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Informationen über den
Hunde-Führerschein :

Diese Informationen habe ich beim  VDH  gefunden.
Bitte genau lesen , und bei weiteren Fragen & Informationsbedarf,
beim  VDH ,nachfragen , informieren.

HUNDE-FÜHRERSCHEIN =>

4.2.1 Leinenführigkeit
Aufgabe:
Der Hund muss seinem Hundeführer
auf das Hörzeichen „Fuß“ auf der
linken Seite in allen Gangarten und
Wendungen folgen. Dabei hält der
Hundeführer die Leine, die lose durch-hängen
soll, in der linken Hand.
Hörzeichen: „Fuß“ und „Sitz“
Das Hörzeichen „Fuß“ darf beim
Angehen und beim Gangartwechsel
gegeben werden. Gelegentliches
Wiederholen ist nicht fehlerhaft.
Das Hörzeichen „Sitz“ darf zum
Anhalten und zum Einnehmen der
Grundstellung gegeben werden.
Ausführung:
Zu Beginn der Übung sitzt der
Hund auf der linken Seite neben
seinem Hundeführer in der Grund-stellung.
Auf das Hörzeichen „Fuß“
gehen Hundeführer und Hund ca.
50 Schritte geradeaus und zeigen
dann eine Kehrtwendung. Nach ei-nigen
Schritten in der normalen
Gangart geht der Hundeführer mit
seinem Hund für etwa 10–20
Schritte in den Laufschritt über, um
anschließend die Leinenführigkeit
für ca. 10–20 Schritte in langsamer
Gangart zu zeigen. Beim Gangart-wechsel
dürfen einige Ausgleichs-schritte
gezeigt werden. Die Leinen-führigkeit
wird im Normalschritt
fortgesetzt, und es werden zwei
Rechtswendungen, eine Kehrtwen-dung
mit anschließendem Anhalten
sowie eine Linkswendung gezeigt.

4.2.2 Gehen durch eine
Personengruppe
Aufgabe:
Beim Gehen durch eine Gruppe
von mehreren Personen soll der
Hund seinem Hundeführer bereit-willig
auf der linken Seite folgen.
Hörzeichen: „Fuß“ und „Sitz“
Ausführung:
Der Hundeführer durchquert mit
seinem angeleinten Hund mehr-mals
die Gruppe von mindestens
vier Personen. Innerhalb der Grup-pe
hat der Hundeführer mit seinem
Hund anzuhalten und der Hund
muss sich setzen. Der Hundeführer
darf dabei das Hörzeichen „Sitz“
geben. Hierbei muss sich der Hund
gegenüber den Personen neutral
und unbefangen verhalten und darf
keine Aggression zeigen.
4.2.3 Sitzen aus der Bewegung
Aufgabe:
Auf das Hörzeichen „Sitz“ hat sich
der Hund zu setzen und sitzen zu
bleiben, obwohl der Hundeführer
weitergeht. Der Hund muss am
diesem Platz sitzen bleiben, bis ihn
sein Hundeführer wieder abholt.
Hörzeichen:
Zum Einnehmen der Grundstellung
verwendet der Hundeführer das Hör-zeichen
„Sitz“, zum Angehen das Hör-zeichen
„Fuß“ und zum Sitzen des
Hundes das Hörzeichen „Sitz“. Setzt
sich der Hund nicht, so ist das Wieder-holen
des Hörzeichens „Sitz“ erlaubt.
Ausführung:
Aus der Grundstellung geht der Hun-deführer
mit seinem frei bei Fuß
folgenden Hund im Normalschritt
einige Schritte geradeaus und gibt
das Hörzeichen „Sitz“. Der Hund hat
sich zu setzen. Es ist fehlerhaft, wenn
der Hund stehen bleibt oder sich
legt. Nach ca. 30 Schritten bleibt
der Hundeführer stehen und dreht
sich sofort zu seinem Hund um. Auf
Anweisung des Prüfers geht er zu
seinem Hund zurück und stellt sich
neben ihn in die Grundstellung, dabei
kann der Hundeführer hinten um
den Hund herumgehen oder von
vorne an seinen Hund herantreten.
