(c) Öömrang Archiif 1999 II,1.5 Urkunden - Dokumente. SIGNATUR: SDok. II,1.5.1 "Friedrich Mechlenburg Legat". SIGNATUR: SDok1/1. Unter der Nachlaßnummer 43 des Nachlasses von L. F. Mechlenburg befindet sich eine beglaubigte Abschrift des sog. "Friedrich Mechlenburg Legats". Diese Abschrift enthält die für Amrum relevanten Testamentsverfügungen. Friedrich Mechlenburg, geboren am 28. November 1751 in Norddorf, gest. am 10. April 1829 in Flensburg. Er ist ein Sohn des Amrumer Pastors Friedrich Marstrand Mechlenburg (1710-1778). Er studiert Pharmazie in Kopenhagen und macht am 17. September 1781 das Staatsexamen. 1781 wird er Provisor in der 1718 gegründeten Löwenapotheke in Flensburg. Als sein Chef, der Apotheker Martin Rübner 1783 stirbt, heiratet er dessen Witwe Margaretha Nummesen und übernimmt die Apotheke. Als seine Frau 1810 im Alter von 69 Jahren stirbt, heiratet er Maria Cäcilia Outzen, eine Tochter von Nicolay Outzen, Prediger in Breklum. 1816 übergibt er die Apotheke seinem Neffen Martin Rübner Mechlenburg. Das Testament, in dem die Bestimmungen des Legats stehen, ist am 15. Juni 1807 von Friedrich Mechlenburg und seiner Ehefrau Margaretha errichtet worden. Bestätigt wird dieses Testament von König Friedrich VI in einer Urkunde vom 17. Juli 1810. In diesem Testament verfügen die Eheleute unter Punkt 3 (die Punkte 1 und 2 sind in der hier vorliegenden beglaubigten Abschrift nicht mitangeführt, weil sie wahrscheinlich Bestimmungen enthalten, die für die Armenvorsteher auf Amrum, an die diese Abschrift geschickt worden ist, nicht relevant sind), daß aus dem Nachlaß 500 Reichstaler S.H.Cour. genommen werden sollen, deren jährliche Zinsen an notleidende Witwen und Waisen auf Amrum verteilt werden sollten. Als Friedrich Mechlenburg nach dem Tod seiner ersten Frau ein zweites Mal heiratet, werden die testamentarischen Verfügungen noch einmal, jetzt von seiner zweiten Ehefrau Maria Cäcilia unterschrieben, bestätigt. Dies geschieht per Urkunde am 20. November 1810. Nach dieser Bestätigung macht Mechlenburg dann noch zwei "Testamentsschedulen", d.h. Änderungen bzw. Ergänzungen, und zwar datiert am 25. Mai 1812 und am 28. April 1827. Diese ganzen Vorgänge werden wiederum vom dänischen König per Urkunde am 28. Oktober 1828 bestätigt. Abschriftlich befindet sich in dieser beglaubigten Abschrift nur die Verfügung vom 28. April 1827, weil wahrscheinlich nur diese wiederum für die Bestimmungen, die Amrum betreffen, relevant ist. So verfügt Mechlenburg, daß, wenn Anna Catharina Gerrits1, die älteste Tochter seines Bruders Christian Riese Mechlenburg2, ihn überlebt, sie die fälligen Zinsen erhalten solle (also nicht mehr allgemein an bedürftige Amrumer Witwen und Waisen). Nach ihrem Tode dann, sollten zunächst die Witwen und Waisen berücksichtigt werden, die mit ihm verwandt seien. Am 26. Oktober 1829 werden 1462 Mark u. 8 Schilling (nachdem eine 2 1/2 %ige Abgabe an den Staat abgezogen worden war) durch die Witwe an den Armenvorsteher auf Amrum überwiesen. Auf Vorfrage beim Stiftsamtshaus in Ribe und auf deren Order wurden durch Etatsrat Donner in Altona zwei königliche Obligationen zu 600 und 200 Reichstaler angekauft und zu 4% verzinst. Am 25. Juni 1830 ist Anna Catharina Gerrits zum ersten Mal die fällige Summe, 22 Mark und 8 Schilling ausbezahlt worden. Dies geschieht bis zu ihrem Tod 1847. Im Todesjahr, sie stirbt im März, werden den Erben noch 8 Mark 66 Schilling ausbezahlt. Es tritt dann die Verfügung in Kraft, daß