Echte
Bio -Label sind für:

Diese Seite wird bearbeitet
Nahrungsmittel
Energie
- Strom
Tourismus
Textilien
- Bekleidung
Kosmetik
und Pflege
Mobilität
- Hydraulikflüssigkeiten
Verpackungen
Garten-
und Landschaftspflege
Dämmstoffe
Sanitärbedarf
- Maschinengeschirrspülmittel - Handgeschirrspülmittel
- Waschmittel
Holz
und Holzwerkstoffe
Holzschutzmittel
- Insektenschutz
Farben
- Lacke - Lasuren
Leime
- Kleber
Bauelemente
- Fertighäuser
Baustoffe
Teppichböden
- Teppiche - Bodenbeläge
Nicht empfehlenswerte
Zeichen
Nahrungsmittel

Mindestens: Standard der EG-Öko-Verordnung
-------------------------------------------------------------------

"Altmühltaler Lamm" Produkte aus Lammfleisch
- Mindestens 50% der beweideten Grünlandflächen sind naturschutzrelevante
Flächen im Sinne des Vertragsnaturschutzprogramms.
- Der Betriebsinhaber muss Hüteschafthaltung betreiben. Umtriebsweiden sind
zulässig wenn eine extensive Beweidung gewährleistet wird.
- Der Viehbesatz muss auf maximal 1,4 GV/ha landwirtschaftlicher Fläche
begrenzt sein.
- Eine Mindestbeweidedichte für eine optimale Weidequalität ist
sicherzustellen.
- Ein Teil der von Schafen beweideten Flächen muss im Projektgebiet
"Naturpark Altmühltal" liegen.
- Zugekauftes Futtergetreide muss aus den Landkreisen des Projektgebietes
stammen.
- Lebendtiertransporte dürfen eine Fahrtzeit von einer Stunde nicht überschreiten.
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Produktwege muss gewährleistet
sein.
-Alle Lieferer müssen "Qualität aus Bayern - garantierte Herkunft" für
Lammfleisch bzw. dem Programm "Offene Stalltür"
angeschlossen sein.
---------------------------------------------------
Bio
Mindestens: Standard der EG-Öko-Verordnung für ökologischen
Landbau
-----------------------------------------------------

Mindestens: Standard der EG-Öko-Verordnung für ökologischen
Landbau
Des weiteren:
- ohne chemisch-synthetische Zusatzstoffe oder
- ohne gentechnisch manipulierte
Rohstoffe hergestellt.
- keine radioaktive Bestrahlung
- frei von gehärteten
Fetten
- möglichst wenig Verpackungsmaterial
------------------------------------------------------

Mindestens: Standard der EG-Öko-Verordnung für ökologischen
Landbau
---------------------------------------------------

