Anfrage an das Finanzamt
Halle
(Sachsen-Anhalt)
| CAD-Büro
Neumann
(CATIA, AutoCAD)
Leipzig, 5.7.02
Ing. f Entwicklung u. Konstruktion Automobilbau / Projektierung Anlagenbau Az.: d1/finanz/20705hal anfr Finanzamt Halle-Süd
Aufhebung
der Steuerbescheide 2001
St-Nr. 110 252/03692
Sehr geehrte Damen und Herren, Anfang Juni 2001
hatte ich mich nach Leipzig abgemeldet
und bis zum 19.10.01 wurde dennoch die
steuerliche Veranlagung bei Ihnen geführt.
Diesen Umstand macht sich das Finanzamt Leipzig, Land Sachsen, zunutze, behauptet diese Geschäftstätigkeit sei nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet und setzte meine zum Dokument erhobene unterschriebene Einkommsteuererklärung auf Null, hob Ihre USt-Bescheide auf und vollstreckt zur Zeit die Rückzahlung des von Ihnen, Land Sachsen-Anhalt, rückgezahlten Vorsteuerbeträge. Das Büro
in Leipzig wurde komplexer als das
in Halle ausgeführt, so wurde ein Platz für
DOS-Programme (3 D Studio und ACAD12 mit doublescreen),
ein Platz für deutsche CAD Programme auf NT-Basis
wie AutoCAD 2000 und CATIA V5R2 , ein
Platz für englische Software mit AutoCAD
2002 und englisches CATIA V5 auf NT-Basis
und Unix-Platz mit RS6000 auf AIX-Basis
für CATIA V4 (vorgesehen) als Netzwerk
mit Fachbibliothek eingerichtet.
Das Finanzamt Leipzig II war im Berichtszeitraum nur 10 Wochen, also ab 19.10.01 wirksam und er-laubt sich den von Sachsen-Anhalt erstatteten Vorsteuerbetrag 2001 einzutreiben und hat mich natürlich zur Geschäftsaufgabe gezwungen, zu einem Zeitpunkt, indem ich gerade erstmals einen zahlen-den Auftraggeber hatte. Die meisten freiberuflichen CAD-Ingenieure sind keine echten Freiberufler, weil sie abhängig sind, denn die wenigsten können einen solchen teuren Arbeitsplatz einrichten, bezahlen, warten und sind somit an den Arbeitsplatz des fremden Auftraggebers gebunden. Hiermit möchte ich erfragen, ob es Ihre Veranlassung ist, die Vorsteuererstattung zurück zu fordern oder haben Sie dazu dem Land Sachsen Ihre Zustim-mung erteilt ? Da außer der Vernichtung dieser Existenzgründung auch eine weitere Fälschung meiner Berichter-stattung mich bereits zu einer ungerechtfertigten Rückzahlung veranlasste, meine Schreiben nicht beantwortet wurden, ich aber telefonisch übertölpelt wurde bzw. von der Finanzdirektion zum Einlenken angehalten wurde, habe ich Strafanzeige gegen Unbekannt mit Schilderung der Vorgehensweise des Finanzamt Leipzig II unter Az. 605 Js 37610/02 Sta Lpz. erstattet und den Fall im Internet unter http://members.tripod.de/neuvol/finanz.htm offen gelegt, den Bundesrechnungshof darüber informiert und Foren dahin verknüpft. Mit freundlichen
Grüßen
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Mal sehen wie sich Halle zu dieser Frage stellt. |