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Jeder Versicherungsfall ist
unverzüglich (spätestens innerhalb einer
Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen.
Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung des
Schadens zu unternehmen.
Die Umstände die zu dem Schaden geführt haben sind ausführlich und
wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht
berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise
anzuerkennnen oder Zahlungen zu leisten.
Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf
Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer
fristgerecht Widerspruch zu erheben.
Kommt es zu einem Prozeß über den Haftpflichtanspruch, so ist die
Prozeßführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.
Tip:
Im
Schadensfalle sollten Sie sich umgehend mit Ihrem
Versicherungsvermittler/ -Vertreter in Verbindung setzen.
Er ist Ihnen in der Regel bei der gesamten Schadensabwicklung
behilflich.Sollten Sie Ihren Vertrag bei einem Direktversicherer
abgeschlossen haben, der über keinen Außendienst verfügt, so
wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle
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