Volkmar
Neumann
Donnerstag, 8. August 2002
Mozartstrasse 5 / 122
az: d1/finanz/20808anf
04107 Leipzig
(Email im Original)
http://members.tripod.de/neuvol/finanz.htm
Finanzamt Leipzig II
z.Hd. dem Amtsvorsteher
posstelle@fa-leipzig2.smf.sachsen.de
Erich-Weinert-Str.20
Fax 559-2505
04105 Leipzig
Sehr geehrter
Herr Amtsvorsteher,
die Aberkennung meiner
Geschäftstätigkeit als Unternehmen nach
§2 UStG verursachte die Einstellung der
Geschäftstätigkeit. Die rechts zahlreichen Verbindungen
im In- und Ausland habe ich nicht schriftlich abgebrochen,
sondern ich bin aus Gründen der Verunsicherung
Konkretisierungen ausgewichen, da ich glaubte, das der
Politpropaganda zuwider und gesetzlose Vorgehen
Ihres Amtes könnte sich bald legen. Dem
war und ist nicht so, Sie lassen eskalieren. Ihr
Herr /Frau Knapp hat Strafanzeige gegen mich wegen Erpressung
erstattet, hat wahrscheinlich dabei den Boden
der Realität völlig verlassen, damit den
Straftatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt
und scheint nicht antragsberechtigt zu sein, weil
meine Vorwürfe auf gemeinschaftliches Handeln bis in die
Oberfinanzdirektion hinauslaufen und in solch einem Fall wäre nur
der Disziplinarvorgesetzte des Herrn Kramer berechtigt
einen Strafantrag zu stellen.
Die Antworten
in den Internetforen weisen mich allerdings in die Richtung, den
Rückzug anzutreten, weil man sich mit dem Finanzamt gut stellen
muß, was mit meinem Hirn nichts anders heißt, dort
geschieht soviel Unrecht und unantastbare Machtausübung,
da gibt’s kein Recht und Gesetz, diesem Amt muß man sich
beugen, ducken und klein beigeben, weil es existentiell jeden
ungestraft zugrunde richten kann.
Aber die
währenden inländischen Geschäftsbeziehungen führten
dazu, dass ich vor der Entscheidung stehe,
ohne nach Ihrer rechtswidrigen Interpretation ein Unternehmen
zu sein, einen Auftrag zu übernehmen. Die kameradschaftlichen
Internet-Vorschläge meinen das könne ich ohne
weiteres (schließlich war mein ganzes Leben und mein
Kampf um Arbeit stets und immer auf Einkommenerzielung
ausgelegt).
Die angebotene
Tätigkeit wird vom Auftraggeber (ein Wessi) , der
selbst kein Konstruktionsbüro unterhält, als ausschließlich
freiberuflich deklariert, die auf Arbeitsstundenbasis
von ihm vergütet werden, während die
Leistung bei seinem Auftraggeber, ein sehr großes
Unternehmen Deutschlands, zu erbringen ist und von auch
von seinem Auftraggeber abgenommen wird, also nicht von dem,
der Leistung bezahlt. Mein Auftraggeber hat demnach lediglich
die Vermittlung der schöpferischen Arbeitskraft meines
Unternehmens vorgenommen und ist bereit meine bei einem
Dritten zu erbringende Leistung zu bezahlen.
Frage:
Erkennen Sie
diese Art der Leistungserbringung als freiberufliche
Tätigkeit an, ohne dass ich in die Gefahr laufe, dass
Sie im Nachhinein diese Tätigkeit als arbeitnehmerisch
feststellen lassen und über die Folgen eine noch höhere
Verschuldung auf mich zukommt ?
Es ist anzumerken,
dass die Arbeitszeit in einem bestimmten Rahmen
frei gewählt werden kann, es werden Aufgaben
gestellt, die eigenverantwortlich zu lösen sind.
Der Auftrag wird zeitbefristet auf max. 9
Monate.
Meine Verunsicherung
hält an, weil das Vorgehen Ihres Amtes mir gegenüber
zutiefst befremdlich ist, ich aber weiß, dass
in Ihrem Amt der Anteil an Beschäftigten des DDR-Staatsapparates
sehr hoch ist und dass es noch heute Bestrebungen gibt,
das Verhalten derjenigen früherer DDR-Bürger
zu pönalisieren die gegen die Interessen der Regierung,
die DDR verlassen hatten, wie es das damalige
Finanzamt Leipzig im Januar 1979 mir erklärte, als
ich vergeblich um Geldumtausch ansuchte, um mein Reiseziel
erreichen zu können. Zu diesen möglichen Rachegedanken
kommt hinzu, dass ich vom Finanzamt 1978 die Steuernummer
für ein unberechtigtes Gewerbe bekommen musste,
weil das Finanzamt meinen Antrag nicht innerhalb der
OWG-Verfolgungsfristen im Gewerberecht beschieden hatte.
Das heutige Recht
sieht aber nach über 20 Jahren eine Racheausübung
gegenüber Abtrünnigen Bürgern im Gesetz nicht
vor. .