Mindestens: Standard der EG-Öko-Verordnung für ökologischen
Landbau
-----------------------------------------------------
Bio-Zeichen
Baden-Württemberg
Mindestens: Standard der EG-Öko-Verordnung für ökologischen
Landbau
Darüber hinaus:
- Lebensmittel, die aus ökologischer
Landwirtschaft in Baden-Württemberg stammen.
- nur Betriebe , die komplett auf ökologische Produktion
umgestellt haben
------------------------------------------------------
BioBio
Mindestens: Standard der EG-Öko-Verordnung für ökologischen
Landbau
Das Zeichen "BioBio" ist eine Eigenmarke der Plus
Warenhandelsgesellschaft
---------------------------------------------------
Biokreis
Ostbayern
Mindestens: Standard der EG-Öko-Verordnung für ökologischen
Landbau
Darüber hinaus:
- die verbandseigenen Biokreis-Richtlinien, deren Anforderungen über die
gesetzlichen Regelungen hinaus gehen
-----------------------------------------------------
Bioland
Mindestens: Standard der EG-Öko-Verordnung für ökologischen
Landbau
Wesentliche Bioland-Kriterien sind:
- Gesamtbetriebsumstellung, ausschließlich ökologische Bewirtschaftung aller
Betriebszweige.
- Einsatz jeglicher chemisch synthetischer Dünger ist verboten.
- Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel jeglicher Art sind verboten.
- Saatgut und vegetatives Vermehrungsmaterial muss aus ökologischem Anbau
stammen; gebeiztes Saatgut ist verboten.
- Tiere müssen aus ökologisch wirtschaftenden Betrieben stammen.
- Artgerechte Tierhaltung, d.h. Tiere müssen Zugang ins Freie haben und
ausreichend Licht, Wasserversorgung und Belüftung müssen gewährleistet sein.
- Bioland-Betriebe dürfen
nur halb so viel Legehennen und Masthühner pro Hektar halten. Damit wird
eine zu hohe Bodenbelastung ausgeschlossen.
- Fischmehl und Importe
aus der Dritten Welt sind verboten.
------------------------------------------------------
Biopark
Mecklenburg-Vorpommern
Mindestens: Standard der EG-Öko-Verordnung für ökologischen
Landbau
---------------------------------------------------
Demeter
Mindestens: Standard der EG-Öko-Verordnung für ökologischen
Landbau
verbandseigenen Demeter-Richtlinien für biologisch-dynamischen Landbau
- landwirtschaftliche Erzeugnisse aus biologisch-dynamischer Landwirtschaft
- versteht den landwirtschaftlichen Betrieb als einen individuellen, in
sich geschlossenen Organismus, der nicht nur materiellen sondern auch
immateriellen Einflüssen unterliegt
- es werden regelmäßig so genannte biologisch-dynamische Präparate
eingesetzt und
- kosmische Rythmen, d.h. Einwirkungen des Mondes, der Planeten etc., im
Pflanzenbau und in der Tierhaltung berücksichtigt
- Der gesamte biologisch-dynamische Betrieb
muss auf "Bio" umgestellt sein.
-
Enthornungsverbot für Rinder, Ziegen und Schafe.
------------------------------------------------------
---------------------------------------------------
EU-Label Ökologischer
Landbau
Mindestens: Standard der EG-Öko-Verordnung
------------------------------------------------------
Fairkauf
Mindestens: Standard der EG-Öko-Verordnung
Des weiteren:
- Zahlung von über dem Weltmarktniveau liegenden Mindestpreisen an die Anbauer
bzw. die Erzeugergemeinschaften.
- Aufbau langfristiger und persönlicher Handelsbeziehungen.
- Direkter Einkauf bei den Produzenten wird bevorzugt.
- Festgelegte Abnahmegarantien und Mindestabnahmemengen werden vereinbart.
- Die Produzenten erhalten einen festgelegten FAIRKAUF-Aufschlag von 1,5 bis zu
3,5 Prozent, der für soziale Zwecke, z.B. Bau einer Schule oder Krankenstation,
vorgesehen ist und entsprechend verwendet werden muss.
- Soziale Absicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Einhaltung der
landeseigenen Sozialgesetze sowie der geltenden Arbeitsschutz-Richtlinien.
- Verbot von Kinderarbeit.
---------------------------------------
HAND IN HAND
Mindestens: Standard der EG-Öko-Verordnung
- fair gehandelte Produkte, die aus ökologischer Landwirtschaft
stammen.
- Die verwendeten Rohstoffe müssen zu 50% von HAND IN HAND Partnern stammen.
- Zahlung von Fairen Produktpreisen, d.h. Produzenten erhalten einen
Mindestpreis, der über dem Weltmarktniveau oder dem lokalen Marktpreis
liegt.
- Rohstoffe werden direkt, ohne Zwischenhandelsstufe von den Erzeugern bezogen.
- Langfristige Handelsbeziehungen.
- Vertraglich festgelegte Abnahmegarantien.
- Soziale Absicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, z.B. die Zahlung
ausreichender Löhne oder Einhaltung der nationalen Sozialgesetze.
- Gewährleistung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen, wie Gleichbehandlung von
Menschen verschiedener Geschlechter, Religionen etc. sowie Versammlungsfreiheit.
- Verbot von Kinderarbeit.
---------------------------------------------------
Füllhorn
Mindestens: Standard der EG-Öko-Verordnung
Rewe Handelsgruppe
-----------------------------------------------------
Gallica
Produkte Geflügelfleisch
Mindestens: Vorschriften der EG-Vermarktungsnorm für extensive
Bodenhaltung.
Des weiteren:
- Für die Zucht müssen robuste und widerstandsfähige Rassen ausgewählt
werden. Die Schlachtung erfolgt durchschnittlich nach 50 Tagen
- Die Herdengröße darf maximal 350 Puten und maximal 2000 Hähnchen je Stall
betragen.
- Für Puten ist eine Besatzdichte von 1,5 Tieren pro m² festgelegt, für Hähnchen
eine von 10 Tieren pro m²
- Im Futter müssen mindestens 65% Getreide enthalten sein
- Die Bodenfläche muss vollständig mit Streumaterial bedeckt sein und
Sitzstangen müssen vorhanden sein
- Die Transportdauer zum Schlachthof dauert maximal 1 Stunde. Die
Transportfahrzeuge bieten den Tieren ausreichend Platz
- Die Betäubung zur Schlachtung muss durch geschultes Personal durchgeführt
werden. Die Zeit zwischen Fangen und Betäuben darf maximal 15 Sekunden betragen
------------------------------------------------------
Geprüfte
Qualität - Bayern
Produkte Rindfleisch
Mindestens: Standard der EG-Öko-Verordnung
Des weiteren:
- Rindfleisch, das von Tieren stammt, die von Geburt an in Bayern gehalten
worden sind
- Geburt, Aufzucht und Mast aller Programmtiere in Bayern.
- Futtermittel müssen in das Qualitätssicherungssystem eingebunden sein. Es
darf nur ausdrücklich zugelassenes Futtermittel verwendet werden.
- Zugekaufte Futtermittel müssen gekennzeichnet sein (so genannte
"A-Futtermittel").
- Verbot der Ausbringung von Klärschlamm auf Weiden.
- Die Transportzeit der Rinder ist auf vier Stunden begrenzt.
- Vor der Schlachtung muss das Rind einen Verhaltenstest absolvieren, um den
Verdacht auf BSE auszuschließen.
- Zusätzliche Kontrolle der Sauberkeit der Schlachtrinder.
-Anwendung innovativer Schlachttechnik, z.B. Absaugen des Rückenmarks
(Risikomaterial) vor der Spaltung des Schlachtkörpers.
-Ausschluss von dunklem, festen und trockenem Fleisch
---------------------------------------------------
Grünes Land
Mindestens: Standard der EG-Öko-Verordnung
Metro Group (METRO C+C, Kaufhof, real und Extra)
-----------------------------------------------------
Gäa - ökologischer
Landbau
Mindestens: Standard der EG-Öko-Verordnung
------------------------------------------------------
Hergestellt
und geprüft in Schleswig-Holstein
Mindestens: Die pflanzlichen und tierischen Rohstoffe bei Bio-Produkten müssen die
Anforderungen der EG-Öko-Verordnung genügen.
Des weiteren:
-Die Auswahl der Rohstoffe berücksichtigt Herkunft, Qualität und
weitestgehende Rückstandsfreiheit.
- Eine offene Deklaration informiert über die Inhaltsstoffe der
Erzeugnisse.
- Die Qualitäts- und Prüfbestimmung für Fleischprodukte enthalten
als Basis die Kriterien des Zeichens "Qualität und Sicherheit" (QS).
- Rohstoffe pflanzlicher Produkte stammen aus landwirtschaftlichen
Betrieben, die den Anforderungen einer umweltgerechten und naturschonenden
Landbewirtschaftung entsprechen.
- Der Betrieb hat seinen Produktionsstandort in Schleswig-Holstein.
- Die landwirtschaftlichen Produkte unterliegen einer ständigen Kontrolle
im Sinne des sogenannten "Qualitätstorkonzeptes".
- Der Betrieb muss über ein Qualitätsmanagement- oder Sicherungssystem verfügen.
- Produkte, die nach dem Fünf-Punkte Bewertungsschema der DLG geprüft
werden, müssen mind. die Qualitätszahl 4,8 erreichen.
-----------------------------------------------------
Lebensbaum
Mindestens: Standard der EG-Öko-Verordnung
Des weiteren:
- Bei Produkten aus Entwicklungsländern werden Kriterien
des Fairen Handels berücksichtigt
- Einige der
Produkte tragen zusätzlich das Transfair-Siegel
- Die mit dem Lebensbaum gekennzeichneten Produkte erfüllen außerdem die
BNN-Richtlinien für Naturkostwaren. (Produkte weden werteerhaltend erzeugt und verarbeitet wurden und keine synthetischen
Zusatzstoffe sind enthalten)
---------------------------------------------------
Marine
Stewardship Council
Fisch und Meeresfrüchte
- kein Bio-Zeichen
- Das MSC-Siegel kennzeichnet Fisch und Meeresfrüchte aus umweltgerechter
Fischerei
-Erhalt und Wiederherstellung gesunder Fischbestände
- Eine Überfischung und Erschöpfung der
Fischbestände mussvermieden wird.
- Überfischte Bestände dürfen nur so genutzt
werden, dass nachweislich eine Erholung der Bestände eintritt.
- Durch die
Fischerei darf sich die Zusammensetzung der Bestände in Bezug auf
Alter, Geschlecht und genetische Struktur nicht verändern.
- Erhalt des Ökosytems Meer hinsichtlich Struktur, Produktivität,
Funktion und Vielfalt. Die Fischerei muss dementsprechend so
durchgeführt werden, dass die natürlichen Beziehungen zwischen den Arten
bestehen bleiben und die biologische Vielfalt des Ökosystems nicht gefährdet
wird.
- Die Fischerei unterliegt einem Fischerei-Management System, das
lokale, nationale und internationale Gesetze und Richtlinien berücksichtigt
und eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen vorsieht. Das
Management-System muss auf der Basis festgelegter institutioneller sowie
betrieblicher Standards wirtschaften. So müssen z.B. Fanggeräte verwendet
werden, die den sogenannten Beifang möglichst vermeiden.
-----------------------------------------------------
Naturkind
Mindestens: Standard der EG-Öko-Verordnung
Darüber hinaus
- Seit mindestens drei Jahren wurden keine chemisch-synthetischen Düngemittel
eingesetzt.
- Kein Einsatz gentechnisch veränderter Rohstoffe und deren Produkte.
- Artgerechte Tierhaltung mit Auslauf- und Weidehaltung.
---------------------------------------------------
Naturland (ökolog.
Aquakultur)
Fische und Meeresfrüchte (Garnelen, Shrimps, Muscheln)
Vergabekriterien
Das Naturland-Zeichen kennzeichnet Fische und andere Meeresfrüchte aus anerkannt
ökologischer Aquakultur. Der Zeichenvergabe liegen die folgenden Anforderungen
der Naturland-Richtlinie zur ökologischen Aquakultur zu Grunde:
 | Durch den Standort und die Bewirtschaftungsform des Betriebes dürfen die
umliegenden Ökosysteme nicht beeinträchtigt werden (z.B. durch die
Belastung von Abwässern).
 | Als Besatz sind einheimische Tiere zu bevorzugen.
 | Die Haltung in Polykultur ist zu bevorzugen.
 | Die Besatztiere müssen von anerkannt ökologischen Betrieben stammen.
 | Gentechnisch manipulierte Organismen sind als Besatz ausgeschlossen.
 | Der Einsatz von Hormonen für die Aufzucht ist verboten.
 | Die Haltungsbedingungen müssen artgerecht sein.
 | Die Wasserqualität (z.B. Temperatur, Salinität etc.) muss die natürlichen
Bedürfnisse der jeweiligen Tierart erfüllen.
 | Die Tiergesundheit ist in erster Linie durch vorbeugende Maßnahmen zu
sichern. Behandlungen mit chemisch-synthetischen Mitteln sowie mit Hormonen
sind nicht zugelassen.
 | Dauerhafte künstliche Belüftung ist nicht zulässig.
 | Verwendeter Dünger muss aus Betrieben des anerkannt ökologischen
Landbaus stammen.
 | Die Tiere werden mit Öko-Futter, das nach Naturland-Richtlinien erzeugt
wurde, gefüttert.
 | Futtermittel aus gentechnisch modifizierten Organismen dürfen nicht zum
Einsatz kommen.
 | Transport und Schlachtung müssen so schonend und zügig wie möglich
durchgeführt werden.
 | Die Kühlkette ist von der Schlachtung bis hin zur Vermarktung strikt
einzuhalten. |
| | | | | | | | | | | | | |
------------------------------------------------------
Naturland (ökolog.
Landbau)
Vergabekriterien
Das Naturland-Zeichen kennzeichnet Produkte aus kontrolliert ökologischer
Landwirtschaft. Grundlage für die Zertifizierung sind die von der so
genannten Anerkennungskommission erarbeiteten Naturland-Richtlinien Unabhängig
davon gelten auch die Anforderungen gemäß der EG-Öko-Verordnung in der
jeweils gültigen Fassung. Im Zentrum aller Naturland-Richtlinien steht ein
ganzheitlicher Ansatz, in dem nachhaltiges Wirtschaften, praktizierter Natur-
und Klimaschutz, Sicherung und Erhalt von Boden, Luft und Wasser sowie der
Schutz der Verbraucher berücksichtigt werden.
---------------------------------------------------
neuform
Das Zeichen tragen Reformhausprodukte, die den Kriterienkatalog der
neuform-Vereinigung erfüllen.
Vergabekriterien
Das neuform-Zeichen kennzeichnet Reformhausprodukte, welche die Qualitätsrichtlinien
der neuform-Vereinigung erfüllen. Die Richtlinien sehen vor, dass
 | Rohstoffe für neuform-Produkte rückstandsarm sind und vorwiegend aus ökologischer
Landwirtschaft stammen. Produkte, die mindestens zu 95% aus ökologisch
produzierten Rohstoffen stammen, tragen ein eigenes Bio-Zeichen.
 | keine gentechnisch veränderten Rohstoffe zugelassen sind.
 | die Verarbeitung ohne chemisch-synthetische Zusatzstoffe erfolgt und möglichst
schonend und werteerhaltend ist.
 | alle tierischen Rohstoffe aus artgerechter Tierhaltung stammen und
Rohstoffe vom toten Tier nicht zugelassen sind.
 | neuform-Produkte (z.B. Kosmetik) nicht im Tierversuch getestet worden sein
dürfen.
 | alle Produkte möglichst wenig verpackt sein sollte |
| | | | |
-----------------------------------------------------
Neuland
Darüber hinaus:
- Der Schwerpunkt der Richtlinien liegt auf einer artgerechten
Tierhaltung.
Grundsätzlich gilt für alle Tierarten:
- Die Tiere werden aus robusten widerstandsfähigen Rassen gezüchtet. Ein
Zukauf von Tieren darf nur von anderen Neuland-Betrieben erfolgen.
-Die Stallböden sind mit bodenbedeckender trockener Einstreu ausgelegt, auf
der die Tiere liegen können
- Allen Tieren steht ein ganzjähriger Auslauf zu
- Genmanipulation darf weder in der Züchtung noch in der Fütterung eingesetzt
werden.
- Für den Transport zum Schlachthof müssen alle Tiere im Fahrzeug
nebeneinander liegen können. Die Schlachthöfe liegen in der Nähe der
Mastbetriebe und der Einsatz von elektrischen Treibstöcken ist verboten.
- Über die Begrenzung des Bestandes und der Flächengröße wird verhindert,
dass Großbetriebe die Vermarktung dominieren.
------------------------------------------------------
---------------------------------------------------
-----------------------------------------------------
---------------------------------------------------
-----------------------------------------------------
------------------------------------------------------
---------------------------------------------------
-----------------------------------------------------
------------------------------------------------------
---------------------------------------------------
-----------------------------------------------------
------------------------------------------------------
-----------------------------------------------------
Priegnitzer
Weiderind
Mindestens: Standard der EG-Öko-Verordnung
Des weiteren:
Grundlage für die Zeichennutzung ist die Einhaltung der Richtlinien des ökologischen
Anbauverbandes Biopark.
---------------------------------------------------
------------------------------------------------------
---------------------------------------------------
-----------------------------------------------------
------------------------------------------------------
---------------------------------------------------
-----------------------------------------------------
---------------------------------------------------
-----------------------------------------------------
------------------------------------------------------
---------------------------------------------------
-----------------------------------------------------
------------------------------------------------------
---------------------------------------------------
-----------------------------------------------------
Teppichböden
- Teppiche - Bodenbeläge

