Ansich eine brotlose  Kunst  eine Dienstaufsichtsbeschwerde,
man involviert  nur noch mehr  Leute  in das Paket
der  Rechtsverbrecher
Volkmar Neumann                                                                 Montag, 2. September 2002
Mozartstrasse 5/122                                                                  Az.: d1/finanz/20902jus1
04107 Leipzig                                                                                Telfax  0341 2618963
                                                                                                            (Email im Original)
                                                                                                   http://come.to/neuvol
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Sächsisches Staatsministerium der Justiz
Staatsminister Dr. Thomas de Maizière                                   Telefax: (0351) 564 1669 
Hospitalstraße 7                                                                  presse@smj.sachsen.de
01097 Dresden                                                                      Telefon: (0351) 564 0
 
 

Dienstaufsichtsbeschwerde 
über   den  Präsidenten des Sächsischen Finanzgerichtes
 

Sehr  geehrter  Herr   Staatsminister,

am 21.8.02  richtete ich  an den Präsidenten  des  Sächsisches Finanzgerichts  in  Leipzig  eine Dienstaufsichtsbeschwerde,  die  unzulässigerweise  der  Vizepräsident  beantwortete  und  abschmetterte, indem  er  keine  Fehler  in seinem  Amt feststellen kann, wenn  ein Antrag  auf   einstweilige Anordnung  nicht als  Sofortsache behandelt  wird  und  mit  3-4  Monaten  zu rechnen ist.  Er versäumte  auch nicht  anzumerken, dass  ich trotz Grundgesetz  keinen  Rechtsschutz  beanspruchen kann.
Den Antrag  auf  eA  stellte  ich nachdem  das  Finanzamt Leipzig  II  betrügerisch  eine  Rückzahlung  aus  der  Vorsteuererstattung verlangte.  Ich zahlte  dann einfach  um Ruhe zu haben,  aber  das  FA Lpz II   intervenierte  weiter   und  wollte   eine  weitere  Rückzahlung  erreichen, denn  ich war  ja  gefügig.  Das  inszenierte man so, dass  man  meinen  Unternehmen, ein  CAD-Büro,  die  Unternehmerschaft   aberkannte,  die  Einkommensteuererklärung  verfälschte, den Verlustvortrag  auf  Null setzte  und  die  Rückzahlung  der  Vorsteuererstattung  in Höhe  von ca.  400  €  forderte.  Mit  der Aberkennung  der  Unternehmertätigkeit,  Wegfall  der  Umsatzsteuerpflicht   musste ich die  Geschäftstätigkeit  aufgeben  und  stellte  den Antrag  auf eA ,  ab dem betrügerischen Schreiben über die  Rückzahlung  alle  Schreiben  des Fa  Lpz II  einschließlich die  danach gefälschten  Bescheide  für  ungültig zu erklären  und  die  Unternehmerschaft  anzuerkennen.  Das  Finanzgericht ist  in diese  Finanzmafia   eingebunden  und verweigert  diese  Entscheidung.  In der Zwischenzeit hatte ich Strafanzeige  und heute  einen  Nachtrag zur  Strafanzeige  erstattet.  Den gesamten  Fall   habe ich aufgrund  der Tragik  im Internet unter  der  obigen  URL  abgelegt  damit  ich  nicht  jeder Dienststelle über  80  Seiten  Kopien  verschicken muß, bzw.  der  Nachwelt  etwas zu hinterlassen, denn man  weiß ja  nicht  wie  die  Reaktion ist, wenn  man anzeigt, dass  bandenmäßig  durch  ein Amt  Geld  eingezogen  wird  und  Unternehmen  zerschlagen werden. 
Sie  sind  der  Vertreter  des  Fachministeriums  in juristischer  Sicht  und ich  moniere  die  Bearbeitungsfrist  des  Antrages  auf  eA  und  die   Bearbeitung meiner  DABeschw  beim Präsidenten des FG  über  sein  Gericht. 

Hochachtungsvoll

Volkmar  Neumann


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Ganz besonders bei den Juristen hackt keine Krähe  der  anderen  ein Auge  aus.
 
