Site hosted by Angelfire.com: Build your free website today!
Begleithund-Prüfung :

                        Änderungen zusammengefasst

            Begleithundeprüfung/Verkehrsteil  (BH/VT) darf nun auch von
                  VDH-Agility-Leistungsrichtern abgenommen werden

    vor dem praktischen Teil muß ein schriftlicher Teil für den Hundeführer abgelegt
                            werden (Sachkundenachweis)

                  das Zulassungsalter der Hunde beträgt 15 Monate

                  die Hunde müssen tätowiert oder einen Chip tragen

           es sind handelsübliche Halsbänder und Brustgeschirre zugelassen

   zeigt ein Hund bei Schussabgabe (BH/VT) eine Reaktion (bleibt aber im Gehorsam),
               scheidet der Hund nicht automatisch aus der Prüfung aus

            Kehrtwendungen sind jetzt auch als Linkswendungen zugelassen

  Wer vor dem 01.01.2002 bereits eine Begleithundeprüfung erfolgreich bestanden hat,
                         benötigt keinen Sachkundenachweis

  Kinder werden mündlich über allgemeine Fragen geprüft -  ihrem Alter entsprechend
 
 Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundeprüfung für
                          den Hundehalter (BH/VT)

Die nachstehenden Regelungen treten ab 01. Januar 2002 in Kraft und ersetzen die
          bisher bei den VDH-Vereinen/Verbänden gültigen Bestimmungen.

  Alle Prüfungen und Wettkämpfe unterliegen in Bezug auf Durchführung und Verhalten
   der Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die Art der Vorführung und Beurteilung ist
                         nachstehend genauer beschrieben.

    Die Vorschriften  sind für alle Beteiligten bindend und alle Teilnehmer haben die
                     gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen.

         Abweichend  hierzu gilt, dass bei der  BHA /VT die Überprüfung der
 Schussgleichgültigkeit ersatzlos entfällt, diese Prüfungsart daher auch nur berechtigt,
  den so geprüften Hund späterhin in der Sparte Agility vorzuführen, zur Vorführung in
       den Sparten FH, VPG und IPO ist der Nachweis der BH / VT erforderlich.
     Abnahmeberechtigt für die BH / VT und die BHA / VT sind ausschließlich VDH-
 Leistungsrichter, die auf einer Richterliste eines  AZG - Mitgliedsvereines stehen. Die
   BHA / VT darf auch von VDH - Agility - Leistungsrichtern abgenommen werden. Das
     Prüfungsergebnis ist in dem entsprechenden Leistungsnachweis zu vermerken.

BH - Prüfungen werden nur anerkannt, wenn sie in einem der AZG ( VDH - Fachausschuss
            VPG / Agility ) angehörenden Verein /Verband abgelegt wurden.

  Die Veranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter; Ort und Beginn der Prüfung sind
   den Mitgliedern öffentlich bekannt zu geben, sie sind nur durchzuführen, wenn der
  ausrichtende VDH - Mitgliedsverband Terminschutz erteilt hat. Die Mitgliedsvereine
                    sind an diese Rahmenbestimmungen gebunden.

                          Allgemeine Bestimmungen

      Zugelassen  sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die
    Sachkundeprüfung analog den Regelungen zum VDH - Hundeführerschein in einer
 termingeschützten Veranstaltung des VDH bereits erfolgreich abgelegt haben, oder die,
  die den behördlichen Nachweis der Sachkunde vorlegen. Teilnehmer, die erstmalig in
    einer VDH - Begleithundeprüfung starten und den entsprechenden Nachweis der
  Sachkunde nicht erbringen, haben sich am Tag der Veranstaltung dem amtierenden LR
  zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie mit
                  ihrem Hund im praktischen Teil überprüft werden.

                    Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen.

             Das Zulassungsalter beträgt fünfzehn Monate.

 Um eine Begleithundeprüfung durchführen zu können, müssen mindestens 4 Hunde in der
      Prüfung vorgeführt werden. Ist die Begleithundeprüfung mit anderen Sparten
   kombiniert so haben mindestens 4 Teilnehmer ( Z.B. VPG, BH, RH ) an den Start zu
 gehen. Die zulässige Teilnehmerzahl  an einem Prüfungstag für einen Leistungsrichter (
LR) variiert von 10 bis zu 15 Startern und richtet sich nach der Anzahl der zu prüfenden
 Abteilungen, die die Anzahl 30 nicht überschreiten darf. (Begleithundeprüfung mit der
     Abnahme der schriftlichen Sachkundeprüfung zählt als 3 Abteilungen, ohne die
                     theoretische Prüfung sind es 2 Abteilungen).