natureplus (Linoleum)
Linoleum-Bodenbeläge
Vergabekriterien
Das natureplus,Warenzeichen kennzeichnet Linoleum-Bodenbeläge, die
umweltgerecht produziert und gesundheitsverträglich sind. Die mit natureplus
gekennzeichneten Linoleum-Bodenbeläge müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
 | Der Anteil an nachwachsenden und mineralischen Rohstoffen am Produkt muss
mind. 98% betragen.
 | Dem Produkt dürfen keine Arsen-, Cadmium-, Blei-, oder
Quecksilberverbindungen zugesetzt werden.
 | Der Einsatz von halogenorganischen Verbindungen ist verboten.
 | Die Oberflächenbeschichtung muss frei von Aromaten sein und darf keine
Glykoverbindungen und halogenorganische Verbindungen enthalten.
 | Kein Einsatz von krebserregenden Farbstoffen und Bioziden.
 | Eine Volldeklaration mit Kennzahlen wie Lichtechtheit, Chemikalienbeständigkeit,
etc. ist dem Produkt beizufügen.
 | Bei der Rohstoffgewinnung dürfen keine synthetischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt
werden, die krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend
sind.
 | Das Produkt wird einer Pestizid- und Schwermetallprüfung unterzogen.
 | Die Emission von flüchtigen organischen Verbindungen bei der
Produktion darf 2g pro m² Bodenbelag nicht überschreiten.
 | Einhaltung bestimmter ökologischer Kennwerte bei der Herstellung; z.B. für
nicht erneuerbare Energieträger, Treibhauspotential, Ozonabbaupotential,
Photosmog und Versauerung.
 | Bei der Nutzung darf das Produkt keinen unangenehmen bzw. produktfremden
Geruch aufweisen und muss emissionarm sein. |
| | | | | | | | | |
------------------------------------------------------
Verpackungen
Kompostierbarkeitszeichen
Produkte
Biomüllbeutel, Foodservice-Artikel (Teller, Besteck) und Verpackungen
verschiedenster Art. Außerdem gilt es für polymere Werkstoffe, Halbzege
und Zusatzstoffe.
Vergabekriterien
Das Kompostierbarkeitszeichen kennzeichnet Produkte, die aus biologisch
abbaubaren Werkstoffen bestehen und kompostierbar sind. Bei den eingesetzten
Rohstoffen handelt es sich entweder um nachwachsende Rohstoffe wie Stärke,
Zucker oder Pflanzenöle oder um fossile Rohstoffe (z.B. Erdöl). Die
Anforderungen der Kennzeichnung basieren auf der Norm DIN V 54900 - Prüfung
der Kompostierbarkeit von Kunststoffen - sowie auf anderen international
anerkannten Normen zur Kompostierbarkeit. Diesen entsprechend müssen die
eingesetzten Werkstoffe, Halbzeuge und Zusatzstoffe vollständig biologisch
abbaubar sein und unter Kompostierbedingungen zerfallen. Der biologische
Abbau muss unter optimalen Bedingungen (praktische, großtechnische
Kompostierung) innerhalb von sechs bis zwölf Wochen stattfinden. In einer
chemischen Prüfung wird sichergestellt, dass weder organische Schadstoffe wie
polychlorierte Biphenyle (PCB) noch Schwermetalle wie Blei, Quecksilber und
Cadmium in den Boden gelangen. Die eingebrachten Stoffe dürfen auch keinen
Einfluss auf die Kompostqualität haben. Dies wird mittels eines Pflanzenverträglichkeitstest
ausgeschlossen.
Im Rahmen des Zertifizierungsprogramms werden zunächst die eingesetzten
Werkstoffe geprüft. Entsprechen die Ergebnisse den Anforderungen, erfolgt eine
Registrierung und Aufnahme in eine Positivliste. Registrierte Werkstoffe,
Halbzeuge und Zusatzstoffe, die auf den Positivlisten stehen, können für die
Herstellung von biologisch abbaubaren Produkten verwendet werden.
---------------------------------------------------
Baustoffe
IBO-Prüfzeichen
Produkte
Wandbaustoffe, Bauplatten, Putze und Dämmstoffe
Vergabekriterien
Das IBO-Prüfzeichen kennzeichnet umweltverträgliche und gesundheitsverträgliche
Bauprodukte. Die der Produktprüfung zugrundeliegenden allgemeinen Richtlinien
beinhalten die folgenden Anforderungen:
 | Baustoffe aus erneuerbaren Rohstoffen, aus Recyclingmaterialien oder
ausreichend verfügbaren Rohstoffen.
 | Förderung einer umweltschonenden Rohstoffgewinnung, z.B. durch
Minimierung des Flächenbedarfs.
 | Verwendung von Materialien, die einfach und wiederverwertbar sind.
 | Verwendung einfacher Konstruktionen mit möglichst geringer
Materialvielfalt.
 | Verwendung von Produkten, die mit geringem Energieaufwand hergestellt
worden sind.
 | Vermeidung gesundheits- oder umweltgefährdender Inhaltsstoffe (z.B.
Verbot von Formaldehydabspaltern, halogenorganischer Verbindungen oder
aromatischen Kohlenwasserstoffen).
 | Förderung langlebiger Produkte.
 | Vermeidung von Verpackungen (Einwegverpackungen). |
| | | | | | |
-----------------------------------------------------
Bauelemente -
Fertighäuser
IBO-Prüfzeichen
Produkte
Wandbaustoffe, Bauplatten, Putze und Dämmstoffe
Vergabekriterien
Das IBO-Prüfzeichen kennzeichnet umweltverträgliche und gesundheitsverträgliche
Bauprodukte. Die der Produktprüfung zugrundeliegenden allgemeinen Richtlinien
beinhalten die folgenden Anforderungen:
 | Baustoffe aus erneuerbaren Rohstoffen, aus Recyclingmaterialien oder
ausreichend verfügbaren Rohstoffen.
 | Förderung einer umweltschonenden Rohstoffgewinnung, z.B. durch
Minimierung des Flächenbedarfs.
 | Verwendung von Materialien, die einfach und wiederverwertbar sind.
 | Verwendung einfacher Konstruktionen mit möglichst geringer
Materialvielfalt.
 | Verwendung von Produkten, die mit geringem Energieaufwand hergestellt
worden sind.
 | Vermeidung gesundheits- oder umweltgefährdender Inhaltsstoffe (z.B.
Verbot von Formaldehydabspaltern, halogenorganischer Verbindungen oder
aromatischen Kohlenwasserstoffen).
 | Förderung langlebiger Produkte.
 | Vermeidung von Verpackungen (Einwegverpackungen). |
| | | | | | |
---------------------------------------------------
Energie - Strom
Grüner Strom
Label
Vergabekriterien
Das Grüner Strom Label kennzeichnet Strom aus regenerativen Quellen und
umweltschonender Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Hauptziel des Grünen Strom Labels
ist es, den Neubau von Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung zu fördern.
Dabei zielt es vor allem auf die Förderung von Anlagen ab, die unter jetzigen
Bedingungen nicht rentabel betrieben werden können.
Das Zertifikat wird in zwei Varianten vergeben: als "Goldenes Label" für
ausschließlich regenerativ erzeugten Strom (100% REG-Strom) sowie als
"Silbernes Label" für einen Mix aus Regenerativ-Strom mit einer
Beimischung von bis zu 50 % KWK-Strom. Für beide Varianten des Labels gelten
folgende Vergabekriterien:
 | Weder das Ökostrom-Unternehmen noch seine Anteilseigner (mit Sperrminorität)
dürfen Atomkraftwerke betreiben.
 | Der an die Lieferanten gezahlte "Öko-Bonus" muss in den Bau
neuer Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung fließen.
 | Mindestens 1 % des Grünen Stroms stammt aus Photovoltaikanlagen.
 | Strom aus der Verbrennung unsortierter Abfälle ist ausgeschlossen.
 | Strom aus Wasserkraftanlagen über 10 MW Leistung ist ausgeschlossen.
 | Kein Strom aus Restmüll oder Deponiegas.
 | Strom aus Biomasseanbau wird nur als Grüner Strom anerkannt, wenn der
Anbau nach den Regeln des ökologischen Landbaus erfolgt.
 | KWK-Strom aus Anlagen mit Wirkungsgrad von mindestens 70%. |
| | | | | | |
---------------
ok-Power -
Strom
Der Verein wurde von drei Umwelt- und Verbraucherorganisationen gegründet:
dem Öko-Insitut, der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen und dem World Wide
Fund for Nature (WWF).
Vergabekriterien
Das ok-power Label kennzeichnet Strom aus erneuerbaren Energien und aus
umweltschonender Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Der mit dem Label
gekennzeichnete Strom soll zu einer realen Umweltentlastung führen. Es können
zwei Ökostrom-Angebote unterschieden werden: der Strom besteht zu 100% aus
regenerativen Energiequellen (d.h. Photvoltaikanlagen, Windkraftanlagen,
Biomasse, Wasserkraftanlagen oder solar- und geothermische Anlagen) oder der
Strom darf bis zu 50% KWK-Strom enthalten. Für die Vergabe des Label gelten die
folgenden Kriterien:
 | Der Aufpreis für Ökostrom, der auf den üblichen Tarif gezahlt wird,
muss für den Bau neuer regenerativer Anlagen verwendet werden.
 | Mindestens 1% des Stroms stammt aus Photovoltaik.
 | Neue Staudämme werden ausgeschlossen.
 | Strom aus Biomasseanbau wird nur als grüner Strom anerkannt, wenn der
Anbau nach Regeln des ökologischen Anbaus erfolgt.
 | Kein Strom aus Restmüll oder Deponiegas.
 | KWK-Strom aus Anlagen mit Wirkungsgrad bis zu 70%. |
| | | | |
------------------------------------------------------
Holz und
Holzwerkstoffe
FSC-Zertifikat
Vergabekriterien
Das FSC Siegel zertifziert Holz und Holzprodukte aus einer nachhaltigen
Waldwirtschaft. Die Vergabekriterien sind in zehn weltweit gültigen Prinzipien
für eine nachhaltige Waldwirtschaft festgelegt und berücksichtigen
gleichermaßen Ökologie, soziale Belange und ökonomische Ansprüche. Diese
Grundkriterien gelten für alle Wälder der Erde – von Tropenwäldern über Wälder
der gemäßigten bis zu Wäldern der kaltgemäßigten Breiten. Sie sehen vor:
die Einhaltung der relevanten Gesetze, eine effiziente und zukunftsfähige
Nutzung der Wälder, die Erstellung eines angemessenen Bewirtschaftungsplans,
die Berücksichtigung traditioneller Nutzungsrechte von Ureinwohnern, Maßnahmen
zur Erhaltung der ökologischen Funktionen der Wälder, den Erhalt von Naturwäldern
sowie arbeitsrechtliche Vorgaben. Auf Grundlage der genannten Prinzipien
entwickeln die nationalen FSC-Arbeitgruppen Standards auf Länderebene, die sich
an die wirtschaftlichen, sozialen und naturräumlichen Gegebenheiten des
jeweiligen Landes anpassen. Der deutsche FSC-Standard sieht die folgenden
Anforderungen vor:
 | Verbot von Pestiziden, Bioziden und Düngemitteln.
 | Verbot von Monokulturen.
 | Verbot von Kahlschlägen.
 | Totholz verbleibt im Wald.
 | Natürliche Verjüngung wird sichergestellt.
 | Referenzflächen, das sind ungenutzte Waldflächen, die einer natürlichen
Entwicklung überlassen werden.
 | Der Einsatz von Maschinen ist auf Waldwege und Rückegassen beschränkt.
 | Die Artenvielfalt soll gezielt gefördert werden.
 | Personal wird möglichst ganzjährig beschäftigt.
 | Regelmäßig Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.
 | Arbeitssicherheit ist gewährleistet.
 | Anerkennung der Waldnutzungsrechte.
 | Erzeugung hoher Holzqualitäten.
 | Eine Forstinventur wird regelmäßig durchgeführt.
 | Produktion marktgerechter starker Hölzer. |
| | | | | | | | | | | | | |
---------------------------------------------------
Sanitärbedarf
Europäisches
Umweltzeichen (Maschinengeschirrspülmittel)
Produkte
Maschinengeschirrspülmittel (alle Reinigungsmittel, die für den Gebrauch in
automatischen Haushaltsgeschirrspülern oder für den Gebrauch in automatischen
Geschirrspülern bestimmt sind)
Vergabekriterien
Das Europäische Umweltzeichen wird für Maschinengeschirrspülmittel
vergeben, die im Vergleich zu herkömmlichen Produkten mit dem gleichen
Gebrauchswert weniger wasserverschmutzend und abfallarm sind. Grundlage für die
Vergabe sind die folgenden Kriterien:
 | Begrenzung des Chemikaliengehaltes insgesamt auf < 22,5 g/Spülgang.
 | Für jeden Inhaltstoff wird das kritische Verdünnungsvolumen
(Toxizität) berechnet. Die Summe der Toxizität aller Inhaltstoffe ergibt
die Toxizität bzw. das kritische Verdünnungsvolumen (KVV) für das
Produkt. Es darf einen Wert von 200 l/Spülgang nicht überschreiten.
 | Begrenzung des Gehaltes an Phosphor (< 10 g/Spülgang) und Phosphonaten
(0,2 g/Spülgang) in den Maschinengeschirrspülmitteln.
 | Begrenzung des Gehaltes nicht biologisch abbaubarer organischer Stoffe
(aerob < 1 g, anaerob <0,2g/Spülgang).
 | Jeder in dem Produkt verwendete grenzflächenaktive Stoff muss unter
anaeroben und aeroben Bedingungen leicht biologisch abbaubar sein.
 | Dem Produkt dürfen kein gefährlichen oder giftigen Stoffe oder
Zubereitungen zugesetzt sein.
 | Es dürfen keine Konservierungsstoffe verwendet werden, die gemäß der
entsprechenden EU-Richtlinie als gefährlich eingestuft werden.
 | EDTA (Ethylendiamintetraacetat), APEO (Alkylphenolethoxylate) und NTA (Nitrilotriacetat)
dürfen in dem Produkt nicht enthalten sein.
 | Es dürfen keine Inhaltstoffe enthalten sein, die kanzerogen, erbgut- oder
fortpflanzungsschädigend sind.
 | Duftstoffe wie Nitromoschus- und polyzyklische Moschusverbindungen dürfen
in dem Produkt nicht verwendet werden. Alle zugefügten Duftstoffe müssen
nach dem Verfahrenskodex des internationalen Duftstoffverbandes hergestellt
worden sein.
 | In der Enzymzubereitung dürfen keine enzymproduzierenden Mikroorganismen
enthalten sein.
 | Die Erstverpackung aus Pappe muss zu 80% aus Altpapier bestehen, die
Erstverpackung aus Kunststoff ist gemäß der ISO-Norm 1043 zu kennzeichnen.
Das Gewicht der Erstverpackung darf 2,5 g nicht übersteigen.
 | Das Produkt muss bei empfohlender Dosierung eine ausreichende Spülleistung
erbringen.
 | Dem Produkt muss eine Verbraucherinformation mit Hinweisen zur
umweltgerechten Verwendung der Spülmittel (z.B. Dosierung) sowie
Informationen über Inhaltstoffe und deren Angaben beigefügt sein. |
| | | | | | | | | | | | |
Die Parameter Chemikaliengehalt insgesamt, Toxizität, Phosphate sowie
aerob und anaerob nicht biologisch abbaubare organische Stoffe werden in eine
Umweltmatrix aufgenommen und gemeinsam auf Grundlage eines Punktesystems
bewertet. Die Gesamtpunktzahl, die sich aus der Bewertung dieser Parameter
ergibt, muss mindestens 30 betragen.
-------------
Europäisches
Umweltzeichen (Handgeschirrspülmittel)
Produkte
Handgeschirrspülmittel
Vergabekriterien
Das Europäische Umweltzeichen wird für Handgeschirrspülmittel vergeben,
die im Vergleich zu herkömmlichen Produkten mit dem gleichen Gebrauchswert
weniger wasserverschmutzend sind und klare Dosierungsanleitungen haben.
Grundlage für die Vergabe sind die folgenden Kriterien:
 | Für jeden Inhaltstoff wird das kritische Verdünnungsvolumen
(Toxizität) berechnet. Die Summe der Toxizität aller Inhaltstoffe ergibt
die Toxizität bzw. das kritische Verdünnungsvolumen (KVV) für das
Produkt. Es darf bei einer für einen Liter Spülwasser empfohlenen Dosis
170 Liter nicht übersteigen.
 | Jeder in dem Produkt verwendete grenzflächenaktive Stoff muss unter
anaeroben und aeroben Bedingungen leicht bioabbaubar sein.
 | EDTA (Ethylendiamintetraacetat), APEO (Alkylphenolethoxylate), NTA (Nitrilotriacetat),
Trichlorkohlenstoff, Nitromoschus - und polyzyklische
Moschusverbindungen dürfen in dem Produkt nicht enthalten sein.
 | Das Produkt darf keinen Stoff enthalten, der gemäß der entsprechenden
EU-Richtlinie als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsschädigend
eingestuft werden kann.
 | Biozide dürfen nur zur Haltbarmachung des Produkts und nur in der
notwendigen Dosierung verwendet werden. Die Biozide dürfen nicht
bioakkumulierbar sein.
 | Duftstoffe wie Nitromoschus- und polyzyklische Moschusverbindungen dürfen
in dem Produkt nicht verwendet werden. Enthält das Produkt andere
Duftstoffe, ist das auf der Verpackung deutlich anzugeben. Alle dem Produkt
als Duftstoff zugefügten Inahltsstoffe müssen nach dem Verfahrenkodex des
internationalen Dufstoffverbandes hergestellt worden sein.
 | Alle im Produkt verwendeten Farbstoffe müssen gemäß der entsprechenden
EU-Richtlinie (76/768/EWG und 94/36/EWG) zugelassen sein.
 | Das Produkt darf nicht als "sensibilisierend durch Einatmen"
oder "sensibilisierend durch Hautkontakt" eingestuft sein.
 | Die Verpackung darf ein bestimmtes Volumen nicht überschreiten und muss
sich leicht in Einzelkomponenten zerlegen lassen. Besteht die
Verpackungen aus wiederververtbarem Material müssen alle Angaben
darüber der ISO-Norm 14021 entsprechen, Kunststoffe müssen
entsprechend gekennzeichnet werden.
 | Das Produkt muss gebrauchstauglich sein und die Anforderungen der
Verbraucher erfüllen.
 | Dem Produkt muss eine Verbraucherinformation mit Hinweisen zur
umweltgerechten Verwendung der Spülmittel (z.B. Dosierung) sowie
Informationen über Inhaltstoffe und deren Angaben beigefügt sein. |
| | | | | | | | | |
---------
Europäisches
Umweltzeichen (Waschmittel)
Produkte
Waschmittel
Vergabekriterien
Das Europäische Umweltzeichen kennzeichnet Waschmittel, die im Vergleich
zu herkömmlichen Produkten mit dem gleichen Gebrauchswert weniger
wasserverschmutzend sind. Grundlage für die Vergabe sind die folgenden
Kriterien:
 | Der Gesamtchemikaliengehalt darf 100 g pro Waschgang nicht überschreiten.
 | Der Gesamtgehalt an unlöslichen anorganischen Inhaltsstoffen muss unter
30 g pro Waschgang liegen.
 | Für jeden Inhaltstoff wird das kritische Verdünnungsvolumen
(Toxizität) berechnet. Die Summe der Toxizität aller Inhaltstoffe ergibt
die Toxizität bzw. das kritische Verdünnungsvolumen (KVV) für das
Produkt. Es darf bei einer empfohlenen Dosis 4500 Liter pro Waschgang
nicht übersteigen.
 | Der Gesamtphosphatgehalt darf in der empfohlenen Dosierung 25 g/Waschgang
nicht überschreiten.
 | Jeder in dem Produkt verwendete grenzflächenaktive Stoff muss unter
anaeroben und aeroben Bedingungen leicht bioabbaubar sein.
 | EDTA (Ethylendiamintetraacetat), APEO (Alkylphenolethoxylate), NTA (Nitrilotriacetat),
Trichlorkohlenstoff, Nitromoschus - und polyzyklische
Moschusverbindungen dürfen in dem Produkt nicht enthalten sein.
 | Quartäre Ammoniumsalze, die nicht leicht bioabbubar sind, dürfen nicht
verwendet werden.
 | Der Gehalt an nicht abbaubaren Phosphonaten darf bei der empfohlenen
Dosierung 0,5 g/Waschgang nicht überschreiten.
 | Das Produkt darf keinen Stoff enthalten, der gemäß der entsprechenden
EU-Richtlinie als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsschädigend
eingestuft werden kann.
 | Das Produkt darf nicht als "sensibilisierend durch
Hautkontakt" eingestuft sein.
 | Alle dem Produkt als Duftstoff zugefügten Inahltsstoffe müssen nach dem
Verfahrenkodex des internationalen Duftstoffverbandes hergestellt worden
sein.
 | Enzymproduzierende Mikroorganismen dürfen in der endgültigen
Enzymzubereitung nicht enthalten sein.
 | Die Erstverpackung darf ein bestimmtes Gewicht (3,7 g) je Waschgang für
Tabletten und je Waschang für allen anderen Produkte (1,7 g) nicht überschreiten. Verpackungen
aus Pappe müssen mindestens zu 80 % aus Altpapier bestehen,
Kunststoffverpackungen sind gemäß ISO-Norm 14021 zu
kennzeichnen.
 | Dem Produkt muss eine Verbraucherinformation mit Hinweisen zur
umweltgerechten Verwendung der Waschmittel (z.B. Dosierung) sowie
Informationen über Inhaltstoffe und deren Angaben beigefügt sein. |
| | | | | | | | | | | | |
-----------------------------------------
-----------------------------------------------------
Textilien - Bekleidung
Ecoproof
Produkte
Textilien
Vergabekriterien
Das Ecoproof-Zeichen kennzeichnet Textilien, die umweltschonend und sozialverträglich
produziert wurden und die schadstoffgeprüft sind. Grundlage für die
Kennzeichnung mit Ecoproof sind die folgenden Kriterien:
 | Anbau der Rohstoffe muss nach ökologischen Kriterien erfolgen.
 | Verbot von Chlorbleiche, krebserregenden Farbstoffen sowie
Flammschutz- und Biozidausrüstung.
 | Bei der Verarbeitung dürfen keine Azo-Farbstoffe, keine
Flammschutzmittel, keine Chlorbleiche und keine Biozidausrüstung eingesetzt
werden.
 | Umweltschädliche Verfahren werden ausgeschlossen.
 | Flugzeuge dürfen aus ökologischen Gründen als Transportmittel nicht
verwendet werden.
 | Einhaltung festgelegter Grenzwerte bei Schwermetallen, Pestiziden,
Formaldehyd (max. 75ppm bei hautnahen Textilien) und chlorierten Phenolen.
 | Prüfung von Schweiß-, Wasch-, Reibe-,Wasser- und Speichelechtheit.
 | Einhaltung sozialer Standards (z.B. zu Kinderarbeit oder
Arbeitsschutz) sowie der Richtlinien der ILO.
 | Verpackungsmaterial muss wiederverwertbar sein.
 | Es können nur Unternehmen das Zeichen nutzen, die nach der EU-Öko-Audit
Verordnung zertifiziert sind. |
| | | | | | | | |
-------------
Green cotton
Produkte
Textilien aus Baumwolle
Vergabekriterien
Green Cotton zeichnet Textilien aus, die umweltfreundlich hergestellt und
gesundheitlich unbedenklich sind. Grundlage für die Kennzeichnung sind die
folgenden Kriterien:
 | Baumwolle stammt zu 10% aus kontrolliert biologischem Anbau.
 | Es werden keine Entlaubungsmittel eingesetzt.
 | Die Baumwolle ist handgepflückt und frei von Pestizidrückständen.
 | Umweltfreundliche Färbeverfahren.
 | Keine schwermetallhaltigen Farben.
 | Keine Chlorbleiche.
 | Keine Kunstharz- oder Formaldehyd-Ausrüstung.
 | Keine chemische Reinigung.
 | Abwässer werden in betriebseigener Kläranlage gereinigt.
 | Maßnahmen zur Lärm- und Abfallvermeidung sowie zum Energiesparen werden
durchgeführt. |
| | | | | | | | |
-------------------
Hautfreundlich,
weil schadstoffgeprüft
Vergabekriterien
Das Label "Hautfreundlich, weil schadstoffgeprüft" kennzeichnet
Textilien, die schadstoffgeprüft sind. Grundlage für die Zeichenvergabe sind
die folgende Prüfkriterien:
 | Festgelegte Grenzwerte für Formaldehyd, Schwermetalle, Pestizidrückstände
und chlororganische Carrier.
 | Verzicht von Flammschutz- und Biozidausrüstung.
 | Festgelegte Grenzwerte für Pentachlorphenol (PCP) und Tetrachlorphenol (TeCP).
 | Keine Verwendung verbotener Azofarbstoffe.
 | Festlegung eines hautfreundlichen pH-Wertes.
 | Untersuchung auf zinnorganische Verbindungen (DBT, TBT, MBT).
 | Festgelegter Grenzwert für Phthalate in PVC. |
| | | | | |
Otto GmbH
Bewertung
Die Kennzeichnung "Hautfreundlich, weil schadstoffgeprüft" steht für
eine Schadstoffprüfung am Endprodukt, d.h. am fertigen Textil. Die Grenzwerte,
z.B. für Formaldehyd und PCP gehen über gesetzliche Bestimmungen hinaus.
Allerdings können die Grenzwerte für Formaldehyd für empfindliche Menschen
immer noch zu hoch sein und gesundheitliche Belastungen bzw. allergische
Reaktionen auslösen. Ökologische und soziale Standards, die sich auf die
Produktionsprozesse entlang der textilen Kette beziehen (z.B. Rohstoffanbau)
spielen für die Zeichenvergabe keine Rolle.
"Hautfreundliche, weil schadstoffgeprüft" ist eine Eigenmarke der
Otto GmbH. Da Zeichengeber und Zeichennehmer identisch sind, ist die Unabhängigkeit
eingeschränkt.
Dennoch gewährleisten unabhänigige Kontrollen der Einhaltung der Kriterien die
Glaubwürdigkeit des Vergabeverfahrens. Die Konformitätserklärung der
Firmen gegenüber Otto trägt zur Transparenz des Produktionsprozesse bei
und unterstützt die Glaubwürdigkeit der Kennzeichnung. Informationen über die
Hintergründe des Zeichens stehen Interessierten zur Verfügung.
Das "hautfreundlich, weil schadstoffgeprüft" Zeichen bietet
Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Vermeidung gesundheitsbedenklicher
Schadstoffkonzentrationen in Textilien eine Orintierung. Ein aussagekräftiges
Textil-Label sollte im Rahmen des Zertifizierungsprozesses auch ökologische und
soziale Aspekte der Produktionsprozesse entlang der textilen Kette in ihren
Kriterien berücksichtigen.
------------------------
Lamu Lamu
Die Marke für öko-faire Kleidung aus zertifizierter
Bio-Baumwolle.
Vergabekriterien
Die Marke "Lamu Lamu" kennzeichnet Textilien aus Baumwolle, die
ökologisch und sozialverträglich produziert werden und fair gehandelt sind. Die
Kennzeichnung der Textilien beruht auf den folgenden Anforderungen:
 | Der Rohstoff Baumwolle muss zu 100 % aus kontrolliert ökologischem Anbau
aus Kleinbauerngenossenschaften stammen und ist handgepfückt. D.h. die
Baumwolle muss gemäß der entsprechenden EU-Richtlinie zertifiziert
sein.
 | Vereinbarung langfristiger Handelsbeziehungen bzw. Lieferverträge und die
Gewährleistung von Abnahmegarantien.
 | Einhaltung der wichtigsten Arbeitsschutzbedingungen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) sowie sozialer Mindeststandards in allen
Produktionsstufen: Zulassung von Gewerkschaften, Zahlung von Mindestlöhnen,
geregelte Arbeitszeiten, Arbeitschutzbedingungen, keine Kinderarbeit, faire
Behandlung aller Arbeiterinnen und Arbeiter.
 | Eine so genannte Fairhandels-Prämie von 0,51 Euro pro verkauftem T-Shirt
fließen in einen Sozialfonds, der durch die Arbeiterinnen und Arbeiter der
Produktionsfirma verwaltet wird.
 | Der Verarbeitungsprozess der Baumwolle richtet sich nach den Kriterien des
Internationalen Verbandes der Natrurtextilwirtschaft (IVN). Die Färbung
erfolgt mit hochwertigen Reaktivfarben, die während der Nutzungsphase keine
Farbrückstände freisetzen und daher gesundheitlich unbedenklich sind. |
| | | |
----------------------------------------
Mobilität
Blauer Engel,
RAL-UZ 79 (Hydraulikflüssigkeiten)
Produkte
Hydraulikflüssigkeiten (Druckflüssigkeiten) insbesondere in mobilen
Hydraulikanlagen
Vergabekriterien
Der Blaue Engel, RAL-UZ 79 kennzeichnet Hydraulikflüssigkeiten, die schnell
biologisch abbaubar sind. Die Produkte müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
 | Die Grundsubstanzen der Hydraulikflüssigkeiten müssen jede für sich zu
mindestens 70% biologisch abbaubar sein.
 | Die Zusätze (Additive) müssen jeder für sich potentiell biolgoisch
abbaubar sein und es dürfen keine ökotoxikologischen Bedenken gegen ihre
Anwendung bestehen.
 | Handelt es sich bei den Zusätzen um nicht abbaubare Polymere, so ist
deren Immobilität nachzuweisen.
 | Die Hydraulikflüssigkeiten dürfen keine Stoffe enthalten, die nach der
"Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe" als wassergefährdend
(Wassergefährdungsklasse 2 oder 3) eingestuft sind.
 | Die Produkte dürfen keine organischen Chlor- und keine Nitritverbindungen
enthalten.
 | Die Hydraulikflüssigkeiten dürfen auch keine Stoffe enthalten, die nach
der Gefahrstoffverordnung als "sehr giftig", "giftig",
"krebserregend", "erbgutverändernd" und
"fortpflanzungsgefährdend" eingestuft werden.
 | Die einschlägigen Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit müssen gewährleistet
sein.
 | Die Anwender sind über die sachgemäße Entsorgung der Hydraulikflüssigkeiten
zu informieren. |
| | | | | | |
---------------------------------------------------
Kosmetik und Pflege
Kontrollierte
Naturkosmetik
Vergabekriterien
Das Label "Kontrollierte Naturkosmetik" kennzeichnet
Naturkosmetikprodukte, die Mindestanforderungen an die Gewinnung bzw. Erzeugung
der Kosmetikrohstoffe sowie an deren Verarbeitung erfüllen. Diese Anforderungen
sind einer Richtlinie durch den BDIH festgelegt worden:
 | Pflanzliche Rohstoffe sollen möglichst aus kontrolliertem Anbau bzw.
kontrolliert ökolgoischer Wildsammlung stammen.
 | Tierische Rohstoffe dürfen nur vom lebenden Tier gewonnen werden.
 | Rohstoffe von Tieren aus ökologischer Tierhaltung gemäß der EG-Öko-Verordnung
sollen bevorzugt werden.
 | Der Einsatz mineralischer Rohstoffe und anorganischer Salze ist grundsätzlich
gestattet.
 | Auf den Einsatz von synthetischen Farbstoffen und Duftstoffen, Silikonen,
Paraffinen und anderen Erdölprodukten wird verzichtet.
 | Zur Konservierung sind neben natürlichen Haltbarmachern nur bestimmte
naturidentische Konservierungsmittel aus dem Labor zugelassen. Diese müssen
aber deklariert werden.
 | In Bezug auf Tierversuche müssen Kriterien der Tierschutzverbände
eingehalten werden.
 | Anwendung umweltschonender Produktionsverfahren.
 | Einsatz sparsamer, umweltvertäglicher Verpackungen.
 | Kein Einsatz von genmanipulierten Pflanzen. |
| | | | | | | | |
------------------------------