Die Zusicherung, dass
ich im Sinne der freiberuflichen Tätigkeit als
Entwicklungsingenieur, diesen vorgenannten Auftrag übernehmen
kann, ohne eine Retourkutsche zu bekommen, könnte ich als
Signal verstehen, dass man an einer weiteren Eskalation
nicht interessiert ist und ich könnte meine Internetseiten
auf dem von mir benutzten Server sofort dahin ändern,
dass ich auf sämtliche persönliche Wertungen
und Kommentare verzichte und schließlich würde
ich sie ganz entfernen, wenn der Betrugstatbestand
sich nicht bestätigt oder der „Irrtum“
ausgeglichen ist.
Der Schaden,
den Ihr Amt mir und dem Staat zugefügt hat, hat
den Betrag des Verlustvortrages um das 4-fache
in der kurzen Zeit bereits überschritten.
Dieser Vorschlag berührt
das anhängige und bereits verschleppte Eil-Verfahren
vor dem Finanzgericht, dem ich ohnehin nicht mehr traue, nicht.
Mit Gruß
Volkmar Neumann
|
Natürlich könnte
ich Strafanzeige erstatten und die würde sitzen, nicht
nur wegen falscher Anschuldigung, es ist mehr,
auch mehr als nur ein Antragsdelikt, aber
ich habe ja auch keine Verjährung zu
befürchten und kann damit warten, warten bis
es nicht mehr anders geht.
Weder eine Zustimmung
zu einer Art der Einkommenerzielung zu geben,
die bundesweit längst Einzug erhalten hat
und üblich ist
noch die
Variante, den gemeinschaftlich verteidigten und vollzogenen Betrug
auf ein Irrtum zurück zu führen findet
die Ohren des FA.
Man muß wissen, daß
ich von Leipzig aus im Januar 1979 die DDR
verlassen hatte.
Während der
Antragslaufzeit hatte ich logischweise keine Arbeit
und somit kein Einkommen.
Ich
beantragte 1978 die Genehmigung zivilrechtlich
die Mitnahme von Personen zu betreiben. Ich konnte
mit jedem Bürger einen Vertrag abschließen, aber
da es wiederkehrend war, war es ein Gewerbe. Das Gewerbeamt
gab den Fall an das Finanzamt ab, die wieder
an das Gewerbeamt, die wieder zurück bis die
3 Monate verstrichen waren, in denen eine Ordnungswidrigkeit
im Gewerberecht verfolgt sein muß, nach ihrem Bekanntsein.
Das Finanzamt mußte
mir eine Steuernummer für unberechtigtes Gewerbe
erteilen mit der Auflage Aufzeichungen zu führen.
Dann kam der
Tag der Ausreise und das Finanzamt
lehnte meinen Antrag auf Geldumtausch zu Reisedevisen
ab. Ich galt als Abtrünniger als
ein Staatsfeind - wahrscheinlich noch heute. |
Volkmar
Neumann
Mittwoch, 14. August 2002
Mozartstrasse 5 / 122
az: d1/finanz/20814estust
04107 Leipzig
(Email im Original)
http://come.to/neuvol
http://members.tripod.de/neuvol/finanz.htm
Finanzamt Leipzig II
z.Hd. dem Amtsvorsteher
posstelle@fa-leipzig2.smf.sachsen.de
Erich-Weinert-Str.20
Fax 559-2505
04105 Leipzig
Sehr geehrter
Herr Amtsvorsteher,
aufgrund der
Aberkennung meiner Geschäftstätigkeit
als Unternehmen nach §2 UStG sah
ich mich genötigt die Anfrage vom 8.8.02
an Sie zu richten.
Da ich keine Beantwortung
erfahren konnte, gehe ich davon aus, dass Sie sich
bewusst verweigern, um den Rechtsunsicherheitsstand zu eskalieren.
Ein solches Verweigern erfüllt den Straftatbestand
der Unterlassung gebotener Diensthandlung
u.a.m.. Auch die eventuellen Kontakte und
Einflussnahme zum Finanzgericht, die möglicherweise
auf eine Verschleppung oder Abweisung des Verfahrens
hindeuten, könnten strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Sie zwingen mich
eine Rechtssituation durch Fristablauf herbei
zu führen.
Ich gehe
davon aus, dass durch die Aberkennung der Geschäftstätigkeit
als Unternehmen nach §2 UStG die steuerliche
Veranlagung bezüglich Umsatzsteuer und Einkommensteuer
ebenfalls in Wegfall getreten ist. Dadurch bin
ich davon befreit diesbezügliche Erklärungen
abzugeben und bin nicht verpflichtet im Auftragsfall
Mehrwertsteuer zu berechnen, falls Sie dieser Konstatierung
nicht binnen 8 Tagen, Ablauf 22.8.02 13:00 Uhr , keine
anderslautende Rechtslage mir zustellen.
Mit Gruß
Volkmar Neumann
|
Das war aus meiner Sicht
die einzige Möglichkeit einen Rechtszustand
herszustellen, denn anderenfalls, weiß keiner was hier
Gültigkeit hat, weil der Gesetzgeber keine Regelungen
getroffen wie zu verfahren ist, wenn das Finanzamt die
abgegebenen Erklärungen fälscht, betrügerische
Rückforderungen stellt und auch noch illegal
die Unternehmerschaft aberkennt.
Die Antwort kam erst am 22.8.
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