Für die Beantwortung Ihrer Frage berechne ich 49,-- Euro. Falls ich aus gebührenrechtlichen Gründen ein höheres Honorar erheben muss, werde ich Ihnen den konkreten Betrag vorab mitteilen. Sie können dann entscheiden, ob Sie eine Beratung wünschen. 97 % der Anfragen über Internet werden für 49,-- Euro beantwortet. Sollte sich Ihr Problem nicht für eine Email-Beratung eignen, teile ich Ihnen das ebenfalls kostenlos mit. Sie erhalten Ihr Geld zurück, wenn sich Ihre Anfrage nicht für Email-Erstberatung eignet oder Sie bei einem höheren Honorar als 49,-- Euro keine Beratung wünschen.
Bitte bezahlen Sie jetzt die 49,-- Euro per
Bitte stellen Sie jetzt Ihre Frage mit Hilfe dieses Kontaktformulars. Die Beantwortung erfolgt nach Zahlungseingang. Wir überprüfen den Zahlungseingang täglich, so dass es ab Überweisung zu keinen Zeitverzögerungen kommt. Die Beantwortung Ihrer Fragen erfolgt sofort nach Zahlungseingang. Diese Gebühr deckt die Erstberatung per Email ab.
Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen (§ 3 III BRAO). Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet (§ 2 I BORA). Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was dem Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist und bestehen nach Beendigung des Mandats fort (§ 2 II BORA).
Jeder Rechtsanwalt ist an die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung gebunden. Kostenlose Rechtsberatung ist nicht erlaubt. Diese Gebühren müssen im Verhältnis zur Verantwortung, Leistung und zum Haftungsrisiko angemessen sein (§ 3 V 4 BRAGO).
Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern (§ 1 III BORA).
Falls Sie eine Dauerberatung für verschiedenste Probleme und/oder über einen längeren Zeitraum wünschen, dann senden Sie bitte eine separate Anfrage. Danke. Diese Rechtsberatung ist eine Erstberatung gemäß § 20 der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung. Wenn Sie den persönlichen Ansprechpartner suchen, der Ihnen für Ihre Probleme zur Verfügung steht.