BUNDESPOLIZEIDIREKTION WIEN
Der Vorstand der Wirtschaftspolizei
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II-Res/21/WP/00
Wien, am 18.12.00
Strafsache gegen Horst BINDER u.a. wegen Verdachtes gem. §§ 302 StGB u.a. Delikte
aktuelle Zusammenfassung
PERSONALBÜRO
In der Strafsache gegen Horst BINDER u.a. wegen §§ 12, 302 f StGB beehrt sich die Bundespolizeidirektion Wien - Wirtschaftspolizei einen Bericht hinsichtlich des zwischenzeitig vorliegenden Erhebungsergebnisses mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme zu übermitteln.
Eine wesentliche Grundlage der bis dato gebildeten Faktenkreise bilden die mit Josef KLEINDIENST aufgenommenen Niederschriften. Aus den Angaben des Josef KLEINDIENST, den hinzugekommenen neuen Anzeigen und den bis dato vorliegenden Erhebungsergebnissen wurden die im Abschnitt 2 dargestellten Faktenkreise gebildet.
Sämtlichen Erhebungsergebnissen kann das Zugeständnis von Josef KLEINDIENST vorangestellt werden, dass ihm von Michael KREIßL angeboten worden sei, für die Freiheitlichen Politiker KABAS und PAWKOWICZ (bereits verstorben) Informationen aus der Polizei zu besorgen, die sich medial verwerten lassen bzw. die sonst wie von der Partei benötigt werden. Zur Bezahlung für die Beschaffung dieser Informationen habe KLEINDIENST fingierte Kilometergeldabrechnungen vorgelegt.
KLEINDIENST habe diese Gelder im Zeitraum von 1996 bis 1998 erhalten, wobei er angab, dass auch andere Funktionäre der AUF wie Helmut SCHMAL, Franz STAVIK, Dietmar HEBENSTREIT, Helmut KAMEHL und möglicherweise auch Heinz LAUSSERMAYER laufend Überweisungen von den Konten der AUF bzw. der FPÖ für die Beschaffung von Informationen erhalten haben.
Insbesondere zu der Person des Helmut KAMEHL wird von KLEINDIENST konkret angeführt, dass Helmut KAMEHL ca. S 5.000,- monatlich überwiesen wurden.
Bei den einzelnen Fakten werden die Aussagen des Josef KLEINDIENST (teils wortgetreu, teils zusammengefasst) sowie die bis dato vorhandenen Erhebungsergebnisse wiedergegeben.
Bei den Fakten ab Nr. 25 handelt es sich um neue Sachverhalte. Zur besseren Übersichtlichkeit sind wesentliche laufende Erhebungen in Fettdruck dargestellt.
INHALTSVERZEICHNIS
1. ZU DEN ALLGEMEINEN ERHEBUNGEN 8
a) Beischaffung von Datenträgern von der EDV- Zentrale des BmfI 8
b) Erhebungen zu den von KLEINDIENST bekanntgegebenen Telefonnummern 8
c) Kontoöffnung betreffend das Konto Nr. 401 75832 001 lt. auf "Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher, Landessektion Wien SW" 9
d) Erhebungen zu den von Michael KREISSL bei der Hausdurchsuchung vom 25.10.2000 übergebenen Kilometergeldabrechnungen 9
e) Hausdurchsuchungen bei Mag. Hilmar KABAS und Michael KREISSL 12
f) Sichtung der bei der Hausdurchsuchung am 25.10. 2000 in den Büroräumlichkeiten der AUF - Aktion Unabhängiger und Freiheitlicher/FGÖ - Freie Gewerkschaft Österreichs sichergestellten Unterlagen 14
g) Faktenzuordnung zu den Verdächtigen 18
1. Mag Hilmar KABAS 20
2. Dr. Jörg HAIDER 20
3. Mag Ewald STADLER 21
4. Karl SCHNELL 22
5. Michael KREIßL 22
6. Helmut KAMEHL 23
7. Helmut SCHMAL 29
8. Werner RADAKOVITS 29
9. Franz STAVIC 30
10. Heinz LAUSSERMAYER 31
11. Dietmar HEBENSTREIT 33
12. Gilbert LEBER 36
13. Werner HERBERT 38
14. Wolfgang SCHMIED 39
15. Wolfgang HALWACHS 39
16. Josef KLEINDIENST 39
17. Walter SMRCKA 40
18. Horst BINDER 41
19. Leopold MAYERHOFER 41
20. Johann BÖCK 41
21. Helmut NADERER 41
22. Roger MAYER-HASLER 42
23. Silvia BITTGEN 42
24. Wolfgang PITTINO 42
25. Christopher SIEDER 43
26. SINNHUBER, KASTNER, KAMPL 43
27. Dr. Helene PARTIK-PABLE 43
28. Mag. Michael SIKA 44
29. MITTERBERGER 44
30. Peter FILIPSKY 44
31. Karl KUDLER 44
32. Gerald MIKSCHA 45
2. ZU DEN ERHEBUNGEN ZU EINZELNEN FAKTEN 45
Faktum 1 ( Weitergabe von Statistiken und Unterlagen zu Amtshandlungen betreffend die Kriminalität in der U-Bahn sowie die Suchtgiftkriminalität durch Beamte des Wachzimmers Kärntnertorpassage/Weitergabe von Informationen betreffend das Polizeigefangenhaus) 45
a) Wachzimmer Kärntnertorpassage 45
b) Weitergabe von Informationen betreffend das Polizeigefangenenhaus 47
Faktum 2 ("Noch nicht medial verwertete Vorfälle bei der Aktion Spring") 48
Faktum 3 - Wachzimmerschließungen 50
Faktum 4 (Weitergabe von Informationen zur Operation Spring vor der Aktion, insbesondere "Terminverrat") 52
Faktum 5 - Sondersitzungen des Parlaments zum Thema Sicherheit 53
Faktum 6 (Weitergabe von Informationen aus dem Verkehrsamt) 58
a) Entzug der Lenkerberechtigung Dr. Anonym_033 58
b) Entzug der Lenkerberechtigung Antun PETROVIC 59
c) Allgemeines 60
Faktum 7 (Zivilprozesse) 60
a) Verfahren gegen Anonym_028 und Susanne Jasmin RANDALL 62
b) Verfahren gegen Wolfgang PURTSCHELLER 64
c) EKIS-Abfragen betreffend Anonym_028, Susanne Jasmin RANDALL und Wolfgang PURTSCHELLER 65
Faktum 8 - Kriminalbeamter HALWACHS, Jugendbanden, Abteilung I 66
Zum Faktum 9 (EKIS- Anfragen betreffend FPÖ - Mitgliedswerber durch Johann BÖCK und Leopold MAYERHOFER) 67
a) EKIS - Anfragen betreffend Hermann NONNER 68
b) EKIS- Abfragen betreffend Mitgliedswerber der FPÖ und Bewohner von Gemeindewohnungen in St. Pölten 70
Zum Faktum 10 (Zivilprozess Dr. Michael LANDAU gegen Mag. Hilmar KABAS 78
Zum Faktum 11 (Artikel in der Kronen Zeitung vom 07.09.1996 betreffend die "Freilassung eines Terroristen') 80
Faktum 12 - Aushebung von Geheimnummern für die Freiheitliche Partei 83
Zum Faktum 13 (Artikel in der Kronen Zeitung -"Politwirbel um Atomkriminalität") 83
Faktum 14 - Causa OMOFUMA 86
Faktum 15 - Causa STADLER - Russenmafia 87
Faktum 16 - Karl SCHNELL, Landesparteiobmnnn der FPÖ Salzburg: 91
Faktum 17 (angebl. Weitergabe von Informationen über Missstände bei der Bekämpfung von Kurdenaktivitäten an KABAS) 92
Zum Faktum 18 (Kronen Zeitung Artikel vom 11.3.1997:"Sex - Affäre" um Wiener Bezirkspolitikerin) 94
Faktum 19 (Artikel in der Kronenzeitung vom 19.3.1997, "Alarm um drogensüchtige Autofahrer') 97
Faktum 20 (Artikel in der Kronen Zeitung vom 23.07.1997 - U-Bahn-Kriminalität 99
Faktum 21 - KREIßL- FGÖ (Verfälschung von Vorstandsprotokollen) 101
Faktum 22 KREIßL-BINDER Exekutivverlags GmbH 102
Faktum 23 KREIßL - BINDER (Erstellung von gefälschten Schulungsunterlagen für die Bezahlung von Rechtsanwaltskosten) 103
Faktum 24 EKIS Abfrage von 5 Zeugen (Amtshandlung in der U-Bahnstation, Wien 1, Schottenring gegen einen Suchtgifthändler) 105
Zum Faktum 25 (SINNHUBER, KASTNER, KAMPL) 109
Zum Faktum 26 (Seiten 105 bis 113 des KLEINDIENST-Buches: "Abhörskandal im Parlament", "Blau-Grünes Schachmatt", "Computerangriff auf den Generals-Computer", "Bahn fahren Nerven sparen") 111
Faktum 27 EKIS Abfragen durch Roger MAYER-HASLER 113
Faktum 28 Silvia BITTGEN 113
Faktum 29 Wolfgang PITINO 114
Faktum 30 UT zum Nachteil Günter BOLLAND 115
Faktum 31 Intervention bei Verwaltungsstrafverfahren 115
Faktum 32 Telefonat HAIDER - WOLF 116
Faktum 33 Christopher SIEDER § 251 StGB 117
Faktum 34 Michael KREISSL - Aktenbeschaffung Anonym_055 118
Faktum 35 notariell beurkundete Erklärung des Mag. Walter HOWARD (Steckzettel Dr. EINEM) 119
Faktum 36 FRANKE Franz - Artikel in der Kronenzeitung 121
Faktum 37 Verleumdungsanzeigen gegen Josef KLEINDIENST 126
Faktum 38 Interview Dr. EINEM " Falter" Nr 47/00 127
Faktum 39 "Wanzen" 128
Faktum 40 (Telefonat MIKSCHA - WOLF) 129
Faktum 41 (Weitergabe von Arbeitszeitaufzeichnungen des Michael KREIßL) 131
Faktum 42 (Weitergabe eines Tagesberichtes durch KREIßL an RA Mag.
MACHOLD) 133
1. Zu den allgemeinen Erhebungen:
a) Beischaffung von Datenträgern von der EDV-Zentrale des BMfI
Von der EDV-Zentrale des Bundesministerium für Inneres wurden diverse EKIS Protokollauswertungen auf Datenträger beigeschafft, mit deren Hilfe im Laufe der Erhebungen versucht wurde Aktivabfragen von Tatverdächtigen (Wen haben sie wann im EKIS abgefragt?) sowie Passivabfragen betreffend Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie zu Unrecht im EKIS abgefragt worden sind (Wer hat diese Personen wann im EKIS abgefragt?), nachzuvollziehen.
Der Datenbestand umfasst derzeit ca. 260000 Datensätze.
b) Erhebungen zu den von KLEINDIENST bekanntgegebenen Telefonnummern
Die von KLEINDIENST in einer Niederschrift bekanntgegebenen Telefonnummern verschiedener F-Funktionäre wurden mit den Einträgen in der Telefonbuch CD Herold 4/99 abgeglichen. Entsprechende Beschlüsse auf Rufdatenrückerfassung sind teilweise bereits ergangen. Derzeit werden die von den Telekommunikationsunternehmen beigeschafften Unterlagen ausgewertet.
c) Kontoöffnung betreffend das Konto Nr. 401 75832 001 lt. auf "Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher, Landessektion Wien SW"
Der Kontoöffnungsbeschluss betreffend das Konto Nr. 401 75832 001 lt.
auf "Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher, Landessektion Wien SW" wurde der Österreichischen Volksbanken AG übermittelt. Alle zur Kontoauswertung erforderlichen Kontofiche und Belege wurden von der Österreichische Volksbanken AG der Wirtschaftspolizei übermittelt, ihre Auswertung ist im Gange. Ersten Auskünften der Österreichische Volksbanken AG zufolge wurde das Konto am 10.2.1996 eröffnet, der gegenwärtige Kontostand beträgt ATS 6.225,54.- im Soll. Michael KREISSL, Franz STAVIK und Heinz LAUSSERMAYER verfügten jeweils seit 10.12.1996 über Einzelzeichnungsberechtigungen für das Konto.
d) Erhebungen zu den von Michael KREISSL bei der Hausdurchsuchung vom 25.10.2000 übergebenen Kilometergeldabrechnungen
Aus den sichergestellten Unterlagen ergeben sich nachstehende der AUF verrechnete Kilometergelder, die Überweisungen erfolgten jeweils vom Bank Austria Konto der AUF mit der Nr. 418 071 809:
Name Zeitraum Kilometer Betrag
Helmut SCHMAL 7.3.96 - 24.9.99 30.882 S 138.659,80
Franz STAVIK 16.1.97 - 16.2.00 26.346 S 126.782,90
Helmut KAMEHL 26.3.96 - 13.4.00 45.071 S 211.000,19
Herbert HEBENSTREIT 10.3.98-23.12.99 14.572 S 71.402,80
Heinz LAUSSERMAYER 7.3.96-3.12.96 8843 S 40.677,80
Besonders hingewiesen wird auf den Umstand, dass bei diesen Kilometergeldbeziehern (ausgenommen LAUSSERMAYER) wiederholt - sowohl was die gefahrenen Kilometer als auch die verrechneten Kilometergelder angeht - in verschiedenen Monaten idente Summen ausgewiesen sind.
Diese Auffälligkeiten wurden im Krb-Bericht vom 7.11.2000 besonders herausgearbeitet.
Jeweils nur einzelne Kilometergeldabrechnungen wurden zu den Personen Werner RADAKOVITS, Werner HERBERT und Albert SCHMIDT gefunden.
Angemerkt wird, dass auch im Zuge der Sichtung der bei der Hausdurchsuchung am 25.10.2000 in den Büroräumlichkeiten der AUF - Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher bzw. FGÖ - Freie Gewerkschaft Österreichs sichergestellten Unterlagen noch Kilometergeldabrechnungen betreffend die Personen Heinz LAUSSERMAYER, Werner RADAKOVITS, Helmut SCHMAL und Franz STAVIK gefunden wurden (siehe dazu den separaten Auswertungsbericht vom 1.12.2000, abgelegt im Ordner "Auswertung Fahrtkosten AUF").
Demnach hat Heinz LAUSSERMAYER für Oktober 1995 und November 1995 insgesamt weitere S 6000,- für insgesamt 1315 gefahrene Kilometer verrechnet. Unklar ist, ob bzw. inwieweit eine weitere Abrechnung des Heinz LAUSSERMAYER mit der Titulierung "Fahrtkostenspesenersatz 1996" vom 21.1.1997 bereits in der obgenannten Aufstellung ("Heinz LAUSSERMAYER 7.3.1996 bis 3.12.1996") enthalten ist.
Werner RADAKOVITS hat für die Monate Oktober 1995 und November 1995 für insgesamt 1335 gefahrene Kilometer insgesamt S 7000,- an Kilometergeldern verrechnet. Am 24.8.1999 hat Werner RADAKOVITS eine Abrechnung für "Kilometergeld und Unterkunftsabrechnung PV - Wahlkampf 99" gelegt und S 5523,20 verrechnet.
Helmut SCHMAL hat mit Abrechnung vom 21.1.1997 "Fahrtkostenspesen 96" mit dem Datum 21.01.1997 gelegt. Bei dieser Abrechnung ist keine Kilometerzahl angegeben. Als Betrag wurde S 14.000,- ausgewiesen.
