu Beginn der Übung hat der HF mit seinem Hund 40
bis 50 Schritte geradeaus zu
gehen, ohne zu halten, eine Kehrtwendung zu machen und nach
10 bis 15 Schritten den
Laufschritt und den langsamen Schritt zu zeigen, mindestens jeweils
10 Schritte. In der
normalen Gangart sind dann mindestens
eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung
auszuführen. Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt in
Kniehöhe an der linken Seite
des HF zu bleiben, er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen.
Die Kehrtwendungen sind
vom HF als Linkskehrtwendung zu zeigen.
Nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart ist dem HF
das Hörzeichen „Fuß“
gestattet. Bleibt der HF stehen, hat der Hund sich schnell ohne
Einwirkung des HF zu
setzen. Der HF darf hierbei seine Grundstellung
nicht verändern und insbesondere
nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Die Führleine
soll während des
Führens in der linken Hand gehalten werden und muss lose
durchhängen. Auf Anweisung
des LR geht der HF mit seinem Hund durch eine Gruppe von mindestens
vier Personen.
Der HF hat in der Gruppe mindestens
einmal zu halten. Die Gruppe hat sich
durcheinander zu bewegen. Zurückbleiben, Vordrängen,
seitliches Abweichen des
Hundes sowie zögerndes Verharren des HF bei
den Wendungen sind fehlerhaft.
Gruppe
Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in
der Leinenführigkeit
und in der Freifolge zu zeigen. Dabei muß jeweils
mindestens einmal links und einmal
rechts ( z.B. in Form einer 8 ) um Personen gegangen werden.
Es ist mindestens einmal je
Durchgang in der Nähe einer Person anzuhalten.
Dem LR ist es freigestellt, eine
Wiederholung zu verlangen. Das Loben des Hundes ist nach Verlassen
der Gruppe nur in
der abschließenden Grundstellung erlaubt.
Kehrtwendung ( 180°)
Die Durchführung der Kehrtwendung ist auf zwei Arten gestattet,
muß aber jeweils als
Linkskehrtwendung gezeigt werden. Hierbei
kann der Hund hinten um den HF
herumgehen, oder die Kehrtwendung mit dem HF als Linkswendung
( Hund bleibt an der
linken Seite des Hundeführers
* Anmerkung sog. FCI-Wendung ) zeigen.
2. Freifolgen (15 Punkte)
Hörzeichen „Fuß“
Auf Anordnung des LR wird der Hund in der Grundstellung abgeleint.
Der HF hängt sich
die Führleine um die Schulter oder steckt sie in
die Tasche (jeweils in die vom Hund
abgewandte Seite) und begibt sich mit seinem frei folgenden Hund
sofort wieder in die
Personengruppe, um dort mindestens einmal anzuhalten.
Nach Verlassen der Gruppe
nimmt der HF kurz die Grundstellung ein und beginnt dann
die Freifolge analog der
Festlegungen zu Übung 1.
Schussabgabe (dieser Übungsteil entfällt bei der BHA/VS)
Die Schussabgabe erfolgt während der Freifolge auf der ersten
Geraden und bei
der Übung „ Ablegen unter Ablenkung „. .Es werden zwei
Schüsse Kaliber 6mm in
einem Zeitabstand von 5 Sekunden abgegeben.
Der 1. Schuss hat in einer Entfernung von ca. 15 Schritten
zu erfolgen. Zeigt
sich der Hund nicht neutral, steht aber noch im Gehorsam
des HF, so ist dies
bedingt fehlerhaft. Kann der HF den Hund nicht in
das normale, erwünschte
Verhalten zurückbringen,
so scheidet der Hund aus der Prüfung aus.
Volle Punktzahl kann nur ein Hund erhalten, der sich gegenüber
allen Geräuschen
neutral verhält. In Zweifelsfällen
ist der LR verpflichtet, die Neutralität
gegenüber dem Schuss in der Art festzustellen, dass er
den HF auffordert den
Hund anzuleinen. In einer Entfernung von ca. 15 Schritt
werden durch den LR
erneut Schüsse abgegeben, wobei der Hund an durchhängender
Leine zu stehen
hat.