auch andere Witwen unterstützt werden. So erhalten im selben Jahr die Witwen von Willem Peters, Carsten Paulsen und Andreas Frödden Zahlungen aus dem Legat. Für die Jahre 1848, 1849 und 1850 werden die Zinsen, "wegen des Aufruhrs", wie Pastor Lorenz F. Mechlenburg die schleswig- holsteinische Erhebung nennt, erst im Juli 1850 in Empfang genommen. Sie belaufen sich auf 150 Mark. Durch den Überschuß haben die Verantwortlichen den Fond auf 1600 Mark aufgestockt. Im "Liber Daticus" befinden sich die Rechenschaftsberichte für die Jahre 1851 bis 1874 über die Verteilung der jährlichen Zinsen. Sie belaufen sich jedes Jahr auf ca. 34 Reichsbanktaler, resp. der Wert in den später gültigen Währungen. Die Anzahl der unterstützten Witwen lag zwischen 12 und 16. Für das Jahr 1868 findet man folgende Bemerkung im Rechenschaftsbericht: "1868 fand keine Austheilung der Zinsen statt, weil nur die von der Schuld beim Strandungslegat d. 31. Dec. in die Kasse geflossen, indem der Umtausch des Einschreibebeweises und das des Strandungslegats in Königl. Preußische Staatsobligationen obwaltete, der erst neulich (im Juni) zustande gekommen, und 2 Preus. Obligationen (vom Landrathsamte in Tondern außer Cours gesetzt) jede derselben zu 4% und groß 300 Thlr. pr. Zinsen fällig resp. d. 2. Jan. u. 1. Juli - statt des Einschreibebeweises, 800 Thl. dän. RM zu bekommen zur Folge hatte." II,1.5.2 Strandlegat. SIGNATUR: SDok1/2. Nach den Aufzeichnungen von Heinz Howaldt3 hat sich im November 1937 ein in Leder gebundenes Buch befunden, das die Geschichte des Strandlegats sowie Eintragungen über dessen Höhe und Verwendung in den verschiedenen Jahren enthält. Das Buch ist 32 cm lang, 22 cm breit und 5 1/2 cm dick. Es enthält ingesamt 284 Blatt, von denen 125 Blatt ausgefüllt sind. Die Eintragungen umfassen den Zeitraum von 1825 (bzw. auch einige Angaben aus dem Jahr 1821) bis 1924. Die Idee zu diesem Legat ist von Oberkriegskommissar u. Birkvogt von Westerlandföhr und Amrum Nielsen gekommen. Auslöser ist die Strandung der Juno vor Amrum im November 1820. Das mit Weizen beladene Schiff ist unterwegs von Hamburg nach Porto und verspricht einen reichen Bergungslohn. Nielsen kommt daher eigens nach Amrum und macht den Amrumern den Vorschlag, von diesem und von jedem weiteren Bergelohn einen gewissen Prozentsatz zum Wohl des Kirchspiels St. Clemens abzugeben. Ein Jahr später dann, am 21. Dezember 1821 kommt Nielsen dann wieder nach Amrum. Es versammeln sich alle bergungsfähigen Männer (insgesamt 61) in der Haupschule in Nebel. Es wird vereinbart, in Zukunft von jedem Bergungsfall 5% zum "Wohl und Besten des ganzen Kirchspiels St. Clemens" abzugeben. Das Original dieses Schriftstücks befindet sich im "Föhrer Insel-Archiv", eine beglaubigte Abschrift im Nachlaß Johannes E. Jannen4 (Öömrang Archiif). Alle 61 Anwesenden haben die Vereinbarung unterschrieben. Der Bergelohn der Juno beträgt 292 Mark. Da die St. Clemens Kirche dringender Reparaturen bedarf, wird dieses Geld an die Kirchenjuraten zu 4% Zinsen verliehen. Die Zinsen fließen zunächst dem Armenwesen zu. Bis 1825 steigern sich die Einnahmen des Legats nicht. Am Ende des Jahres 1824 ereignen sich allerdings dann bedeutende Strandungsfälle5, die sowohl eine Erweiterung des Legats als auch dessen genaue rechtliche Stellung erfordern. Aus diesem Grund beauftragt Birkvogt Nielsen den Amrumer Pastor Christian Riese Mechlenburg sowie vier weitere angesehene Kirchspielsbewohner6 den Auftrag, "eine Fundation