Wer und  ab  wann  ist  man  Unternehmer


der Begriff Unternehmer  und das  Unternehmen ist  definiert, erläutert  und  geregelt  in  §2  Umsatzsteuergesetz  UStG, 
In der  Loseblattsammlung  zum UStG  gibt  es  Erläuterungen  und  eine  Erläuterung  in der  Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung UStDV, über den Begriff   der  Selbständigkeit gibt  in den   UStG-Kommentaren  nur  die  negative  Abgrenzung  des  Selbständigen, also  es wird aufgezeigt  was gegen  eine  Selbständigkeit  spricht  -  schon mal Kacke, aber   auch  damit  kann  man  leben, wenn  man  das sogenannte  Innen- u. Aussenverhältnis  des  Steuerpflichtigen  betrachtet, ob  er  selbständig  ist.
Es gibt aber noch Umsatzsteuer -Richtlinien 2000, die  UStR 2000, abgedruckt  in dtv 2002  ISBN3-423-055-546-4  und  dort  beginnen die  Regeln bereits bei  § 1 UStG
zu §2 UStG  dort ist alles  definiert, muß man mehrmals lesen und es untergliedert sich  in Abschnitte
16. Unternehmer
17. Selbständigkeit
18. Gewerbliche oder  berufliche Tätigkeit
19. Beginn und Ende der  Unternehmereigenschaft
20. Unternehmen
21. Organschaft
22. Unternehmereigenschaft u. VStAbzug  b.Verein ect.
23. Juristische Personen d.ö.Rechts
zu 16. kurz:  wer selbständig seine  Leistungen verkauft ist  Unternehmer - Außenverhältnis
zu 17. kurz: wer an seinen Auftraggeber Rechnung legt ist selbständig
zu 18. kurz: da  wird die  Umsatzsteuer-Pflicht  für  Gewerbe geregelt - kompliziert  formuliert
zu 19. kurz: wenn  das  Finanzamt, nach dem Anzeigen der  Absicht ein Unternehmen  als  Selbständiger  zu  führen, da muß man  auch erklären  (nachweisen oder  glaubhaft machen - unternehmerisches Handeln) was man will, und nach  der  Vorprüfung  die  Veranlagung zur Umsatzsteuerpflicht  festlegt,  dann  ist  damit  die  Unternehmereigenschaft besiegelt  und unwiderrufbar  auch  wenn man bedauerlicherweise nur  Miese macht. Der  Beginn  der  Vorbereitungshandlungen  ist  bereits unternehmerisches Handeln.
Das gilt in Europa  unterschiedlich  seit 1977 bis  1985,  erweitert 1993, der  Europäische  Gerichtshof  hat  das  im Zuge  der Harmonisierung des EU-Rechtes  am 29.Feb.1996  verabschiedet  und  als letztes Land mußte sich  Deutschland beugen  und  es gilt  hier  seit  dem  1.1.2000.
Wer seine Geschäfte nach außen betreibt, also Verträge mit anderen abschließt  und dafür persönlich verantwortlich ist, begründet seine Eigenschaften als  Unternehmer. Wenn er  auch  für die Erfüllung der  Verträge im Innenverhältnis des Unternehmes verantwortlich  ist, dann ist er in Personalunion   Einzelunternehmer  und damit bezüglich der  Erfüllung von Kriterien  der Unternehmereigenschaft  unantastbar und deshalb in Rechtslitaratur  kaum kommentiert.

In anderen "antastbaren" Fällen wie z.B.  Freizeitanschaffungen, ist  vor der ersten  Steuerfestsetzung zu prüfen, ob die Verwendungsabsicht  von  erworbenen Gegenständen  durch objektive  Anhaltspunkte  nachgewiesen  ist,  Läßts ich das  beim Erwerb  von Gegenständen  die  normalerweise  zur  nichtunternehmerischen Nutzung  dienen an Amtsstelle  nicht ermitteln, dann ist  zunächst  auch nicht von einer  Unternehmereigenschaft  auszugehen. 
Andererseits  bei einer zunächst angenommen Unternehmereigenschaft kann nur dann nach § 164 Abs. 2  § 165, §173 der  Abgabenordnung (AO)  eine  ursprüngliche  Steuerfestsetzung rückgängig machen, wenn  später  festgestellt  wird, dass  objektive  Anhaltspunkte  gegen eine  Unternehmereigenschaft  vorliegen  bzw. Mißbrauch  vorliegt.,  Das  setzt aber eine  Außenprüfung voraus  oder  Augenscheinnahme  §98.

Bei  einem Freiberufler  nach  § 18  EStG  dürfte  eine  solche Frage  überhaupt  nicht  gestellt werden.

Als vorsteuerabzugsbrechtigter  Unternehmer gilt  man auch, wen die  Absicht  obejektiv durch  Anhaltspunkte belegt hat,  Umsätze gegen Entgelt  selbständig erzielen zu  wollen und bereits  investiert hat, auch  dann  wenn  dem  Finanzamt  bereits bei der erste  Festsetzung bekannt war,  daß  die beabsichtigte  Tätigkeit nicht ausbeübt werden wird  (siehe  Studie  EUGH-Entscheidung). 

