Volkmar Neumann
Mittwoch, 11. September 2002
Mozartstrasse 5/122
Az.: d1/finanz/20911jus2
04107 Leipzig
Telfax 0341 2618963
(Email im Original)
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http://finanzamt.netfirms.com
Sächsisches Staatsministerium
der Justiz
Staatsminister Dr. Thomas
de Maizière
bzw. z.Hd. Ministerialrat
Dr.v.Welck
Telefax: (0351) 564 1669
Hospitalstraße 7
Poststelle@smj.sachsen.de
01097 Dresden
Telefon: (0351) 564 0
3132E-I.1a-73/02
Dienstaufsichtsbeschwerde
v. 2.9.02 ; Ihr Schr. v. 10.9.02
Sehr geehrter
Herr Dr. v. Welck,
recht vielen
Dank für Ihre Zwischennachricht. Natürlich hätte
ich mir vorstellen können, dass ein Justizministerium
eine weitere Eskalation der Sache verhindern kann, es
bedurfte der Anwendung umsatzsteuerlichen Grundwissens
und eines Telefonates an den Präsidenten des Sächsischen
FG, aber ich muß es so hinnehmen wie es ist.
Sie werden vom Präsidenten
des FG eine Stellungnahme erhalten, in der er nachweist, dass
die Richterin Dr. Haunhorst noch vor Ihrem
Urlaub am 4.9. einen Schriftsatz mit 4 Wochenfrist
in dem Eilverfahren abgesetzt hat und damit keine Dienstpflichtverletzung
zu erkennen ist. Daß das alles getürkt
ist werden Sie nicht erfahren.
In Wirklichkeit war
es so, ich habe gestern die Richterablehnung dem
FG zugestellt, daraufhin hat man wahrscheinlich zurückdatiert
einen Schriftsatz verfasst. Als ich am 9.9. auf
dem FG vorsprach war von dem Schriftsatz
noch nichts bekannt. Man wusste auch nicht, dass ich
nach Hause fahre, um die Strafanzeige zu verfassen
und am frühen Morgen des 10.9.02
die Richterablehnung abgeben werde. Das Kuvert
des Schriftsatze v. 4.9. war an der
Klebeseite wellig und läßt die Vermutung reifen,
dass es erst nach dem Gang durch die
Frankiermaschine verschlossen wurde, warum auch immer.
Man konnte den Brief auch nicht auf den 8.9.
datieren, denn dann wäre er bereits am 9.9.
zugestellt gewesen und die Ablehnung wegen Untätigkeit
oder Verfahrenverschleppung wäre auf wackeligen
Beinen, auf den 10.9. datieren war zu peinlich,
weil es dann offensichtlich gewesen wäre, dass der
erst nach der Richterablehnung verfasst war. Also
entschied man sich am 10.9. ein altes Kuvert
mit dem 9.9. zu verwenden und deshalb erhielt
ich ihn erst am 11.9. Am 10.9. hatte ich
keinerlei Posteingang.
Es wäre die
erste Briefsendung und wie schade gerade diese,
die mit zwei Tagen Postweg auf die Reise
geschickt wurde - hätte der Brief
am 9.9. existiert, hätte man ihn doch mir
geben können ??
Die Internetseiten
liest eh keiner, da man die Suchmaschinen
diese Seiten hat abfiltern lassen und damit es
dem Justizministerium nicht etwa vorenthalten wird,
hänge ich die Ablehnung der Richterin
Hauhorst, die Strafanzeige und meine Stellungnahme
von heute an.
Bitte übersehen
Sie nicht, dass die Dreistigkeit der Richterin
Haunhorst schon ein beachtliches Maß
erreicht hat, denn sie fordert Bedingungen
aus dem Nazi-Umsatzsteuerrecht mit einer Frist
von 4 Wochen in einer Sofortsache ein. Übern
Jordan mit ihr , aber ganz schnell, das wäre mein
Wunsch.
Hochachtungsvoll
Volkmar Neumann
Anlage: Richterablehnung,
Strafanzeige, Schr. z. Schriftsatz 4.9.