zu einem Legat zum Vorteil für das St. Clemens Kirchspiel auf Amrum" auszuarbeiten. Er weist die Kommission darauf hin, daß sie eine Fundation zu entwerfen habe, "nach welchem der Fond auf die zweckdienlichste Art anzuwenden und zu verwalten sein wird", und daß der Zweck des Fond "nicht darin besteht einem Einzelnen aus einer augenblicklichen Verlegenheit oder Noth zu helfen, sondern daß er angewandt werden muß zum Besten des St. Clemens Kirchspiels, die Anwendung muß also allgemein wohlthätig sein [...]"7. Nielsen schickt mit diesem Brief vom 9. Mai 1825 gleichzeitig Notizen mit, wo er einige Anhaltspunkte auflistet, die die Kommission bei ihrer Arbeit zu berücksichtigen habe. Die Kommission trifft sich am 15. Juni 1825 und entwirft eine Fundation für das Legat, das den vollständigen Namen führt: Allgemein nützliches Strand- und Bergungslegat für die Sct. Clemens Gemeine auf Amrum.8 Als wichtigste Punkte dieser Fundation sind zu nennen: - Das Kapital des Legats wird nur bei "sichren Commünen [...] oder Königl. Obligationen belegt". - Die Allgemeinnützigkeit wird dadurch bewiesen, "daß sie den Kirchspielsbewohnern auf Amrum durch ihre jährlichen Interessen9 die Commüne-Lasten und Abgaben erleichtert und wenn möglich, mit der Zeit hebt", in der Praxis heißt dies z.B., daß die Ausbildungskosten für die Hebamme, die sich die Kommune bei Jacon Nahmens Witwe geliehen hat, bezahlten werden. Die Kommission beschließt allerdings auch, anders als eigentlich vorgesehen, im Notfall auch individuelle Hilfe zu leisten, es heißt nämlich: "[...] so ist es doch in Betracht der Subjecte, von denen die Stiftung ausgeht, natur- und folgerecht, daß diesen in einem besondren Falle auch eine besondre Unterstützung aus der Kasse gereicht werde". Sie schränken allerdings ein, daß der Personenschaden oder Tod direkt bei der Bergung passiert ist, und daß der Verunglückte in der St. Clemens Gemeinde "ansässig und einheimisch" ist. - Man blickt auch in die Zukunft. Sollte sich einmal soviel Geld im Fond befinden, daß mehr Ein- als Ausgaben zu verzeichnen sind, so soll das Geld dazu verwendet werden, die Belastungen der Bürger durch die "Königl. Contribution" zu erleichtern, ja vielleicht einmal diese ganz davon zu bestreiten. - Die Stiftung wird geleitet von einem fünfköpfigen Komitee, bestehend aus Männern, "die nicht allein die Capacität dazu besitzen, sondern auch unter ihren Mitbürgern in einem guten Rufe stehen [...] und von Vermögen sind". Der nächste obrigkeitliche Vorgesetzte ist der Birkvogt von Westerlandföhr und Amrum und dann als nächsthöhere Instanz der Stiftsamtmann in Ripen. Das erste eingesetzte Komitee ist personell identisch mit der Kommission, die diese Fundation ausgearbeitet hat. - Zu den Pflichten des Komitees gehört es, in Zusammenarbeit mit den Strandvögten, die 5% einzufordern sowie für die Verteilung und Verzinsung des Kapitals zu sorgen. - Das Komitee wird verpflichtet ein Protokoll zu führen. Das Protokoll soll jedes Jahr vom 24. Juni an für 8 Tage, und zwar von 17 bis 20 Uhr, zur Einsicht offen liegen, "wobei der Protocollführer darauf zu sehen hat, daß diese Freiheit nicht "gemisbraucht werde". Die Fundation wird durch Birkvogt Nielsen an den dänischen König weitergeleitet, und erhält von diesem die "Königliche Konfirmation", datiert vom 30. November 1825. Das Original dieser Urkunde befindet sich im Öömrang Archiif im Nachlaß Johannes E. Jannen, unter der Signatur NJa\94.1. Das Komitee erhält die so