Inhaltsverzeichnis
Zur
EG-ÖKO-VERORDNUNG
Verordnung
(EWG) Nr. 2092/91 (EG-Öko-Verordnung) und Folgerecht
Fortgeschriebene, nichtamtliche Fassung
Stand: 14. Februar 2003
Verordnungstext EG-ÖKO-VERORDNUNG
1. Erwägungsgründe
2.
Anwendungsbereich Artikel 1 bis 3
3.
Begriffsbestimmungen Artikel 4
a) Etikettierung
b) Erzeugung
c) Aufbereitung
d) Vermarktung
e) Unternehmen
f) Zutaten
g) Pflanzenschutzmittel
h) Detergentien
i) Vorverpackte Lebensmittel
j) Zutatenverzeichnis
k) Tierische Erzeugung
l) Genetisch veränderter Organismus
(GVO)
m) GVO-Derivat
n) Verwendung von GVO und GVO-Derivaten
o)
Tierarzneimittel
p)
Homöopathische Tierarzneimittel
q) Futtermittel
r) Futtermittel-Ausgangserzeugnisse
s) Mischfuttermittel
t) Futtermittel-Zusatzstoffe
u) Bestimmte Erzeugnisse für die Tierernährung
v) Ökologische Einheit / Ökologischer Betrieb / Ökologischer
Tierhaltungsbetrieb
w) Ökologische Futtermittel / Futtermittel-Ausgangserzeugnisse
x) Umstellungsfuttermittel / Umstellungsfuttermittel- Ausgangserzeugnisse
y) Konventionelle Futtermittel / Futtermittel-Ausgangserzeugnisse
4.
Etikettierung Artikel 5
5.
Erzeugungsvorschriften Artikel 6,
6a und 7
6.
Kontrollsystem Artikel 8 und 9
7. Vermerk
über die im Kontrollverfahren festgestellte Konformität Artikel 10
Allgemeine
Maßnahmen zur Anwendung Artikel
10a
8. Einfuhren
aus Drittländern Artikel 11
9. Freier
Warenverkehr in der Gemeinschaft Artikel 12
10.
Verwaltungsbestimmungen und Durchführung Artikel
13 bis 16
11.
Bestimmungen über die Anerkennung von Umstellungszeiten und das Inkrafttreten
der Verordnung (EG)
Anhänge
Anhang 1 Grundregeln des ökologischen
Landbaus für Agrarbetriebe
A.
Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
1.
Die Grundregeln
2.
Düngemittel und Boden
3.
Schädlinge, Krankheiten und Unkräuter
4.
Das Sammeln essbarer Wildpflanzen und ihrer Teile
5.
Für die Pilzerzeugung dürfen Substrate verwendet werden, sofern sich
diese ausschließlich aus folgenden Bestandteilen zusammensetzen
B.
Tiere und tierische Erzeugnisse von folgenden Arten: Rinder (einschließlich
Bubalus- und Bison-Arten), Schweine, Schafe, Ziegen, Equiden und Geflügel
1.
ALLGEMEINE GRUNDREGELN
2.
UMSTELLUNG
3.
HERKUNFT DER TIERE
4.
FUTTER
5.
KRANKHEITSVORSORGE UND TIERÄRZTLICHE BEHANDLUNG
6.
TIERHALTUNGSPRAKTIKEN, TRANSPORT UND IDENTIFIZIERUNG VON TIERISCHEN
ER-ZEUGNISSEN
7.
WIRTSCHAFTSDÜNGER TIERISCHER HERKUNFT
8.
AUSLÄUFE UND HALTUNGSGEBÄUDE
C.
Bienenhaltung und Imkereierzeugnisse
1.
ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
2.
UMSTELLUNGSZEITRAUM
3.
HERKUNFT DER BIENEN
4.
STANDORT DER BIENENSTÖCKE
5.
FUTTER
6.
KRANKHEITSVORSORGE UND TIERÄRZTLICHE BEHANDLUNG
7.
BIENENHALTUNGSPRAKTIKEN UND IDENTIFIZIERUNG
8.