Durch STAVIK Franz wurden für die Monate November und Oktober 1995 S 8.500,- für 1.870 gefahrene Kilometer mit zwei separaten Rechnungen verrechnet.
Die einzelnen Abrechnungen wurden tabellarisch aufgeschlüsselt und liegt die Tabelle dem Bericht v. 01.12.2000 bei.
e) Hausdurchsuchungen bei Mag. Hilmar KABAS und Michael KREISSL
Die Berichte über den Vollzug der Hausdurchsuchungen wurden bereits mit der Note vom 20.11.2000 dem do. Gericht übermittelt.
Zusammengefasst kann über den Vollzug der Hausdurchsuchungen berichtet werden:
Bei den Hausdurchsuchungen im Büro des Mag. Hilmar KABAS sowie an seiner Wohnadresse in Wien 23., Endemanngasse 6-18/13, konnten keinerlei verfahrenswesentlichen Gegenstände sichergestellt werden.
Bei der Hausdurchsuchung in den Klubräumlichkeiten der FPÖ im Rathaus wurde im Schreibtisch des Michael KREIßL eine blaue Klarsichtmappe sichergestellt, die neben diversen Presseaussendungen und Zeitungsartikeln auch Ablichtungen aus einem Kopienakt der Wirtschaftspolizei enthält. In dem bei der Wirtschaftspolizei zur Zahl II-1482/WP/99 geführten Verfahren (Staatsanwaltschaft Wien 15 St 105.491/99) geht es um einen Untreueverdacht gerichtet gegen Karin LANDAUER (FPÖ Landesrätin in Wien) und Mag. Hilmar KABAS (Obmann der FPÖ Wien). Bemerkenswert ist, dass es sich bei den vorgefundenen Ablichtungen offensichtlich um Kopien des bei der Wirtschaftspolizei verbliebenen Kopienaktes handelt. Mit Schreiben vom 20.11.2000 wurde diesbezüglich ein unbekannter Täter zur Anzeige gebracht.
Bei der Hausdurchsuchung im Büro des Michael KREIßL in den Räumlichkeiten der Freiheitlichen Partei Österreichs - Landesgruppe Wien, Wien 1., Rathausplatz 8/3/9, wurden ein Konvolut von Computerausdrucken, 13 Disketten sowie eine Festplatte eines PC sichergestellt. Die Festplatte wurde nach Rücksprache mit Michael KREIßL ausgebaut. Von ihrem Datenbestand wird durch die Wirtschaftspolizei eine Kopie angefertigt, wobei der Originaldatenbestand der Festplatte nicht verändert wird. Nach Anfertigung der Datenkopie wird die Festplatte wieder der FPÖ Wien ausgefolgt werden.
Bei der Hausdurchsuchung an der Wohnadresse des Michael KREIßL in Wien 16., Thaliastraße 125a/1/8 wurde ein Notebook samt Netzgerät sichergestellt.
Bei der Hausdurchsuchung in der Wohnung des Michael KREIßL in Wien 14., Hütteldorfer Straße 175/1/11, konnten keine relevanten Unterlagen vorgefunden werden.
Die sichergestellten Datenträger werden durch die Wirtschaftspolizei einer Auswertung unterzogen, über das Ergebnis wird im Nachhang berichtet werden.
Ablichtungen jener in der blauen Klarsichtmappe im Schreibtisch des Michael KREIßL sichergestellten Unterlagen wurden bereits mit der Note vom 20.11.00 dem do. Gericht übermittelt. Das Originaldeposit wird im Nachhang mit den anderen sichergestellten Gegenständen dem do.
Depositenverwahrer übermittelt werden.
f) Sichtung der bei der Hausdurchsuchung am 25.10.2000 in den Büroräumlichkeiten der AUF - Aktion Unabhängiger und Freiheitlicher/FGÖ -Freie Gewerkschaft Osterreichs sichergestellten Unterlagen
a) Bei der Sichtung dieser Unterlagen wurde eine Reihe von "Beteiligungsabrechnungen" der Exekutiv VerlagsgmbH, 8054 Graz, Kärntnerstraße 518 adressiert an die AUF (Aktionsge. Unab. und Freiheitlicher) z.H. Herrn Michael KREIßL gefunden. Diese Beteiligungsabrechnungen enthalten im unteren Bereich die Formulierung: "Die ausgewiesene Beteiligung überweisen wir auf Ihr Konto Nr. 256116036-02 bei der Bank Austria, BLZ 12000, mit der Bitte, diese Ihrem "Sozialfond" zuzuführen." Von dem in diesen Beteiligungsabrechnungen als "Nettoumsatz" ausgewiesenen Betrag wurden jeweils 10 % abgezogen und vom verbleibenden Rest wurde eine 5 %ige Beteiligung der AUF errechnet.
Die ausgewiesenen Beteiligungen wurden dann auf das oben schon erwähnte Konto der AUF bei der Bank Austria mit der Nr. 256 116 036/02 überwiesen.
Insgesamt wurden den vorhandenen Belegen zufolge von der Exekutiv VerlagsgmbH in den Jahren 1995 bis 2000 S 2,559.534,04 aus diesem Titel an die AUF überwiesen.
Bemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass bei der Sichtung der Unterlagen auch drei Dokumente gefunden wurden (Beilagen 168, 171 und 172 zum Sichtungsbericht) in denen sinngemäß zum Ausdruck kommt, dass die Gewinne aus der Inserateneinschaltung in der Zeitschrift "BIaulicht" in den Sozialtopf der AUF fließen. Bei den Unterlagen handelt es sich um das Protokoll einer Besprechung zwischen Vertretern der AUF und der Exekutiv VerlagsgmbH vom 10.6.1998, ein Schreiben des Michael KREIßL an einen Herrn WROSTRY vom 7.4.1999 und ein Fax des Michael BRUGMAYER von der Exekutiv VerlagsgmbH vom 30.3.1999.
Erhebungen zur Weiterverwendung des Geldes haben ergeben, dass ein Betrag von mindestens S 1,484.874,99 auf diverse weitere Konten bzw.
Sparbücher (bei zum Teil anderen Geldinstituten) mit den Bezeichnungen "Sparbuch Sozial", Sparbuch Wal", "Sparbuch AUF", "Ernest Windholz", "AUF Sparbuch", "AUF Justizwache", "AUF Gendarmerie", "AUF Bundessektion SW", "Bundessektion SW", "AUF Landessektion SW", "AUF SW Linz", "AUF Zollwache", "Landessektion SW" und "Sparbuch Josef" überwiesen worden sind. Zur Höhe der jeweils überwiesenen Beträge wird jeweils auf den Krb-Bericht vom 6.12.2000 verwiesen.
Als weitere Zahlungen, die von diesem Bank Austria Konto der AUF mit der Nr. 256 116 036/02 bestritten worden sind, konnten erhoben werden:
o Honorarzahlungen an den Cartoonisten und an einen Fotografen der Zeitschrift "Blaulicht"
o Honorarzahlung an den RA Dr. COLERUS für die Fertigstellung eines Skriptums
o Refundierungen auf das Hauptkonto Nr. 256 116 036/00
o Barmittel für den Ankauf von Sachspenden für Gewinnspiele, Festveranstaltungen u.ä. sowie von Werbegeschenken bei Personalvertretungswahlen
o Finanzielle Hilfeleistungen für Sicherheitswache- und Kriminalbeamte in sozialen Notfällen
o Spesenabrechnungen SCHMAL und LAUSSERMAYER
o Diverse nicht näher bezeichnete Ausgänge per Scheck b) Neben den Beteiligungsabrechnungen der Exekutiv VerlagsgmbH wurden bei der Hausdurchsuchung eine Reihe von Kontoauszügen der FGÖ betreffend das Konto Nr. 7,045.222 bei der Raiffeisenlandesbank sichergestellt. Diesen Kontoauszügen zufolge haben Die Freiheitlichen (F), Die Freiheitlichen (Bündnisbüro) und die Freiheitlichen Arbeitnehmer im Zeitraum 26.6.1998 bis 21.7.2000 insgesamt S 6,367.853, 26 auf dieses Konto überwiesen.
c) Aufgelistet wurden ferner jene vorgefunden Belege, die auf Zahlungen an Horst BINDER, Dr. Gerhard COLERUS, Michael KREIßL, Heinz LAUSSERMAYER, Helmut SCHMAL, Josef KLEINDIENST, Albert SCHMIEDT und Franz STAVIK schließen lassen, denen vermutlich keine Fahrtkostenabrechnungen zugrunde liegen. Demnach haben diese Personen seit 1995 von der AUF oder der FGÖ aus anderen Titeln als Fahrtkostenabrechnungen nachstehende Beträge erhalten:
Horst BINDER S 45.120,-
Dr. Gerhard COLERUS S 158.900,-
Michael KREISSL S 31.298,-
Heinz LAUSSERMAIER S 12.000,-
Helmut SCHMAL S 18.000,-
Josef KLEINDIENST S 134.060,-
Albert SCHMIEDT S 14.500,-
Franz STAVIK S 2.998,-
d) In den sichergestellten Unterlagen konnten insgesamt 11 Abrechnungen des RA Dr. COLERUS an die AUF oder die FGÖ gefunden werden. Es handelt sich hauptsächlich um (zum Teil undatierte und handgeschriebene) Honorarnoten für die Rechtsvertretung von AUF-Mitgliedern. Lediglich eine Abrechnung vom 19.1.1999 über S 15.000,- betrifft die Erstellung von Skripten.
e) Bemerkenswert ist letztlich, dass in den sichergestellten Unterlagen ein Fax des RA Mag. Martin MACHOLD an Michael KREIßL vom 23.8.1999 gefunden worden ist (Beilage 173 zum Sichtungsbericht), in dem Mag. MACHOLD den Michael KREIßL bittet, "ihm noch einmal den Tagesbericht des Funkwagen zu schicken" Bezüglich dieser Unterlage wurde ein eigenes Faktum angelegt ( Faktum 42).
g) Faktenzuordnung zu den Verdächtigen Aus der bestehenden Verdachtslage kann folgendes personenbezogene Faktenverzeichnis erstellt werden.
Die Einvernahmen mit jenen Verdächtigen, welche Kilometerabrechnungen erstellt haben, werden unter diesen Kapitel zusammengefasst dargestellt, soweit nicht ein konkreter Bezug zu einem Faktenkreis besteht. Falls ein konkreter Bezug zu einem Faktenkreis besteht, wird die Verantwortung zu den einzelnen Fakten (Abschnitt 2) dargestellt.
Zusammengefasst tabellarisch dargestellt ergibt das Faktenverzeichnis in Bezug auf die Verdächtigen folgendes Bild: (Unter dem Faktum "Allgemein" wird allgemein die Bezahlung für Informationsbeschaffung geführt, ohne dass ein konkreter Vorgang zugeordnet werden kann).
Verdächtiger Faktenzahl
Mag. Hilmar KABAS Allgemein, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10, 11, 13, 18, 19, 20
Dr. Jörg HAIDER 5, 7, 32, 35
Mag. Ewald STADLER 7, 15
Karl SCHNELL 16 (Staatsanwaltschaft Salzburg)
Michael KREIßL Allgemein, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 18, 20, 21, 22, 23, 34, 39, 42
Helmut KAMEHL Allgemein, Sichergestellte Unterlagen, 10,14,15
Helmut SCHMAL Allgemein, 8, 31
Werner RADAKOVITS Allgemein, 14
Franz STAVIC Allgemein, 2
Heinz LAUSSERMAYER Allgemein 2, 3A, 3B
Dietmar HEBENSTREIT Allgemein, 34
Gilbert LEBER Allgemein
Werner HERBERT Allgemein, 24
Wolfgang SCHMIED Allgemein
Wolfgang HALWACHS 8
Josef KLEINDIENST Allgemein, 1, 2, 3A, 3B, 4, 5, 8, 12, 13, 15, 21, 31, 37
Walter SMRCKA 6
Horst BINDER 3C, 11, 12, 14, 23
Leopold MAYERHOFER 9
Johann BÖCK 9
Helmut NADERER 16 ( Staatsanwaltschaft Salzburg)
Roger MAYER-HASLER 27
Silvia BITTGEN 28
Wolfgang PITINO 29 ( SOKO - KA Burgenland)
Christopher SIEDER 33 ( Staatsanwaltschaft St. Pölten)
SINNHUBER, KASTNER, KAMPL 25 (von SOKO geführt)
Dr. Helene PARTIK-PABLE 38
Mag. Michael SIKA 38
MITTERBERGER 35
Peter FILIPSKY 36
Karl KUDLER 36
Gerald MIKSCHA 40
1. Mag. Hilmar KABAS
Dem Abgeordneten zum Wiener Landtag Mag. Hilmar KABAS kommt im Tatgeschehen vermutlich eine zentrale Rolle zu. Insbesondere führte laut Angaben des KLEINDIENST der Informationsfluss zu Mag. Hilmar KABAS, welcher danach die mediale Verwertung vornahm.
Mag. Hilmar KABAS ist daher auch die angebliche Bezahlung der Beamten für die Informationsbeschaffung zuzuordnen.
Konkret können Mag. Hilmar KABAS folgende Fakten zugeordnet werden:
Mag. Hilmar KABAS Allgemeine, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10, 11, 13, 18, 19, 20
2. Dr. Jörg HAIDER Der Kärntner Landeshauptmann Dr. Jörg HAIDER dürfte in das System der Informationsbeschaffung eingeweiht gewesen sein.
Dr. Jörg HAIDER können folgende Fakten zugeordnet werden:
Dr. Jörg HAIDER 5, 7, 32, 35
3. Mag. Ewald STADLER Mag. Ewald STADLER dürfte über das gegenständliche System ebenfalls Bescheid gewußt haben, und dürfte dieser das System auch für die von ihm benötigten Informationen in Anspruch genommen haben.
Mag. Ewald STADLER können folgende Fakten zugeordnet werden:
Mag. Ewald STADLER 7, 15
4. Karl SCHNELL Dem Landtagsabgeordneten zum Salzburger Landtag kann folgendes Faktum zugeordnet werden: Karl SCHNELL 116 ( Staatsanwaltschaft Salzburg) Das Faktum wurde bei der Staatsanwaltschaft Salzburg zur Anzeige gebracht.
5. Michael KREIßL
Dem Abgeordneten zum Wiener Landtag Michael KREIßL kommt im Tatgeschehen ebenfalls eine zentrale Rolle zu. Laut Angaben des KLEINDIENST ist ihm von KREIßL angeboten worden, die Informationen zu beschaffen und für die Bezahlung fingierte Kilometergeldabrechnungen vorzulegen. Aus diesen Angaben des KLEINDIENST kann geschlossen werden, dass KREIßL einen wesentlichen Beitrag zum Tatgeschehen lieferte. Insbesonders besteht der Verdacht, dass der Tatplan für den Großteil der Fakten von diesem entwickelt wurde.
Aufgrund der bisherigen Kontenauswertung erhielt KREIßL von der AUF Zahlungen in der Höhe von S 73.766,-. Die Zahlungen wurden fast gänzlich vom Konto der Bank Austria 256 116 036/00 geleistet. Die wesentlichen erkennbaren Buchungstexte sind Schecks und einmal eine Abrechnung Grillfest um ca. S 20.000,-.