                            Unbefangenheitsprobe

          Vor der Zulassung zur BH - Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer
  Unbefangenheitsprobe zu unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle der
  Tätowiernummer und / oder Chip - Nummer erfolgt. Hunde, die nicht identifizierbar
       sind, haben keine Startberechtigung in einer Prüfung. Die Beurteilung der
  Unbefangenheit erfolgt auch während der gesamten Prüfung. Hunde, die bereits die
       Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind vom weiteren Prüfungsverlauf
auszuschließen. Zeigt ein Hund, auch wenn er die erste Unbefangenheitsprobe bestanden
   hat, im weiteren Verlauf der Prüfung Wesensmängel, kann der Leistungsrichter den
      Hund von der Prüfung ausschließen und im Leistungsnachweis den Vermerk - „
  Unbefangenheitsprobe / Verhaltenstest nicht bestanden „ - eintragen. Hunde, die im
 Teil A nicht die erforderlichen 70 % der Punkte erreichen, werden nicht zur Prüfung in
 den Verkehrsteil auf öffentliche Gelände mitgenommen. Am Schluß der Prüfung werden
  keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein Werturteil  „ Bestanden“ oder „ Nicht
 bestanden“ vom Richter bekannt gegeben. Die Prüfung ist bestanden, wenn im Teil A 70
    % der zu erreichenden Punkte und im Teil B die Übungen vom Leistungsrichter als
    ausreichend erachtet wurden. Das zu vergebende Ausbildungskennzeichen ist kein
       solches im Sinne der Zucht-, Schau-, Kör- oder Ausstellungsordnung eines
   Mitgliedsverbandes des VDH. Die Ablegung der Prüfung ist im Wiederholungsfall an
 keine Frist gebunden. Jedes Prüfungsergebnis ist unabhängig vom Erfolg der Prüfung in
                         den Leistungsnachweis einzutragen.

                                Disziplinarrecht

     Der Veranstaltungsleiter ist für die Gewährung  von Ordnung und Sicherheit im
 gesamten Veranstaltungsgelände verantwortlich. Der Leistungsrichter ist berechtigt, bei
 Nichtbeachtung von Ordnung und Sicherheit, die Veranstaltung zu unterbrechen oder zu
   beenden. Grobe Verstöße des HF gegen diese Rahmenbestimmungen, gegen die PO,
    gegen die Regeln des Tierschutzgesetzes und gegen die guten Sitten können zum
  Ausschluß von der Veranstaltung führen. Der LR hat in diesen Fällen an die zuständigen
 Verbands-/ Vereinsgremien eine Meldung abzugeben. Von dort wird von den Beteiligten
    eine Stellungnahme angefordert, die dann zu Beschluß über eine Disziplinarstrafe
 führen kann. Ein Ausschluß einer Person aus de jeweiligen Verein / Verband kann in der
                      jeweiligen Dachorganen publiziert werden.

  Das Urteil des LR ist unanfechtbar. Jegliche Kritik an dem Urteil kann die Verweisung
   vom Hundesportgelände und evtl. weitere Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen. In
      begründeten Fälle, die sich nicht auf Tatsachenentscheidungen, sondern auf
 Regelverstöße des LR beziehen, ist eine Beschwerde  möglich. Diese Beschwerde ist in
 schriftlicher Form bei zuständigen Verband / Verein einzureichen.Sie kann nur über die
   Veranstaltungsleitung eingereicht werden und muß von dem Beschwerdeführer, dem

 -   Vorsitzenden und einem weiteren Zeugen unterschrieben sein. Diese Beschwerde ist
                               innerhalb von 8 Tagen

          -   nach der Veranstaltung vorzulegen. Aus der Anerkennung einer solchen
                        Beschwerde leitet sich kein Anspruch

   -   auf Revidierung des Leistungsrichter-Urteils ab. Videoaufzeichnungen gelten nicht
                                    als Beweise.