3. Sitz aus der Bewegung (10 Punkte)
Hörzeichen „Sitz“
Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem
frei bei Fuß folgenden Hund
geradeaus. Nach mindestens 10 Schritten hat sich der Hund auf
das Hörzeichen „Sitz“
schnell zu setzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht
oder sich umsieht. Nach
weiteren 30 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort
zu seinem Hund um.
Auf Anweisung des Richters geht der HF zu seinem Hund zurück
und nimmt an dessen
rechter Seite Grundstellung ein. Wenn der Hund anstatt zu sitzen
sich legt oder stehen
bleibt, so werden hierfür bis zu 5 Punkte abgezogen.
4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte)
Hörzeichen „Platz“, „Hier“, „Fuß“
Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem
Hund auf das Hörzeichen „Fuß“
geradeaus. Nach mindestens 10 Schritten hat sich der Hund auf
das Hörzeichen „Platz“
schnell hinzulegen. Ohne andere Einwirkungen auf den Hund und
ohne sich umzusehen
geht der HF noch 30 Schritte in gerader Richtung weiter, dreht
sich sofort zu seinem
Hund um und bleibt still stehen. Auf Anweisung des LR ruft der
HF seinen Hund heran.
Freudig und in schneller Gangart hat der sich Hund seinem HF
zu nähern und sich dicht
vor ihn zu setzen. Auf das Hörzeichen „Fuß“
hat sich der Hund neben seinen HF zu
setzen. Bleibt der Hund stehen oder setzt er sich, kommt jedoch
einwandfrei heran, so
werden bis zu 5 Punkte abgezogen.
5. Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte)
Hörzeichen „Platz“, „Sitz“
Vor Beginn der Unterordnungsleistungen eines anderen Hundes legt
der HF seinen Hund
an einen vom LR angewiesenen Platz aus der
Grundstellung ab und zwar ohne die
Führleine oder sonst irgendeinen Gegenstand bei ihm zu belassen.
Der HF entfernt sich
30 Schritte und stellt sich mit dem Rücken zum Hund in dieser
Entfernung auf. Während
der Ablage hat der Hund ruhig liegen zu bleiben. Auf Richteranweisung
tritt der HF an
die rechte Seite des Hundes und auf weitere Richteranweisung
nimmt er ihn mit dem
Hörzeichen „ Sitz“ in die Grundstellung . Sitzt , steht
oder liegt der Hund unruhig, so
erfolgt eine Teilbewertung, entfernt er sich mehr als
seine eigene Körperlänge vom
Platz, ist die Übung nicht bestanden.
Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen sind fehlerhaft.
Hündinnen sind nach Möglichkeit getrennt abzulegen.
Ein Hund, der bei den Übungen 1-5 nicht mindestens 70 % (42
Punkte) erreicht, scheidet
von der weiteren Prüfung aus.
B) Prüfung im Verkehr
Allgemeines
Die nachfolgenden Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes
in einem geeigneten
Umfeld innerhalb von geschlossenen Ortschaften statt. Der LR
legt mit dem PL fest, wo
und wie die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum
( Straßen, Wege oder Plätze)
durchgeführt werden. Der öffentliche Verkehr
darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Durchführung dieses Teils der Prüfung
erfordert wegen ihrer Eigenart einen
erheblichen Zeitaufwand. Die Leistungsanforderungen dürfen
nicht durch die Abnahme
vieler Hunde beeinträchtigt werden.
Punkte werden für die einzelnen Übungen des Teils B
nicht vergeben. Für das Bestehen
dieser Prüfungsabteilung ist der gesamte
Eindruck über den sich im Verkehr /
Öffentlichkeit bewegenden Hund maßgeblich.
Die nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen
und können durch den LR
individuell auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Der LR ist berechtigt bei
Zweifeln in der Beurteilung der Hunde Übungen
zu wiederholen bzw. zu variieren.