4.2.4 Platz aus der Bewegung
mit Heranrufen
Aufgabe:
Auf das Hörzeichen „Platz“ hat sich
der Hund hinzulegen und liegen zu
bleiben, obwohl der Hundeführer
weitergeht. Der Hund darf erst auf das
Hörzeichen des Hundeführers zügig
zu ihm kommen, sich vor ihn setzen
und auf ein erneutes Hörzeichen
„Fuß“ in die Grundstellung gehen.
Hörzeichen:
Zum Angehen gibt der Hundefüh-rer
das Hörzeichen „Fuß“, zum Ab-legen
des Hundes das Hörzeichen
„Platz“, zum Heranrufen des Hun-des
das Hörzeichen „Hier“ oder
den Namen des Hundes und zum
Einnehmen der Endgrundstellung
das Hörzeichen „Fuß“.
Ausführung:
Aus der Grundstellung geht der
Hundeführer mit seinem frei bei
Fuß folgenden Hund im Normal-schritt
einige Schritte geradeaus
und gibt das Hörzeichen „Platz“.
Der Hund hat sich auf das Hörzei-chen
zu legen, ohne dass der Hun-deführer
seine Gangart unterbricht.
Nach ca. 30 weiteren Schritten
bleibt der Hundeführer stehen und
dreht sich sofort zu seinem Hund
um. Auf Anweisung des Prüfers ruft
der Hundeführer den Hund mit
Hörzeichen „Hier“ oder dem Na-men
des Hundes heran. Der Hund
muss zügig kommen und sich vor
seinen Hundeführer setzen. Auf
weitere Anweisung des Prüfers hat
der Hund auf das Hörzeichen „Fuß“
die Grundstellung einzunehmen.
4.2.5 Ablegen des Hundes unter
Ablenkung
Aufgabe:
Vor der Vorführung eines anderen
Hundes wird der abzulegende
Hund aus der Grundstellung abge-legt.
Bevor der Hundeführer sich
entfernt, wird der Hund an einer bis
zu zwei Meter langen Leine befe-
stigt. Der Hundeführer entfernt sich
ca. 30 Schritte von seinem Hund
und bleibt mit dem Rücken oder
mit der Front zum Hund stehen.
Hörzeichen:
Für den Weg zur angewiesenen
Ablagestelle verwendet der Hunde-führer
das Hörzeichen „Fuß“, zum
Einehmen der Grundstellung das
Hörzeichen „Sitz“ und zum Able-gen
das Hörzeichen „Platz“. Zum
Einnehmen der Grundstellung beim
Abholen des Hundes gebraucht der
Hundeführer wieder das Hörzei-chen
„Sitz“ und zum Verlassen der
Ablagestelle das Hörzeichen „Fuß“.
Ausführung:
Der Hundeführer begibt sich an die
vom Prüfer zugewiesene Stelle,
nimmt die Grundstellung ein, leint
seinen Hund von der Führerleine ab
und an der dort befindlichen Leine
an. Anschließend legt er seinen
Hund ab. Der Hundeführer entfernt
sich ca. 30 Schritte von seinem
Hund und bleibt stehen. Der Hund
hat während der Übung im „Platz“
zu bleiben, bis der Hundeführer sei-nen
Hund wieder abholt. Er stellt
sich rechts neben seinen Hund und
nimmt ihn in die Grundstellung.
4.2.6 Freilaufen und Platz aus der
Entfernung
Aufgabe:
Der Hund soll sich auf dem
Übungsgelände frei bewegen und
auf Hörzeichen hinlegen.
Hörzeichen:
Der Hundeführer kann ein Hörzei-chen
zum Freilaufen wählen und muss
das Hörzeichen „Platz“ benutzen.