Bei der Sichtung des Datenbestandes im Büro KREIßL konnten mit Ausnahme des zum Faktum 41 ( Weitergabe von Arbeitszeitaufzeichungen des KREIßL) erhobenen Sachverhaltes keine Hinweise auf gerichtlich strafbare Handlungen vorgefunden werden.
Bezüglich der bei der Hausdurchsuchung sichergestellten Unterlagen (Büro KREIßL und Wohnung) darf auf den Abschnitt e verwiesen werden.
Michael KREIßL können folgende Fakten zugeordnet werden:
Michael KREIßL Allgemein, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 18, 20, 21, 22, 23, 34, 39, 42
6. Helmut KAMEHL
In einer Ebene unter Mag. Hilmar KABAS und Michael KREIßL ist nach dem Erhebungsstand dem Kriminalbeamten Helmut KAMEHL (gemeinsam mit Josef KLEINDIENST) eine gewichtige Rolle zuzuordnen. Aus der Sichtung der Überweisungen der AUF für die Kilometerabrechnungen ist ersichtlich, dass Helmut KAMEHL mit einer erhaltenen Summe von S 211.000,19 sich von den anderen bezahlten Verdächtigen deutlich abhebt.
Unabhängig von den gebildeten Faktenkreisen besteht daher der Verdacht, dass Helmut KAMEHL im Zeitraum von 26.03.96 bis 13.04.2000 einen Betrag von S 211.000,19 als Beamter erhalten hat, um Informationen, welche ihm ausschließlich aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt sind, an Politiker der freiheitlichen Partei weiterzuleiten (Sichtung der von Michael KREIßL übergebenen Abrechnungen).
Aufgrund der bisherigen Kontenauswertung erhielt KAMEHL von der AUF Zahlungen in der Höhe von S 219.529,19. Die Zahlungen wurden fast gänzlich vom Konto der Bank Austria 418 071 809 geleistet. Die wesentlichen erkennbaren Buchungstexte stellen Monate dar und dürften daher den Kilometergeldabrechnungen zuzuordnen sein.
Weiters ergeben sich bezüglich Helmut KAMEHL aus der Sichtung der sichergestellten Unterlagen Verdachtsmomente in Richtung strafbare Verletzungen der Amtspflicht, wobei diesbezüglich wie folgt ausgeführt werden kann: Die bei den Hausdurchsuchungen "KAMEHL" sichergestellten Unterlagen und Dokumente (insgesamt drei Kuverts) sowie die sichergestellten Datenträger wurden zwischenzeitlich genau gesichtet. Am Bez. Pol.
Koat. Ottakring (Dienstelle des KAMEHL) wurden entsprechende Erhebungen zu den vorgefundenen Aktenkonvoluten getätigt. Die Erhebungsergebnisse wurden in einem eigenen Ordner "Allgemein/KAMEHL" zusammengefasst.
Neben den Aktenkonvoluten und den auf Datenträgern sichergestellten Schriftstücken, hinsichtlich derer nach dem gegenwärtigen Erhebungsstand kein Zusammenhang mit allfälligen missbräuchlichen Datenweitergaben des KAMEHL hergestellt werden konnte, wurden auch Unterlagen, die auf Kilometergeldabrechnungen des KAMEHL hinweisen, sichergestellt. Konkret handelt es sich um
o drei Schriftstücke des KAMEHL an Michael KREISSL vom 3.7.2000 (samt Sendebericht vom 3.7.2000 09.14 Uhr / drei Seiten an FGÖ), mit denen KAMEHL offensichtlich für die Monate April 2000 bis Juni 2000 Kilometergelder abgerechnet hat sowie
o zwei nicht unterfertigte Schreiben des KAMEHL an Michael KREISSL, mit denen KAMEHL für die Monate August 1996 und September 1996 Kilometergelder verrechnete.
Bemerkenswert erscheint ferner die Sicherstellung nachstehender Unterlagen, wobei zu den Führerscheinen und dem Waffenpass bemerkt wird, dass derartige Dokumente im Falle ihrer Sicherstellung nach Todesfällen üblicherweise an die Ausstellungsbehörde bzw. die ausstellende Dienststelle übermittelt werden:
o Waffenpass und Führerschein des Karl PRILISAUER; hinsichtlich des Karl PRILISAUER konnte erhoben werden, dass PRILISAUER am 16.10.1995 verstorben ist, am Bez. Pol. Koat Ottakring besteht im Ges - Protokoll zu Ges 323/95 eine diesbezügliche Eintragung, der Akt selbst konnte nicht mehr vorgefunden werden,
o Führerschein des Manfred VOCK; hinsichtlich des Manfred VOCK konnte erhoben werden, dass VOCK am 28.4.1999 mit einer Handgranate Selbstmord verübt hat, der Kopienakt des Bez. Pol. Koat Ottakring war nicht mehr auffindbar, aus der Grundmeldung der Sicherheitswache und dem Krb-Tagesbericht geht hervor, dass KAMEHL als Mitglied der polizeilichen Kommission am Vorfallsort anwesend war,
o 5 EKIS/KFZ-Zentralregisteranfragen betreffend Fahrzeuge der Anonym_025 sowie eine Anfrage betreffend verwaltungsstrafrechtliche Vormerkungen der Anonym_025, jeweils vom 17.1.1997 (gefunden wurden lediglich Aktenunterlagen betreffend eine Amtshandlung/Körperverletzung z. N. d. Anonym_025 beginnend am 28.4.1997),
o zwei von KAMEHL gestellte Anfragen an das KFZ-Zentralregister vom 11.4.2000 mit handschriftlichem Vermerk B 210/0/99 betreffend ein auf ihn selbst zugelassenes KFZ und ein auf ihn selbst zugelassenes Motorrad,
o eine Strafregisteranfrage (SC) betreffend den KAMEHL vom 12.3.1992 mit Rundsiegel und Stampiglie, unterschrieben mit "Für die Richtigkeit ROMPOLT, GrI - Gruppenführer der Gruppe 3".
Erwähnenswert erscheint auch, dass auf einer in der Wohnung des Helmut KAMEHL sichergestellten Diskette ein "Vertrag geschlossen zwischen Anonym_026 und Anonym_025 im Zuge der Scheidungsverhandlung beim BG Hernals am 3. 7.1997" gefunden werden konnte. Wie oben erwähnt wurden bei KAMEHL auch Aktenunterlagen betreffend eine Amtshandlung des Bez. Pol. Koat. Ottakring vom 28.4.1997 nach einer Körperverletzung des Anonym_026 z. N. der Anonym_025 gefunden, wobei KAMEHL den Unterlagen zufolge allerdings wegen seiner langjährigen Bekanntschaft zum Verdächtigen Anonym_026 von der Mitwirkung an dieser Amtshandlung entbunden worden ist.
Zu all diesen Unterlagen und Dokumenten wird KAMEHL noch zu befragen sein.
Im Zuge der den Hausdurchsuchungen nachfolgenden Erhebungen ist aufgefallen, dass Helmut KAMEHL hinsichtlich des Anonym_026 noch am 28.6.1998 eine Zentralmeldeamtsanfrage stellte, wobei die Amtshandlung Kr 1172-0/97 gegen diesen Anonym_026 am 28.4.1997 begonnen hat und letztmals am 20.03.1998 ein Aktenvorgang (Vorführung zu Vf 1003/0/98) begonnen hat.
Hinsichtlich des Anonym_008 und des Anonym_039 hat KAMEHL noch am 12.5.2000 und 19.7.2000 Zentralmeldeamts- und EKIS-Anfragen gestellt, wobei die Amtshandlung D 3674-0/00 gegen die Genannten am 9.12.1999 ihren Ausgang genommen hat. Einer Auskunft der Kanzlei des Bez. Pol. Kommissariates Ottakring zufolge ist in der Angelegenheit allerdings erst am 10.08.2000 eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Wien erstattet worden.
Auf einer in der Wohnung des Helmut KAMEHL sichergestellten Diskette wurde u.a. ein Einspruch eines Norbert ZEINER vom 10.1.1995 gegen eine Strafverfügung des Bez.Pol. Kommissariat Hernals vom 21.12.1994 zur ZI. Cst 224453/Hn/94 vorgefunden. Bei dem Norbert ZEINER handelt es sich um einen Kriminalbeamten des Bez. Pol. Kommissariat Ottakring, Gruppe II. Begründet wird der Einspruch damit, dass das Tatfahrzeug am 20.9.1994 von einem Bekannten des Norbert ZEINER gelenkt worden sei.
Bei dem Bekannten handle es sich um den Gerhard NEULINGER, geb. 7.11.1954, wh. in Wien 16., Enenkelstraße 28/14.
Hinsichtlich dieses Gerhard NEULINGER konnte erhoben werden, dass er am 15.11.1994 in seiner Wohnung in Wien 16., Enenkelstraße 28/14 Selbstmord durch Erschießen begangen hat. Der Vorfall wurde am Bez. Pol. Kommissariat Ottakring zur ZI. Ges 336/0/94 protokolliert. Die Leiche des Gerhard NEULINGER wurde im Beisein von Kriminalbeamten der Gruppe I des Bez. Pol. Kommissariat Ottakring kommissioniert. Weder Helmut KAMEHL noch Norbert ZEINER - beide gehören der Kriminalbeamtengruppe II an - waren an der Kommissionierung beteiligt.
Durch die Wirtschaftspolizei wurde versucht vom Bez. Pol. Kommissariat Hernals den do. Verwaltungsstrafakt Cst 224453-Hn/94 beizuschaffen, um abzuklären, ob der Einspruch so wie er am Datenträger gefunden wurde, auch tatsächlich zum Akt gekommen ist. Da Verwaltungsstrafakten lediglich fünf Jahre aufbewahrt werden, konnte der Akt aber nicht mehr beigeschafft werden.
Bezüglich der Auswertung der EKIS-Protokolldaten mit bestehenden Aktenvorgängen wurde bei den Aktivanfragen des KAMEHL bei 61 Personen festgestellt (aufgrund der Steckzettelkartei des Koat Ottakring), dass kein Aktenvorgang nachvollziehbar ist.
Von KAMEHL wurden Anfragen mit Dienstnummern vorgenommen.
Bei 16 Personen konnte aufgrund der beigeschafften Akten festgestellt werden, dass KAMEHL als Bearbeiter nicht aufscheint.
Ein Abgleich mit den bis dato bekannten Zielpersonen brachte 4 Treffer, handelt es sich allerdings um jene Personen, welche in den bei der Hausdurchsuchung an der Wohnadresse sichergestellten Aktenläufen aufscheinen. Wie oben ausgeführt, wurden die Anfragen des KAMEHL bezüglich der Zielpersonen nach der Durchführung der Amtshandlungen gestellt.
Sämtliche dieser Indizien zeugen dafür, dass von KAMEHL offenbar nach Amtshandlungen insbesondere ausländische Staatsbürger im EKIS abgefragt wurden, um gegebenenfalls festzustellen, ob diese zum Beispiel abgeschoben wurden u.dgl.
Aufgrund der vorliegenden Rufdatenauswertung können derzeit keine Auffälligkeiten festgestellt werden.
Helmut KAMEHL können folgende Fakten zugeordnet werden:
Helmut KAMEHL Allgemein, Sichergestellte Unterlagen, 10, 14, 15
7. Helmut SCHMAL Unabhängig von den gebildeten Faktenkreisen besteht der Verdacht, dass der Sicherheitswachebeamte Helmut SCHMAL im Zeitraum vom 7.3.96 bis 24.09.99 einen Betrag von S 138.659,80 als Beamter erhalten hat, um Informationen, welche ihm ausschließlich aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt sind, an Politiker der freiheitlichen Partei weiterzuleiten (Sichtung der von Michael KREIßL übergebenen Abrechnungen).
Aufgrund der bisherigen Kontenauswertung erhielt SCHMAL von der AUF Zahlungen in der Höhe von S 170.628,00. Die Zahlungen wurden fast gänzlich vom Konto der Bank Austria 418 071 809 geleistet. Die wesentlichen erkennbaren Buchungstexte stellen Monate dar und dürften daher den Kilometergeldabrechnungen zuzuordnen sein.
Helmut SCHMAL können folgende Fakten zugeordnet werden:
Helmut SCHMAL Allgemein, 8, 31
8. Werner RADAKOVITS
Zu dem Sicherheitswachebeamten Werner RADAKOVITS wurden vorerst nur einzelne Kilometerabrechnungen vorgefunden.
Aufgrund der bisherigen Kontenauswertung erhielt RADAKOVITS von der AUF Zahlungen in der Höhe von S 8.052,70. Die Buchungstexte lauten Scheck und PV-Wahlkampf.
Werner RADAKOVITS kann folgendes Faktum zugeordnet werden:
Werner RADAKOVITS Allgemein, 14
9. Franz STAVIC
Unabhängig von den gebildeten Faktenkreisen besteht der Verdacht, dass der Sicherheitswachebeamte Franz STAVIC im Zeitraum von 16.01.97 bis 16.02.00 einen Betrag von S 126.782,90 als Beamter erhalten hat, um Informationen, welche ihm ausschließlich aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt sind, an Politiker der freiheitlichen Partei weiterzuleiten (Sichtung der von Michael KREIßL übergebenen Abrechnungen).
Aufgrund der bisherigen Kontenauswertung erhielt STAVIC von der AUF Zahlungen in der Höhe von S 133.248,00. Die Zahlungen wurden fast gänzlich vom Konto der Bank Austria 418 071 809 geleistet. Die wesentlichen erkennbaren Buchungstexte stellen Monate dar und dürften daher den Kilometergeldabrechnungen zuzuordnen sein.
Franz STAVIC kann folgendes Faktum zugeordnet werden:
Franz STAVIC Allgemein, 2
Verantwortung zum Faktum Allgemein:
STAVIK Franz wurde am 03.11.2000 niederschriftlich einvernommen und gab an, dass er im Rahmen seiner Personalvertretungsagenden genauso wie KLEINDIENST Informationen aus dem internen Betrieb der Sicherheitswache besorgt habe. Er könne sich nicht daran erinnern, Informationen über Amtshandlungen besorgt zu haben. STAVIK gesteht zu, von der AUF im Zeitraum von 1996 bis 1999 Geldzahlungen als Kilometergeld im monatlichen Höchstbetrag von S 3000,- erhalten zu haben. Er sei aber mit Sicherheit mehr Kilometer gefahren, als er verrechnet habe. Über Vorhalt der für die Monate November 1998, Dezember 1998 und Jänner 1998 gleichbleibende Kilometeranzahl von 610 gab STAVIK an, dass er eben nicht mehr verrechnen konnte als jene Kilometerleistung, die S 3000,- wert gewesen ist.
10. Heinz LAUSSERMAYER
Unabhängig von den gebildeten Faktenkreisen besteht der Verdacht, dass der Sicherheitswachebeamte Heinz LAUSSERMAYER im Zeitraum von 07.03.96 bis 03.12.96 einen Betrag von S 40.677,80 als Beamter erhalten hat, um Informationen, welche ihm ausschließlich aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt sind, an Politiker der freiheitlichen Partei weiterzuleiten (Sichtung der von Michael KREIßL übergebenen Abrechnungen).
Aufgrund der bisherigen Kontenauswertung erhielt LAUSSERMAYER von der AUF Zahlungen in der Höhe von S 72.611,40. Die Zahlungen wurden von den Konten der Bank Austria 418 071 809 und 256 116 036/00 u. /02 geleistet. Die wesentlichen erkennbaren Buchungstexte stellen Monate und Scheck dar und dürften daher die Zahlungen zum Teil den Kilometergeldabrechnungen zuzuordnen sein.