 

 

Volkmar Neumann                                                               Montag, 2. September 2002 
Mozartstrasse 5/122                                                                 Az.: d1/finanz/20902fin3
04107 Leipzig                                                                             Telfax  0341 2618963
                                                                                                         (Email im Original)
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Staatsministerium der  Finanzen
z.Hd.dem  Staatsminister  Herrn  Dr. Horst Metz                                         presse@smf.sachsen.de
 
 

Dienstaufsichtsbeschwerde 
über   den  Präsidenten des Sächsischen Finanzgerichtes
 

Sehr  geehrter  Herr   Staatsminister,

am 21.8.02  richtete ich  an den Präsidenten  des  Sächsisches Finanzgerichts  in  Leipzig  eine Dienstaufsichtsbeschwerde,  die  unzulässigerweise  der  Vizepräsident  beantwortete  und  abschmetterte, indem  er  keine  Fehler  in seinem  Amt feststellen kann, wenn  ein Antrag  auf   einstweilige Anordnung  nicht als  Sofortsache behandelt wird  und  mit  3-4  Monaten  zu rechnen ist.  Er versäumte  auch nicht  anzumerken, dass  ich trotz Grundgesetz  keinen  Rechtsschutz  beanspruchen kann.
Den Antrag  auf  eA  stellte  ich nachdem  das  Finanzamt Leipzig  II  betrügerisch  eine  Rückzahlung  aus  der  Vorsteuererstattung verlangte.  Ich zahlte  dann einfach  um Ruhe zu haben,  aber  das  FA Lpz II   intervenierte  weiter   und  wollte   eine  weitere  Rückzahlung  erreichen, denn  ich war  ja  gefügig.  Das  inszenierte man so, dass  man  meinen  Unternehmen, ein  CAD-Büro,  die  Unternehmerschaft   aberkannte,  die  Einkommensteuererklärung  verfälschte, den Verlustvortrag  auf  Null setzte  und  die  Rückzahlung  der  Vorsteuererstattung  in Höhe  von ca.  400  €  forderte.  Mit  der Aberkennung  der  Unternehmertätigkeit,  Wegfall  der  Umsatzsteuerpflicht   musste ich die  Geschäftstätigkeit  aufgeben  und  stellte  den Antrag  auf eA ,  ab dem betrügerischen Schreiben über die  Rückzahlung  alle  Schreiben  des Fa  Lpz II  einschließlich die  danach gefälschten  Bescheide  für  ungültig zu erklären  und  die  Unternehmerschaft  anzuerkennen.  Das  Finanzgericht ist  in diese  Finanzmafia   eingebunden  und verweigert  diese  Entscheidung.  In der Zwischenzeit hatte ich Strafanzeige  und heute  einen  Nachtrag zur  Strafanzeige  erstattet.  Den gesamten  Fall   habe ich aufgrund  der Tragik  im Internet unter  der  obigen  URL  abgelegt  damit  ich  nicht  jeder Dienststelle über  80  Seiten  Kopien  verschicken muß, bzw.  der  Nachwelt  etwas zu hinterlassen, denn man  weiß ja  nicht  wie  die  Reaktion ist, wenn  man anzeigt, dass  bandenmäßig  durch  ein Amt  Geld  eingezogen  wird  und  Unternehmen  zerschlagen werden. 
Sie  sind  der  Vertreter  des  Fachministeriums  in finanzieller Sicht  und ich  moniere  die  Bearbeitungsfrist  des  Antrages  auf  eA,  die   Bearbeitung meiner  DABeschw  beim Präsidenten des FG  über  sein  Gericht  in Anbetracht , dass  die  Entscheidung  des EuGH  v. 29.2.96 (C-110/94,  BStBl.II 96  655)  also  bereits  6  Jahre alt  ist und die  eA hätte  sofort   entschieden werden müssen. 

Hochachtungsvoll

Volkmar  Neumann

Hier könnte man auch von Krähen sprechen, aber  es wird komplizierter, denn der offensichtliche  Betrug, mit dem alles  begann,  ist  ja  zur Anzeige  gebracht.
 

Diese Spuren lassen  sich nicht  beseitigen, wenn  man  ermitteln sollte. 

Also  ich kann  es mir  im Moment  nicht vostellen, daß   ein  Finanzminister   sich über  Fälschungen  der  Steuererklärungen  bereichern  will.   Er wird sich also  nur  in einem bestimmten Rahmen schützend  vor  die  Rechtsverletzer  stellen, aber  nicht bis  zum Umfallen.
 

 

Ob das hilft weiß ich nicht, denn  der  Präsident  wird  lügen, er  gehört  mit zu der  Mafia, anderenfalls  hätte er längt  den Fall  gesetzlich  beschieden,  das  will  er  aber auch nicht.  Der  Schriftsatz  des Justizministeriums besagt lediglich, daß ich  den Rechtsstreit  vor dem Finanzgericht anspreche  und er habe den  Präsidenten  um eine  Stellungnahme gebeten. 
Um der  Verarschung  vorzubeugen  habe ich dem Dr. v. Welck  hiermit  Informationen  zukommen lassen, so kann er besser auseinanderhalten  was  ist wahr  und was gelogen.
Volkmar Neumann                                                          Mittwoch, 11. September 2002
Mozartstrasse 5/122                                                       Az.: d1/finanz/20911jus2
04107 Leipzig                                                                          Telfax  0341 2618963
                                                                                                   (Email im Original)
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Sächsisches Staatsministerium der Justiz
Staatsminister Dr. Thomas de Maizière 
bzw. z.Hd. Ministerialrat Dr.v.Welck                                        Telefax: (0351) 564 1669 
Hospitalstraße 7                                                                 Poststelle@smj.sachsen.de
01097 Dresden                                                                         Telefon: (0351) 564 0
3132E-I.1a-73/02
 

