Wer und ab wann ist man Unternehmer
| der Begriff
Unternehmer und das Unternehmen ist definiert,
erläutert und geregelt in §2 Umsatzsteuergesetz
UStG,
In der Loseblattsammlung zum UStG gibt es Erläuterungen und eine Erläuterung in der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung UStDV, über den Begriff der Selbständigkeit gibt in den UStG-Kommentaren nur die negative Abgrenzung des Selbständigen, also es wird aufgezeigt was gegen eine Selbständigkeit spricht - schon mal Kacke, aber auch damit kann man leben, wenn man das sogenannte Innen- u. Aussenverhältnis des Steuerpflichtigen betrachtet, ob er selbständig ist. Es gibt aber noch Umsatzsteuer -Richtlinien 2000, die UStR 2000, abgedruckt in dtv 2002 ISBN3-423-055-546-4 und dort beginnen die Regeln bereits bei § 1 UStG zu §2 UStG dort ist alles definiert, muß man mehrmals lesen und es untergliedert sich in Abschnitte 16. Unternehmer 17. Selbständigkeit 18. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit 19. Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft 20. Unternehmen 21. Organschaft 22. Unternehmereigenschaft u. VStAbzug b.Verein ect. 23. Juristische Personen d.ö.Rechts zu 16. kurz: wer selbständig seine Leistungen verkauft ist Unternehmer - Außenverhältnis zu 17. kurz: wer an seinen Auftraggeber Rechnung legt ist selbständig zu 18. kurz: da wird die Umsatzsteuer-Pflicht für Gewerbe geregelt - kompliziert formuliert zu 19. kurz: wenn das Finanzamt, nach dem Anzeigen der Absicht ein Unternehmen als Selbständiger zu führen, da muß man auch erklären (nachweisen oder glaubhaft machen - unternehmerisches Handeln) was man will, und nach der Vorprüfung die Veranlagung zur Umsatzsteuerpflicht festlegt, dann ist damit die Unternehmereigenschaft besiegelt und unwiderrufbar auch wenn man bedauerlicherweise nur Miese macht. Der Beginn der Vorbereitungshandlungen ist bereits unternehmerisches Handeln. Das gilt in Europa unterschiedlich seit 1977 bis 1985, erweitert 1993, der Europäische Gerichtshof hat das im Zuge der Harmonisierung des EU-Rechtes am 29.Feb.1996 verabschiedet und als letztes Land mußte sich Deutschland beugen und es gilt hier seit dem 1.1.2000. Wer seine Geschäfte nach außen betreibt, also Verträge mit anderen abschließt und dafür persönlich verantwortlich ist, begründet seine Eigenschaften als Unternehmer. Wenn er auch für die Erfüllung der Verträge im Innenverhältnis des Unternehmes verantwortlich ist, dann ist er in Personalunion Einzelunternehmer und damit bezüglich der Erfüllung von Kriterien der Unternehmereigenschaft unantastbar und deshalb in Rechtslitaratur kaum kommentiert. In
anderen "antastbaren" Fällen wie z.B. Freizeitanschaffungen,
ist vor der ersten Steuerfestsetzung zu prüfen, ob die
Verwendungsabsicht von erworbenen Gegenständen durch
objektive Anhaltspunkte nachgewiesen ist, Läßts
ich das beim Erwerb von Gegenständen die normalerweise
zur nichtunternehmerischen Nutzung dienen an Amtsstelle
nicht ermitteln, dann ist zunächst auch nicht von einer
Unternehmereigenschaft auszugehen.
Bei einem Freiberufler nach § 18 EStG dürfte eine solche Frage überhaupt nicht gestellt werden. Als vorsteuerabzugsbrechtigter Unternehmer gilt man auch, wen die Absicht obejektiv durch Anhaltspunkte belegt hat, Umsätze gegen Entgelt selbständig erzielen zu wollen und bereits investiert hat, auch dann wenn dem Finanzamt bereits bei der erste Festsetzung bekannt war, daß die beabsichtigte Tätigkeit nicht ausbeübt werden wird (siehe Studie EUGH-Entscheidung). *Nur
Unternehmer können Umsätze tätigen, Steuerschuldner werden
und Vorsteuer abziehen <Jacob Umsatzsteuer 2.Aufl. S21>
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Zurück zum Recht 2002
Also das EU-Recht
spricht für
die Existenz-/Unternehmensgründung, man kann
sich schon mit seinem privaten Kapital in die Armut
fahren, aber es kann nicht eintreten, daß man
in unkontrollierte Verschuldung mit Zwangspfändung kommt,
wie es das Finanzamt Leipzig will, denn
es gibt keine Rückzahlung eines Vorsteuerabzuges.
Das heißt leider
aber auch, in Deutschland kann es schon dazu kommen, weil
die Justiz sich wie hier der Hitlergesetze bedient,
sich nicht um die Kriminalität der Behörden
schert, sondern denjenigen vor Gericht zerrt, der sich
auf Recht und Gesetz berufen will. Das
ist aber nur in Deutschland (ehemaliges Nazideutschland)
so , deshalb in Deutschland nicht an die Justiz,
sondern sofort an den Ombudsmann, ach das ist der Petitionausschuß
...... vergiß es. Ich weiß nicht weiter....
Es
ist sinnlos in Deutschland oder eben nur in Sachsen ,
Der europäische Gerichtshof kann noch eine Rettung sein. |
Vor 6 Monaten
war meine Dummheit noch viel größer
und ich hatte keine Ahnung von den Gesetzen, nur hatte
ich ein gesundes Rechtsempfinden, wie es sein müßte.
Die Beamten
im Finanzamt waren nicht dumm, die kannten die
Gesetze, die Leute sind geschult und werden dafür
hoch bezahlt, aber die beugten die Gesetze gemeinschaftlich
( kriminell und verbrecherisch) , man baute sich
vor mir auf wie die isländischen Eiswände.
Man verweigerte mir das
Recht, das Gesetz, man erstattete Strafanzeige gegen
mich, um damit den Bock zum Gärtner zu machen,
die
Rechtsbeuger wollen obsiegen und pfeifen
auf jeglichen Gesichtsverlust, der eine Rechtsbeugung
zwangsläufig mit sich gebracht hat. Das Gericht
verweigert sich der Rechtsprechung und ich vermute
man wird beharrlich daran arbeiten einen Rechtsspruch zu erlassen,
der keine Herstellung des Zustandes vor dem 13.3.02
darstellt, man wird beharrlich daran arbeiten das
Unrecht mit einem Urteil im Namen des Volkes zu
begründen. Das ist so ähnlich,
als würden die Nazis heute die Juden-,
Ausländer und Kommunistenvergasung mit dem
jetzt gültigen internationalen Menschenrecht durch einen
juristischen Schachzug legalisieren,
das ist Deutschlands Jurisdiktion im Bereich des
Finanzamtes Leipzig II.