Heinz LAUSSERMAYER können folgende Fakten zugeordnet werden:
Heinz LAUSSERMAYER Allgemein 2, 3A, 3B
Verantwortung zum Faktum ALLGEMEIN:
LAUSSERMAYER Heinz wurde am 31.10.00 niederschriftlich einvernommen und gab zusammengefasst folgendes an:
Es sei richtig, dass er in Personalvertretungssachen Informationen an KREISSL bzw. KLEINDIENST weitergeleitet habe. Auf die Frage ob es weitere Fälle gab, antwortet LAUSSERMAYER:
"Es handelte sich z.B. um Statistikangelegenheiten, ich meine damit z.B. Aufstellungen über Suchtgiftamtshandlungen und auch in anderen Bereichen, wie z.B. Mißhandlungsvorwürfe gegen Kollegen. KLEINDIENST ersuchte mich immer wieder um Bekanntgabe von Amtshandlungen, die sich im Bezirk abspielten, bezogen auf Schwarzafrikaner. Ich bin im Personalvertretungsbüro Am Hof 4 gesessen und hat KLEINDIENST sein Büro zwei Zimmer weiter gehabt".
Von LAUSSERMAYER wurde zugestanden, dass die von ihm gestellten Kilometerabrechnungen fingiert waren. Die Verantwortung zu den weiteren Fakten wurde bei den Faktenkreisen eingearbeitet.
11. Dietmar HEBENSTREIT
KLEINDIENST gibt in der Niederschrift vom 19.10.2000 an, dass er sich an HEBENSTREIT gewandt habe, wenn er Informationen aus dem 17. Bezirk benötigte. Konkrete Informationen konnten von KLEINDIENST allerdings nicht angeführt werden. HEBENSTREIT habe laufend Überweisungen von den Konten der AUF bzw. der FPÖ erhalten.
Unabhängig von den gebildeten Faktenkreisen besteht der Verdacht, dass der Sicherheitswachebeamte Dietmar HEBENSTREIT im Zeitraum von 10.03.98 bis 23.12.99 einen Betrag von S 71.402,88 als Beamter erhalten hat, um Informationen, welche ihm ausschließlich aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt sind, an Politiker der freiheitlichen Partei weiterzuleiten (Sichtung der von Michael KREIßL übergebenen Abrechnungen).
Aufgrund der bisherigen Kontenauswertung erhielt HEBENSTREIT von der AUF Zahlungen in der Höhe von S 80.122,00. Die Zahlungen wurden fast gänzlich vom Konto bei der Bank Austria 418 071 809 geleistet. Die wesentlichen erkennbaren Buchungstexte stellen Monate dar und dürften daher den Kilometergeldabrechnungen zuzuordnen sein.
Die unter der Benutzerkennung Hebens7 mit der Dienstnummer durchgeführten EKIS-Abfragen wurden überprüft. Danach wurden im Koat Hernals die bezugnehmenden Kopienakte überprüft.
Zu vier ungefragten Namen konnten im Protokoll des Koat Hernals keine Aktenvorgänge festgestellt werden.
Mit einer Ausnahme - Abfrage Anonym_002 - fanden die Anfragen, bei denen Aktenvorgänge am Kommissariat feststellbar sind, am gleichen Tag der Bearbeitung statt. Die Zeitspanne zwischen Aktenbeginnn und Abfrage im Fall Anonym_002 ist für HEBENSTREIT möglicherweise mit der Dauer des Aktenlaufes erklärbar.
Die Auswertung der EKIS Anfragen ergab keine Treffer in Bezug auf die bekannten Zielpersonen.
Bei der Hausdurchsuchung in der Wohnung von HEBENSTREIT wurde ein Computer sichergestellt. Die Auswertung ergab keine neuen Erkenntnisse zum Sachverhalt.
Aus der Rufdatenauswertung ergibt sich insbesondere ein reger Kontakt zu LAUSSERMAIER Heinz.
Dietmar HEBENSTREIT kann folgendes Faktum zugeordnet werden:
Dietmar HEBENSTREIT Allgemein, 34
Verantwortung zum Faktum ALLGEMEIN:
HEBENSTREIT verantwortet sich am 22.11.2000 bei der Wirtschaftspolizei in der mit ihm aufgenommenen Niederschrift und gesteht zu, S 75.000 als Kilometergeldentschädigung erhalten zu haben. Ein monatlicher Betrag von S 3000 bis S 3300 wäre ihm für seine Tätigkeit als AUF-Funktionär zugestanden, da er keine Dienstfreistellung gehabt habe. Er habe nicht gewußt, dass für diese Abrechnungen ein Fahrtenbuch erforderlich sei. KREISSL soll im Nachhinein (um den 11.10.2000) die Erstellung eines Fahrtenbuches angeregt haben, da dies steuerlich für das Finanzamt besser sei.
Dietmar HEBENSTREIT wurde am 13.12.2000 nochmals niederschriftlich einvernommen und gibt neuerlich an, dass er selbst nie widerrechtliche Abfragen durchgeführt habe. Die vier Personen, welchen kein Aktenlauf zugrunde liegt, wurden HEBENSTREIT vorgehalten und gibt dieser wortgetreu an (Da es sich nur um vier Personen handelt wird eine wortgetreue Angabe wiedergegeben):
Zu den Personen Anonym_010, angefragt am 11.12.1997, 03:36:43 und Anonym_038 angefragt um 03:37:35 gebe ich an: Hier handelt es sich offensichtlich um eine Lokalkontrolle, die ich als Besatzung eines Funkwagens durchgeführt habe. Näheres kann ich nicht mehr angeben.
Zur Person Anonym_029, angefragt 20.8.1998, 16:14:39, gebe ich an:
Die Suchanfrage war möglicherweise deshalb, weil der Betroffene keinen Ausweis mitgeführt hat. Näheres kann ich nicht mehr angeben. Ich war an diesem Tag im Tagdienst.
Zur Person Anonym_027, angefragt am 5.1.1999, 00:55:11 gebe ich an: Hier hatte ich wieder Nachtdienst-Überstunden und bin wahrscheinlich Funkstreife gefahren. Näheres kann ich nicht mehr angeben.
HEBENSTREIT gibt weiters an, dass er nie Gelder für die Weitergabe von Informationen bekommen habe bzw. ihm dafür auch nie Gelder angeboten worden wären.
Die Verantwortung zum Faktum 34 wurde bei der Faktenzusammenfassung eingearbeitet.
12. Gilbert LEBER
Der Sicherheitswachebeamte Gilbert LEBER, Funkstelle der BPD Wien, sei von KREIßL und KLEINDIENST kontaktiert worden, wenn diese Informationen aus dem EKIS oder sonstige Informationen aus dem Wissensbereich der Funkstelle benötigten. Gilbert LEBER habe hierzu die Dienstnummer von Anonym_038 verwendet, diese Anfragen würden allerdings schon länger zurückliegen, glaublich 1991 bis 1993 (NS KLEINDIENST v. 23.10.2000, Seite 6).
LEBER erhielt aufgrund der bis dato vorgenommenen Kontoauswertung von der AUF eine Zahlung am 06.08.1996 in der Höhe von S 1.955,00 für Fahrtkosten 7/96.
Bei der bei LEBER vorgenommenen Hausdurchsuchung wurden am sichergestellten PC (nach Sicherung am 29.11.00 ausgefolgt) Dienstpläne, Urlaubslisten und Tagesberichte vorgefunden. Sonst wurden keinerlei bezugnehmenden Unterlagen vorgefunden.
Die EDVZ-Userabfragen des LEBER wurden überprüft und konnte keine Abfrage mit der Dienstnummer des GI Anonym_038 2364 festgestellt werden. Für die Jahre 1991 bis 1993 liegen allerdings keine Abfragedaten vor und kann daher die Aussage des KLEINDIENST anhand der Aktivanfragen nicht überprüft werden.
Eine Einvernahme des Gilbert LEBER sowie weitere Erhebungen wurde bereits von der SOKO, KA Burgenland aufgrund einer Anzeige des Anonym_038 vorgenommen (Bericht v. 07.12.00).
Weiters wurde eine Überprüfung der Anfragen des Gilbert LEBER mit seiner Dienstnummer 3362 vorgenommen. Über diese Anfragen wurden Erhebungen bei der Dienststelle des LEBER (Funkstelle ID) getätigt (Bericht v. 12.12.2000.).
Jene Personen welche LEBER mit seiner eigenen Dienstnummer angefragt hat wurden tabellarisch aufgeschlüsselt. Es handelt sich inklusive den Anfragen über seine eigene Person um 49 Anfragen.
In der Funkstelle wurden die gespeicherten Einsatzdaten (ELS) für jene Tage gesichtet, an welchen LEBER eine EKIS Anfrage mit seiner Dienstnummer durchgeführt hat. Die Namen der Verdächtigen werden allerdings aus Gründen des Datenschutzes nicht festgehalten. In den fraglichen Zeitraum konnten jeweils ca. 30 - 60 Einsätze der Funkstelle ID vorgefunden werden.
Eine Nachvollziehbarkeit der EKIS Anfragen des LEBER mit seiner eigenen Dienstnummer ist nicht möglich (Bericht v. 12.12.2000).
Unter den abgefragten Personen befinden sich keine bis dato bekannten Zielpersonen.
Gilbert LEBER kann folgendes FAKTUM zugeordnet werden:
Gilbert LEBER Allgemein
Verantwortung zum Faktum ALLGEMEIN:
LEBER wurde am 06.12.2000 niederschriftlich einvernommen und gibt bezüglich des auf dem sichergestellten PC gespeicherten Datenbestandes an, dass er versucht habe Dienstpläne u. dgl. auf seinem PC lauffähig zu machen. Im Jahr 1995/1996 sei es in der Funkstelle zur Umstellung auf EDV gekommen und versuchte er aus obigen Grunde Formulare für obigen Bezug zu erstellen. Er habe keinerlei unberechtigte EKIS Anfragen vorgenommen und auch sonst nicht gegen das Amtsgeheimnis verstoßen.
13. Werner HERBERT
Zu dem Sicherheitswachebeamten Werner HERBERT wurden vorerst nur einzelne Kilometerabrechnungen vorgefunden.
Werner HERBERT erhielt aufgrund der vorhandenen Kontenauswertung von der AUF einen Betrag von S 3.479,00 und schient als Buchungstext PV-Wahl 99 auf.
Werner HERBERT können folgende Fakten zugeordnet werden:
Werner HERBERT Allgemein, 24
14. Wolfgang SCHMIED
Der Sicherheitswachebeamte Wolfgang SCHMIED, Funkstelle der BPD Wien, sei von KREIßL und KLEINDIENST kontaktiert worden, wenn diese Informationen aus dem EKIS oder sonstige Informationen aus dem Wissensbereich der Funkstelle benötigten (NS v. 23.10.2000, Seite 6).
Wolfgang SCHMIED Allgemein
15. Wolfgang HALWACHS
Dem Kriminalbeamten Wolfgang HALWACHS kann folgendes Faktum zugeordnet werden:
Wolfgang HALWACHS 8
16. Josef KLEINDIENST
In einer Ebene unter Mag. Hilmar KABAS und Michael KREIßL ist nach dem Erhebungsstand dem karenzierten Sicherheitswachebeamten Josef KLEINDIENST (gemeinsam mit Helmut KAMEHL) eine gewichtige Rolle zuzuordnen. Josef KLEINDIENST gesteht selber in der Niederschrift vom 19.10.00 zu, dass ihm seit Sommer bzw. früher Herbst 1996 eine Summe im Jahresdurchschnitt von S 120.000,- auf unterschiedliche Beträge im Monat verteilt, ausbezahlt wurde.
Aus den im Büro von Mag. KABAS sichergestellten Unterlagen (Bericht v.
29.10.2000) ist ersichtlich, dass von KLEINDIENST ab April 1996 bis April 1998 ein Betrag von S 313.651,80 für Kilometer, Diäten und Ausgaben in Rechnung gestellt wurde. Tatsächlich wurde allerdings geringfügig weniger (S 310.293,40) ausbezahlt.
KLEINDIENST wurde am 30.11.2000 zu den Kilometerabrechnungen gesondert niederschriftlich einvernommen und gibt an, dass er die verrechneten Gelder nm Tage der Rechnungsübergabe an Mag KABAS in bar erhalten habe. Die Gelder wären durch eine Angestellte (Frau RÖMER) übergeben worden und wäre Mag KABAS bei der Übergabe, soweit erinnerlich, immer dabei gewesen.
Josef KLEINDIENST können folgende Fakten zugeordnet werden:
Josef KLEINDIENST Allgemein, 1, 2, 3A, 3B, 4, 5, 8, 12, 13, 15, 21, 31, 37
17. Walter SMRCKA
Dem Beamten Walter SMRCKA kann während seiner Amtszeit bei Verkehrsamt folgendes Faktum zugeordnet werden:
Walter SMRCKA 6
18. Horst BINDER
Dem Beamten Horst BINDER können folgende Fakten zugeordnet werden:
Horst BINDER 3C, 11, 12, 14, 23
19. Leopold MAYERHOFER
Dem Abgeordneten zum Niederösterreichischem Landtag Leopold MAYERHOFER kann folgendes Faktum zugeordnet werden.
Leopold MAYERHOFER 19
20. Johann BÖCK
Dem Sicherheitswachebeamten Johann BÖCK kann folgendes Faktum zugeordnet werden: Johann BÖCK 9
21. Helmut NADERER
Dem Gendarmeriebeamten Helmut NADERER kann folgendes Faktum zugeordnet werde. Das Faktum wurde bei der Staatsanwaltschaft Salzburg zur Anzeige gebracht.
Helmut NADERER 116 ( Staatsanwaltschaft Salzburg)
22 Roger MAYER-HASLER
Dem Sicherheitswachebeamten Roger MAYER-HASLER kann folgendes Faktum zugeordnet werden:
Roger MAYER-HASLER 27
23. Silvia BITTGEN
Der Beamtin des Bundesministeriums für Inneres kann folgendes Faktum zugeordnet werden.
