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Informationen zu Bio, kontrolliert biologischer Anbau und die EG Bio Verordnung

 

Was bedeutet Bio?

Von solchen Bezeichnungen sollten Sie sich fernhalten

Bioprodukte kennzeichnen sich aus, durch:           

Die Bio-Label und Ihre Bedeutung

Eine Kurzfassung der EU-Bio-Verordnung (bzgl. Tierhaltung)

Eine Zusammenfassung bezüglich Tiere finden sie hier

Die gesamte EG-Bio Verordnung erhalten Sie hier 

 

 

 

Was bedeutet Bio?

 
Garantiert BIO

Durch das Bio-Siegel herrscht Klarheit.

Bisher wurde oft mit Bio falsch geworben. 

Damit ist aber heute Schluss. 

BIO, Demeter, SKAL oder EKO werden gesetzlich geschützt.

Mit diesem Bio-Siegel dürfen nur Erzeuger und Hersteller werben, die mindestens der EG-Bio-Verordnung gerecht werden.  

 

 

Anders verhält es sich mit dem Namen!

Wie viele konventionellen Zutaten darf ein Produkt enthalten, dass es sich trotzdem "Bio" nennen darf? 

In Deutschland gilt ein Produkt als Bio-Lebensmittel, wenn mindestens 95% aller Zutaten biologisch sind und die übrigen Zutaten nicht in Bio-Qualität verfügbar sind. 

Der Hersteller darf den Begriff "Bio" allerdings nur in Verbindung mit dem Produkt-Namen verwenden (z.B. Bio-Bären oder Bio-Fairena-Schokolade).

 

Bio Verkaufszahlen:

Bio-Eier machen laut GfK (Gesellschaft für Konsumforschung) 0,68 Prozent des gesamten deutschen Eiermarktes aus. 

Bei Milch dürfte der Anteil  zwischen einem und zwei Prozent liegen. 

Und bei Fleisch, dürfte die Zahl bei 0,5 bis einem Prozent liegen.

 

 

Von solchen Bezeichnungen sollten Sie sich fernhalten:

Vom Bauernhof 

Kontrollierter Anbau

Naturnaher Anbau

Naturrein

garantiert kontrolliert

umweltgerecht

umweltschonend

chemiefrei

Bilder ländlicher Idylle auf der Verpackung

 

Ausführliche Informationen zu Gültigen BIO-Siegeln erhalten Sie am Ende dieser Seite

 

 

Bioprodukte kennzeichnen sich aus, durch:  

 

Umsetzung im Pflanzenbau

Chemisch-synthetische Stoffe sind als Dünger nicht erlaubt. Nur natürliche Dünger wie Kompost und Gründüngung dürfen verwendet werden. Auf eine geregelte Fruchtfolge wird besonders Wert gelegt, um den Boden fruchtbar zu halten.

Keine Farb- und Konservierungsstoffe (auch das Saat- und Pflanzengut muss aus ökologischem Anbau stammen)                       

 

Regelmäßige Kontrollen   

Jeder einzelne Landwirt und Verarbeitungsbetrieb wird von einer staatlich anerkannten Kontrollstelle überprüft.                                                                         

 

Umsetzung in der Tierhaltung

Artgerechte Tierhaltung mit Auslauf auf ökologischen Wiesen, die Ställe haben ausreichend Tageslicht, Frischluft und trockene weiche Liegeflächen. Rein biologisches Futter wird gefüttert. Künstliche Zusätze wie Wachstumsförderer, Masthilfsmittel, etc. sind nicht erlaubt!

 

 

Haben Bio-Tiere wirklich ein besseres Leben?

Eindeutig JA           Schöner  als in der konventionellen Haltung.

Aber:

 

Wie sieht das Bio Gesetzt  in Wirklichkeit für Tiere aus?

 

Unmengen an Paragrafen regeln die ökologische Tierhaltung europaweit 

 

Hier eine Kurzfassung der EU-Bio-Verordnung bzgl. Tierhaltung

 

Allgemein:

Die europäischen Öko-Vorschriften EWG Nr. 2092/91 beinhalten, dass die Tiere vorrangig mit hofeigenen, ökologisch erzeugten Futtermitteln versorgt werden. 