Dienstaufsichtsbeschwerde   v. 2.9.02    ;  Ihr  Schr. v. 10.9.02
 

Sehr  geehrter  Herr   Dr. v. Welck,

recht  vielen  Dank für  Ihre Zwischennachricht.  Natürlich hätte ich mir  vorstellen können, dass  ein Justizministerium  eine weitere  Eskalation  der Sache  verhindern kann, es bedurfte  der  Anwendung  umsatzsteuerlichen Grundwissens  und  eines Telefonates  an den Präsidenten  des Sächsischen FG,  aber  ich muß es so hinnehmen  wie es  ist.

Sie werden vom Präsidenten des FG eine Stellungnahme  erhalten, in der  er nachweist, dass  die  Richterin  Dr.  Haunhorst  noch vor Ihrem Urlaub  am 4.9. einen  Schriftsatz  mit  4 Wochenfrist  in dem Eilverfahren  abgesetzt  hat  und damit keine Dienstpflichtverletzung  zu erkennen  ist.  Daß  das alles  getürkt ist  werden Sie nicht  erfahren. 

In Wirklichkeit  war es  so, ich habe gestern  die  Richterablehnung  dem  FG  zugestellt,  daraufhin hat man wahrscheinlich  zurückdatiert   einen  Schriftsatz  verfasst.  Als ich  am 9.9. auf dem  FG  vorsprach  war  von dem  Schriftsatz  noch nichts bekannt.  Man wusste  auch nicht, dass  ich nach Hause  fahre,   um die Strafanzeige  zu verfassen   und  am  frühen Morgen  des  10.9.02   die  Richterablehnung  abgeben werde.  Das  Kuvert    des Schriftsatze  v.   4.9.  war  an der  Klebeseite  wellig  und  läßt die Vermutung reifen, dass  es erst  nach   dem  Gang  durch die  Frankiermaschine  verschlossen  wurde, warum auch  immer.  Man konnte  den  Brief  auch nicht  auf  den 8.9. datieren, denn dann  wäre  er bereits  am 9.9.  zugestellt gewesen  und  die  Ablehnung wegen  Untätigkeit  oder  Verfahrenverschleppung  wäre  auf wackeligen  Beinen, auf den  10.9.  datieren  war  zu peinlich, weil  es dann offensichtlich  gewesen wäre, dass  der erst  nach  der Richterablehnung verfasst  war.  Also entschied man sich  am 10.9. ein  altes  Kuvert   mit dem  9.9.  zu verwenden  und deshalb  erhielt  ich  ihn erst  am  11.9.  Am 10.9. hatte  ich  keinerlei  Posteingang.

Es wäre  die erste  Briefsendung und  wie  schade gerade diese,  die  mit zwei  Tagen  Postweg  auf die  Reise  geschickt  wurde  -  hätte  der  Brief  am 9.9.  existiert, hätte  man  ihn doch mir  geben  können ??

Die  Internetseiten  liest  eh keiner, da  man  die  Suchmaschinen  diese  Seiten  hat  abfiltern lassen  und damit es  dem  Justizministerium nicht  etwa  vorenthalten wird,  hänge ich  die  Ablehnung  der  Richterin  Hauhorst,  die  Strafanzeige   und meine Stellungnahme von heute  an.

Bitte  übersehen  Sie nicht, dass die  Dreistigkeit  der  Richterin  Haunhorst   schon ein beachtliches  Maß  erreicht  hat, denn  sie  fordert  Bedingungen  aus  dem Nazi-Umsatzsteuerrecht  mit einer  Frist  von  4 Wochen  in einer  Sofortsache  ein.  Übern  Jordan mit  ihr , aber ganz  schnell, das wäre  mein  Wunsch. 

Hochachtungsvoll

Volkmar  Neumann
 

Anlage:  Richterablehnung,  Strafanzeige,  Schr. z. Schriftsatz 4.9.

 
Der  Herr  Dr.Welck  ist  hier nicht  angegriffen, sicherlich  ein  gewisenhafter  Mann. Aber  wie  er die Methode beurteilt ist eine  andere  Sache.
 
 
 
 

Wenn  nicht  bald  das deutsche Bundesrecht  in Anwendung  kommt, dann  wird sich  der  Fall  verschärfen.

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