Silvia BITTGEN 28
24 Wolfgang PITTINO
Dem Sicherheitswachebeamten Wolfgang PITTINO kann folgendes Faktum zugeordnet werden
Wolfgang PITTINO 29 (SOKO - KA Burgenland)
25. Christopher SIEDER
Christopher SIEDER kann folgendes Faktum zugeordnet werden
Christopher SIEDER 33 ( Staatsanwaltschaft St. Pölten)
26 SINNHUBER, KASTNER, KAMPL
Diesen im Bundesland Kärnten Dienst versehenden Beamten kann folgendes Faktum zugeordnet werden: (da das gegenständliche Faktum nicht von der ha. Dienststelle bearbeitet wird erfolgt eine Gesamtaufzählung der Verdächtigen)
SINNHUBER, KASTNER, KAMPL 125 (von SOKO geführt)
27. Dr. Helene PARTIK-PABLE
Dr. Helene PARTIK-PABLE kann folgendes Faktum zugeordnet werden:
Dr. Helene PARTIK-PABLE 38
28. Mag. Michael SIKA
Mag. Michael SIKA kann folgendes Faktum zugeordnet werden:
Mag. Michael SIKA 38
29. MITTERBERGER
Brigadier MITTERBERGER kann folgendes Faktum zugeordnet werden:
MITTERBERGER 35
30. Peter FILIPSKY
Peter FILIPSKY kann folgendes Faktum zugeordnet werden:
Peter FILIPSKY 36
31. Karl KUDLER
Karl KUDLER kann folgendes Faktum zugeordnet werden:
Karl KUDLER 36
32. Gerald MIKSCHA
Gerald MIKSCHA kann folgendes Faktum zugeordnet werden:
Gerald MIKSCHA 40
2. Zu den Erhebungen zu einzelnen Fakten
Faktum 1 (Weitergabe von Statistiken und Unterlagen zu Amtshandlungen betreffend die Kriminalität in der U-Bahn sowie die Suchtgiftkriminalität durch Beamte des Wachzimmers Kärntnertorpassage/Weitergabe von Informationen betreffend das Polizeigefangenenhaus)
a) Wachzimmer Kärntnertorpassage
Verdachtslage:
KABAS habe Josef KLEINDIENST mehrfach in das Wachzimmer Kärntnertorpassage geschickt, um Amtshandlungen und Statistiken betreffend Kriminalität in der U-Bahn und Drogenkriminalität zu besorgen. Diese Informationen seien in Artikeln in den Printmedien Krone und Standard bzw. auch in Presseaussendungen der Freiheitlichen Partei verwendet worden. Die bezugnehmenden Ausdrucke aus dem PC im Wachzimmer Kärntnertorpassage habe KLEINDIENST mitgenommen und KABAS übergeben (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000) Erhebungsstand Bei dem von Josef KLEINDIENST in diesem Zusammenhang benannten Wachkommandant INFELD handelt es sich um den BzI Roland INFELD. Er war von Jänner 1991 bis 31.3.1998 Wachkommandant am Wachzimmer Kärntnertorpassage. Bei dem von Josef KLEINDIENST bezeichneten "älteren Revierinspektor" handelt es sich vermutlich um den RevI Franz ÜBLEIN.
Beide gaben über formloses Befragen durch die Wirtschaftspolizei übereinstimmend an, sich zwar an Wachzimmerbesuche des Josef KLEINDIENST erinnern zu können, sie hätten aber nie Unterlagen oder Informationen an Josef KLEINDIENST weitergegeben. Dieser habe auch gar nie Auskünfte über Akte, Amtshandlungen oder Statistiken von ihnen verlangt.
Bemerkt wird, dass Josef KLEINDIENST bei einer ergänzenden Befragung am 31.10.2000 nicht in der Lage war Details zu seinen Behauptungen zu diesem Faktum zu nennen. Josef KLEINDIENST gab allerdings an, sich eventuell anhand von bezughabenden Medienberichten an Details erinnern zu können. Bezughabende Medienberichte, anhand derer Josef KLEINDIENST eventuell in der Lage gewesen wäre Details zu benennen, konnten nicht beigeschafft werden.
Zur Führung der Wachzimmerstatistiken für das Wachzimmer Kärntnertorpassage allgemein wurde erhoben, dass die Wachzimmerstatistiken (sie enthalten z.B. die Anzahl der Anzeigen, Festnahmen, Sicherstellungen u.ä.) bis September 1999 von dem obgenannten RevI Franz ÜBLEIN händisch geführt worden sind. Seit Einführung des BAKS (Büroautomatisiertes Kommunikationssystem) III werden die Eintragungen für die Statistiken von jeder Dienstgruppe selbst vorgenommen, wodurch theoretisch jeder Dienst versehende Sicherheitswachebeamte auf das Statistikmaterial Zugriff hat. Lt. RevI Franz ÜBLEIN hatte aber auch schon zuvor de facto jeder im Wachzimmer Zugriff auf die Statistikunterlagen, da diese in einer unverschlossenen Lade im Raum des Wachkommandanten verwahrt worden seien.
BzI Anton SMOLEI, der seit 1.1.1995 Dienst am Wachzimmer Kärntnertorpassage versieht und der im Frühjahr 1997 die Nachfolge des BzI Roland INFELD als Wachkommandant angetreten hat, gab an, dass Josef KLEINDIENST relativ selten am Wachzimmer erschienen sei, und wenn, dann immer in seiner Funktion als Personalvertreter. Er habe jedenfalls nie wahrgenommen, dass Josef KLEINDIENST nach Anzeigen oder Statistiken gefragt oder dass ihm irgend jemand solche Unterlagen ausgehändigt hätte.
b) Weitergabe von Informationen betreffend das Polizeigefangenhaus Verdachtslage:
KABAS habe Informationen über das Polizeigefangenenhaus begehrt.
Insbesonders sei dieser an der Situation von Schubhäftlingen interessiert gewesen, insbesondere an Größenordnungen von kriminellen Ausländern, die nicht abgeschoben wurden. (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000)
Erhebungsstand
Da Josef KLEINDIENST seine nur sehr allgemein gehaltenen Angaben vom 19.10.2000, wonach Mag. Hilmar KABAS Informationen zum Polizeigefangenenhaus (insbesonders zur Größenordnung von in Schubhaft befindlichen kriminellen Ausländern) begehrt habe, nicht weiter konkretisieren konnte, wurden mangels geeigneter Anhaltspunkte keine weiteren Erhebungen zu diesem Faktum geführt.
Faktum 2 ("Noch nicht medial verwertete Vorfälle bei der Aktion Spring")
Verdachtslage:
Nach dem Ablauf der Operation SPRING im Jahr 1999 sei Josef KLEINDIENST von KREIßL darauf angesprochen worden, dass es SPRING-Vorfälle gebe, die medial noch nicht verwendet wurden und dass solche Vorfälle für KABAS zu besorgen seien. KREIßL habe gewusst, dass es im 13. und im 19. Bezirk solche Amtshandlungen gegeben habe. Als Beweis zu seinem Vorbringen wurde von KLEINDIENST eine Anzeige des Wachzimmers 13., Lainzer Straße, vom 16.05.99 vorgelegt. Diese Anzeige wurde vom Wachzimmer Am Platz in das Personalvertreterbüro der AUF gefaxt und zwar zu Handen des Josef KLEINDIENST. Die Faxsendung wurde dann KREIßL übergeben (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).
Erhebungsstand:
Aufgrund der Angaben des KLEINDIENST, wonach dem Zentralausschuss zumindest eine Anzeige des Wachzimmers Wien 13., Lainzerstraße 49-51 übermittelt worden sei, konnte erhoben werden:
Eine Anzeige des Wachzimmers Wien 13., Am Platz, vom 26.5.1999 wurde am 27.5.1999 um 13.53 Uhr vom Wachzimmer am Platz per Fax an den Zentralausschuss "z.H. KLEINDIENST" übermittelt. Aus der Auflistung der Aussendienste und Wachhabenden geht hervor; dass zum Zeitpunkt der Absetzung des Faxes der Wachkommandant BzI Peter SOMMERAUER, der Wachhabende RvI Ernst MAIER und RvI Wilfried SCHUSTER im Wachzimmer anwesend waren. Das Faxgerät war und ist noch immer im Raum des Wachkommandanten aufgestellt. Bei den Erhebungen wurde den Beamten der Wirtschaftspolizei vertraulich mitgeteilt, dass es sich bei BzI Peter SOMMERAUER um einen AUF-Funktionär handle.
In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass Josef KLEINDIENST bei seiner Einvernahme am 24.10.2000 (Seite 4 f) angegeben hat, dass es sehr wahrscheinlich sei, dass Peter SOMMERAUER den Akt gefaxt hat, mit Sicherheit könne er es allerdings nicht sagen. Peter SOMMERAUER sei des öfteren um die Übermittlung von Akten aus dem 13. Bezirk gebeten worden, dies habe Amtshandlungen oder Eintragungen in den Tagesbericht betroffen. Peter SOMMERAUER dürfte, so Josef KLEINDIENST, diese Anforderungen allerdings als Ersuchen des Zentralausschusses verstanden haben und davon ausgegangen sein, dass das von ihm übermittelte Material vom Zentralausschuss verwendet wird.
LAUSSERMAYER gibt bezüglich dieses Faktums in der Niederschrift v.
31.10.2000 an, dass er sich nicht konkret erinnern könne, Aktenvorgänge des 13. und 19. Bezirks beigeschafft zu haben. Faktum sei aber, dass KLEINDIENST ihn des öfteren nach derartigen Vorgängen befragt habe.
Faktum 3 - Wachzimmerschließungen
Verdachtslage:
KABAS sei auch an dem Thema "Wachzimmerschließungen" interessiert gewesen und seien diesem 1997 oder 1998 von KREIßL Unterlagen der Bundespolizeidirektion Wien, insbesondere Listen über die Wachzimmer, die geschlossen werden sollten, übergeben worden (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).
Faktum 3 A: Personalstände der Wiener Polizei
KLEINDIENST habe immer wieder KABAS Unterlagen über die Personalstände der Wiener Polizei übergeben. Teilweise seien diese Unterlagen in Fachausschussakten beinhaltet gewesen. Wenn dies nicht der Fall gewesen sei, habe sie KLEINDIENST unter dem Vorwand, er würde sie für Personalvertretungsangelegenheiten benötigen, selbst geholt oder LAUSSERMAYER gebeten sie für ihn zu holen. In der Folge sei auch am 05.09.1996 ein Artikel in der Kronen Zeitung "Der Storch ist schuld" erschienen.
Faktum 3 B: Artikel in der Kronen Zeitung "Neue Waffenausbildung" v.
15.01.1997 Die Informationen zu dem Artikel stammten lt. KLEINDIENST aus einem Fachauschussakt und seien von KREIßL, LAUSSERMAYER oder KLEINDIENST an KABAS herangetragen worden.
Faktum 3 C: Artikel in der Kronen Zeitung "Hunderte Polizisten lassen sich versetzen" v. 24.01.1997
KLEINDIENST gab hiezu an, dass vermutlich BINDER diese Zahlen in Erfahrung gebracht habe und sie von ihm (KLEINDIENST) an KABAS weitergegeben worden seien.
Erhebungsstand:
Heinz LAUSSERMAYER gab in der Niederschrift v. 31.10.2000 an, dass er als Fachausschussmandatar die Aktenvorgänge betreffend Wachzimmerschließungen bekommen habe und diese Informationen an KREISSL und KLEINDIENST weitergegeben habe.
Zum Faktum 3 B gab LAUSSERMAYER an, dass diese Information im Fachausschussakt beinhaltet gewesen sei und er diese Informationen an KLEINDIENST weitergegeben habe.
Faktum 4 (Weitergabe von Informationen zur Operation Spring Aktion, insbesondere "Terminverrat"):
Im Frühjahr 1999 habe KREIßL zu Josef KLEINDIENST gesagt, dass KABAS dringend Informationen über die Operation SPRING und deren Hintergrund benötige. Josef KLEINDIENST habe KREIßL mitgeteilt, er solle Informationsbeschaffung über die AUF Leute im Sicherheitsbüro versuchen. Da KREIßL nichts in Erfahrung bringen habe können, habe KLEINDIENST selbst den Einsatztermin für die Operation SPRING und die Größe des Einsatzes in Erfahrung gebracht. Die Informationsbeschaffung sei ihm über einen Journalisten gelungen, dessen Namen er derzeit nicht nennen wolle.
Den Termin für den Einsatz der Operation SPRING habe KLEINDIENST dem KREIßL mitgeteilt. Dieser habe in seiner Gegenwart unmittelbar KABAS angerufen und ihn informiert. Daraufhin sei seitens der FPÖ eine Inseratenkampagne gegen Schwarzafrikaner gestartet worden. In der Folge sei allerdings der Einsatztermin für die Operation SPRING vorverlegt worden, über den oben angeführten Journalisten sei es KLEINDIENST aber erneut gelungen den neuen Einsatztermin zu erfahren (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).
Erhebungsstand:
Die Aktion Spring wurde am 27.5.1999 durchgeführt. Erhoben werden konnte, dass in der "Neue Kronen Zeitung" und "Die Presse" jeweils am 26.5.1999 sowie im "Kurier" am 27.5.1999 Inserate der FPÖ Wien erschienen, in denen die Drogenproblematik thematisiert wurde. Im "Der Standard" wurde das Inserat zwar nicht geschaltet, in seiner Ausgabe vom 28.5.1999 wurde allerdings über das Inserat berichtet.
Das Inserat selbst zeigt Mag. Hilmar KABAS unter der Überschrift "Machtlos gegen 1000 Nigerianer: Dank absurder Gesetzeslage handeln sie als U-Boote fast unbehelligt mit Drogen." Die Fusszeile lautet: "Handeln Sie endlich Herr Minister Schlögl!"
Faktum 5 - Sondersitzungen des Parlaments zum Thema Sicherheit Verdachtslage
KLEINDIENST habe bei einer Vorbesprechung zu einer parlamentarischen Sondersitzung zum Thema Sicherheit im Parlament teilgenommen und zwar zu einer Zeit, als Dr. EINEM Innenminister war, vermutlich 1995 oder 1996. Die Besprechung habe im großen Besprechungszimmer des Freiheitlichen Parlamentsclubs stattgefunden. Infolge dieser Besprechung habe Dr. HAIDER ihn und KREIßL zur Seite genommen und zwar etwas entfernt vom Besprechungstisch. Hierbei habe Dr. HAIDER ihn und KREIßL ersucht zu zwei Personen Informationen zu besorgen. Nach Angaben des KLEINDIENST handelte es sich vermutlich um den Mordfall OTT und um einen Ausländer. An den Namen des Ausländers könne sich KLEINDIENST nicht mehr erinnern (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).
Unterfaktum 5 A
Aus einem seitens der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit übergebenen Schriftverkehr ergibt sich bezüglich Dr. HAIDER folgender weiterer Tatverdacht:
Aus dem Schreiben vom 17.12.1997 des damaligen Bundesministers für Inneres Mag. SCHLÖGL an Dr. HAIDER geht hervor, dass Dr. HAIDER in einer Pressekonferenz am 17.12.1997 den Vorwurf erhoben haben solle, dass er (Dr. HAIDER) sich leicht Zugang zu geheimen und vertraulichen Daten des Innenministeriums verschaffen könne; auch würden ihm solche Daten laufend zugespielt werden.
Dr. HAIDER wird in dem gegenständlichen Schreiben aufgefordert, bezugnehmende Unterlagen vorzulegen, damit eine Prüfung der Sachlage vorgenommen werden kann.
Im Antwortschreiben des Dr. HAIDER v. 17.12.1997 gesteht Dr. HAIDER sogar zu, dass ihm Auszüge aus Polizeicomputern von Oberösterreich, Steiermark und Salzburg zur Verfügung gestellt wurden.
In der Zeit im Bild vom 17.12.1997 wird von Dr. HAIDER wortgetreu angegeben: "Ich habe mir einige Auszüge aus dem Polizeicomputer besorgt. Ich habe Zugänge zu den geheimsten vertraulichen Daten des Sicherheitsapparates"
Erhebungsstand:
KLEINDIENST wurde zu diesem Faktum am 30.10.00 und am 14.11.00 nochmals niederschriftlich einvernommen und schildert insbesondere in der Niederschrift vom 30.10.00 den genauen Hergang des Sachverhaltes zu obigen Faktum.