Ausführung:
Während sich noch zwei bis drei
weitere Hunde auf dem Vorführ-platz
befinden, lässt der vorführen-de
Hundeführer seinen Hund frei
laufen. Dabei hat sich der Hund
von seinem Hundeführer zu entfer-nen.
Der Hundeführer darf dem
Hund dazu eine Hilfe geben. Auf
Anweisung des Prüfers gibt der
Hundeführer das Hörzeichen „Platz“.
Der Hund hat sich an der Stelle zu
legen, an der er sich befindet, ohne
zum Hundeführer zurückzukommen.
Der Hund hat auf der Stelle liegen
zu bleiben, bis der Hundeführer ihn
abholt und sitzen lässt. Ist der Prü-fer
mit dem gezeigten Gehorsam
nicht einverstanden, so kann er die
Übung wiederholen lassen.
4.3 Prüfung der Sozialverträg-lichkeit
Die nachfolgenden Übungen fin-den
außerhalb des Übungsgeländes
in einem geeigneten Umfeld inner-halb
von geschlossenen Ortschaf-ten
statt. Dabei sind die örtlichen
Gegebenheiten vom Prüfer auszu-nutzen,
z.B. Einkaufszentren, Fuß-gängerzonen,
Bahnhofsvorplätze,
S-Bahn-Stationen etc. (evtl. not-
wendige Genehmigungen sind vor-her
einzuholen). Bewertet werden
das Verhalten des Mensch-/Hund-Gespanns
in alltäglichen Situationen
und das Auftreten in der Öffent-lichkeit.
Der Hund muss sich trotz
der Ablenkungen durch zahlreiche
Umweltreize als umweltsicherer
und verlässlicher Begleiter erwei-sen,
der jederzeit der Kontrolle des
Hundeführers unterliegt. Hierbei
darf der Hundeführer Hilfen wie
Hör- und Sichtzeichen geben.
Der Prüfer legt mit dem Prüfungs-leiter
fest, wo und wie die Prüfung
durchgeführt wird. Die nachfolgend
beschriebenen Übungen dienen als
Richtlinien und Mindestanforderun-gen
und können durch den Prüfer
individuell an die örtlichenGegeben-heiten
angepasst werden. Für eine
sachgerechte Überprüfung sind vom
Veranstalter reale Alltagssitationen
sicherzustellen, gestellte Situationen
müssen vermieden werden. Der Prü-fer
ist ferner berechtigt, bei Zwei-feln
in der Beurteilung Übungen zu
wiederholen oder zu variieren.
Grundsätzlich dürfen je nach An-forderung
Hörzeichen gegeben
und unter Umständen wiederholt
werden. Während der gesamten
Prüfung sind das Verhalten und die
Sozialverträglichkeit von Hundehal-ter
und Hund zu beobachten und
zu bewerten. Zeigt sich der Hund
aggressiv oder stellt eine Gefähr-dung
dar, weil er nicht sicher durch
den Hundehalter kontrolliert werden
kann, ist die Prüfung abzubrechen.
4.3.1 Begegnung mit Personen-gruppen
Aufgabe:
Der angeleinte Hund soll sich Passan-ten
gegenüber unbefangen zeigen.
Durchführung:
Der Hundeführer geht mit seinem
angeleinten Hund einen Weg oder
eine Straße entlang. Der Hund soll
seinem Hundeführer auf der linken
Seite an lose hängender Leine willig
folgen. Auf seinem Weg wird der
Hundeführer von einer vorbeilau-fenden
Person geschnitten. Der
Hund soll sich neutral und unbeein-druckt
zeigen. Hundeführer und
Hund gehen weiter durch eine auf-gelockerte
Personengruppe von
mindestens sechs Personen, in der
eine Person den Hundeführer an-spricht
und begrüßt. Der Hund soll
neben seinem Hundeführer sitzen
oder liegen und sich während der
kurzen Unterhaltung ruhig verhalten.
