1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen des Übersetzerbüros Wulf (ÜSW) mit dem Auftraggeber, und zwar auch dann, wenn bei Auftragsbestätigung durch das ÜSW nicht mehr ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird bzw. der Auftraggeber diesen bei Auftragserteilung nicht gesondert zustimmt.
2. Auftragsannahme
Aufträge gelten als angenommen, wenn dies schriftlich
bestätigt wird und wenn das ÜSW nicht innerhalb von drei
(3) Werktagen nach Auftragseingang mündlich, fernmündlich, schriftlich
oder in anderer geeigneter Form erklärt, dass der Auftrag nicht oder
nicht zu den vom Auftraggeber gestellten Bedingungen angenommen werden
kann.
3. Ereignisse höherer Gewalt
(z. B. Streik, Aussperrung, unvorhergesehene Naturereignisse,
Unfall, plötzliche Erkrankung, unverschuldeter Datenverlust oder unverschuldeter
Rechnerausfall) berechtigen das ÜSW, die Lieferung bzw. Leistung nach
Absprache mit dem Auftraggeber um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben
und/oder für den nicht erfüllten Teils der Übersetzung vom
Vertrag zurückzutreten.
4. Kostenvoranschläge
werden ausschließlich nach Sichtung eines geeigneten
Textauszuges angefertigt und beziehen sich lediglich auf die Übersetzer-
bzw. Korrekturarbeit. Preisvorschläge für handgefertigte Texte
sind zudem nur nach separater Absprache mit dem ÜSW möglich.
Eilige Aufträge sowie Wochenendarbeit werden extra berechnet und im
Kostenvoranschlag bzw. der Rechnung gesondert ausgewiesen. Ist Versand
per Post oder Fax erwünscht, ist der Auftraggeber bei Auftragsvergabe
gehalten, dies unbedingt mitzuteilen, da auch dies je nach Kosten und Aufwand
extra berechnet werden muß. Kostenvoranschläge, gleich in welcher
Form abgegeben, haben nicht die Bedeutung einer Rechnung.
5. Fließtexterfassung
Sämtliche Texte werden vom ÜSW als Fließtext
geliefert. Spezielle Erfassungsvorgaben (Absätze, Zeilenabstände,
Ränder usw.) von seiten des Auftraggebers werden nach Aufwand gesondert
in Rechnung gestellt. Teillieferungen sind möglich; allerdings erkennt
der Auftraggeber in solch einem Fall an, dass im Text enthaltene Zusammenhänge
und Sachverhalte, insbesondere bei größeren Zeitabständen,
dadurch beeinträchtigt werden können. Eingehende Faxe müssen
deutlich lesbar und sauber beim ÜSW eingehen. Etwaig unleserliche
Texte müssen durch einen zweiten Versand nachgereicht werden.
6. Versandart
Der Auftraggeber versendet die zu übersetzenden
Ausgangstexte via Internet und als .txt-, .pdf- oder .doc-Dateien. Ist
ein anderes Format vorgesehen, ist dies noch vor Auftragserteilung mit
dem ÜSW abzusprechen.
7. Ermittlung des Umfangs/Preise
Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl
des Quelltextes ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Schreibmaschinenanschläge
inklusive Leerzeichen. Die Berechnung der Anschläge erfolgt mit dem
WORD-Programm des MS-Office-Paketes und ist bindend.
Die hier angegebenen Preise verstehen sich lediglich
als Anhaltspunkt und Richtlinie. Der endgültige Preis wird schlußendlich
aus der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung bzw. der fertigen
Korrektur, deren Niveau und Dringlichkeit festgelegt.
8. Zahlungsfristen
Rechnungen des ÜSW sind spätestens innerhalb
von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Diskont oder sonstiger Abzüge
zu begleichen. Teilzahlungen sind nicht gestattet. Davon abweichende Zahlungsmodalitäten
sind in jedem Fall vor Auftragsannahme durch das ÜSW mit dem
ÜSW schriftlich abzustimmen.
9. Verzug
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist das ÜSW
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem ab 1. Juli
2003 gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank beim Auftraggeber
einzufordern. Übliche Mahngebühren von 5,00 Euro werden jeweils
für die 1. Mahnung und die 2. Mahnung innerhalb des Mahnverfahrens
durch das ÜSW erhoben.