 

             A) Begleithundeprüfung auf einem Übungsplatz

                                Gesamtpunktzahl 60

   Jede  Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt auf der
  linken Seite gerade neben seinem HF mit dem rechten Schulterblatt in Kniehöhe. Das
    Einnehmen der Grundstellung ist zu Beginn jeder Übung nur einmal erlaubt. In der
  Grundstellung steht der Hundeführer in sportlicher Haltung. Eine Grätschstellung ist
        nicht erlaubt. Die Endgrundstellung  der vorhergehenden Übung kann als
  Ausgangsgrundstellung der folgenden Übung verwendet werden. Körperhilfen des HF
   sind nicht gestattet, werden sie angewandt, erfolgt Punktabzug. Das Mitführen von
     Triebmitteln oder Spielgegenständen ist nicht gestattet. Kann ein HF aufgrund
 körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt ausführen, so hat er dies vor
  Beginn der Prüfung dem LR mitzuteilen. Läßt eine Behinderung des HF das Führen des
   Hundes an der linken Seite des HF nicht zu, so darf der Hund analog an der rechten
    Seite geführt werden. Der LR gibt die Anweisungen zu Beginn einer Übung. Alles
  Weitere, wie Wendungen, Halt, Wechsel der Gangarten usw. wird ohne Anweisung des
  LR ausgeführt. Es ist jedoch de HF gestattet, diese Anweisungen vom LR zu erfragen.
    Das Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der
  Hundeführer eine neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein
  deutlicher Zeitabstand ( ca. 3 Sekunden ) einzuhalten. Zwischen den Übungen muß der
                            Hund bei Fuß geführt werden.

                Halsbandpflicht/ Mitführen der Führleine

  Aus versicherungstechnischen Gründen hat der Hundeführer während des gesamten
 Prüfungsablaufes eine Führleine mitzuführen. Dies schließt ein, dass der Hund entweder
    auch ständig das Halsband oder alternativ das Brustgeschirr tragen muß. Es sind
     handelsübliche Halsbänder und auch das Brustgeschirr gestattet. Verboten sind
  Halsbänder mit Stacheln, Krallen, Haken oder solche, an denen Elektroreizgeräteoder
   deren Attrappen angebracht sind bzw. Brustgeschirr mit zusätzlichen Schnallungen sind verboten.

                     1.   Leinenführigkeit (15 Punkte)

                                 Hörzeichen „Fuß“

  Von der Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband
   oder Brustgeschirr angeleinte Hund seinem HF auf das Hörzeichen „Fuß“ freudig zu
                 folgen. Das Halsband darf nicht auf  Zug gestellt sein.
   Zu Beginn der Übung hat der HF mit seinem Hund 40 bis 50 Schritte geradeaus zu
  gehen, ohne zu halten, eine Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15 Schritten den
 Laufschritt und den langsamen Schritt zu zeigen, mindestens jeweils 10 Schritte. In der
     normalen Gangart  sind dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung
 auszuführen. Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite
 des HF zu bleiben, er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen. Die Kehrtwendungen sind
                       vom HF als Linkskehrtwendung zu zeigen.

   Nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangart ist dem HF das Hörzeichen „Fuß“
  gestattet. Bleibt der HF stehen, hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung des HF zu
   setzen. Der HF darf hierbei seine Grundstellung  nicht verändern und insbesondere
  nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Die Führleine soll während des
 Führens in der linken Hand gehalten werden und muss lose durchhängen. Auf Anweisung
  des LR geht der HF mit seinem Hund durch eine Gruppe von mindestens vier Personen.
       Der HF hat in der Gruppe mindestens einmal zu halten. Die Gruppe hat sich
    durcheinander zu bewegen. Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des
    Hundes sowie zögerndes Verharren des HF bei den Wendungen sind fehlerhaft.

                                     Gruppe

 Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Leinenführigkeit
   und in der Freifolge zu zeigen. Dabei muß jeweils mindestens einmal links und einmal
 rechts ( z.B. in Form einer 8 ) um Personen gegangen werden. Es ist mindestens einmal je
     Durchgang in der Nähe einer Person anzuhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine
 Wiederholung zu verlangen. Das Loben des Hundes ist nach Verlassen der Gruppe nur in
                      der abschließenden Grundstellung erlaubt.

                            Kehrtwendung ( 180°)

 Die Durchführung der Kehrtwendung ist auf zwei Arten gestattet, muß aber jeweils als
      Linkskehrtwendung gezeigt werden. Hierbei kann der Hund hinten um den HF
 herumgehen, oder die Kehrtwendung mit dem HF als Linkswendung ( Hund bleibt an der
        linken Seite des Hundeführers * Anmerkung sog. FCI-Wendung ) zeigen.