Wachstums- und leistungsfördernde Stoffe wie Antibiotika sind verboten. 

Ställe und Ausläufe müssen so gestaltet sein, dass die Tiere entsprechend ihren angeborenen Verhaltensweisen ("artgerecht") leben können. 

Außerdem regelt die EU-Verordnung den Tiertransport und die Kontrolle der Betriebe.

Auch die Besatzdichte orientiert sich an den Verhaltensbedürfnissen: bequemes Abliegen, Umdrehen, Putzen, alle natürlichen Bewegungen müssen leicht möglich sein. 

 

Tiergesundheit:

Oberster Grundsatz sind vorbeugende Maßnahmen in Zucht, Haltung und Fütterung.

Natürliche Heilmethoden wie z. B. Homöopathie, Phytotherapie oder Akupunktur haben Vorrang.

Es erfolgt kein vorbeugender Einsatz von chemo-therapeutischen

Medikamenten, außer bei seuchenpolizeilichen Maßnahmen.

Alle Behandlungen müssen in ein Stallbuch eingetragen werden.

 

Fütterung

Das Grundfutter (wie z. B. Gras, Heu) stammt überwiegend aus dem betriebseigenen Öko-An-bau

Durch die flächengebundene Viehhaltung werden die Ökobauern dem Umwelt- und Trinkwasserschutz in besonderer Weise gerecht.

Der Zukauf von Futtermitteln ist mengenmäßig begrenzt.

Außer Milch werden keine tierischen Futtermittel eingesetzt.

Die Tiere erhalten kein gentechnisch verändertes Futter.

Der Einsatz von Leistungsförderern und Masthilfsmitteln ist verboten.

Es werden keine Fütterungsarzneimittel verabreicht.

 

 

 

A) Für Rinder und kleine Wiederkäuern

 

Haltung

Die Haltungsbedingungen leiten sich aus dem arteigenen Verhalten der Tiere ab.

Bei Rindern wird dem Bewegungsbedürfnis durch Laufstall, Laufhof bzw. Weidegang Rechnung getragen.

Einstreu ist für den Liegebereich vorgeschrieben.

Die Tiere genießen viel natürliches Tageslicht und Frischluft. 

Ausschließlicher Spaltenboden ist verboten. 

Die ganzjährige Anbindehaltung ist nicht erlaubt. 

Kälber müssen spätestens nach einer Woche in Gruppen gehalten werden, um dem Sozialverhalten des Herdentieres Rind gerecht zu werden. 

Für Milchkühe ist z. B. eine Gesamtbewegungsfläche von je 10,5 qm vorzusehen. Damit ist genügend Raum als Ausweichdistanz, z. B. bei Rangkämpfen gegeben.

 Außerdem ist allen Säugetieren Weide- und Freigeländezugang oder Auslauf zu gewähren — pro Milchkuh 4,5 qm und pro Zuchtbulle 30 qm Außenfläche. 

Mindeststallflächen für Zucht- und Mastrinder liegen zwischen 1,5 und 5 qm pro Tier (je nach Gewicht).

 

 

Haltungspraktiken

Künstliche Besamung ist zulässig; Embryonentransfer jedoch verboten.

Enthornen, Anbringen von Gummiringen an den Schwänzen von Schafen sowie das Kupieren von Schwänzen dürfen nicht systematisch durchgeführt werden, können jedoch z.B. aus Sicherheits- oder Gesundheits- oder Hygienegründen gestattet werden.

Kastration zur Qualitätssicherung und zur Erhaltung traditioneller Produktionsverfahren (z.B. Mastochsen) ist zulässig.