Blauer Engel, RAL-UZ 77 (Stoffhandtuchspender)
Produkte
Stoffhandtuchrollen aus Baumwolle in Stoffhandtuchspendern
Vergabekriterien
Der Blaue Engel kennzeichnet Handtuchspender mit Baumwollhandtuchrollen, die im
Vergleich zu anderen Produkten mit dem gleichen Gebrauchswert abfallmindernd und
weniger gewässerbelastend sind. Die Vergabegrundlage stellt sowohl
Anforderungen an das Produkt als auch an das Reinigungsverfahren:
 | Die Stoffhandtuchrollen müssen mindestens 80 mal wiederverwendbar sein.
 | Der benutzte Teil eines Handtuchs muss nach Gebrauch wieder in den
Handtuchspender eingezogen werden.
 | Eine Stoffhandtuchrolle muss mindestens 80 Handtuchportionen ergeben.
 | Die Stoffhandtuchrollen müssen den Bestimmungen des Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG), der BGVV-Richtlinie (Bundesinstitut für
gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin) sowie den
Richtlinien der Arbeitsstätten-Verordnung entsprechen.
 | Bei der Reinigung verwendete Waschmittel dürfen bestimmte Inhaltstoffe
nicht enthalten, z.B. EDTA, optische Aufheller, Phosphate etc.
 | Bei den Wäschereien ist der Frischwassergebrauch festgelegt.
 | Im gesamten Reinigungsverfahren der Stoffhandtuchrollen dürfen keine
Mittel eingesetzt werden, die biozide Wirkstoffe enthalten. |
| | | | | |
-----------------------------------------------------
Garten- und
Landschaftspflege