Beigeschafft wurde das Stenographische Protokoll zur 44. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich vom 05.07.1995. Aus der Rede des Abgeordneten Dr. HAIDER (Beginn 17.48 Uhr) geht eindeutig hervor, dass dieser auf den Fall OTT Bezug nimmt. Weiters werden von Dr. Jörg HAIDER Beispiele aus Polizeiakten zitiert und werden konkret die Namen folgender Personen angeführt (teilweise wortgetreu zitiert): Beispiel vier: Suchtgifthandel - Es ist ein gewisser Herr Anonym_043, ein Albaner, seit einigen Jahren in Österreich. Er ist viele Monate im Caritas-Wohnheim in Wien, Neustiftgasse 141, wohnhaft gewesen. Dort hat er einen schwunghaften Rauschgifthandel mit Preßburg betrieben und Heroin nach Österreich verhökert. Keine Aufenthaltsbewilligung, keine Beschäftigungsbewilligung, aber im Sozialheim untergebracht! Alle schützen ihn, und er gefährdet unsere Bevölkerung, vor allem die Jugend.
Oder, nächster Fall: Abschub durch rechtsstaatliche Maßnahmen behindert. - Anonym_011 aus dem Kosovo ist wegen Raubes in Österreich rechtskräftig verurteilt worden. Beteiligt an diesem Raub war der Chef einer Mafia-Bande, die sich in Köln während eines Gerichtsverfahrens freigeschossen hat. - Das ist alles aktenkundig; wir haben die Akten mit. - Anonym_011 hat ein Aufenthaltsverbot für 20 Jahre in Österreich. Er befindet sich noch immer in Österreich auf freiem Fuß, weil sein Anwalt einen Einspruch beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt hat.
Oder, Anonym_016, 56 Einbrüche, Flüchtlingsstatus offiziell, ebenfalls Einspruch vor dem Verwaltungsgerichtshof, darf sich frei herumtreiben, kann die Sicherheit der Bevölkerung gefährden.
Bezüglich des Mordfalles OTT verwies Dr. HAIDER lediglich auf einen Zeitungsartikel.
Zu den von Dr. HAIDER genannten Personen bestehen tatsächlich Aktenvorgänge und liegen diese Personen daher auch im EKIS (KPA u. EDE) ein. Konkret besteht zu Anonym_043 der Akt der Bundespolizeidirektion Graz, II8668/1/94, zu Anonym_011 ein Akt des LGK für Salzburg, Kriminalabteilung, AZ P 301/91 und zu Anonym_016 ein Akt der Bundespolizeidirektion Salzburg, AZ II-3/6-4529/94. Die bezugnehmenden Akte wurden bereits beigeschafft und umfangreichen Sichtungen unterzogen.
Bezüglich der Passivanfragen zu diesen Personen wird auf den Bericht v. 07.11.2000 verwiesen. Diesbezüglich muss allerdings angeführt werden, dass die Auswertung der Passivanfragen nur für einen Zeitraum der letzten drei Jahre möglich ist und die Rede des Dr. HAIDER schon am 05.07.1995 gehalten wurde. Festgestellt wurde jedenfalls, dass die Zielpersonen von den Verdächtigen nicht abgefragt wurden.
Weiters konnte erhoben werden, dass in einer am 17.12.1997 veröffentlichten Presseaussendung der Austria Presseagentur Dr. HAIDER wörtlich wie folgt zitiert wird: "Ich bin jederzeit in der Lage, mir Informationen zu organisieren. Das belegt, in welchem Zustand das Sicherheitssystem ist." "Bewußt" nutze er als Abgeordneter auch "geheimste, vertraulichste Daten", um über Mängel zu informieren. Man könne sich "alles beschaffen", auch vertrauliche Daten seien zugänglich und würden ihm zugespielt. "Keinen Schilling" habe er dafür bezahlt, "da verlangt man ned ammol mehr wos".
Von der Bundespolizeidirektion Salzburg wurden zur do. Zahl II-1759/97 im Bezug auf diese Aussagen des Dr. HAIDER schon Ermittlungen geführt und der Sicherheitswachebeamte Paul WAGNER wurde wegen Verdachtes der Verletzung des Amtsgeheimnisses mit Schreiben vom 29.12.1997 bei der Staatsanwaltschaft Salzburg zur Anzeige gebracht. Diese Anzeige betrifft die bei der Pressekonferenz vorgezeigten Computerausdrucke. Der komplette Aktenlauf wurde aus Salzburg beigeschafft und wird derzeit einer umfangreichen Sichtung unterzogen.
Dr. HAIDER wurde am 30.10.00 niederschriftlich zum Sachverhalt einvernommen und bekannte sich nicht schuldig. Er habe KREISSL oder KLEINDIENST nie ersucht Informationen zu beschaffen. Dr. HAIDER wurde das Sitzungsprotokoll vom 05.07.95 vorgehalten und gibt dieser an, dass dem Freiheitlichen Parlamentsclub immer wieder Informationen über derartige Vorgänge zugemittelt worden seien. In der Regel seien derartige Informationen schriftlich von anonymen Personen eingebracht worden.
Hinsichtlich des Faktum 5 A gibt Dr. HAIDER an, dass er damit zum Ausdruck bringen wollte, dass er immer wieder aus allen Teilen der Bevölkerung vertrauliche Informationen bekommen habe.
Faktum 6 (Weitergabe von Informationen aus dem Verkehrsamt) Verdachtslage:
Josef KLEINDIENST sei mehrmals bei Gesprächen anwesend gewesen, als KREIßL den SMRCKA telefonisch kontaktiert habe und Auskünfte über Führerscheinakte erbeten habe. Konkret wird von KLEINDIENST geschildert, dass man nach Informationen gesucht habe, dass einer SPÖ Kandidatin für die EU-Wahl der Führerschein abgenommen worden sein soll. Aus dem Format vom 16.10.00 lasse sich entnehmen, dass es sich offenbar um die ehemalige Ex-VRANITZKY Mitarbeiterin Anonym_033 handelte ( Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).
In Ergänzung zum Faktum 6 betreffend den Führerscheinakt Anonym_033 wurde von KLEINDIENST angegeben, dass ihm auch ein Telefongespräch zwischen KREISSL und SMRCKA erinnerlich sei, in dem KREIßL von SMRCKA über eine Führerscheinabnahme betreffend den Ehemann der Grünen Abgeordneten PETROVIC informiert worden sei.
Erhebungsstand:
a) Entzug der Lenkerberechtigung Dr. Anonym_033 Beim Verkehrsamt wurde der bezugnehmende Führerscheinentzugsakt beigeschafft und steht fest, dass SMRCKA Walter tatsächlich den Bescheid zum Entzug zur Lenkerberechtigung unterfertigt hat.
SMCKA Walter wurde am 24.10.2000 niederschriftlich einvernommen, bestreitet allerdings bezügl. des obigen Führerscheinentzugsaktes Informationen weitergegeben zu haben.
Durch die Wirtschaftspolizei wurde ergänzend erhoben, ob der Entzug der Lenkerberechtigung der Dr. Anonym_033 medial ein Echo gefunden hat. In Erfahrung gebracht werden konnte lediglich, dass Dr. Anonym_033 ehemals EU-Beraterin des damaligen Bundeskanzler Dr.
VRANITZKY und von der SPÖ als Kandidatin zur Wahl des EU-Parlamentes aufgestellt war. Im Juni 1996 ist sie plötzlich als Kandidatin zurückgetreten, wobei keiner der gefundenen Pressemeldungen ein Grund für den Rücktritt zu entnehmen war.
Über Befragen, ob ihr Rücktritt von der Kandidatur mit einer Indiskretion im Zusammenhang mit ihrer Führerscheinabnahme gestanden ist, gab Dr. Anonym_033 an, dass dies nicht der Fall gewesen sei. Sie könne sich auch an keine diesbezüglichen Zeitungsartikel erinnern.
b) Entzug der Lenkerberechtigung Antun PETROVIC
Hinsichtlich dieses Faktums wurde ergänzend erhoben, dass am 12.1.1996 in der Kronenzeitung und vermutlich am 1.11.1996 in der Zeitung "Täglich Alles" Artikel über die Führerscheinabnahme betreffend den Antun PETROVIC erschienen sind.
Die Führerscheinabnahme erfolgte am 9.1.1996 um 22.45 Uhr, die diesbezügliche Meldung wurde am 10.1.1996 gelegt. Noch am selben Tag um 12.10 Uhr wurde vom Bez. Pol. Kommissariat Josefstadt ein Aktenvermerk darüber gelegt, dass in der Radiosendung "Mittagsjournal" über den Vorfall berichtet worden sei, worauf der Führerscheinabnahmeakt dem Informationsdienst-Pressestelle der BPD Wien gefaxt wurde. Am Verkehrsamt langte der Führerscheinakt lt.
Eingangsstempel am 12.1.1996 ein. Am selben Tag erschien in der Kronenzeitung ein Artikel über die Führerscheinabnahme. Vermutlich am 1.11.1996 erschien dann auch in der Zeitung "Täglich Alles" ein Artikel über diesen Vorfall.
Über telefonisches Befragen gab Mag. Madeleine PETROVIC an, dass es bereits kurze Zeit nach dem Vorfall zu Medienberichten gekommen sei, wodurch für sie der Verdacht entstanden sei, dass nur an dem Vorfall "beteiligte Personen" die Informationen in so kurzer Zeit weitergegeben haben können. Bestimmte Personen habe sie diesbezüglich jedoch nicht in Verdacht.
c) Allgemeines
Die Überprüfung der Dr. Anonym_033 betreffenden Passivanfragen im EKIS (Wer hat Dr. Anonym_033 wann abgefragt ?) sowie der von Walter SMRCKA gestellten Aktivanfragen im EKIS (Wen hat Walter SMRCKA wann im EKIS abgefragt ?) ergab keine weiteren Verdachtsmomente.
Faktum 7 (Zivilprozesse)
Sowohl Dr. HAIDER als auch Mag. STADLER treten beim Faktum 7 Zivilprozesse in Erscheinung, das Faktum wird in seiner Gesamtheit dargestellt (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000) Verdachtslage KIäger Politiker der FPÖ gegen PURTSCHELLER Von einem Journalisten (Herrn Anonym_032 von NEWS) habe KLEINDIENST in Erfahrung gebracht, dass im oben angeführten Zivilprozess zwei EKIS Ausdrucke vorgelegt worden seien. In diesem Zivilprozess seien die Politiker der FPÖ von der Kanzlei BÖHMDORFER vertreten worden.
Über die Zeitschrift Falter konnten weitere Prozesse in Erfahrung gebracht werden, in welchem von der Kanzlei Dr. BÖHMDORFER EKIS Anfragen oder sonstige Polizeiinformationen als Beweismittel eingebracht wurden.
Kläger Anonym_028 gegen Mag. Ewald STADLER
Diesbezüglich wurde bereits der bezugnehmende Akt des HG-Wien zur AZ 15 CG 195/95h beigeschafft. Im Akt befindet sich ein Lichtbildausdruck des Anonym_028 aus der EDE. Weiters ist eine Aktenzahl des Bezirkspolizeikommissariates Favoriten angeführt (betreffend eine gefährliche Drohung des Anonym_028), welche nur durch die Weitergabe polizeiinterner erlangt werden konnte.
Kläger Susanne RANDALL gegen Dr. HAIDER
Diesbezüglich wurde bereits der bezugnehmende Akt des HG-Wien zur AZ 17 CG 64/95 h beigeschafft. Der Verdacht bezüglich dieses Aktes bestehe darin, dass Aktenzahlen aus Aktenvorgängen der Polizei in Deutschland angeführt wurden.
Erhebungsstand:
a) Verfahren gegen Anonym_028 und Susanne Jasmin RANDALL Mag. Anonym_030 von der Zeitschrift "Der Falter" hat der Wirtschaftspolizei Teile aus zwei Akten des Handelsgerichtes Wien (15 Cg 195/95h und 17 Cg 64/95h) übergeben, dies mit dem Hinweis dass diese Aktenteile (Beweisantrag des Mag. Ewald STADLER vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. BÖHMDORFER/Mag. BAUER in einem Verfahren gegen Anonym_028 bzw. Wiederaufnahmsklage des Dr. Jörg HAIDER vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. BÖHMDORFER/Mag. BAUER gegen Susanne Jasmin RANDALL) Passagen enthielten, die sinngemäß den Verdacht zuließen, dass Privatpersonen Zugang zu Informationen aus Polizeiakten hatten.
Durch die Wirtschaftspolizei wurden in der Folge die Originalakte vom Handelsgericht Wien beigeschafft und gesichtet.
aa) Im Verfahren Anonym_028 gegen Mag. Ewald STADLER hat der Beklagte im Beweisantrag vom 19.1.1996 u.a. offensichtlich eine Kopie jener Lichtbilder vorgelegt, die von Anonym_028 am Bez.Pol. Kommissariat Favoriten im do. Verfahren Kr 4328/F/89 (Verdacht gem. 5 107 StGB) im Zuge einer erkennungsdienstlichen Behandlung am 15.11.1989 angefertigt worden sind. Weiters hat er darauf verwiesen, dass
o im Jahr 1989 polizeiliche Vorerhebungen wegen des Verdachtes der gefährlichen Drohung gegen Anonym_028 geführt worden seien,
o vom Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich erhoben worden sei, dass Anonym_028 ständiger Prozessbeobachter im Verfahren gegen SCHIMANEK jun. gewesen sei und
o dass Anonym_028 an der Gegendemonstration gegen den Innsbrucker Freiheitskommers vom 22.10.1994 teilgenommen habe, worüber umfangreiches Bildmaterial der Stapo existiere.
Mag. STADLER wurde zu diesem Prozess niederschriftlich einvernommen und gibt folgendes an:
An die Zivilprozesscausa könne er sich noch erinnern, er habe damals den Grünen vorgeworfen, sich im Umfeld der Ebergassing-Attentäter zu bewegen. Weitere Informationen wie die Strafanzeige des LGK NÖ (Causa Ebergassing) sowie den EDE-Auszug (Foto des Anonym_028) habe er von einem ORF Journalisten bekommen, dessen Namen er nicht nennen wolle.
In einer Presseaussendung vom 20.07.1995 habe er nicht den Inhalt der Anzeige des LGK NÖ verwendet. Die Anzeige des LG K NÖ habe er erst später ebenfalls von dem ORF Journalisten erhalten.
Wie die Kanzlei Dr. BÖHMDORFER zu der Aktenzahl des Bezirkspolizeikommissariates Favoriten gekommen ist könne er nicht angeben. Er habe diese Information nicht beschafft.
In einem ergänzenden Schriftsatz an das Landesgericht Wien (via die Anwaltskanzlei Mag. GHENEFF) vom 28.11.2000 wird von Mag STADLER ausgeführt, dass die fragliche Aktenzahl von ihm selbst beigebracht wurde. Die Aktenzahl stamme aus der selben Quelle, aus der er die Fotos erhalten habe.
ab) Im Verfahren Susanne Jasmin RANDALL gegen Dr. Jörg HAIDER geht es u.a. darum, dass Dr. Jörg HAIDER bei einer Pressekonferenz eine Anzeige des Landesgendarmeriekommandos Niederösterreich nach dem Bombenanschlag von Ebergassing, in der RANDALL erwähnt worden sei, verteilt habe. In einer Wiederaufnahmsklage vom 9.7.1997 erwähnt der Kläger Dr. Jörg HAIDER eine Verurteilung der RANDALL durch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu den do. Aktenzahlen 1 TL54/81 und 249 CS-L-1 5/80.
Im Detail wird auf die Sichtungsberichte vom 24.10.2000 und 27.10.2000 verwiesen.
