Allgemeine Geschäftsbedingungen Übersetzerbüro Wulf
 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen des Übersetzerbüros Wulf (ÜSW) mit dem Auftraggeber, und zwar auch dann, wenn bei Auftragsbestätigung durch das ÜSW nicht mehr ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird bzw. der Auftraggeber diesen bei Auftragserteilung nicht gesondert zustimmt.

2. Auftragsannahme
Aufträge gelten als angenommen, wenn dies schriftlich bestätigt wird und wenn das ÜSW nicht innerhalb von drei  (3) Werktagen nach Auftragseingang mündlich, fernmündlich, schriftlich oder in anderer geeigneter Form erklärt, dass der Auftrag nicht oder nicht zu den vom Auftraggeber gestellten Bedingungen angenommen werden kann.

3. Ereignisse höherer Gewalt
(z. B. Streik,  Aussperrung, unvorhergesehene Naturereignisse, Unfall, plötzliche Erkrankung, unverschuldeter Datenverlust oder unverschuldeter Rechnerausfall) berechtigen das ÜSW, die Lieferung bzw. Leistung nach Absprache mit dem Auftraggeber um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und/oder für den nicht erfüllten Teils der Übersetzung vom Vertrag zurückzutreten.

4. Kostenvoranschläge
werden ausschließlich nach Sichtung eines geeigneten Textauszuges angefertigt und beziehen sich lediglich auf die Übersetzer- bzw. Korrekturarbeit. Preisvorschläge für handgefertigte Texte sind zudem nur nach separater Absprache mit dem ÜSW möglich. Eilige Aufträge sowie Wochenendarbeit werden extra berechnet und im Kostenvoranschlag bzw. der Rechnung gesondert ausgewiesen. Ist Versand per Post oder Fax erwünscht, ist der Auftraggeber bei Auftragsvergabe gehalten, dies unbedingt mitzuteilen, da auch dies je nach Kosten und Aufwand extra berechnet werden muß. Kostenvoranschläge, gleich in welcher Form abgegeben, haben nicht die Bedeutung einer Rechnung.

5. Fließtexterfassung
Sämtliche Texte werden vom ÜSW als Fließtext geliefert. Spezielle Erfassungsvorgaben (Absätze, Zeilenabstände, Ränder usw.) von seiten des Auftraggebers werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Teillieferungen sind möglich; allerdings erkennt der Auftraggeber in solch einem Fall an, dass im Text enthaltene Zusammenhänge und Sachverhalte, insbesondere bei größeren Zeitabständen, dadurch beeinträchtigt werden können. Eingehende Faxe müssen deutlich lesbar und sauber beim ÜSW eingehen. Etwaig unleserliche Texte müssen durch einen zweiten Versand nachgereicht werden.

6. Versandart
Der Auftraggeber versendet die zu übersetzenden Ausgangstexte via Internet und als .txt-, .pdf- oder .doc-Dateien. Ist ein anderes Format vorgesehen, ist dies noch vor Auftragserteilung mit dem ÜSW abzusprechen.

7. Ermittlung des Umfangs/Preise
Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl des Quelltextes ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Schreibmaschinenanschläge inklusive Leerzeichen. Die Berechnung der Anschläge erfolgt mit dem WORD-Programm des MS-Office-Paketes und ist bindend.
Die hier angegebenen Preise verstehen sich lediglich als Anhaltspunkt und Richtlinie. Der endgültige Preis wird schlußendlich aus der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung bzw. der fertigen Korrektur, deren Niveau und Dringlichkeit festgelegt.

8. Zahlungsfristen
Rechnungen des ÜSW sind spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Diskont oder sonstiger Abzüge zu begleichen. Teilzahlungen sind nicht gestattet. Davon abweichende Zahlungsmodalitäten sind in jedem Fall vor Auftragsannahme durch das ÜSW mit dem ÜSW schriftlich abzustimmen.

9. Verzug
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist das ÜSW berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem ab 1. Juli 2003 gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank beim Auftraggeber einzufordern. Übliche Mahngebühren von 5,00 Euro werden jeweils für die 1. Mahnung und die 2. Mahnung innerhalb des Mahnverfahrens durch das ÜSW erhoben.