Blauer Engel, RAL-UZ 48 (Kettenschmierstoffe)
Produkte
Kettenschmierstoffe für Motorsägen
Vergabekriterien
Der Blaue Engel kennzeichnet Kettenschmierstoffe für Motorsägen, die
biologisch schnell abbaubar sind. Die Schmierstoffe müssen im Wesentlichen die
folgenden Anforderungen erfüllen:
 | Die Kettenschmierstoffe dürfen keine Stoffe enthalten, die nach
wissenschaftlicher Erkenntnis als krebserzeugend, fruchtschädigend oder
erbgutverändernd bewertet werden müssen.
 | Sie dürfen auch keine Stoffe enthalten, die nach der
Gefahrstoffverordnung als "sehr giftig", "krebserregend"
"erbgutbverändernd", "fortpflanzungsgefährdend"
eingestuft werden.
 | Sie dürfen keine Stoffe enthalten, die in der "Verwaltungsvorschrift
zum Wasserhaushaltsgesetz" als wassergefährdend (Gefährdungsklasse 2
oder 3) eingestuft sind.
 | Die Kettenschmierstoffe dürfen keine organischen oder Nitritverbindungen
enthalten.
 | Die Grundsubstanzen der Produkte müssen jede für sich zu mindestens 70 %
biologisch abbaubar sein.
 | Die Zusätze (Additive) müssen jede für sich potentiell biologisch
abbaubar sein und es dürfen keine ökotoxologischen Bedenken gegen ihre
Anwendung bestehen. Handelt es sich bei den Zusätzen um biologisch nicht
abbaubare Polymere, so ist deren Immobilität nachzuweisen.
 | Das Produkt muss gemäß den Richtlinien des Kuratoriums für Waldarbeit
und Forsttechnick (KWF) gebrauchstauglich sein. |
| | | | | |
-----
Blauer Engel,
RAL-UZ 83 (Kettensägen)
Produkte
Kettensägen mit Elektromotor oder mit Verbrennungsmotor
Vergabekriterien
Der Blaue Engel, RAL-UZ 83 kennzeichnet Kettensägen, die lärmarm bzw. lärmgemindert
und abgasarm sind. Grundlage für die Zeichenvergabe sind die folgenden
Kriterien:
 | Festgelegte Grenzwerte für Geräuschemissionen (Schallleistungspegel,
Schalldruckpegel).
 | Bei Kettensägen mit Verbrennungsmotoren sind Grenzwerte für die
Abgasemission festgelegt.
 | Die Kettensägen müssen gemäß der entsprechenden Normen die
Anforderungen an die Gerätesicherheit erfüllen.
 | Zur Wiederverwertung, stofflichen Verwertung oder sachgemäßen Entsorgung
verpflichtet sich der Hersteller zur Rücknahme der Geräte.
 | Die Geräte müssen recyclinggerecht konstruiert sein.
 | Kunststoffteile ab 50 g müssen gemäß der entsprechenden Normen
gekennzeichnet sein.
 | Aus Kunststoff hergestellte, großformatige Gehäuseteile und Baugruppen müssen
aus einem einheitlichen Polymer bestehen, so dass sie leichter
wiederverwertet werden können.
 | Die Kunststoffe dürfen keine cadmium- oder bleihaltigen Zusätze
enthalten.
 | Es dürfen keine gesundheitsgefährdenden Flammschutzmittel eingesetzt
werden.
 | In der Bedienungsanleitung muss auf den Einsatz von biologisch schnell
abbaubaren Kettenschmierstoffen hingewiesen werden. |
| | | | | | | | |
----------------
Blauer Engel,
RAL-UZ 17 (Kompostierbare Pflanzentöpfe)
Produkte
Pflanzentöpfe, Gesteckunterlagen, im Gartenbau eingesetzte Formteile für
Anzucht, Vor- und Anpflanzung, Haltung und Transport
Vergabekriterien
Der Blaue Engel kennzeichnet Pflanzentöpfe und andere Formteile, die
vollständig kompostierbar sind. Die Kennzeichnung basiert auf den folgenden
Vergabekriterien:
 | Die Produkte müssen zu 100% aus biologisch abbaubaren
(kompostierfähigen) Substanzen bestehen, wie z.B. Stroh, Kork,
Holzmehl oder Maisstärke.
 | Die Produkte dürfen keine Synthesekunststoffe, Plastifikatoren und
PVC-haltige Materialien enthalten.
 | Die Produkte müssen, die für den jeweiligen Verwendungszweck
erforderliche Gebrauchstauglichkeit besitzen.
 | Die Produkte dürfen nicht mit bioziden Stoffen, z.B. Pflanzenschutz- und
Konservierungsmitteln, ausgerüstet werden. |
| | |
------------------------------------------------------
Dämmstoffe