                         2.   Freifolgen (15 Punkte)

                                 Hörzeichen „Fuß“

 Auf Anordnung des LR wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der HF hängt sich
   die Führleine um die Schulter oder steckt sie in die Tasche (jeweils in die vom Hund
 abgewandte Seite) und begibt sich mit seinem frei folgenden Hund sofort wieder in die
   Personengruppe, um dort mindestens einmal anzuhalten. Nach Verlassen der Gruppe
   nimmt der HF kurz die Grundstellung ein und beginnt dann die Freifolge analog der
                              Festlegungen zu Übung 1.
 

             Schussabgabe (dieser Übungsteil entfällt bei der BHA/VS)

  Die Schussabgabe erfolgt während der Freifolge auf der ersten Geraden und bei
  der Übung „ Ablegen unter Ablenkung „. .Es werden zwei Schüsse Kaliber 6mm in
                  einem Zeitabstand von 5 Sekunden abgegeben.

   Der 1. Schuss hat in einer Entfernung von ca. 15 Schritten zu erfolgen. Zeigt
   sich der Hund nicht neutral, steht aber noch im Gehorsam des HF, so ist dies
    bedingt fehlerhaft. Kann der HF den Hund nicht in das normale, erwünschte
        Verhalten zurückbringen, so scheidet der Hund aus der Prüfung aus.

  Volle Punktzahl kann nur ein Hund erhalten, der sich gegenüber allen Geräuschen
      neutral verhält. In Zweifelsfällen ist der LR verpflichtet, die Neutralität
  gegenüber dem Schuss in der Art festzustellen, dass er den HF auffordert den
   Hund anzuleinen. In einer Entfernung von ca. 15 Schritt werden durch den LR
   erneut Schüsse abgegeben, wobei der Hund an durchhängender Leine zu stehen
                                        hat.

                 3.   Sitz aus der Bewegung (10 Punkte)

                                 Hörzeichen „Sitz“

     Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund
 geradeaus. Nach mindestens 10 Schritten hat sich der Hund auf das Hörzeichen „Sitz“
 schnell zu setzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht oder sich umsieht. Nach
  weiteren 30 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um.
  Auf Anweisung des Richters geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen
 rechter Seite Grundstellung ein. Wenn der Hund anstatt zu sitzen sich legt oder stehen
                 bleibt, so werden hierfür bis zu 5 Punkte abgezogen.

      4.   Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte)

                         Hörzeichen „Platz“, „Hier“, „Fuß“

    Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem Hund auf das Hörzeichen „Fuß“
 geradeaus. Nach mindestens 10 Schritten hat sich der Hund auf das Hörzeichen „Platz“
  schnell hinzulegen. Ohne andere Einwirkungen auf den Hund und ohne sich umzusehen
 geht der HF noch 30 Schritte in gerader Richtung weiter, dreht sich sofort zu seinem
  Hund um und bleibt still stehen. Auf Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund heran.
 Freudig und in schneller Gangart hat der sich Hund seinem HF zu nähern und sich dicht
   vor ihn zu setzen. Auf das Hörzeichen „Fuß“ hat sich der Hund neben seinen HF zu
 setzen. Bleibt der Hund stehen oder setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so
                          werden bis zu 5 Punkte abgezogen.

        5.   Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte)

                             Hörzeichen „Platz“, „Sitz“

 Vor Beginn der Unterordnungsleistungen eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund
     an einen vom LR angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab und zwar ohne die
 Führleine oder sonst irgendeinen Gegenstand bei ihm zu belassen. Der HF entfernt sich
 30 Schritte und stellt sich mit dem Rücken zum Hund in dieser Entfernung auf. Während
  der Ablage hat der Hund ruhig liegen zu bleiben. Auf Richteranweisung tritt der HF an
  die rechte Seite des Hundes und auf weitere Richteranweisung nimmt er ihn mit dem
  Hörzeichen „ Sitz“ in die Grundstellung . Sitzt , steht oder liegt der Hund unruhig, so
   erfolgt eine Teilbewertung, entfernt er sich mehr als seine eigene Körperlänge vom
                         Platz, ist die Übung nicht bestanden.

      Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen sind fehlerhaft.

                 Hündinnen sind nach Möglichkeit getrennt abzulegen.

 Ein Hund, der bei den Übungen 1-5 nicht mindestens 70 % (42 Punkte) erreicht, scheidet
                            von der weiteren Prüfung aus.