Prüfungsablauf
1. Begegnung mit Personengruppe
Auf Anweisung des LR begeht der HF mit seinem angeleiten Hund
einen angewiesenen
Straßenabschnitt auf dem Gehweg . Der LR folgt dem Team
in angemessener Entfernung.
Der Hund soll an der linken Seite des Hundeführers an loser
hängender Leine - mit der
Schulter in Kniehöhe des HF - willig folgen.
Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund gleichgültig zu verhalten.
Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden Passanten
( Auftragsperson)
geschnitten.
Der Hund hat sich neutral und unbeeindruckt zu zeigen.
HF und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe
von mindestens 6
Personen, in der eine Person den HF anspricht und mit Handschlag begrüßt.
Der Hund hat
auf Anweisung des HF neben ihm zu sitzen oder zu liegen
und hat sich während der
kurzen Unterhaltung ruhig zu verhalten.
2. Begegnung mit Radfahrern
Der angeleite Hund geht mit dem HF einen Weg entlang und
wird zunächst von hinten
von einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt.
In großem Abstand wendet
der Radfahrer und kommt dem HF und Hund entgegen.
Dabei werden nochmals
Klingelzeichen gegeben. Das Vorbeifahren hat so
zu erfolgen, dass sich der Hund
zwischen HF und vorbeifahrendem Radfahrer befindet.
Der angeleinte Hund hat sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu zeigen.
3. Begegnung mit Autos
Der HF geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei.
Dabei wird eines
der Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür
zugeschlagen. Während
HF und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die
Fensterscheibe wird herunter
gedreht und der HF um eine Auskunft gebeten. Dabei hat der Hund
auf Anweisung des
HF zu sitzen oder zu liegen. Der Hund hat sich ruhig und unbeeindruckt
gegenüber Autos
und allen Verkehrsgeräuschen zu zeigen.
4. Begegnung mit Joggern oder Inline Skatern
Der HF geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang.
Mindestens zwei
Jogger überholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern. Haben
sich die Jogger entfernt,
kommen erneut Jogger dem Hund und HF entgegen und
laufen an ihnen vorbei, ohne die
Geschwindigkeit herabzusetzen. Der Hund muß nicht korrekt
bei Fuß gehen, darf die
überholenden bzw. entgegenkommenden Personen
jedoch nicht belästigen. Es ist
statthaft, dass der HF seinen Hund während
der Begegnung in die Sitz- oder
Platzposition bringt.
Statt Jogger können auch ein oder zwei Inline Skater Hund
und Hundeführer überholen
und ihnen wieder entgegenkommen.
5. Begegnung mit anderen Hunden
Bei Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit
HF hat sich der Hund
neutral zu verhalten. Der HF kann das Hörzeichen „ Fuß“
wiederholen oder den Hund bei
der Begegnung in die Sitz- oder Platz-position bringen.
6. Verhalten des kurzfristig
im Verkehr angeleint allein
gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren
Auf Anweisung des LR begeht der HF mit angeleintem Hund
den Gehweg einer mäßig
belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf
Anweisung des LR und befestigt
die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen.
Der HF begibt sich außer
Sicht, in ein Geschäft oder einen Hauseingang.
Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen.
Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant
( Auftragsperson) mit einem
angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf
Schritt am Prüfungshund
vorbei.
Der alleingelassene Hund hat sich während der
Abwesenheit des Führers ruhig zu
verhalten. Den vorbeigeführten
Hund ( kein Raufer verwenden!) hat er ohne
Angriffshandlung ( starkes Zerren an der Leine , andauerndes
Bellen ) passieren zu
lassen. Auf Richteranweisung wird der Hund wieder abgeholt.
Anmerkung:
Es bleibt dem amtierenden Leistungsrichter überlassen, ob
er die einzelnen Übungen mit
jedem Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführt
oder ob er alle Prüflinge
nur einige Übungen absolvieren lässt und dann den
nächsten Prüfungsort aufsucht und
dort ebenso verfährt.
Quelle : http://www.susannegaertner.de.vu