Produkte
Dämm- und Isolierstoffe
Vergabekriterien
Mit dem Blauen Engel, RAL-UZ 36 werden Dämm- und Isolierstoffe ausgezeichnet,
die überwiegend aus Altpapier bestehen und gesundheitlich unbedenklich sind. Die
Kennzeichnung basiert auf den folgenden Kriterien:
 | Der Altpapieranteil der Produkte muss mind. 80% betragen.
 | Produkte dürfen keine kennzeichnungspflichtigen Gefahrstoffe nach
der Gefahrstoffverordnung (GefSToffV) aufweisen.
 | Amtliche Zulassungsbescheide für baurechtlich zulassungsbedürftige
Baustoffe.
 | Nicht zulassungspflichtige Baustoffe müssen die einschlägigen
Gebrauchstauglichkeits- und Sicherheitsanforderungen, z.B. Druckfestigkeit,
Belastbarkeit, etc. erfüllen.
 | Verzicht auf halogenierte Bleichchemikalien, Chlor und schwer abbaubare
Komplexbildner (z.B. EDTA).
 | Kein Einsatz chemischer Hilfsmittel, die Glyoxal oder Formaldehyd
abspalten können.
 | Kein Einsatz von Azofarbstoffen und schwermetallhaltigen Farbmittel,
Oberflächenveredelungs- und Beschichtungsstoffen.
 | Kein Einsatz gesundheitsbelastender Schleimverhinderungsmittel und
Konservierungsstoffe.
 | Primärfasern müssen aus Holz hergestellt sein, die aus nachhaltiger
Forstwirtschaft stammt. |
| | | | | | | |
---------------------------------------------------
IBO-Prüfzeichen
Produkte
Wandbaustoffe, Bauplatten, Putze und Dämmstoffe
Vergabekriterien
Das IBO-Prüfzeichen kennzeichnet umweltverträgliche und gesundheitsverträgliche
Bauprodukte. Die der Produktprüfung zugrundeliegenden allgemeinen Richtlinien
beinhalten die folgenden Anforderungen:
 | Baustoffe aus erneuerbaren Rohstoffen, aus Recyclingmaterialien oder
ausreichend verfügbaren Rohstoffen.
 | Förderung einer umweltschonenden Rohstoffgewinnung, z.B. durch
Minimierung des Flächenbedarfs.
 | Verwendung von Materialien, die einfach und wiederverwertbar sind.
 | Verwendung einfacher Konstruktionen mit möglichst geringer
Materialvielfalt.
 | Verwendung von Produkten, die mit geringem Energieaufwand hergestellt
worden sind.
 | Vermeidung gesundheits- oder umweltgefährdender Inhaltsstoffe (z.B.
Verbot von Formaldehydabspaltern, halogenorganischer Verbindungen oder
aromatischen Kohlenwasserstoffen).
 | Förderung langlebiger Produkte.
 | Vermeidung von Verpackungen (Einwegverpackungen). |
| | | | | | |
-------------
Prüfsiegel
"Empfohlen vom IBR" (Dämmstoffe)
Vergabekriterien
Mit dem Prüfsiegel "Empfohlen vom IBR" werden Bau- und Einrichtungsprodukte
ausgezeichnet, die bei einer ganzheitlichen Betrachtung den Forderungen des
Gesundheits- und Umweltschutzes genügen. Dämmstoffe werden
entprechend der Prüfkriterien auf die folgenden Eigenschaften hin untersucht:
 | Radioaktivität (bei anorganischen gebundenen Holzwerkstoffen)
 | Radonbelastung (bei anorganischen gebundenen Holzwerkstoffen)
 | Biozidgehalt
 | Abgabe von Lösemittel-Riechstoffe (z.B. Formaldehydabgabe)
 | Freisetzung von Feinstäuben
 | Elektrostatisches Verhalten
 | Wasserdampfdurchlässigkeit
 | Umweltbelastung bei der Verarbeitung, Nutzung und Entsorgung |
| | | | | | |
Die Bewertung der Prüfergebnisse erfolgt in der Regel nach den Bestimmungen der
WHO (World Health Organisation). In einzelnen Fällen werden strengere
Grenzwerte nach anderen Vorgaben als Grundlage herangezogen.
-----------------
Leime - Kleber
Blauer Engel, RAL-UZ 113 (Bodenbelagsklebstoffe)
Produkte
Klebstoffe (Dispersions- und Pulverklebstoffe, Fixierungen) sowie Vorstriche und
Grundierungen gemäß TRGS 610
Vergabekriterien
Der Blaue Engel, RAL-UZ 113 kennzeichnet emissionsarme und gesundheitsverträgliche
Bodenbelagsklebstoffe. Die Zeichenvergabe basiert auf den folgenden
Anforderungen:
 | Begrenzung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen.
 | Die Klebstoffe dürfen keine Stoffe bzw. Zubereitungen als
konstitutionelle Bestandteile enthalten, die gemäß der entsprechenden
Richtlinien als "sehr giftig", "giftig",
"krebserzeugend", "erbgutverändernd" oder
"fortpflanzungsgefährdend" eingestuft sind.
 | Die Klebstoffe dürfen keine oxidierbaren Fettsäuren oder oxidierbare
Fettsäureester als konstitutionelle Bestandteile enthalten.
 | Produkte, die APEO (Alkylphenolethoxylate) enthalten, dürfen den
Klebstoffen nicht zugesetzt sein.
 | Die Klebstoffe dürfen keine Biozide enthalten.
 | Begrenzung der Emission von Formaldehyd und Acetaldehyd (0,05 ppm).
 | Die Klebstoffe müssen den üblichen Qualitätsanforderungen an die
Gebrauchstauglichkeit der jeweiligen Produktgruppe entsprechen.
 | Die Art des Klebstoffes ist im Zusammenhang mit der Produktbezeichnung auf
dem Gebinde zu nennen.
 | Produktbezeichnungen, die Namensteile wie "Bio"-, "Öko"-,
"Natur"- und ähnliche enthalten sind nicht zulässig.
 | Werbeaussagen dürfen keine, die Gefahren verharmlosenden Angaben, wie
z.B. "nicht giftig", "nicht gesundheitsschädlich"
aufweisen.
 | Auf dem Gebinde sind bestimmte Hinweise wie "Für Kinder unzugänglich
aufbewahren", "Während und nach der Verarbeitung und Trocknung für
Lüftung sorgen" und dergleichen anzubringen.
 | Auf dem Gebinde ist auch ein Hinweis auf das technische Merkblatt und die
Telefonnummer des Herstellers anzubringen, unter der Verbraucherinnen und
Verbraucher weitere Informationen zum Produkt bekommen können. |
| | | | | | | | | | |
-----------------------------------------------------
Holzschutzmittel
- Insektenschutz
Blauer Engel, RAL-UZ 34 (Schädlingsbekämpfung)
Produkte
Ungiftige Mittel und Verfahren zur Abwehr schädlicher Gliedertiere und
Nagetiere (Schaben, Ameisen, Wanzen, Kleidermotten, Speckkäfer, Ratten und Mäuse
etc.)
Vergabekriterien
Der Blaue Engel RAL-UZ 34 kennzeichnet Mittel und Verfahren zur Abwehr und Abtötung
von Schädlingen in Innenräumen, die keine giftigen Wirkstoffe enthalten. Der
Kennzeichnung liegen die folgenden Kriterien zugrunde:
 | Die Mittel und Verfahren dürfen keine bioziden Wirkstoffe enthalten.
 | Der Gebrauchswert der Mittel muss den Anforderungen des
Bundesseuchengesetzes entprechen oder als Bekämpfungs- und Abwehrmittel
gegen Schädlinge wirksam sein.
 | Anbieter von Verfahren, z.B. Begasungen, müssen geeignete technische
Anlagen bzw. Vorrichtungen benutzen.
 | Bei Begasungen sind als Gas nur Stickstoff und Kohlenstoff erlaubt.
 | Die bekämpfbaren Schädlinge sind in der Gebrauchsanweisung bzw.
Verfahrensbeschreibung anzugeben. |
| | | |
-----------------------------------------------------
Blauer Engel
RAL-UZ 57 (Heißluftverfahren zur Bekämpfung holzzerstörender Insekten)
Produkte
Thermische Verfahren (Heißluftverfahren) im Sinne der DIN 68800 Teil 4 zur Bekämpfung
holzzerstörender Insekten in verbautem Holz von Innenräumen, z. B. Dachräumen.
Einbezogen ist ferner die Behandlung nicht verbauten Holzes (Möbel) in
geeigneten Räumen.
Vergabekriterien
Der Blaue Engel kann Heißluftverfahren zur Bekämpfung von Insektenbefall
in verbautem Holz von Innenräumen (z.B. Dachräumen) sowie die Behandlung nicht
verbauten Holzes (z.B. Möbel) in dafür geeigneten Räumen bzw. Vorrichtungen
kennzeichnen. Das Heißluftverfahren muss folgende Kriterien erfüllen:
 | An allen Stellen des zu behandelnden Holzes muss eine Mindesttemperatur
von 55 °C für die Dauer von mindestens 60 Minuten erreicht werden.
 | Um das Behandlungsverfahren sicherzustellen, müssen nur die Stellen des
Holzwerks, die der Heißluftbehandlung nicht zugänglich sind und bei denen
die Bekämpfung eines Befalls durch andere Maßnahmen nicht vermieden werden
kann, mit chemischen Bekämpfungsmitteln behandelt werden.
 | Des Weiteren ist zu beachten, dass keine leicht entflammbaren Stoffe
vorhanden und hitzeempfindliche Materialien nicht beeinträchtigt sind.
 | Bei Anwendung des Verfahrens sind die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
sowie die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und
arbeitshygienischen Regeln zu beachten.
 | Aus Gründen des Artenschuztes ist weiterhin zu prüfen, ob schützenswerte
Tiere, wie Fledermäuse oder Turmfalken vorhanden sind. |
| | | |
------------------------------------------------------
Farben - Lacke -
Lasuren
Blauer Engel,
RAL-UZ 102 (Wandfarben)
Vergabekriterien
Das Umweltzeichen Blauer Engel kennzeichnet emissionsarme Wand- und
Deckenfarben, die vorrangig für den Innenraumbereich vorgesehen sind. Der
Kriterienkatalog für die Vergabe des Umweltzeichens beinhaltet folgende
Anforderungen:
 | Begrenzung bzw. Minimierung des Anteils flüchtiger organsicher
Verbindungen wie Lösemittel, Filmbindungshilfsmittel oder
Konservierungsmittel (VOC<700ppm).
 | Ausschluß von giftigen, krebserzeugendenen, erbgutverändernden oder
fortpflanzungsgefährdenden Stoffen und Zubereitungen.
 | Verbot von Pigmenten, die Blei-, Cadmium- oder Chrom-VI-Verbindungen
enthalten; Verunreinigungen dürfen bis zu 100ppm auftreten, bei Blei
bis zu 200 ppm.
 | Verbot von Bioziden.
 | Begrenzung des Gehalts an freiem Formaldehyd (<10ppm).
 | Eingesetztes Titandioxid muss bei der Herstellung bestimmte Anforderungen
erfüllen.
 | Die Wandfarbe darf nicht höher als Wassergefährdungsklasse 1 eingestuft
sein.
 | Die Wandfarbe muss den üblichen Qualitätsanforderungen an die
Gebrauchstauglichkeit erfüllen.
 | Deklaration von Inhaltsstoffen auf dem technischen Merkblatt. |
| | | | | | | |
--------------------------------------