Dr. HAIDER wurde in seiner Einvernahme vom 30.10.00 auch zu diesem Faktum befragt und konnte sich im Detail an diesen Prozess nicht erinnern. Dr. HAIDER gestand zu im Besitz der Strafanzeige des Landesgendarmeriekommandos NÖ gewesen zu sein und habe er seines Wissens nach diese Anzeige vom damaligen Landesrat SCHIMANEK bekommen.
Wie Landesrat SCHIMANEK in den Besitz dieser Anzeige gekommen sei könne er nicht angeben.
b) Verfahren gegen Wolfgang PURTSCHELLER
Die in den Berichten vom 19.10.2000 und 20.10.2000 erwähnten Exekutionsakte 64 E 2527/99 und 12 E 2650/96., (Verpflichteter ist jeweils der Journalist PURTSCHELLER) wurden in Ablichtung beigeschafft.
Im Original beigeschafft wurde auch der Akt des Handelsgerichtes Wien zur ZI. 24 Cg 29/99v. Der Kläger Anonym_037 hat sich in diesem Verfahren mit der Behauptung verwechselt worden zu sein, gegen Passagen des PURTSCHELLER-Buches "Delikt: Antifaschismus, Briefbombenterror, Kriminalisierungskampagnen von rechts", in denen er in die Nähe "rechter" Kreise gerückt wird, gewehrt.
In den zu b) angeführten und beigeschafften Akten konnten nach dem gegenwärtigen Erhebungsstand keine für das gegenständlichen Verfahren offenkundig relevanten Hinweise erhoben werden.
Wolfgang PURTSCHELLER konnte nicht ausgeforscht werden, zeugenschaftliche Befragung mußte daher bis dato unterbleiben.
c) EKIS-Abfragen betreffend Anonym_028, Susanne Jasmin RANDALL und Wolfgang PURTSCHELLER
Durch die Wirtschaftspolizei wurde hinsichtlich der Personen Anonym_028, Susanne Jasmin RANDALL und Wolfgang PURTSCHELLER ergänzend noch überprüft, ob und bejahendenfalls von wem und wann diese Personen im EKIS abgefragt worden sind (Überprüfung der sog. Passivabfragen).
Dabei wurde festgestellt, dass die genannten Personen im (technisch möglichen) Beobachtungszeitraum der letzten drei Jahre zwar allesamt mehr oder weniger oft im EKIS abgefragt worden sind, Abfragen durch Personen aus dem Verdächtigenkreis wurden aber nicht gefunden.
Faktum 8 - Kriminalbeamter HALWACHS, Jugendbanden, Abteilung I
Verdachtslage:
Dieser oben angeführte Beamte sei von KLEINDIENST, KREIßL und SCHMAL kontaktiert worden wenn Informationen von seinem Zuständigkeitsbereich Jugendbanden, Abteilung I, benötigt worden seien (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).
Erhebungsstand:
In der Niederschrift vom 19.10.2000 hat Josef KLEINDIENST sinngemäß behauptet, Wolfgang HALWACHS sei von ihm, Michael KREISSL und Helmut SCHMAL kontaktiert worden, wenn sie Informationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Wolfgang HALWACHS (Abteilung 1, Jugendbanden) benötigten. Wolfgang HALWACHS habe aber nicht gewusst, dass sie seine Informationen politisch verwendeten, vielmehr habe Wolfgang HALWACHS vermutlich geglaubt, dass diese Informationen von der Personalvertretung benötigt und auch verwendet würden.
Bei den folgenden Erhebungen hat sich der Tatverdacht gegen Wolfgang HALWACHS nicht erhärtet. Bei den an seiner Wohnadresse und an seinem Arbeitsplatz durchgeführten Hausdurchsuchungen könnte kein belastendes Material sichergestellt werden. Auch die Sichtung der bei den Hausdurchsuchungen sichergestellten Datenträger ergab keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten des Wolfgang HALWACHS. Der einzige gefundene Hinweis auf eine Weitergabe von Akten betrifft die Übersendung einer Ablichtung einer Verkehrsunfallanzeige nach einem Verkehrsunfall vom 29.5.1996 an die Wiener Städtische Versicherung, wobei bei diesem Verkehrsunfall offensichtlich das Fahrzeug des Wolfgang HALWACHS beschädigt worden ist.
Auf Befragen zum Erhalt von Geldern von der AUF gab Wolfgang HALWACHS an, lediglich einmal im Jahr 1998 ca. S 1500.- für div. Spesen erhalten zu haben, regelmäßige Fahrtspesenersätze habe er nicht bekommen.
Die Auswertung der EKIS-Aktivanfragen des Wolfgang HALWACHS (Wen hat Wolfgang HALWACHS wann im EKIS angefragt?) ergab keine Hinweise darauf, dass Wolfgang HALWACHS Personen des öffentlichen Lebens abgefragt hätte.
Zum Faktum 9 (EKIS- Anfragen betreffend FPÖ - Mitgliedswerber durch Johann BÖCK und Leopold MAYERHOFER)
Verdachtslage
Der Sicherheitswachebeamter MAYERHOFER habe bei KLEINDIENST vorgesprochen, ob ihm die AUF oder die FGÖ einen Rechtsanwalt zur Verfügung stelle, falls es wegen unerlaubter EKIS Zugriffe zu einem Disziplinar- bzw. Strafverfahren komme.
MAYERHOFER und BÖCK hätten in einigen Fällen Mitgliedsbewerber der FPÖ überprüft, um zu verhindern, dass Kriminelle in die Partei aufgenommen werden.
Aus den Medien habe KLEINDIENST dann entnommen, dass konkret Hermann NONNER (Polizist der BPD St. Pölten) überprüft worden ist. In den Medien sei dann Hermann NONNER eine Körperverletzung an einer Frau vorgeworfen worden (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).
Ergänzung zum Faktum 9 ( Werber für Mitgliedschaft in der FPÖ)
Der ehemalige Angestellte der FPÖ-Niederösterreich, Anonym_031, habe einen Journalisten folgendermaßen informiert, welcher die Information an KLEINDIENST weitergegeben habe: MAYERHOFER und BÖCK hätten im Zuge eines Wahlkampfes in St. Pölten 1996 oder 1997 eine Reihe von KFZ- Anfragen im EKIS getätigt. Der Grund der EKIS Anfragen sei gewesen, dass der St. Pöltner SP-Bürgermeister Anonym_019 behauptet habe, in Gemeindebauten wohnen keine Ausländer. Mit den KFZ Anfragen hätte diese Behauptung widerlegt werden sollen.
Der selbe Journalist sei von Christopher SIEDER, einem Funktionär des Ring Freiheitlicher Jugendlicher informiert worden, dass MAYERHOFER einen EKISAusdruck über ihn (SIEDER) bei einer Kameradschaftsbundsitzung in St. Leonhard hergezeigt habe (Niederschrift mit KLEINDIENST v. 23.10.2000).
Erhebungsstand:
a) EKIS - Anfragen betreffend Hermann NONNER Aufgrund der Angaben des KLEINDIENST, wonach Hermann NONNER, Polizeibeamter in St. Pölten, überprüft worden und in der Folge der Vorwurf einer Körperverletzung z.N. einer Frau erhoben worden sei, hat die Wirtschaftspolizei erhoben: Am 13.10.1982 beging Hermann NONNER angeblich eine gefährliche Drohung und eine Körperverletzung z.N. seiner Gattin. Die diesbezüglichen Erhebungen wurden durch die BPD St. Pölten zur ZI. II-1986/82 geführt.
Das Strafverfahren gegen Hermann NONNER wegen Verdachtes gem. 5 107 StGB wurde in der Folge gem. § 90 StPO eingestellt, hinsichtlich des Vorwurfes der Körperverletzung erfolgte ein Freispruch gem. § 259 (3) StPO. Ein wegen des Vorfalles eingeleitetes Disziplinarverfahren wurde eingestellt.
Mediale Verbreitung fand der Vorfall in der (heute nicht mehr existierenden) Faberzeitung und in den NÖN.
Anläßlich der Gemeinderatswahlen in St. Pölten im Jahr 1998 war der Vorfall erneut Gegenstand von Medienberichten, wobei es insbesonders zu einer medialen Auseinandersetzung zwischen Hermann NONNER (er war zu dieser Zeit FPÖ-Gemeinderat in St. Pölten) und dem SPÖ-Nationalratsabgeordneten Anonym_023 gekommen ist. Anonym_023 soll in diesem Zusammenhang auch eine parlamentarische Anfrage an den damaligen Innenminister Mag. SCHLÖGL gestellt haben.
Bemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass Johann BÖCK bereits bei einer niederschriftlichen Einvernahme durch das Sicherheitsbüro am 6.3.1998 im Verfahren II-40.084/SB/98 (23 St 165 775/97) zugegeben hat den Hermann NONNER am 28.8.1997 im EKIS abgefragt zu haben. Grund für die Abfrage sei gewesen, dass in einer St. Pöltner Regionalzeitung ein Bericht gestanden sei, wonach Hermann NONNER mit einer Hacke auf seine Frau Iosgegangen sei. Zu dieser EKIS-Abfrage sei er durch niemanden veranlasst worden und er habe die aus der Abfrage gewonnen Erkenntnisse an niemanden weitergeben.
Im Zuge der Erhebungen wurde überprüft, ob bzw. wann und von wem Hermann NONNER seit November 1997 im EKIS abgefragt worden ist. Dabei wurden insgesamt 7 Abfragen festgestellt, von denen 6 von Grenzkontrollstellen gestellt worden sind. Eine Anfrage wurde von der BPD 5t. Pölten gestellt, und zwar am 27.11.1997. Als Grund für diese Anfrage wurde eine Reisepassneuausstellung erhoben.
Verwiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass bereits in einem Verfahren im Jahr 1997 festgestellt worden ist, dass Hermann NONNER einmal durch den Verdächtigen Johann BÖCK im EKIS abgefragt worden ist. Darauf bzw. auf die damalige Rechtfertigung des Johann BÖCK wird weiter unten im Pkt. bb) noch im Detail eingegangen werden.
b) EKIS Abfragen betreffend Mitgliedswerber der FPÖ und Bewohner von Gemeindewohnungen in St. Pölten
Am 31.10.2000 hat der Zeuge Anonym_031, Ortsparteiobmann der FPÖ in Pöchlarn, von 1994 bis 1998 Wahlkreissekretär für den Bereich Niederösterreich Mitte, von April 1999 bis 31.01.2000 Landesgeschäftsführer der FPÖ Niederösterreich, zusammengefasst nachstehende Angaben gemacht:
Während der Wahlkampfvorbereitung entweder zu den St. Pöltner Gemeinderatswahlen 1996 oder zur Wahlwiederholung im Dezember 1996 habe er ein Gespräch zwischen Franz MIKSCH, Franz MARCHAT und Johann BÖCK wahrgenommen, in dessen Verlauf Franz MARCHAT und Franz MIKSCH sich mit Johann BÖCK darüber unterhalten hätten, dass KFZ-Kennzeichen rundum Gemeindebauten abgefragt werden sollten, um nachweisen zu können, dass sich Ausländer in Gemeindebauten aufhalten. Er könne sich aber nicht mehr erinnern, was Johann BÖCK antwortete, d.h. ob er dies durchführen werde oder nicht.
Anfang 1997 habe der Christopher SIEDER, dieser habe zu dieser Zeit 1997 Parteimitglied werden wollen, ihn telefonisch kontaktiert und von ihm wissen wollen, wie Leopold MAYERHOFER dazu käme, bei einer Kameradschaftsbundsitzung seine (SIEDERS) Vorstrafen vorzulesen. Der Vater seiner Freundin sei bei dieser Kameradschaftsbundsitzung anwesend gewesen.
Ferner sei Anonym_031 von Mitgliedern des Bezirksvorstandes Melk mitgeteilt worden, dass Leopold MAYERHOFER bei einer Bezirksleitungssitzung zwischen Jänner und Mai 1997 Vorstrafen von Beitrittswerbern, vorrangig aus dem Gebiet Mank/Melk vorgelesen habe.
Leopold MAYERHOFER habe einige FPÖ-Beitrittswerber, die sein innerparteilicher Konkurrenten für die Position des Spitzenkandidaten zur Landtagswahl 1998 für den Bezirk Melk DI Anonym_007 gebracht habe, zum Teil mit der Begründung abgelehnt, dass sie vorbestraft seien.
Durch die Ablehnung der Beitrittswerber habe DI Anonym_007 nicht die erforderliche Stimmenzahl bei der Vorwahl zur Landtagswahl erreicht.
Ihm (Anonym_031) gegenüber habe Leopold MAYERHOFER erklärt, dass DI Anonym_007 "permanent Leute mit Vorstrafen werbe"; andeutungsweise habe es sich um Suchtgiftdelikte gehandelt.
Bei einer Bezirksleitungssitzung des Bezirks St. Pölten Land im Jahr 1997 in Rabenstein, NÖ habe Franz MARCHAT die Mitglieder aufgefordert ihm Personen namhaft zu machen, welche "nicht ganz in Ordnung seien, er habe die Möglichkeit diese Personen auf Vorstufen überprüfen zu lassen". Dem anwesenden Anonym_009, damals RFJ-Obmann im Bezirk St. Pölten, habe Franz MARCHAT vorgeworfen, bei seinen Aufnahmen zu wenig auf das Vorleben der Beitrittswerber zu achten. Franz MARCHAT habe Anonym_009 konkret die Aufnahme von vier Beitrittswerbern aus Herzogenburg, welche Vorstrafen hätten, vorgeworfen und dem Anonym_009 einen handgeschriebenen Zettel vorgelegt, auf dem die vier Namen sowie die dazugehörigen Vorstrafen gestanden seien. Der Zeuge Christopher SIEDER, ehemaliger Obmannstellvertreter und Schriftführer des Ringes Freiheitlicher Jugendlicher in Mank gab am 2.11.2000 bei der Wirtschaftspolizei zusammengefasst Nachstehendes an:
Im September und Oktober 1996 seien zahlreiche Mitglieder für die FPÖ und den FRJ geworben worden. Die Antragsformulare seien über den FPÖ-Gemeinderat in Mank DI Anonym_007 an die FPÖ-Zentrale in St. Pölten weitergeleitet worden, Leopold MAYERHOFER habe dann 5 Mitgliedswerber (Hannes WEINTÖGL, Anonym_003 und Anonym_004, Anonym_015, Anonym_034) bei Franz MARCHAT zur Ablehnung vorgeschlagen.
Hinsichtlich der Beitrittswerber Hannes WEINTÖGL, Anonym_003 und Anonym_004 habe Christopher SIEDER von DI Anonym_007 erfahren, dass Strafregistereinträge bestanden und diese Beitrittswerber deshalb von Leopold MAYERHOFER abgelehnt worden seien. Bei einem in der Folge geführten Gespräch mit Leopold MAYERHOFER im Jänner 1997 habe der Leopold MAYERHOFER ihm gegenüber auf Befragen erklärt, dass "Strafregisteranfragen bei Parteieintritten üblich seien und er wissen wolle, mit wem er es zu tun hat".
Von dem Anonym_051, FPÖ Gemeinderat in Melk, habe Christopher SIEDER erfahren, dass bei einer Kameradschaftssitzung in St. Leonhard/Forst Strafregisterauszüge von ihm (SIEDER) und anderen Personen öffentlich vorgelesen worden seien. Auch bei anderen Veranstaltungen soll Leopold MAYERHOFER seine (SIEDERS) strafrechtlichen Verfehlungen zum Anlass genommen haben um gegen ihn zu argumentieren.
