Anfrage  an das  Finanzamt  Halle
(Sachsen-Anhalt)


CAD-Büro  Neumann  (CATIA,  AutoCAD)                                     Leipzig, 5.7.02        
        Ing. f  Entwicklung  u. Konstruktion  Automobilbau /  Projektierung  Anlagenbau
                                                                                                           Az.: d1/finanz/20705hal anfr
 

Finanzamt Halle-Süd
Neustädter Passage 6
06122 Halle
 
 

Aufhebung  der  Steuerbescheide  2001       St-Nr. 110 252/03692
 

Sehr  geehrte  Damen  und  Herren,

Anfang Juni  2001   hatte  ich  mich  nach  Leipzig   abgemeldet  und  bis zum  19.10.01   wurde  dennoch die  steuerliche  Veranlagung  bei  Ihnen  geführt.
Der   ohne  fremde Hilfe  von mir  allein  durchgeführte   Umzug  mit  7  LKW-Fahrten  hatte  trotzdem  viel  Geld  gekostet.  Heute  könnte  ich   die  Existenz  des Arbeitsplatzes  Halle  nicht  mal nachweisen,  weil   der  Arbeitsplatz  Halle   mit  dem Umzug  weggefallen ist , nicht mehr  existiert,  das  Haus  wurde  völlig   ausgeräumt  einschließlich  Abbruch der  Innenwände. 

Diesen Umstand  macht  sich  das  Finanzamt  Leipzig, Land  Sachsen, zunutze,  behauptet  diese  Geschäftstätigkeit sei nicht  auf  Gewinnerzielung   ausgerichtet  und  setzte  meine  zum Dokument  erhobene unterschriebene Einkommsteuererklärung auf  Null,  hob  Ihre  USt-Bescheide  auf  und  vollstreckt  zur Zeit  die  Rückzahlung  des von  Ihnen, Land Sachsen-Anhalt,  rückgezahlten  Vorsteuerbeträge.

Das  Büro  in Leipzig  wurde  komplexer   als  das  in Halle  ausgeführt, so wurde  ein Platz  für  DOS-Programme  (3 D Studio und ACAD12 mit  doublescreen),  ein Platz  für  deutsche  CAD Programme  auf NT-Basis  wie  AutoCAD 2000  und  CATIA  V5R2  ,  ein Platz  für   englische  Software  mit AutoCAD 2002  und  englisches CATIA  V5  auf NT-Basis   und   Unix-Platz  mit  RS6000  auf  AIX-Basis   für  CATIA  V4  (vorgesehen)  als  Netzwerk  mit  Fachbibliothek  eingerichtet.
Eine Fremderrichtung  hätte  ca.  250.000 DM  gekostet, während  ich  dafür  alles in Eigenleistung (Rechner u. Möbel i.Eigenbau)  also  lediglich Materialkosten  im Jahr  2001  nur  ca. 7000,- DM  aufgewendet  habe.

Das  Finanzamt Leipzig II  war  im Berichtszeitraum nur  10  Wochen, also  ab 19.10.01 wirksam und er-laubt  sich  den  von  Sachsen-Anhalt  erstatteten  Vorsteuerbetrag  2001  einzutreiben und  hat mich natürlich  zur  Geschäftsaufgabe  gezwungen, zu  einem Zeitpunkt, indem ich gerade  erstmals  einen  zahlen-den Auftraggeber hatte. 

Die meisten  freiberuflichen CAD-Ingenieure  sind  keine echten Freiberufler, weil  sie  abhängig sind, denn  die  wenigsten können   einen  solchen  teuren Arbeitsplatz  einrichten, bezahlen, warten  und sind somit  an den  Arbeitsplatz  des   fremden  Auftraggebers gebunden. 

Hiermit   möchte  ich  erfragen, ob  es  Ihre  Veranlassung  ist,  die  Vorsteuererstattung zurück zu fordern  oder  haben Sie  dazu  dem Land  Sachsen Ihre  Zustim-mung  erteilt  ?

Da  außer  der Vernichtung  dieser  Existenzgründung  auch  eine  weitere  Fälschung meiner  Berichter-stattung  mich bereits  zu  einer   ungerechtfertigten  Rückzahlung  veranlasste,  meine  Schreiben  nicht  beantwortet  wurden, ich aber   telefonisch  übertölpelt  wurde  bzw.  von der  Finanzdirektion  zum Einlenken  angehalten wurde,  habe ich Strafanzeige  gegen  Unbekannt   mit  Schilderung  der  Vorgehensweise  des  Finanzamt  Leipzig II   unter   Az.  605 Js  37610/02  Sta Lpz. erstattet  und  den Fall im Internet   unter 

              http://members.tripod.de/neuvol/finanz.htm 

offen  gelegt,  den  Bundesrechnungshof  darüber  informiert  und    Foren   dahin  verknüpft.

Mit  freundlichen  Grüßen
 
 

 

Mal sehen wie sich Halle zu dieser Frage  stellt.
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