ausgestattete Fundation am 14. Dezember 1825 zurück. Das Komitee schickt am selben Tag noch einen Brief an Nielsen, in dem sie den Erhalt bestätigen und außerdem die geforderten Obligationen, insgesamt 13 Stück im Gesamtwert von 2050 Rbthlr., beilegen. Außerdem bestätigen sie, daß sie eine Kasse mit fünf Schlüsseln angeschafft hätten. Um einen Eindruck über die Größe der Beträge, um die es in diesem Legat geht, zu bekommen, sind im folgenden einige Strandungsfälle und ihre Abwicklung aufgeführt. Die ersten nennenswerten Beträge kommen 1825 zustande, durch die schon erwähnten drei bedeutenden Strandungen Ende 1824. Die genauen Summen werden allerdings erst für das Jahr 1826 verbucht, "da sie jetzt noch nicht allzugenau zur Berechnung der 5 pr. Cto. qualificiren", d.h. man hat noch nicht genau ersehen können, wieviel es im Endeffekt gewesen ist. Es ist darum so verfahren worden, daß sich das Komitee gleich nach der Unterschrift der Fundation am 15. Juni 1825, neben dem Bergelohn des schon abgeschlossenen Bergungsfalles Maria, "auch den größten Theil der Ausgabe vom Berglohn der Hercules und The Vine im Ganzen die Summe von 3459 Rthrl. cour. 6 Schilling", ausbezahlen ließ. Der größte Teil des Geldes wird in Obligationen angelegt. Man erhält am 1. Dezember 1825 292 Rthlr. Zinsen. Es folgen noch weitere Strandungsfälle, so daß das Legat eine Höhe von 6411 Mark bzw. 3419,22 Rbthlr. hat. Von der ursprünglichen Kommuneschuld (Ausbildung der Hebamme) sind von den 275 Mark nur noch 100 Mark übriggeblieben, die dann ein Jahr später abgetragen worden sind. Ab 1827 haben dann auch die Strandvögte 5% des Bergelohns an das Legat abzugeben. Laut Angabe der Kirchen-, Schul- und Armenvorsteher haben die einzelnen Ressorts zu der Zeit folgende Ausgaben: Kirchenkasse: 470 M Schulkasse: 1250 M Armenkasse: 400 M Der zunächst zur Verfügung stehende Betrag der Zinsen aus dem Strandlegat beträgt 180 M. Dieser Betrag wird jetzt im Verhältnis zu den jeweiligen Ausgaben der drei Ressorts verteilt. Absolut betrachtet ist das Strandlegat schon nach drei Jahren in der Lage, über 10% der gesamten Gemeindelasten zu übernehmen. 1827 tritt Lorenz Friedrich Mechlenburg als Nachfolger seines Vaters in das Gremium der Legatsverwaltung ein. 1832 stirbt der Küster und Lehrer Paul Feddersen, dessen Nachfolge tritt sein Sohn Hinrich an. Nach mehreren Strandungsfällen beträgt das Legatsvermögen 1835 (also 10 Jahre nach der Firmierung) 7560 Mark bzw. 4080 Rbthlr. Daß nicht alles immer reibungslos verläuft, beweist ein Vorgang aus dem Jahren 1837/38, wo vom Komitee zum Ankauf einer königlichen Obligation, die auf Föhr bei einer Auktion günstig angeboten werden, verschiedene Beträge bei Föhrern angeliehen werden. Sofort interveniert die Aufsichtsbehörde und fordert Aufklärung über dieses Vorgehen. Es folgt eine längere Auseinandersetzung. Kurz darauf treten P. Brodersen und Jacob Wögens "auf eigenen Wunsch" als Komiteemitglieder zurück. Ob dieser Vorgang der Auslöser des Rücktritts ist, geht nicht genau hervor, ist aber wahrscheinlich. Ein Beispiel, daß auch Anträge auf individuelle Hilfeleistung an die Legatsverwaltung herangetragen worden sind, ist die Eingabe von Ingke Knudten, datiert vom 15. Mai 1843. Ihr Mann Knudt Knudten ist samt seines Bootes bei der Bergung des Schiffes "Heinrich und Robert" am 13. April 1843 verunglückt. Sie muß jetzt für sich und ihre acht Kinder allein sorgen und bittet dafür um eine Unterstützung aus der Kasse des Legats. Die