 

                            B) Prüfung im Verkehr

                                    Allgemeines

  Die nachfolgenden Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten
 Umfeld innerhalb von geschlossenen Ortschaften statt. Der LR legt mit dem PL fest, wo
    und wie die Übungen im öffentlichen Verkehrsraum ( Straßen, Wege oder Plätze)
   durchgeführt werden. Der öffentliche Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden.

    Die Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer Eigenart einen
 erheblichen Zeitaufwand. Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch die Abnahme
                         vieler Hunde beeinträchtigt werden.

 Punkte werden für die einzelnen Übungen des Teils B nicht vergeben. Für das Bestehen
     dieser Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr /
                     Öffentlichkeit bewegenden Hund maßgeblich.

   Die nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch den LR
 individuell auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der LR ist berechtigt bei
    Zweifeln in der Beurteilung der Hunde Übungen zu wiederholen bzw. zu variieren.

                                 Prüfungsablauf

                     1.  Begegnung mit Personengruppe

  Auf Anweisung des LR begeht der HF mit seinem angeleiten Hund einen angewiesenen
 Straßenabschnitt auf dem Gehweg . Der LR folgt dem Team in angemessener Entfernung.

 Der Hund soll an der linken Seite des Hundeführers an loser  hängender Leine - mit der
                      Schulter in Kniehöhe des HF - willig folgen.

Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund gleichgültig zu verhalten.

  Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden Passanten ( Auftragsperson)
          geschnitten. Der Hund hat sich neutral und unbeeindruckt zu zeigen.

  HF und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens 6
Personen, in der eine Person den HF anspricht und mit Handschlag begrüßt. Der Hund hat
   auf Anweisung des HF neben ihm zu sitzen oder zu liegen und hat sich während  der
                       kurzen Unterhaltung ruhig zu verhalten.

                       2.  Begegnung mit Radfahrern

  Der angeleite Hund geht mit dem HF  einen Weg entlang und wird zunächst von hinten
 von einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem Abstand wendet
     der Radfahrer und kommt dem HF und Hund entgegen. Dabei werden nochmals
    Klingelzeichen gegeben. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund
                zwischen HF und vorbeifahrendem Radfahrer befindet.

     Der angeleinte Hund hat sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu zeigen.

                          3.   Begegnung mit Autos

  Der HF geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines
 der Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während
 HF und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die Fensterscheibe wird herunter
  gedreht und der HF um eine Auskunft gebeten. Dabei hat der Hund auf Anweisung des
HF zu sitzen oder zu liegen. Der Hund hat sich ruhig und unbeeindruckt gegenüber Autos
                       und allen Verkehrsgeräuschen zu zeigen.

            4. Begegnung  mit Joggern oder Inline Skatern

  Der HF geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang. Mindestens zwei
 Jogger überholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger entfernt,
 kommen erneut Jogger  dem Hund und HF entgegen  und laufen an ihnen vorbei, ohne die
  Geschwindigkeit herabzusetzen. Der Hund muß nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die
     überholenden bzw. entgegenkommenden Personen jedoch nicht belästigen. Es ist
      statthaft, dass der HF seinen Hund während der Begegnung in die Sitz- oder
                                Platzposition bringt.

 Statt Jogger können auch ein oder zwei Inline Skater Hund und Hundeführer überholen
                         und ihnen wieder entgegenkommen.

                    5.   Begegnung mit anderen Hunden

  Bei Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit HF hat sich der Hund
 neutral zu verhalten. Der HF kann das Hörzeichen „ Fuß“ wiederholen oder den Hund bei
                der Begegnung in die Sitz- oder Platz-position bringen.

       6.  Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein
            gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren

   Auf Anweisung des LR begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig
 belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des LR und befestigt
   die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der HF begibt sich außer
                    Sicht, in ein Geschäft oder einen Hauseingang.

                      Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen.

    Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant ( Auftragsperson) mit einem
 angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf Schritt am Prüfungshund
                                      vorbei.

    Der alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des Führers ruhig zu
       verhalten. Den vorbeigeführten Hund ( kein Raufer verwenden!) hat er ohne
   Angriffshandlung ( starkes Zerren an der Leine , andauerndes Bellen ) passieren zu
             lassen. Auf Richteranweisung wird der Hund wieder abgeholt.

                                  Anmerkung:

 Es bleibt dem amtierenden Leistungsrichter überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit
  jedem Hund  an den jeweils vorgesehenen Orten durchführt oder ob er alle Prüflinge
  nur einige Übungen absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und
                               dort ebenso verfährt.

Quelle : http://www.susannegaertner.de.vu