10. Zahlungsverpflichtung
Zur Zahlung verpflichtet ist grundsätzlich der Auftraggeber.

11. Beförderung
Werden zu übersetzende Texte mit der Post, einem Kurier oder ähnlichem Auftragsdienst vom Auftraggeber versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung, z. B. durch Nässeeinwirkung, oder der verspäteten Zustellung mit Abgabe der Sendung beim Transportbeauftragten an den Auftraggeber über.

12. Spezielle Terminologie
Das ÜSW entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über das zu verwendende Vokabular. Eine gewünschte Angleichung an die beim Auftraggeber eingeführte spezielle Firmenterminologie erfolgt nur dann, wenn spätestens bei Auftragserteilung ausreichende und vollständige Unterlagen, z. B. Vorübersetzungen oder entsprechende firmeninterne Wortlisten, dem ÜSW zur Verfügung gestellt werden. Sollte der Auftraggeber aus technischen, organisatorischen oder sonstigen Gründen dazu nicht in der Lage sein, trägt er alle Kosten, die dem ÜSW nachfolgend aus der Beschaffung dieser Terminologie entstehen.

13. Haftungsausschluß
Schreibt der Auftraggeber spezifische Fachwörter für die Übersetzung vor, entfällt insoweit jegliche Haftung des ÜSW.
Für die richtige Übersetzung von Abkürzungen und Eigennamen wird vom ÜSW keine Haftung übernommen.
 Eine Haftung entfällt ebenfalls, wenn der Ausgangstext unvollständig, unleserlich oder handschriftlich verfaßt ist, es sei denn, dass die Übersetzung von handschriftlich verfaßten Text separat mit dem ÜSW abgesprochen und von diesem in schriftlicher Form positiv bestätigt und akzeptiert wurde. Eine Haftung entfällt weiterhin, wenn die eingehenden Texte nicht mit der Software des ÜSW kompatibel sind und/oder durch eine etwaige Inkompatibilität nicht angezeigt werden können.
Bei der Übersetzung von Verträgen, Urkunden etc. beschränkt sich die Haftung des ÜSW auf die korrekte Übersetzung. Jede weitere Haftung, insbesondere mit Hinblick auf die rechtlichen Wirkungen der Übersetzung, ist augeschlossen.
Bei Übersetzungen für eine spätere drucktechnische Wiedergabe haftet das ÜSW nur, wenn Druckvorlagen vorher von dem ÜSW für druckreif erklärt worden waren und dann unverändert in Druck gegeben werden.
Bei Übersetzungen und deren Nachbearbeitung, gleich in welcher Form, auch wenn diese zur Bearbeitung für Publikationszwecke übergeben wurde, haftet das ÜSW ausschließlich für die Richtigkeit der Übersetzung.

14. Mängelbeseitigung
Das ÜSW behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von in Übersetzungen oder Korrekturen möglichen Mängeln, die genau (Seite/Absatz) angegeben werden müssen, da diese sonst nicht ausgeführt werden können.
Reklamationen von Übersetzungen und/oder Korrekturarbeiten werden nur bis zu drei (3) Wochen nach Abgabe der Übersetzung an den Auftraggeber angenommen bzw. vorgenommen. Nachbesserungen durch Dritte, die ohne vorherige Absprache mit dem ÜSW erfolgen, werden vom ÜSW nicht anerkannt und das Recht des Auftraggebers auf  Mängelbeseitigung durch das ÜSW entfällt.

15. Stillschweigen
Das ÜSW verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Texte, Informationen und Inhalte, die mit dem Übersetzungsauftrag einhergehen, zu bewahren. Dies gilt nicht nur für den Inhalt der zu übersetzenden Texte, sondern für alle Informationen, die mit der Firma des Auftraggebers bzw. seiner eventuell vorhandenen angegliederten Gesellschaften, Mitarbeiter usw. in Zusammenhang stehen.

16. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Berlin, Deutschland.

17. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland.

18. Rechtszuständigkeit
Für den Auftrag und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

19. Sofern einzelne der vorab aufgeführten AGB rechtsunwirksam werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen und verbleibenden Bestimmungen nicht.