Legatsverwaltung behandelt diesen Fall genau nach den vorgeschriebenen Statuten, d.h. sie beruft sich auf den Passus, der besagt, daß das Legat zum "allgemeinen Wohl der St. Clemens Gemeinde" angelegt worden ist. Außerdem befürchtet sie, daß bei einer Befürwortung des Antrages ein Präzedenzfall geschaffen wird, der die Kasse auf Dauer große Kosten verursachen würde. Auf der anderen Seite läßt §3 der Statuten in besonderen Ausnahmefällen auch eine individuelle Unterstützung zu: Man schlägt daher eine Zahlung von 25 Mark im Jahr an die Antragstellerin vor, allerdings begrenzt auf zwei Jahre! Weiteres wird über diesen Vorgang nicht aufgezeichnet, aber wie weitere Zahlungen an bedürftige Gemeindemitglieder zeigen, ist wohl zu Gunsten von Ingke Knudten entschieden worden. Es tritt nun eine Aufzeichnungslücke im Protokollbuch für die Zeit von 1843 bis 1869 auf. Die erste Eintragung am 15. Juli 1869 lautet daher: "Seit dem Jahre 1843 bis zum heutigen Tage ist von den derzeitigen Protokollführern des Comites nichts in das Protokoll eingetragen worden, und da dem jetzigen Comite die in dem langen Zeitraum stattgehabten Fälle größtentheils unbekannt sind, so kann diese Lücke nicht ergänzt werden".10 Laut jetzt wieder geführtem Protokoll, befaßt sich das Komite u.a. um die Bergung der "Horus", die im Dezember 1863 gestrandet ist, und um die daraus zu erzielenden Einkünfte für das Legat. Es wird außerdem vermerkt, daß noch viele Amrumer mit Abgaben an das Legat in Rückstand sind. Vom Landvogt erhält das Komite die Weisung, die Namen der säumigen Zahler anzugeben, damit die Beiträge gerichtlich eingefordert werden können. Es ist auf der Sitzung außerdem beschlossen worden, daß kein Strandvogt Mitglied des Komites sein dürfe, dagegen der Landvogteigevollmächtigte zum Mitglied bestellt werde, nachdem Pastor Mechlenburg seinen Rücktritt erklärt hat. Für die nächsten Jahre sind noch einige Strandungsfälle verzeichnet. 1875 beträgt das Legatsvermögen 18030 Mark, 1901 21861 Mark. Aber das Ende dieser Einrichtung ist in Sicht, als durch die veränderten Verhältnisse auf Amrum (z.B. Fremdenverkehr) ein neues Statut entworfen werden soll. Zudem weigert sich Strandvogt Quedens 1897 seine Abgabe an das Legat bei der Bergung des Dampfers "Stettin" abzuführen. Er geht vor Gericht und bekommt recht. Das neue Statut tritt am 22. Mai 1902 in Kraft. Es wird darin festgeschrieben, daß das Geld aus dem Legat vor allen den Bergern, den Verunglückten sowie den Hinterbliebenen zu gute kommen soll, sofern sie vorher schon etwas in den Fond einbezahlt hätten. Die Eintragungen des Protokolls schließen mit dem Jahr 1923, wo als Kapital noch 5 Mark ausgewiesen sind. Der Rest ist durch die Inflation verlorengegangen. Nun ist es ganz interessant zu erfahren, wie diese Einrichtung in ihrer praktischen Anwendung von den unmittelbar Betroffenen beurteilt worden ist. Aufschluß darüber gibt ein Brief, den einige Amrumer Bürger (unterschrieben von Jacob Jacobsen) an den Stiftsamtmann von Sponeck, datiert vom 21. Februar 1836, geschickt haben. In diesem Brief beklagen sie verschiedene Mißstände auf Amrum, u. a. auch die Zahlungen aus dem Strandlegat. Sie beklagen, daß mit den Zinsen des Legats Land- und Staatsabgaben entrichtet werden. Davon aber würden die Vermögenden profitieren, "und am meißten solche, die viele Grundstücke besizen und keinen Heller an der Legat verwandt haben. Dahingegen giebt es Viel, die Viel eingeschossen haben[,] bei der Leistung obiger