 

 

Tierart

Mindeststallfläche (m2/Tier) 1

Auslauf (m2/Tier) 1

Wenn kein Weidegang

Rinder bis 100 kg LG

1,5

1,1

Rinder bis 200 kg LG

2,5

1,9

Rinder bis 350 kg LG

4,0

3,0

Rinder über 350 kg LG

5,0

mind. 1 m2/100 kg LG

3,7

mind. 0,75 m2/100 kg LG

Milchkühe

6,0 3

4,5

Zuchtbullen

10,0

30,0

Schafe u. Ziegen

1,50 je Muttertier

0,35 je Lamm/Zickel

2,5 je Muttertier

0,5 je Lamm/Zickel

y

 

 

 

B) Für Schweine:

 

Haltung

Die Haltungsbedingungen leiten sich aus dem arteigenen Verhalten der Tiere ab.

Schweine sind in Gruppen zu halten. 

Die Bereitstellung von Auslaufflächen zum Misten und Wühlen ist Pflicht. 

Zuchtsauen müssen ohne Fixierung abferkeln können.

Die Tiere müssen ungehinderten Zugang zu den Futterstellen und Tränken haben.

Bei den Ställen sind Frischluftzufuhr und ausreichendes Tageslicht zu gewährleisten. 

Die Einstreu der Ruhebereiche muss aus Stroh oder anderen geeigneten Naturmaterialien bestehen. Außerdem ist allen Säugetieren Weide- und Freigeländezugang oder Auslauf zu gewähren 

 

Systematisches Zähnekneifen und das Kupieren der Schwänze ist verboten; aber Einzelausnahmen (z.B. aus Sicherheits-, Gesundheits- und Hygienegründen) sind möglich und bedürfen einer Ausnahmegenehmigung durch die Kontrollstelle.

Die physische Kastration ist zur Qualitätssicherung und zur Erhaltung der traditionellen Produktionsverfahren gestattet.

Alle Eingriffe sind an Tieren im geeignetsten Alter von qualifiziertem Personal so durchzuführen, dass das Leiden der Tiere auf ein Minimum reduziert wird.

 

 

Ausläufe und Stallbau

Artgerechte Unterbringung, ungehinderter Zugang zu Futterstellen und Tränken, reichlich natürliche Belüftung und ausreichend Tageslicht müssen gewährleistet sein.

Allen Schweinen ist Weide oder Auslauf zum misten und wühlen zu gewähren. (*) (Ausnahme: Endmast von Schweinen, aber max. 1/5 der Lebenszeit)

Die Überdachung von Ausläufen ist nicht vorgeschrieben.

Die Hälfte der gesamten Bodenfläche muss aus festem Material sein, d.h. darf nicht aus Spalten- oder Gitterkonstruktionen bestehen.

Es muss ein eingestreuter Liegebereich zur Verfügung stehen.

Tragende Sauen sind in Gruppen zu halten, außer im späten Trächtigkeitsstadium und während der Säugeperiode. Die Fixierung von säugenden Sauen ist zeitlich auf die Säugeperiode bzw. bis zum Absetzen der Ferkel begrenzt und bedarf einer Ausnahmegenehmigung durch die Kontrollstelle.

Ferkel dürfen nicht in Flatdecks- und Ferkelkäfigen gehalten werden.

 

 

 

Mindestflächen für Stall und Auslauf (*)

 

- Mastschweine:

bis 50 kg: 0,8 m² im Stall und 0,6 m² Außenfläche je Tier

bis 85 kg: 1,1 m² im Stall und 0,8 m² Außenfläche je Tier

bis 110 kg: 1,3 m² im Stall und 1,0 m² Außenfläche je Tier

 

- Ferkel: (älter als 40 Tage)

bis 30 kg 0,6 m² im Stall und 0,4 m² Außenfläche je Tier

 

- Säugende Sauen: (mit bis zu 40 Tagen alten Ferkeln)

7,5 m² im Stall und 2,5 m² Außenfläche je Tier

 

- Zuchtschweine:

2,5 m² im Stall und 1,9 m² Außenfläche je Tier

 

- Zuchteber:

6,0 m² im Stall und 8,0 m² Außenfläche je Tier

 

(*) Für bestehende Gebäude und Haltungsformen sind Übergangsfristen bis 2010 möglich, sofern die Kontrollbehörden dies gestatten und zumindest die AGÖL-Rahmenrichtlinien eingehalten werden.