Blauer Engel, RAL-UZ 12a (Lacke)
Produkte
Grundierungen, Vor-, Klar- und Buntlacke, Dünn- und Dickschichtlasuren sowie
wasserverdünnbare und High-Solid Lacke
Vergabekriterien
Mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" können schadstoffarme Lacke und
vergleichbare Beschichtungsstoffe (Anstrichsstoffe) mit Lackeigenschaften
gekennzeichnet werden. Folgende Kriterien liegen zugrunde:
 | Der Gehalt an flüchtigen organischen Stoffen darf nicht überschritten
werden. Er liegt bei 2% für Tiefgrund, bei 8% für Vorlacke, Klarlacke,
Parkettlacke, Bodenanstrichstoffe, bei 10% für wasserverdünnbare Lacke und
Lasuren, und bei 15% für High-Solid Lacke.
 | Die Lacke dürfen nicht mit Pigmenten und Sikkativen auf der Basis von
Blei, Cadmium, Chrom VI und deren Verbindungen eingefärbt sein.
 | Der Einsatz von Bioziden zur Konservierung ist nicht gestattet.
 | Der Gehalt an freiem Formaldehyd darf 10 mg/kg nicht überschreiten.
 | In den Lacken dürfen keine fruchtschädigenden, krebserzeugenden,
erbgutverändernden oder chronisch schädigenden Stoffe enthalten sein.
 | Den Herstellern ist es untersagt, für Blaue-Engel-Lacke mit irreführenden
Begriffen wie "Öko-", "Natur-" o. ä. zu werben. |
| | | | |
------------------------

natureplus (Oberflächenbeschichtungen)
Vergabekriterien
Das natureplus Warenzeichen kennzeichnet Oberflächenbeschichtungen aus
nachwachsenden Rohstoffen, die umweltgerecht hergestellt und gesundheitlich
unbedenklich sind. Grundlage für die Kennzeichnung mit natureplus sind die
folgenden Kriterien:
 | Das Produkt muss zu 90% aus nachwachsenden und/oder ausreichend
vorhandenen mineralischen Rohstoffen bestehen.
 | Verbot von Weichmachern, Glykolverbindungen, halogenorganischen
Verbindungen, zinnorganischen Verbindungen, Azofarbstoffen, die
krebserregenden Amine abspalten, Bioziden und Formaldehydabspalter.
 | Verbot von schwermetallhaltigen Pigmenten.
 | Herkunftsnachweise der Einsatzstoffe sind zu führen.
 | Volldeklaration von Einsatzstoffen und Angabe von Ort und Land der
Fertigungsstätte des Produkts.
 | Die Rohstoffgewinnung muss durch ressourcenschonenden Abbau erfolgen.
 | Einhaltung bestimmter ökologischer Kennwerte bei der Herstellung, z.B.
nicht erneuerbare Energieträger, Treibhauspotential,
Ozonabbaupotential, Photosmog, Versauerung.
 | Nachweis über die Einhaltung der Verpackungsverordnung und Verwendung ökologisch
optimierter Verpackungen bzw. Verpackungssysteme (z.B. Mehrwegverpackungen).
 | Bereitstellung qualifizierter Produktinformationen.
 | Recyclingfähigkeit der Produkte muss gewährleistet sein. |
| | | | | | | | |
------------------------