Abgaben aber fast gar keinen Nuzen ernten können, weil sie da sie ja ohne Vermögen sind, worauf die Landes und Staats Lasten gründen natürlich auch wenig oder gar Nichts an Land und Staat zu entrichten haben". Sie fordern daher, daß die Statuten des Legats geändert werden müßten, und so mit "Hülfe eines Einsichtsvollen und zugleich rechtschaffenen Mannes [...] mit der Zeit schöne Früchte für die Allgemeinheit" aus dem Legat erwachsen werden. Aber auch für die "Eintreiber" der fünfprozentigen Abgabe, hier speziell der Pastor, ist es nicht leicht gewesen, den Sinn des Legats seinen Landleuten zu vermitteln. So schreibt Lorenz F. Mechlenburg am 28. Februar 1848 an v. Sponeck: "Von jeher habe ich während meiner 20jährigen Amtszeit wider Vorurtheile und irrige Ansichten zu kämpfen gehabt, auch von Zeit zu Zeit mehrere beseitigt. So wollte man unter Anderm wegen einer 5%igen Abgabe vom Bergelohn an ein hier errichtetes Legat für den Rest des Bergeslohnes sich von Beyträgen zum Armen- u. Schulwesen verschont wissen und wurde in Beziehung darauf von der hohen Schuldirection Ao. 18[.?.] die Resolution ertheilt: daß der Bergelohn nach Abzug der 5 % an das Legat, bey der Ansetzung in Betracht zu nehmen wäre, wie jeder andre Verdienst, weil das Legat als ein Privatinstitut der öffentl. Verordnung hintenanzusetzen sey. Der Resolution gemäß ist der Verdienst durch Strand- und Boots-Gefälle auch dies Jahr berücksichtigt und zwar so, daß für jede 100 Mark vier Schillinge mithin etwa pro 1848 1 1/2 % zu erlegen [?] sind."11 II,1.5.1.3 Peter Knudt Woegens Legat. SIGNATUR: SDok1/3. Eine beglaubigte Abschrift des Testaments von Peter Knudt Wögens (1807-1881), Gerichtsvogt, und seiner am 11. April 1879 verstorbenen Ehefrau Kresche geb. Peters, befindet sich unter der Nummer 100 des Nachlasses von Jannen. Das Testament haben die beiden 1849 fixiert. Nach dem Tod seiner Frau errichtet Woegens ein Legat, das gemeinnützigen Einrichtungen auf Amrum zugute kommen soll. Der Name des Legats soll lauten: "Eheleute Woegens Legate für die Gemeinde Amrum". Erstellt ist das Dokument 1881, beglaubigt am 26. Mai 1883. 1 Anna Catharina Gerrits, geb. am 4. Januar 1790, ist verheiratet seit dem 8. November 1811 mit dem Seefahrer Jan Gerrits, der 1825 im Kattegat verunglückt. Sie stirbt am 19. März 1847 in Hamburg. 2 Christian Riese Mechlenburg ist der Vater von Lorenz Friedrich Mechlenburg. Geboren 1748 in Norddorf, übernahm er 1787 die Pastorenstelle an der St. Clemens Gemeinde, die er bis 1827 inne hatte. Er stirbt am 3. September 1833. 3 NJa\30.26. 4 Signatur NJa\94.1. 5 So am 2. Dezember das Frachtschiff Maria, das von Cardiff nach Hamburg bestimmt gewesen ist. Der Bergelohn beträgt 15000 Mark. Am 26. Dezember strandet die Brigg Herkules, beladen mit Stückgütern. Bergelohn: 37195 Mark. Und schließlich am 28. Dezember die englische Brigg The Vine, beladen mit Manufakturwaren. Bergelohn: 36885 Mark. 6 Das sind: Paul Feddersen, Peter Brodersen, Volkert Quedens und Jacob Wögens. 7 Die Zitate sind aus dem Dänischen übersetzt. Grundlage ist eine Übersetzung, die sich in NJa\94.2 befindet. Wer die Übersetzung gemacht hat, konnte noch nicht festgestellt werden. 8 Im folgenden kurz "Strandlegat" genannt. 9 Interessen = Zinsen. 10 Daß in diesem Zeitraum Zahlungen aus dem Legat an die verschiedenen Ressorts stattgefunden haben, läßt sich anhand des Schulprotokolls [Öömrang Archiif II,4.1.3] zumindestens für das Schulwesen nachweisen. 11 Schulprotokoll S. 88f.