*Nur Unternehmer können Umsätze tätigen, Steuerschuldner werden und Vorsteuer  abziehen <Jacob Umsatzsteuer 2.Aufl. S21> 
zu 20. kurz: bedeutet  die  Gesamtheit  der  Leistungen des Unternehmers die notwendig  sind, hat  aber  nichts mit USt zu tun,
zu 22. das geht  die Vereine  an

Das  Finanzamt  Leipzig  entscheidet, wenn  ein Unternehmen  7.000 DM Verlust  einfährt , dann  ist  die Unternehmereigenschaft  abzuerkennen,  der  Vorsteuerabzug  zurück zu zahlen.  Das  wird  aber nur  bei  Unternehmensgründungen  gemacht ,  denn  die  großen Konzerne können,  ohne daß  es  dem Finanzamt  auffällt   ohne daß   das  Finanzamt  das  sehen will, wenn  Milliardenverluste  auftreten.  Schon daran kann  man das hohe  Maß  der  kriminellen Energie  des Finanzimperiums  ersehen. 

Zurück zum Recht 2002 
kurz gesagt  soll  das heißen, daß  für ein Unternehmen nur  unter  bestimmten Bedingungen  die  Unternehmereigenschaft  vorliegt  und  die beginnt  mit  der ersten  Handlung (1. Phase) die  für  eine Unternehmensgründung erforderlich ist,  die  sogenannten Vorbereitungshandlungen, da  wird  geplant,  werden Wirtschaftlichkeitsstudien  erarbeitet,  es  wird gekauft, gebaut, installiert, montiert, eingerichtet, wohlmöglich Lizenzen erworben, technische Probeläufe  (kalt und heiß), klappt alles  und  es steht  einer  Inbetriebnahme  für den  Dauerbetrieb nichts  im Wege, dann  folgt 
die  Werbung (2. Phase) für  Aufträge  in der  Zeitung, im Internet  (Homepage),  Freiberufler  auch  im AIS  der  BA, verschicken  von Leistungsangeboten an potentielle  Auftraggeber  ect. und  in 
der  Leistungserbringung  (3.Phase)  werden  Aufträge  erfüllt, es wird  geleistet  und  es werden Umsätze  getätigt,  Einkommen  erzielt.
Das  Ende  der  Unternehmereigenschaft ist  erst nach Erledigung aller  finanziellen Forderungen zwischen dem Finanzamt  und  dem Unternehmen, nach einer  Stilllegung bzw.  Beendigung  der Geschäftstätigkeit erreicht.
 

Also  das  EU-Recht   spricht  für  die  Existenz-/Unternehmensgründung,  man kann   sich schon mit  seinem privaten  Kapital  in die Armut  fahren, aber  es kann  nicht eintreten, daß  man  in unkontrollierte Verschuldung  mit  Zwangspfändung kommt, wie es  das  Finanzamt  Leipzig will, denn es  gibt keine Rückzahlung  eines Vorsteuerabzuges. 
 

Das heißt leider  aber auch,  in Deutschland kann es schon dazu  kommen, weil  die  Justiz  sich wie hier  der  Hitlergesetze bedient, sich nicht um  die  Kriminalität  der  Behörden schert, sondern  denjenigen  vor Gericht zerrt, der  sich  auf  Recht und   Gesetz  berufen will.  Das  ist aber nur  in  Deutschland  (ehemaliges Nazideutschland)  so , deshalb in Deutschland nicht  an die  Justiz,  sondern sofort  an den Ombudsmann, ach das  ist der Petitionausschuß  ......  vergiß es.  Ich weiß nicht weiter.... 
 
 

Es ist  sinnlos  in Deutschland oder eben nur in Sachsen , 
wir haben keine  Chance.




Der europäische  Gerichtshof  kann noch eine Rettung  sein.

Da  ich kein Rechtsanwalt  bin, brauch  ich auch nicht  die  Nazi-Gesetze  des Beratungsverbotes  beachten. Ich kann  hier  alles  ablassen, wie ich es verstehe  und  bin auch nicht haftbar  dafür, wenn  ich  es falsch  verstanden  habe.

Vor  6 Monaten  war  meine Dummheit  noch  viel  größer  und  ich hatte  keine Ahnung  von den Gesetzen, nur hatte ich ein gesundes Rechtsempfinden, wie es sein müßte.
Die  Beamten  im Finanzamt  waren nicht  dumm, die  kannten die  Gesetze, die Leute  sind geschult  und werden dafür  hoch bezahlt, aber  die  beugten die Gesetze  gemeinschaftlich ( kriminell  und  verbrecherisch) , man baute  sich  vor mir auf  wie die  isländischen   Eiswände.
Man verweigerte mir das  Recht, das  Gesetz, man erstattete  Strafanzeige  gegen  mich, um  damit  den  Bock zum Gärtner  zu machen, die  Rechtsbeuger  wollen  obsiegen  und  pfeifen  auf  jeglichen  Gesichtsverlust, der  eine  Rechtsbeugung zwangsläufig  mit sich gebracht hat.  Das Gericht  verweigert sich  der  Rechtsprechung und  ich vermute  man wird  beharrlich daran arbeiten einen Rechtsspruch zu erlassen, der  keine  Herstellung des Zustandes  vor dem  13.3.02  darstellt, man wird beharrlich daran  arbeiten  das  Unrecht  mit  einem  Urteil  im Namen des Volkes zu begründen. Das ist so ähnlich, als  würden die  Nazis  heute  die  Juden-, Ausländer  und Kommunistenvergasung  mit  dem  jetzt  gültigen internationalen Menschenrecht durch einen  juristischen Schachzug  legalisieren,  das  ist  Deutschlands  Jurisdiktion im Bereich  des Finanzamtes  Leipzig II.

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