EIGENSCHAFTEN DER BIENENSTÖCKE UND DES BEI DER BIENENZUCHT VERWENDETEN
MATERIALS
Anhang 2
A.
Düngemittel und Bodenverbesserer
B.
Pflanzenschutzmittel und andere Mittel zur Bekämpfung von
Schadorganismen
a)
Pflanzenschutzmittel
a1)Pflanzliche
und tierische Substanzen
a2)Mikroorganismen
zur biologischen Schädlingsbekämpfung
a3)Substanzen,
die nur in Fallen und / oder Spendern verwendet werden dürfen
a4)Andere
Substanzen, die traditionell im ökologischen Landbau verwendet werden
b)
Erzeugnisse zur Bekämpfung von Schädlingen oder Erkrankungen in Stallungen und
Haltungseinrichtungen:
C.
Futtermittel
a)Futtermittel-Ausgangserzeugnisse
pflanzlichen Ursprungs
b)
FUTTERMITTEL-AUSGANGSERZEUGNISSE TIERISCHEN URSPRUNGS
c)
FUTTERMITTEL-AUSGANGSERZEUGNISSE MINERALISCHEN URSPRUNGS.
D.
Zusatzstoffe in der Tierernährung, bestimmte Stoffe in der Tierernährung
(Richtlinie 82/471/EWG) und Verarbeitungshilfsmittel in Futtermitteln
1.
ZUSATZSTOFFE IN DER TIERERNÄHRUNG
1.1Spurenelemente
1.2Vitamine,
Provitamine und chemisch genau definierte Stoffe mit analoger Wirkung. Zu dieser
Gruppe gehören die folgenden Stoffe:
1.3
Enzyme
1.4
Mikroorganismen
1.5
Konservierungsstoffe
1.6
Bindemittel, Fließhilfsstoffe und Gerinnungshilfsstoffe
2.
BESTIMMTE ERZEUGNISSE FÜR DIE TIERERNÄHRUNG. ZU DIESER GRUPPE
GEHÖREN DIE FOLGENDEN ERZEUGNISS
E
3.
VERARBEITUNGSHILFSSTOFFE FÜR DIE FUTTERMITTELERZEUGUNG
3.1
Behandlungsstoffe für die Silage
E.
Zur Reinigung und Desinfektion von Stallungen und Haltungsgebäuden (z. B.
Einrichtungen und Gerät-schaften) zugelassene Erzeugnisse
F. Andere Erzeugnisse
Anhang 3
Mindestkontrollanforderungen
und im Rahmen des Kontrollverfahrens nach den Artikeln 8 und 9 vorgesehene
Vorkehrungen
ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
1.
Mindestkontrollanforderungen
2.
Durchführung
3.
Erstkontrolle
4.
Mitteilungen
5.
Kontrollbesuche
6.
Buchführung
7.
Verpackung von Erzeugnissen und ihr Transport zu anderen
Produktions-/Aufbereitungseinheiten oder –stätten
8.
Lagerung von Erzeugnissen
9.
Erzeugnisse, die unter dem Verdacht stehen, die Anforderungen dieser
Verordnung nicht zu erfüllen
10.
Zugang zu Anlagen
11.
Informationsaustausch
BESONDERE
VORSCHRIFTEN
1.