4.3.2 Begegnung mit Radfahrern
Aufgabe:
Der angeleinte Hund soll sich Radfah-rern
gegenüber unbefangen zeigen.
Durchführung:
Der angeleinte Hund geht mit sei-nem
Hundeführer einen Weg entlang
und wird zunächst von hinten von
einem Radfahrer überholt, der dabei
Klingelzeichen gibt. In großem Ab-stand
wendet der Radfahrer und
kommt Hundeführer und Hund
entgegen. Dabei werden nochmals
Klingelzeichen gegeben. Der Hunde-führer
darf beim Vorbeifahren des
Radfahrers das Hörzeichen „Fuß“
wiederholen. Er kannseinen Hund
aber auch in die Sitz- oder Platzpo-sition
bringen. In jedemFall hat sich
der Hund unbeeindruckt zu zeigen.
4.3.3 Begegnung mit Autos
Aufgabe:
Der angeleinte Hund soll sich Autos
und allen Verkehrsgeräuschen gegen-über
unbefangen zeigen.
Durchführung:
Der Hundeführer geht mit seinem
angeleinten Hund an mehreren Au-tos
vorbei. Dabei wird eines der
Fahrzeuge gestartet. Bei einem an-deren
Auto wird eine Tür zuge-schlagen.
Während Hundeführer
und Hund weitergehen, hält ein
Auto neben ihnen. Die Fenster-scheibe
wird herunter gedreht und
der Hundeführer um eine Auskunft
gebeten. Der Hund soll sich ruhig
und unbeeindruckt zeigen. Dabei
soll der Hund sitzen oder liegen.
4.3.4 Begegnung mit Joggern
oder Inline-Skatern
Aufgabe:
Der angeleinte Hund soll sich ge-genüber
überholenden oder ent-gegenkommenden
Joggern oder
Inline-Skatern unbefangen zeigen.
Durchführung:
Der angeleinte Hund geht mit sei-nem
Hundeführer einen ruhigen
Weg entlang. Mindestens zwei
Jogger überholen sie, ohne das
Tempo zu vermindern. Haben sich
die Jogger entfernt, kommen er-neut
Jogger dem Hund und Hun-deführer
entgegen und laufen an
ihnen vorbei, ohne ihre Geschwin-digkeit
herabzusetzen. Der Hund
muss nicht korrekt bei Fuß gehen,
darf die überholenden und entge-genkommenden
Personen aber
nicht belästigen. Es ist statthaft,
dass der Hundeführer seinen Hund
während der Begegnung in die Sitz-oder
Platzposition bringt.
Statt der Jogger können auch ein
oder zwei Inline-Skater Hund und
Hundeführer überholen und ihnen
wieder entgegen kommen.
4.3.5 Begegnung mit anderen
Hunden
Aufgabe:
Der angeleinte Hund hat sich ge-genüber
entgegenkommenden und
überholenden Hunden und ihren
Hundeführern neutral und unauf-fällig
zu verhalten.
Durchführung:
Beim Überholen und Entgegen-kommen
eines anderen Hundes mit
Hundeführer darf der Hund keine
Aggression gegenüber diesem Hund
zeigen. Der Hundeführer kann hier-bei
das Hörzeichen „Fuß“ wieder-holen
oder den Hund dabei in die
Sitz- oder Platzposition bringen.
5. Prüfung – Bewertung,
Abschluss und
Nachbereitung
5.1 Bewertung der Prüfung
im praktischen Teil
Die Bewertung der gezeigten
Übungen erfolgt mit einer kurzen
Begründung jeweils sofort nach der
Gehorsamsprüfung und der Über-prüfung
der Sozialverträglichkeit.
Öffentliche Kritik an der Bewertung
ist nicht zulässig. Sie kann zum Aus-schluss
von der Prüfung führen.
a) Gehorsamsprüfung
Jede Übung wird mit Prädikat Sehr
gut, Gut, Befriedigend, Ausreichend
oder Ungenügend bewertet.
