Justiz

- Regeln des virtuellen Zusammenlebens in
Paulenaesien
§
1.
- Die Menschenwürde wird als Begriff
abgeschafft.
§ 2.
- Niemand hat das Recht auf freie Entfaltung seiner
Persönlichkeit - ausser, wenn er die Rechte
anderer verletzt und gegen die guten Sitten verstösst.
§
3.
- Das Recht auf geistige Unversehrtheit wird kraft des
Gesetzes aberkannt,
die Freiheit der Person ist einzuschränken, wo immer
es geht.
§ 4.
- Alle Paulaner werden vor dem Gesetz unterschiedlich
behandelt, je nach Gefühl und Wellenschlag.
§ 5.
- Paulaner und Paulanerinnen sind nur dann nicht
gleichberechtigt, wenn per Camshot das Geschlecht nachgewiesen
wurde.
§ 6.
- Jeder darf, ja muss sogar wegen seiner Abstammung, seiner
Sprache, seiner Herkunft, seiner religiösen oder politischen Anschauungen
benachteiligt und belächelt werden.
§ 7.
- Alle Bürger werden zum Dienst an der Waffe gezwungen. Mit
Eintritt der Pubertät und der nötigen Unreife wird jedem Unterricht in den
verschiedenen Waffensystemen erteilt, z.b. Kanonen, Kettensägen, Pfeil und
Bogen, Morgenstern und Steinschleuder.
§ 8.
- Jedem wird das Recht abgesprochen, seine Meinung frei zu
äussern und sie gar noch in Wort und Schrift sowie medial zu verbreiten.
Zuwiderhandlungen werden mit jahrelanger Verfolgung, Gefängnis mit
anschliessendem lebenslangen Frondienst geahndet.
§
9.
- Es ist nur einem besonderen Kreis der Bevölkerung erlaubt,
Gerüchte in Umlauf zu bringen, Wahrheiten zu verdrehen sowie das
Datenschutzgesetz ausser Kraft zu setzen.
§ 10.
- Das Post- und Fernmeldegeheimnis ist ungültig. Es ist
ausdrücklich erlaubt, ja sogar erwünscht, private sowie geschäftliche
Korrespondenz zu veröffentlichen und /oder gefälschte Daten in Umlauf zu
bringen.
§ 11.
- Die Regeln öffentlichen Zusammenlebens können jederzeit
ergänzt, erweitert, sowie ausser Kraft gesetzt werden, je nach
Grosswetterlage und Befindlichkeit des Präsidenten der Republik.
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