Site hosted by Angelfire.com: Build your free website today!


Liebe Las-Cumbres-Freunde, 19.11.2002

Nachdem am vergangenen Samstag (16.11.2002) die Ausserordentliche Jahresversammlung der "nichtexistierenden" Eigentümervereinigung Las Cumbres stattgefunden hat, ergeben sich weitere Überlegungen, die sich auf sowohl alte als auch auf neuentstandene Probleme beziehen:

1. Innerhalb der Comunidad muss es ein Büro geben, das zumindest einige Stunden täglich den Eigentümern eine Kontaktnahme mit der Verwaltung ermöglicht. Eine Telefonnummer oder einen Briefkasten als „Kontaktperson“ zu haben, ist unzureichend und unzumutbar – nicht nur wegen der Majorität an ausländischen Eigentümern, die einen Gesprächspartner erwarten.

2. In früheren Zeiten (Ende der 80er Jahre) fuhr der damalige Verwalter (Sr Aldana) täglich die Strassen der Comunidad ab und gab dem Präsidenten wöchentlich einen schriftlichen Bericht über aktuelle Ereignisse bzw. Veränderungen, um eventuell notwendige Massnahmen zu veranlassen. Wer erfüllt jetzt diese notwendige Aufgabe (siehe Punkt 3)?

3. Zwei Beispiele, die die Notwendigkeit einer laufenden Kontrolle aufzeigen:

Auf Sto.Domingo 651 wird z.Z. die Mauer zum wiederholten mal erhöht, offenbar auf 2,5 – 3 m. Meines Wissens ist nur eine Höhe bis etwa 1,8 m zulässig.

Ein anderes Beispiel: auf Paseo de Haiti – zwischen den Parzellen 689/690 – überspült bei Regen eine Kies- und Schlammwelle die Strasse. Eine Abhilfe (Drainage) ist dringend geboten.

4. Da die Bebauungsvorschriften und der Nutzungsplan laut vorherigem Verwalter (mehrfach ?) geändert wurden, ist es sehr angelegen, eine aktuelle Karte über die Comunidad zu besorgen und den Mitgliedern zugänglich zu machen.

5. “Renovacion alumbrado” ist nicht in das allgemeine Jahresbudget aufzunehmen, da es eine einmalige Neuanschaffung betrifft. Es ist entweder durch eine einmalige Umlage oder aus dem Überschuss durch den zu erwartenden grossen Eingang an aussenstehenden Eigentümerquoten zu finanzieren. Die Einbeziehung einer derartigen Ausgabe in das Jahresbudget würde die zu berechnende Jahresquote verfälschen.

6. Anfang der 80er-Jahre ermahnte (der nun bereits verstorbene) Herr Claes Clarstedt, P.de Uruguay 86, auf einer Jahresversammlung der Comunidad den Präsidenten, die Besitzverhältnisse des Kinderspielplatzes an der Avda.de Las Cumbres zu klären. Sr.Guerrero hatte nämlich diesen Spielplatz der Comunidad geschenkt, worüber jedoch schriftliche Unterlagen fehlten. (Herr Clarstedt war Gründungsmitglied der Comunidad. Seine Unterschrift steht als 6. in der Gründungsescritura vom 23.8.1978 des Notars Luis Oliver Sacristan.) Als dann Sr Guerrero sein Haus auf eben diesem Kinderspielplatz an der Avda.de Las Cumbres baute, stellte er einen neuen Kinderspielplatz am P.de Brasil zur Verfügung, der jedoch nicht im Bereich der Comunidad liegt und somit jederzeit vom Eigentümer dieses Grundstücks (Ayuntamiento Marbella) weggenommen werden kann.

7. Wie sind die Besitzverhältnisse bezüglich der zwei Vorratsräume am P.de Guatemala unterhalb "Pueblo Sueco? Sie werden jetzt teils vom Gärtner Salvador des Herrn Gausaaker und teils vom Gärtner Diego benutzt. Den kleinen Vorratsraum rechts neben Herrn Gausaakers Büro kaufte seinerzeit (vor etwa 10 Jahren, aktenkundig in einem früheren Protokoll) die Comunidad von Sr. Flores und wurde von Sr. Aldana (dem damaligen Administrador) als Büro benutzt.

8. Wie aus Gesprächen mit schwedischen Comunidad-Mitgliedern nach der Eigentümerversammlung am 16.11.2002 hervorging, waren diese sich oft im Unklaren, worüber überhaupt abgestimmt wurde, da sie teils den schnell gesprochenen spanischen Ausführungen des Verwalters und des Präsidenten nicht folgen konnten und die zu leise gesprochene englische Übersetzung nicht verstanden. (Das sind eben die Folgen der multinationalen Zusammensetzung unserer Comunidad, denen man nicht genügend Rechnung trägt.) Da ausserdem viele der gezählten Stimmen von nicht stimmberechtigten Eigentümern stammten (da Schuldner laut Statuten nicht stimmberechtigt sind, worauf Herr Fleischmann zu Beginn der Jahresversammlung mit Recht hingewiesen hatte), sind die Abstimmergebnisse anzufechten. Dies besonders im Hinblick auf die 50.000 Euro für die Avda.de Las Cumbres, die ja doch anderen Interessen dienen, und zumal früher ja schon eine Strassenbeleuchtung auf der Westseite der Strasse existierte, die im Verlauf der Bebauung auf der Ostseite verlegt wurde.

9. Wenn schon die Bewachung (vigilancia) im neuen Budget weggelassen wurde, so sollte man keinesfalls die Haftpflichtversicherung (seguridad) streichen, wie frühere Unfälle bewiesen haben.

10. Bezüglich der Neuordnung der Zufahrt der Avda.de Las Cumbres zu und von der Carretera ist die einzig korrekte Lösung die Anlage eines Kreisverkehrs. Damit wird ein guter Anschluss für beide Seiten der Carretera geschaffen. Dies auch im Hinblick auf die kommende Neubebauung der Anlage Estrella del Mar. Gleichzeitig erreicht man eine wünschenswerte Verkehrsberuhigung. Die Unterführung unter der Carretera zwischen Las Cumbres und Golden Beach ist keine öffentliche oder offizielle Strasse und wurde von den anschließenden Urbanisationen in den 80er-Jahren finanziert.

Mit freundlichen Grüssen