Erzeugung von Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen, Tieren und/oder
tierischen Erzeugnissen
1.1
Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse aus landwirtschaftlicher Erzeugung
oder Sammlung in freier Natur
a)Erstkontrolle
b)Mitteilungen
c)Bewirtschaftung
mehrerer Betriebseinheiten durch ein- und dasselbe Unternehmen
1.2
Tiere und tierische Erzeugnisse aus der Tierproduktion
a)
Erstkontrolle
b)
Tierkennzeichnung
c)
Haltungsbücher
d)
Bewirtschaftung mehrerer Produktionseinheiten durch ein- und dasselbe
Unternehmen
e)
Sonstige Anforderungen
2. Einheiten für die
Aufbereitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen und tierischen
Erzeugnissen bestehenden Lebensmitteln
2.1
Erstkontrolle
2.2
Buchführung
2.3
Aufbereitungseinheiten, die auch mit nicht aus ökologischem Landbau stammenden
Erzeugnissen umgehen
2.4
Verpackung von Erzeugnissen und ihr Transport zu Aufbereitungseinheiten
2.5
Annahme von Erzeugnissen aus anderen Einheiten
3. Einfuhr von Pflanzen,
pflanzlichen Erzeugnissen, Tieren, tierischen Erzeugnissen und Lebensmitteln,
die pflanzliche und/oder tierische Erzeugnisse enthalten, von Futtermitteln,
Mischfuttermitteln und Futtermittel-Ausgangserzeugnissen aus Drittländern
3.1
Erstkontrolle
3.2
Buchführung
3.3
Angaben über eingeführte Sendungen
3.4
Einführer und erste Empfänger, die auch mit nicht aus ökologischem Landbau
stammenden Erzeugnissen umgehen
3.5
Kontrollbesuche
3.6
Annahme von Erzeugnissen aus einem Drittland
4.. Einheiten, die in die
Erzeugung, Aufbereitung oder Einfuhr von Erzeugnissen gemäß Artikel 1 Absatz 1
einbezogen sind und die die damit verbundenen Tätigkeiten ganz oder teilweise
an Dritte vergeben haben
5.. Einheiten für die
Aufbereitung von Futtermitteln, Mischfuttermitteln und
Futtermittel-Ausgangserzeugnissen
5.1
Erstkontrolle
5.2
Buchführung
5.3
Aufbereitungseinheiten
5.4
Kontrollbesuche
5.5
Beförderung von Erzeugnissen in andere Produktions-/Aufbereitungseinheiten oder
Lagereinrichtungen
5.6
Annahme der Erzeugnisse
Anhang 4
Angaben in der Meldung gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a)
Anhang 5
Teil A: Vermerk über die im
Kontrollverfahren festgestellte Konformität
Teil B: Gemeinschaftsemblem
B.1
Bedingungen für die Gestaltung und Verwendung des Gemeinschaftsemblems
B.3
Angaben auf dem Gemeinschaftsemblem
B.4
Graphisches Handbuch
Anhang 6
Einleitung
Allgemeine Grundsätze
Teil A - Zutaten nicht
landwirtschaftlichen Ursprungs nach Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe c) und Artikel
5 Absatz 5a Buchstabe d) der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91
A.1
Lebensmittelzusatzstoffe, einschließlich Träger
A.2
Aromen im Sinne der Richtlinie 88/388/EWG
A.3
Wasser und Salz
A.4
Kulturen von Mikroorganismen
A.5
Mineralien
Teil B -
Verarbeitungshilfsstoffe und sonstige Erzeugnisse, die bei der Verarbeitung ökologisch
hergestellter Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs gemäß Artikel 5 Absatz 3
Buchstabe d) und Artikel 5 Absatz 5a Buchstabe e) der Verordnung (EWG) Nr.
2092/91 verwendet werden dürfen
Teil C - Zutaten
landwirtschaftlichen Ursprungs im Sinne von Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung
(EWG) Nr. 2092/91, die nicht ökologisch erzeugt wurden Regelungen zur Änderung
des Inhalts von Anhang VI
C.1
Unverarbeitete pflanzliche Erzeugnisse sowie Erzeugnisse, die daraus unter
Einsatz der Verfahren
C.2
Pflanzliche Erzeugnisse
C.3
Tierische Erzeugnisse
Anhang 7
Höchstzulässige Anzahl von Tieren je Hektar Klasse oder Art
Anhang 8
Mindeststall- und -freiflächen und andere Merkmale der Unterbringung bei den
verschiedenen Tierarten und Arten der Erzeugung
1. Rinder, Schafe und Schweine
2. Geflügel
Anhang 9
Durchführungsbestimmungen
zur Regelung der Einfuhren aus Drittländern
Verordnung (EWG) Nr. 94/92
der Kommission vom 14. Januar 1992
LISTE DER DRITTLÄNDER
GEMÄß ARTIKEL 1
ARGENTINIEN
AUSTRALIEN
TSCHECHISCHE REPUBLIK:
UNGARN
ISRAEL
SCHWEIZ
NEUSEELAND
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