natureplus (Wandfarben)
Produkte
Innenwandfarben, Außenwandfarben, Kaseinfarben und Leimfarben
Vergabekriterien
Das natureplus Warenzeichen kennzeichnet Wandfarben auf planzlicher und
mineralischer Basis, die umweltgerecht hergestellt und gesundheitlich
unbedenklich sind. Grundlage für die Auszeichnung mit natureplus sind die
folgenden Kriterien:
 | Das Produkt muss eine Ergiebigkeit von mindestens 7 m²/l aufweisen.
 | Der Anteil an nachwachsenden und/oder mineralischen Rohstoffen inkl.
Wasser muss mind. 85 Massen-% betragen.
 | Verbot von Weichmachern, Glykolverbindungen, halogenorganischen
Verbindungen, zinnorgansichen Verbidungen, Azofarbstoffen, die
krebserregende Amine abspalten, Bioziden und Formaldehydabspaltern.
 | Verbot von schwermetallhaltigen Pigmenten
 | Herkunftsnachweis für die Einsatzstoffe ist zu führen.
 | Volldeklaration der Einsatzstoffe sowie Angabe von Ort und Land der
Fertigungsstätte des Produkts.
 | Die Rohstoffgewinnung muss durch ressourcenschonenden Abbau erfolgen.
 | Minimierung des Energieverbrauchs, von Emissionen und Abfall in der
Herstellungs- und Nutzungsphase.
 | Bei der Herstellung müssen ökologische Kennwerte, wie nicht
erneuerbare Energieträger, Treibhauspotential, Ozonabbaupotential,
Photosmog, Versauerung, eingehalten werden.
 | Nachweis über die Einhaltung der Verpackungsverordnung und
Verwendung ökologisch optimierter Verpackungen bzw. Verpackungssysteme
(z.B. Mehrwegverpackungen).
 | Bereitstellung qualifizierter Produktinformationen.
 | Recyclingfähigkeit des Produkts muss gewährleistet sein. |
| | | | | | | | | | |
------------------------------------------------------
Tourismus
Produkte
Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferien- und Seminarhäuser, Kurhäuser in
Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien, Schweden, Finnland.
BLAUE SCHWALBE
Vergabekriterien
Die "Blaue Schwalbe" kennzeichnet umweltfreundliche Tourismusbetriebe.
Grundlage für die Zeichenvergabe ist die Erfüllung der folgenden Kriterien:
 | Speisen und Getränke: Angebot überwiegend regionaler und saisonaler
Gerichte sowie Vollwertkost. Mindestens ein Hauptgericht muss
vegetarisch sein. Kleinstportionen oder Einweggebinde werden nicht
verwendet.
 | Verkehr: Der Betrieb sollte mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar
sein oder ein Abholdienst sollte zur Verfügung stehen.
 | Energie: Verringerung des Energieverbrauchs; so darf z.B. keine
Elektroheizung als Hauptheizquelle verwendet werden. Energiespartipps für Gäste
werden geboten.
 | Wasser: Verringerung des Wasserverbrauchs durch entsprechende Sparmaßnahmen.
Maßnahmen zur Abwasserreinhaltung werden durchgeführt. Wasserspartipps für
Gäste werden geboten.
 | Abfall: Trennung und Vermeidung von Abfall.
 | Putz- und Pflegemittel: Die Mittel sollen möglichst biologisch abbaubar
sein, die Dosierungsvorschriften eingehalten werden.
 | Gartenanlagen: Kein Einsatz von Kunstdünger, Pestiziden und Torf
sowie Verwendung einheimischer Pflanzen.
 | Freizeit: Tipps und Angebote für eine verträgliche Freizeitgestaltung.
 | Soziales: Einhaltung von gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen. |
| | | | | | | |
Vergabeverfahren
Herausgeber der "Blauen Schwalbe" ist der Verlag "Verträglich
Reisen". Die Zeichenvergabe basiert auf einer Selbstverpflichtung der
Zeichennutzer, die Kriterien einzuhalten. Die Betriebe werden dann nach
Absprachen mit "Verträglich Reisen" in den Anzeigenpool des Verlags
mit allen ausgezeichneten Betrieben aufgenommen. Eine Kontrolle durch den
Verlag, ob die Kriterien tatsächlich von den Betrieben erfüllt werden, findet
nicht bzw. nur bedingt statt. Die Überprüfung der Kriterien lebt
vielmehr durch die Rückmeldungen der Gäste.
-----------------------------------------------------

Nicht empfehlenswerte Zeichen:
Textilien - Bekleidung
Hautsache körperverträglich
- medizinisch getestet
Vergabekriterien
Das Prüfsiegel "Hautsache körperverträglich - medizinisch getestet"
kennzeichnet Textilien, die körperverträglich sind, d.h. die gewährleisten,
dass sich aus den Textilien keine Substanzen mehr lösen, welche die Haut in
irgendeiner Weise reizen bzw. den Körper gesundheitlich schädigen.
Voraussetzung für die Zeichenvergabe ist der Nachweis über einen erfolgreich
abgeschlossenen Zelltoxiditätstest, ein biochemischer Zelltest, der die Körperverträglichkeit
des Textils bestätigt. Hierbei werden die gesamten Inhaltstoffe, die unter
Simulation einer realen Tragesituation aus dem Textil herausgelöst wurden,
lebenden Zellen beigemischt. Die Wirkung der zugesetzen Substanzen auf die
Zellen werden ermittelt und beurteilt. Das Zertifikat wird nur dann vergeben,
wenn im Test die Vitalität der Zellen nicht negativ durch die Substanzen
beeinträchtigt wurde. Die Überprüfung erfolgt an verschiedenen
Hauttypen.
Das Testverfahren entspricht den Zulassungsanforderungen für Medizinprodukte
gemäß der entsprechenden Norm (DIN/ISO 30993).
Bewertung
Die Kennzeichnung steht für die Körperverträglichkeit von Textilien. Sie
zielt darauf ab, Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Sicherheit bezüglich
hautverträglicher Textilien zu geben. Grundlage dafür sind medizinische
Prüfungen. Dennoch können Köperunverträglichkeiten bei empfindlichen Personen
nicht völlig ausgeschlossen werden. Denn die menschliche Haut kann sehr unterschiedlich
auf Inhaltsstoffe reagieren. Die der Kennzeichnung zu Grunde liegenden
Anforderungen beziehen sich nur auf das Endprodukt, Anforderungen, die sich auf
den Produktionsprozess beziehen, werden nicht berücksichtigt. Die Einhaltung
von Schadstoffgrenzwerten und die Erfüllung von Umweltauflagen spielen für die
Zeichenvergabe auch keine Rolle.
Die Fördergesellschaft körperverträglicher Textilien setzt sich überwiegend
aus Textilherstellern zusammen. Durch die enge Verbindung zwischen Zeichengeber
und Zeichennehmer ist die Kennzeichungsinitiative bedingt unabhängig. Denn die
potentiellen Einflussmöglichkeiten der Zeichennehmer auf die
Kriterienentwicklung und die Zeichenvergabe sind entsprechend groß.
Informationsmaterial über die Hintergründe der Kennzeichnung stehen der Öffentlichkeit
zur Verfügung. Die Kennzeichnung dokumentiert, dass die Textilien in
einem medizinischen Verfahren auf ihre Hautverträglichkeit überprüft worden
sind.
--------------------
Lebensmittel TÜV geprüft (Fleisch und Wurstwaren)

Das Zeichen Lebensmittel TÜV geprüft kennzeichnet Fleisch und Fleischprodukte
-Durchführung von BSE-Tests bei allen Rindern ab 24 Monaten.
- Hygienemaßnahmen bei der Tierhaltung, Herstellung, Verpackung, Lagerung
und Vertrieb sowie Personalhygiene.
- Offenlegung der Lieferanten.
- Offenlegung der Inhaltsstoffe.
- Offenlegung der Prüfergebnisse.
Warum nicht empfehlenswert?
Der Grund liegt auf der Hand. Dieses Zeichen hat sehr
wenig mit Bio zu tun.
Vergabekriterien
Das DLG-Prämiert Zeichen kennzeichnet verarbeitete Lebensmittel mit "überdurchschnittlichen
Genusswert". Die Kennzeichnung wird in drei Wertigkeiten vergeben: dem
Bronzenen, Silbernen und Großen DLG-Preis. Grundlage der DLG-Kennzeichnung ist
eine sensorische Prüfung in erster Linie auf Geschmack sowie auf Aussehen,
Farbe, Konsistenz, Geruch und äußere Beschaffenheit. Je nach Produktbereich
wird die sensorische Prüfung um mikrobiologische, chemische und
physikalische Untersuchungen ergänzt.
Für jede Produktgruppe sind Prüfmerkmale festgelegt, die nach einer
Punkte-Skala von 5 (sehr gut) bis 0 (ungenügend) bewertet werden. Die einzelnen
Prüfmerkmalsbewertungen werden mit bestimmten Gewichtungsfaktoren
multipliziert, wobei dem Prüfmerkmal "Geschmack und Geruch" die
höchste Gewichtung zugeordnet ist. Aus der Gesamtpunktzahl ergibt
sich die Art der Kennzeichnung: Großer (5,0 Punkte), Silberner (4,50 - 4,99)
und Bronzener (4,00 - 4,49) DLG-Preis. Ab 4,25 Punkten ist ein Produkt außerdem
berechtigt, das CMA-Gütesiegel zu erhalten.
Vergabeverfahren
Das DLG-Prämiert Zeichen wird von der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft
(DLG) auf der Basis von Qualitätsprüfungen nach den DLG-Prüfbestimmungen
vergeben (s.o.).
Die Prüfungen werden durch geschulte Prüfer im Rahmen eines Qualitätswettbewerbs
durchgeführt. Darüber hinaus finden Laboranalysen und Nachkontrollen
statt.
|