Die Bewertungen der einzelnen Übun-gen
müssen im Durchschnitt ein Aus-reichend
ergeben, wobei die Über-prüfung
der Leinenführigkeit (4.2.1)
und das Freilaufen des Hundes mit
Ablegen aus der Entfernung (4.2.6)
mindestens mit der Note Ausrei-chend
bewertet worden sein müssen.
Aggressive Hunde können nicht be-stehen.
Hunde, die die Gehorsam-sprüfung
nicht bestehen, können
an der Überprüfung der Sozialver-träglichkeit
nicht mehr teilnehmen.
Definition der Prädikate für die Be-wertung
Sehr gut
erhält der Hund, der führig, auf-merksam
und gehorsam ohne dop-pelte
Hörzeichen arbeitet.
Gut
erhält der führige und aufmerksa-me
Hund, der durch wenige Dop-pelhörzeichen
an den verlangten
Gehorsam erinnert werden muss.
Befriedigend
erhält der Hund, dessen Führigkeit
und Aufmerksamkeit nicht gleich-mäßig
anhält und der nach mehre-ren
Wiederholungen der Hörzeichen
den verlangten Gehorsam zeigt.
Ausreichend
erhält der Hund, der seinem Hun-deführer
wenig Führigkeit und Auf-merksamkeit
entgegenbringt und
nur mit mehreren Wiederholungen
der Hörzeichen das gewünschte
Verhalten zeigt.
Ungenügend
erhält der Hund, der trotz mehrerer
Hörzeichen keinen Gehorsam zeigt
oder aggressiv ist.
b) Überprüfung der Sozialverträg-lichkeit
Die Übungen zur Sozialverträglich-
keit werden insgesamt beurteilt
und müssen zum Bestehen der Prü-fung
mit dem Prädikat Ausreichend
bewertet worden sein. Aggressive
Hunde können nicht bestehen.
Definition der Prädikate für die Be-wertung
Sehr gut
erhält der Hund, der sich ruhig und
gehorsam zeigt.
Gut
erhält der Hund, der unruhig, aber
gehorsam ist.
Befriedigend
erhält der Hund, der sich unruhig bei
eingeschränktem Gehorsam zeigt.
Ausreichend
erhält der Hund, der trotz Aufregung
noch Gehorsam zeigt.
Ungenügend
erhält der Hund, der aggressiv ist
und keinen Gehorsam zeigt.
5.2 Abschluss der Prüfung
Die Prüfung endet mit einer Be-sprechung
zwischen Prüfer und je-dem
einzelnen Hundeführer über
die Prüfung selbst und Hinweise
zum zukünftigen Verhalten. Bei er-folgreichem
Abschluss der Prüfung
erhalten die Teilnehmer vom Prüfer
den VDH-Hundeführerschein. Die
Teilnehmer können bei bestande-ner
Prüfung beim VDH zusätzlich
entsprechende Urkunden und Hun-demarken
gegen Kostenerstattung
bestellen.
5.3 Nachbereitung der Prüfung
Der Veranstalter schickt dem VDH
spätestens acht Tage nach der
Prüfung das Prüfungsformular mit
den o.g. Angaben und evtl. über-zählige
Zertifikate (VDH-Hunde-führerscheine)
zurück. Der VDH er-fasst
die Daten der Hundehalter/
Hunde, die bestanden haben.
6. Gebühren und Preise
für Kurs- und Prüfungs-teilnehmer
a) Einheitliche Kursgebühr
150,00 DM
b) Teilnehmerpaket
mit Schulungsunterlagen:
30,00 DM
(verpflichtend für alle Teilnehmer,
pro Familie mindestens einmal; bei
Wiederholungen entfällt dies; vom
Veranstalter bereitzuhalten)
c) Einheitliche Prüfungsgebühren
Für Kursteilnehmer:
50,00 DM
Für Nicht-Kursteilnehmer:
Veröffentlichung zum
Download im Internet
unter www.vdh.de

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