 

 

 

 

 

C) Für Geflügel

 

Haltung

Bei Geflügel ist Auslaufhaltung vorgeschrieben.

Wassergeflügel muss Zugang zu offenem Wasser haben. 

Mindestens 1/3 der Stallgrundfläche muss aus einem eingestreuten Scharraum bestehen.

Mindestens ein Drittel der gesamten Bodenfläche muss eine feste Konstruktion sein, d.h. darf nicht aus Spalten- oder Gitterkonstruktionen bestehen und muss eingestreut werden.

Für ein artgemäßes Ruheverhalten sind erhöhte Sitzstangen erforderlich. 

Eingestreute Legenester ermöglichen die ungestörte Eiablage.

Die Käfighaltung bei Geflügel ist  verboten. 

Maximale Belegung pro Stall: 3.000 Hennen

Minimale Fläche pro Tier im Stall: 1.660 Quadratzentimeter = 6 Hennen pro qm.

Länge der Sitzstangen pro Tier: 18 cm

Überdachter Auslauf: pro 12 Hennen mindestens 1 qm (Überdachung ist keine Vorschrift)

Grünauslauf mindestens 4qm pro Tier

 

Systematisches Stutzen von Schnäbeln ist verboten; aber Einzelausnahmen (z.B. aus Sicherheits-, Gesundheits- und Hygienegründen) sind möglich und bedürfen einer Ausnahmegenehmigung durch die Kontrollstelle.

Alle Eingriffe sind an Tieren im geeignetsten Alter von qualifiziertem Personal so durchzuführen, dass das Leiden der Tiere auf ein Minimum reduziert wird.

 

 

Ausläufe und Stallbau

Mastgeflügel(*):
- 10 Tiere/m², aber max. 21 kg Lebendgewicht je m²

 

Legehennen(*):
- 6 Tiere/m²;
- 18 cm Sitzstangenlänge je Tier;
- je 8 Hennen ein Legenest bzw. 120 cm² je Tier;
- Kotgrube ist vorgeschrieben;
- Kunstlicht ist max. 16 Std. erlaubt, die Nachtruhe
von 8 Std. darf nicht durch Kunstlicht unterbrochen
werden.

 

Auslaufflächen (*):

- Legehennen : 4 m²

- Masthähnchen und Perlhühner : 4 m²

- Enten : 4,5 m²

- Truthähne : 10 m²

- Gänse : 15 m²

 

Maximale Belegung des einzelnen Stallgebäudes(*) :

- Masthähnchen 4.800

- Legehennen 3.000

- Perlhühner 5.200

- weibl. Flugenten 4.000

- sonstige Enten 3.200

- Gänse, Truthühner 2.500

 

Maximale Größe der Mastgeflügelhäuser(*):

1600 m² je Betrieb

 

 

 

 

D) Für Bienen:

 

Ökologische Bienenhaltung

Die Bienenvölker sollen besonders auf naturbelassenen oder ökologisch bewirtschafteten Flächen aufgestellt werden.  

Bienenstöcke müssen hauptsächlich aus natürlichem Material (Holz, Stroh, Lehm) bestehen.

Zur Bekämpfung der Varroatose sind keine chemisch-synthetischen Tierarzneimittel zugelassen.

 

Haltungspraktiken

Das Beschneiden der Flügel bei Königinnen ist untersagt.

Das Ausschneiden von Drohnenrähmchen ist nur zur Varroabekämpfung erlaubt.

Verbot von synthetischen Repellents.

Wanderung und Ernte müssen schriftlich dokumentiert sein.

 

 

 

 

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>Das Tier hat ein fühlendes Herz wie du, Das Tier hat Freude und Schmerz wie du, Das Tier hat einen Hang zum Streben wie du, Das Tier hat ein Recht zu leben wie du.< Peter Rosegger (1843-1918)

 

 

 

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