10. Zahlungsverpflichtung
Zur Zahlung verpflichtet ist grundsätzlich der Auftraggeber.
11. Beförderung
Werden zu übersetzende Texte mit der Post, einem
Kurier oder ähnlichem Auftragsdienst vom Auftraggeber versandt, so
geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung, z. B. durch Nässeeinwirkung, oder der verspäteten
Zustellung mit Abgabe der Sendung beim Transportbeauftragten an den Auftraggeber
über.
12. Spezielle Terminologie
Das ÜSW entscheidet nach pflichtgemäßem
Ermessen über das zu verwendende Vokabular. Eine gewünschte Angleichung
an die beim Auftraggeber eingeführte spezielle Firmenterminologie
erfolgt nur dann, wenn spätestens bei Auftragserteilung ausreichende
und vollständige Unterlagen, z. B. Vorübersetzungen oder entsprechende
firmeninterne Wortlisten, dem ÜSW zur Verfügung gestellt werden.
Sollte der Auftraggeber aus technischen, organisatorischen oder sonstigen
Gründen dazu nicht in der Lage sein, trägt er alle Kosten, die
dem ÜSW nachfolgend aus der Beschaffung dieser Terminologie entstehen.
13. Haftungsausschluß
Schreibt der Auftraggeber spezifische Fachwörter
für die Übersetzung vor, entfällt insoweit jegliche Haftung
des ÜSW.
Für die richtige Übersetzung von Abkürzungen
und Eigennamen wird vom ÜSW keine Haftung übernommen.
Eine Haftung entfällt ebenfalls, wenn der
Ausgangstext unvollständig, unleserlich oder handschriftlich verfaßt
ist, es sei denn, dass die Übersetzung von handschriftlich verfaßten
Text separat mit dem ÜSW abgesprochen und von diesem in schriftlicher
Form positiv bestätigt und akzeptiert wurde. Eine Haftung entfällt
weiterhin, wenn die eingehenden Texte nicht mit der Software des ÜSW
kompatibel sind und/oder durch eine etwaige Inkompatibilität nicht
angezeigt werden können.
Bei der Übersetzung von Verträgen, Urkunden
etc. beschränkt sich die Haftung des ÜSW auf die korrekte Übersetzung.
Jede weitere Haftung, insbesondere mit Hinblick auf die rechtlichen Wirkungen
der Übersetzung, ist augeschlossen.
Bei Übersetzungen für eine spätere drucktechnische
Wiedergabe haftet das ÜSW nur, wenn Druckvorlagen vorher von dem ÜSW
für druckreif erklärt worden waren und dann unverändert
in Druck gegeben werden.
Bei Übersetzungen und deren Nachbearbeitung, gleich
in welcher Form, auch wenn diese zur Bearbeitung für Publikationszwecke
übergeben wurde, haftet das ÜSW ausschließlich für
die Richtigkeit der Übersetzung.
14. Mängelbeseitigung
Das ÜSW behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung
vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von in Übersetzungen
oder Korrekturen möglichen Mängeln, die genau (Seite/Absatz)
angegeben werden müssen, da diese sonst nicht ausgeführt werden
können.
Reklamationen von Übersetzungen und/oder Korrekturarbeiten
werden nur bis zu drei (3) Wochen nach Abgabe der Übersetzung an den
Auftraggeber angenommen bzw. vorgenommen. Nachbesserungen durch Dritte,
die ohne vorherige Absprache mit dem ÜSW erfolgen, werden vom ÜSW
nicht anerkannt und das Recht des Auftraggebers auf Mängelbeseitigung
durch das ÜSW entfällt.
15. Stillschweigen
Das ÜSW verpflichtet sich, Stillschweigen über
alle Texte, Informationen und Inhalte, die mit dem Übersetzungsauftrag
einhergehen, zu bewahren. Dies gilt nicht nur für den Inhalt der zu
übersetzenden Texte, sondern für alle Informationen, die mit
der Firma des Auftraggebers bzw. seiner eventuell vorhandenen angegliederten
Gesellschaften, Mitarbeiter usw. in Zusammenhang stehen.
16. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Berlin, Deutschland.
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland.
18. Rechtszuständigkeit
Für den Auftrag und die sich daraus ergebenden Ansprüche
gilt deutsches Recht.
19. Sofern einzelne der vorab aufgeführten AGB rechtsunwirksam werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen und verbleibenden Bestimmungen nicht.