Der Zeuge Dipl.-Ing. Anonym_007, FPÖ Gemeinderat der Stadtgemeinde Melk gab an, dass der RFJ im Vorfeld des für 05.04.1997 anberaumten Wahlkonventes massiv versucht habe Mitglieder für die FPÖ zu werben.
Diese Beitrittswerbungen seien wochenlang durch die Landesgeschäftsstelle nicht bearbeitet worden. Im Februar oder März 1997 habe ihn der Bezirksobmann Leopold MAYERHOFER auf einer Bezirksleitersitzung dazu Stellung genommen. Er habe dabei eine Reihe von Beitrittswerbern und deren strafrechtliche und verwaltungsstrafrechtliche Verfehlungen genannt. Dipl.-Ing. Anonym_007 gab an, dass Leopold MAYERHOFER seiner Erinnerung nach Verurteilungen dezidiert (d.h. z.B. zu wie vielen Monaten jemand verurteilt worden ist) vorgelesen habe. Namentlich könne er sich bei den genannten Personen nur mehr an den Christopher SIEDER und den Hannes WEINTÖGEL erinnern.
Der Zeuge Anonym_020 gab an von 1996 bis 1998 Mitglied der FPÖ Bezirksleitung St. Pölten Land gewesen zu sein. Zu Beginn des Jahres 1997 habe er an einer Bezirksleitersitzung in Rabenstein teilgenommen, diese Sitzung sei durch den damaligen Bezirksobmann und Landtagsabgeordneten Franz MARCHAT geleitet worden. Er könne sich daran erinnern, dass Franz MARCHAT bei dieser Sitzung die Äusserung gemacht habe, man möge ihm Namen bekannt geben, wo die Vermutung besteht, dass "diese Personen nicht ganz in Ordnung wären". Damit sei unmissverständlich die Prüfung des gesetzlichen Vorlebens der in Frage kommenden Personen gemeint gewesen. Einen Ausspruch des Franz MARCHAT wonach "er die Möglichkeit habe Personen auf Vorstrafen überprüfen zu lassen" habe er so nicht gehört.
Nach Ende der Sitzung habe Franz MARCHAT ihm einen handgeschriebenen Zettel übergeben, auf dem vier Namen von Beitrittswerbern aus Herzogenburg und dazu gehörige Vorstrafen vermerkt gewesen seien. An die Namen der vier Beitrittswerber könne er sich nicht mehr erinnern.
Woher Franz MARCHAT die Liste gehabt habe wisse er nicht, es könnte sich auch um Mitteilungen aus der Bevölkerung von Herzogenburg gehandelt haben.
Der Zeuge Franz MARCHAT hat bestritten, dass es das Gespräch zwischen Johann BÖCK, Franz MIKSCH und ihm über KFZ-Anfragen rund um Gemeindebauten in St. Pölten in der von Anonym_031 beschriebenen Form gegeben hat. Er habe jedenfalls nie jemand damit beauftragt KFZ Kennzeichen abzufragen und wisse auch nichts davon, dass Franz MIKSCH jemals einen solchen Auftrag erteilt habe. Franz MIKSCH (sein Schwager) sei Mitglied des St. Pöltner Stadtsenates und habe als solches ohnehin die Übersicht, wer eine Gemeindewohnung zugeteilt erhalten hat.
Was die Angaben des Anonym_031 zu angeblichen Äusserungen von ihm anlässlich einer Bezirksleitungssitzung in Rabenstein im Jahr 1997 (Anmerkung: ihm Personen namhaft zu machen, welche nicht ganz in Ordnung seien, er habe die Möglichkeit diese Personen auf Vorstrafen überprüfen zu lassen) angeht, so weise er diese Beschuldigungen ebenfalls als falsch zurück. Grundsätzlich habe seinerseits nie der Bedarf nach Namen von Mitgliedswerbern bestanden, da er ohnehin jede Mitgliedswerbung auf seinen Schreibtisch bekommen habe, um innerhalb von zehn Tagen über die Genehmigung oder Ablehnung zu entscheiden. Er habe jedenfalls nie jemanden beauftragt EKIS-Ausdrucke über Vorstrafen beizuschaffen. Den einwandfreien Leumund der Beitrittswerber habe er sich vom jeweiligen Werber oder vom Ortsobmann bestätigen lassen.
Letztlich verwies Franz MARCHAT auf den Umstand, dass Günter Anonym_031 in einem E-Mail an den LPO Ernest WINDHOLZ (dieses E-Mail wurde von Franz MARCHAT der Wirtschaftspolizei zur Verfügung gestellt und liegt bei) im Widerspruch zu seiner Aussage vor der Wirtschaftspolizei behauptet, dass dieser Vorfall sich in Haunoldstein zugetragen habe.
Zu den Ausführungen des Anonym_009, wonach er diesem Anfang 1997 nach einer Bezirksleitersitzung in Rabenstein einen handgeschriebenen Zettel übergeben habe, auf dem vier Namen von Beitrittswerbern aus Herzogenburg und dazu gehörige Vorstrafen vermerkt gewesen seien, gab Franz MARCHAT an, dass es sein könne, dass er handschriftliche Notizen über einige Namen angefertigt habe, "Vormerkungen in bezug auf Vorstrafen" seien in diesen Notizen nicht enthalten gewesen. Es stimme aber, dass er Anonym_009 darauf aufmerksam gemacht habe, dass einige Personen, die dem RFJ beitreten wollten oder bereits Mitglieder waren, nicht seinen Vorstellungen entsprochen hätten. Insbesonders sei es um einen Skinhead, der 1999 in der Nähe von Phyra ein grosses Neonazitreffen veranstaltet habe, sowie um Mitglieder aus dessen Clique gegangen. Es habe aber hinsichtlich dieser Personen keiner EKIS -Abfragen bedurft, die Gruppe sei im ganzen Bezirk St. Pölten bereits aufgefallen gewesen.
bb) Zu den anderen Erhebungen
Hinsichtlich der vom Zeugen Christopher SIEDER genannten fünf Mitgliedswerber Hannes WEINTÖGEL, Anonym_003, Anonym_004, Anonym_015 und Anonym_034 wurde durch die Wirtschaftspolizei festgestellt, dass bei Anonym_004, Anonym_003 und WEINTÖGEL Johannes tatsächlich EKIS Vormerkungen in der Strafregisterauskunft bestehen. Bei Anonym_004 und Anonym_003 dürften diese EKIS Vormerkungen auch im Herbst 1996 schon bestanden haben, die einzige in der Strafregisterauskunft des Johannes WEINTÖGEL aufscheinende Verurteilung wurde erst am 16.01.1997 rechtskräftig.
An dieser Stelle wird noch einmal darauf hingewiesen, dass gegen Leopold MAYERHOFER und Johann BÖCK bereits 1998 Erhebungen wegen des Verdachtes gemäß §§ 302, 310 StGB geführt worden sind. Die damaligen Erhebungen wurden vom Sicherheitsbüro zur Zahl II-40.084/SB/98, das Erhebungsergebnis wurde bei der Staatsanwaltschaft Wien zur Zahl 23 St 165.775/97 anhängig gemacht. Sowohl das Verfahren gegen Leopold MAYERHOFER als jenes gegen Johann BÖCK wurde am 06.05.1998 von der Staatsanwaltschaft Wien gemäß 5 90 StPO eingestellt.
Bereits in diesem Verfahren wurden EKIS Protokollauswertungen vorgenommen, wobei hinsichtlich des Johann BÖCK insgesamt 37 EKIS Abfragen festgestellt werden konnten zu denen entsprechende Unterlagen fehlten, bei Leopold MAYERHOFER wurden 16 derartige EKIS Abfragen festgestellt.
Eine dieser nicht durch Unterlagen gedeckten Abfragen des Johann BÖCK vom 27.08.1997 betraf den oben genannten Hermann NONNER. Einer Einvernahme durch das Sicherheitsbüro hat Johann BÖCK am 06.03.1998 angegeben, dass er Hermann NONNER deshalb abgefragt habe, weil in einer St. Pöltner Regionalzeitung ein Bericht gestanden sei, wonach Hermann NONNER mit einer Hacke auf seine Frau Iosgegangen sei. Zu dieser EKIS Abfrage sei er durch niemanden veranlasst worden und er habe die aus der Abfrage gewonnenen Erkenntnisse an niemanden weitergegeben.
Hinsichtlich des Christopher SIEDER wurde in diesem Vorverfahren festgestellt, dass Christopher SIEDER insgesamt 51mal im EKIS von verschiedenen Beamten abgefragt worden ist. Leopold MAYERHOFER und Johann BÖCK schienen nicht als abfragende Beamte auf. Bemerkenswert ist, dass eine Abfrage betreffend den Christopher SIEDER vom 28.05.1996 durch Gilbert LEBER, Funkstelle, Informationsdienst gestellt worden ist. Gilbert LEBER ist einer der Verdächtigen im gegenständlichen Verfahren.
Im Zuge der laufenden Erhebungen wurde überprüft, welche EKIS-Anfragen die Verdächtigen Johann BÖCK und Leopold MAYERHOFER seit November 1997 gestellt haben. Dabei wurde festgestellt, dass Johann BÖCK insgesamt 14 Abfragen tätigte, Leopold MAYERHOFER 14 Abfragen. Personen des öffentlichen Lebens wurden von ihnen nicht abgefragt. Derzeit wird erhoben, welche Amtshandlungen den einzelnen Abfragen zugrunde lagen.
Erhoben wurden auch sämtliche EKIS-Anfragen, die zu den Personen Anonym_003, Anonym_004, Johannes WEINTÖGL, Anonym_015, Anonym_034 und Christopher SIEDER seit November 1997 gestellt worden sind. Dabei wurde festgestellt, dass die Genannten von den Verdächtigen Leopold MAYERHOFER und Johann BÖCK nicht abgefragt worden sind.
Zum Faktum 10 (Zivilprozess Dr. Michael LANDAU gegen Mag. Hilmar KABAS)
Verdachtslage
Im Verfahren beim Handelsgericht Wien, 10 Cg 61/99 x (Klage Dr. Michael LANDAU - Dir. Caritas gegen Mag. KABAS - FPÖ) wurden seitens der beklagten Partei Unterlagen vorgelegt, welche auf eine Polizeiaktion (Suchtgiftrazzia) am 29.01.97 bei der U-Bahn Station Thaliastraße, verweisen.
In der Niederschrift vom 19.10.2000 gab KLEINDIENST an, dass KREISSL den KAMEHL über den Zivilprozess informiert habe. Weiters habe KREISSL den KAMEHL gefragt, ob er Amtshandlungen kenne, mit welchen sich die Behauptung beweisen lasse, dass die Caritas Drogendealer unterstütze bzw. beherberge. KAMEHL habe dies bejaht und zugesagt, Amtshandlungen zu suchen und bereitzustellen.
Erhebungsstand:
Im Verfahren 10 Cg 61/99x des HG Wien (Kläger Dr. Michael LANDAU, Beklagter: Mag. Hilmar KABAS wegen einer öffentlichen Äußerung des Beklagten, die Caritas habe unter dem Deckmantel christlicher Nächstenliebe Drogenhändler gedeckt) hat der Beklagte Unterlagen vorgelegt, die auf eine Suchtgiftrazzia am 29.1.1997 bei der U - Bahnstation Thaliastraße hinweisen. Der Kriminalbeamte KAMEHL hat im 16. Bezirk Dienst versehen. Bezüglich der Erhebungen im Bezirkspolizeikommissariat für den 16. Bezirk wird auf den bereits übersandten Bericht vom 19.10.00 verwiesen. Ein eventuell bezugnehmender Aktenlauf konnte erhoben werden, doch ist im Bezirkspolizeikommissariat Ottakring nur mehr ein Teilakt vorhanden und war es bis dato nicht möglich den Verbleib des gesamten Aktes zu erheben.
Durch die Wirtschaftspolizei konnte erhoben werden, dass durch das Bez. Pol. Kommissariat Ottakring am 28.1.1997 im Bereich Thaliastraße/Gürtel - Umgebung U-Bahnstation U 6 eine Schwerpunktaktion gegen den Suchtgifthandel gesetzt worden ist, in deren Verlauf es auch zu Festnahmen gekommen ist. Die Amtshandlung war auch Gegenstand einer APA-Aussendung vom 29.1.1997 und einer Aussendung der BPD Wien vom 29.1.1997, wobei sich die Textierungen in den Aussendungen zum Teil mit jenen im Gerichtsakt 10 Cg 61/99x decken. In einigen der zu diesen Vorgängen am Bez. Pol. Kommissariat Ottakring angelegten Akten konnte durch die Wirtschaftspolizei festgestellt werden, dass Textpassagen gelb markiert worden sind, wobei in diesen gelb markierten Passagen auch die Begriffe "Caritas" oder "Caritas Heim" enthalten sind.
Einzelne Passagen der im Zuge des Verfahrens von der beklagten Partei
aufgestellten Tatsachenbehauptungen sind in den Ermittlungsakten betreffend die Suchtgiftrazzia beinhaltet.
Parallel zu diesem Verfahren ist beim LG für Strafsachen Wien auch ein Privatanklage gegen Mag. Hilmar KABAS eingebracht worden. Nachdem mangels Aufhebung der Immunität des LAbg. Mag. Hilmar KABAS in der Folge ein Strafverfahren beim LG für Strafsachen Wien nicht durchgeführt werden konnte, hat Mag. Anonym_052 den Mag. Hilmar KABAS in einem im Profil am 6.12.1999 veröffentlichten Artikel als einen "nicht besonders mutigen Rechtsbrecher, der sich hinter seiner Immunität versteckt" bezeichnet. Daraufhin hat Mag. Hilmar KABAS den Mag. Anonym_052 beim HG Wien geklagt.
Die Wirtschaftspolizei hat zwischenzeitlich eine Ablichtung dieses Aktes 38 Cg 17/00m (Kläger: Mag. Hilmar KABAS, Beklagter: Mag. Anonym_052) beigeschafft. Dieser Akt enthält nämlich einen vorbereitenden Schriftsatz des Klägers Mag. Hilmar KABAS vom 26.9.2000, in dem dieser auf Seite 2 im Pkt. 2 sinngemäß ausführt, dass er jene Äusserung, die Gegenstand des Verfahrens 10 Cg 61/99, des HG Wien und 9bE Hv 3069/99 des LG für Strafsachen Wien gewesen sei, nach bestem Wissen und Gewissen getätigt habe. Jene Sachinformationen, die seiner Presseaussendung zu Grunde gelegen seien, habe Mag. KABAS von einer vertraulich zugespielten und glaubwürdigen Information eines Polizeibeamten bezogen, dessen Identität er nicht bekanntgeben dürfe".
Zum Faktum 11 (Artikel in der Kronen Zeitung vom 07.09.1996 betreffend die "Freilassung eines Terroristen')
Verdachtslage:
Von BINDER sei in Kollegenkreisen in Erfahrung gebracht worden, dass ein Terrorist nicht abgeschoben worden ist. In diesem Fall habe BINDER die notwendigen Unterlagen besorgt und Kontakt mit der Kronen Zeitung aufgenommen worauf ein Artikel veröffentlicht worden sei (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).
Erhebungsstand:
Aufgrund der Angaben des Josef KLEINDIENST wonach Horst BINDER, nachdem er im Kollegenkreis erfahren habe, dass ein mutmaßlicher Terrorist nicht abgeschoben worden ist, die notwendigen Unterlagen besorgt und einen Kronen Zeitung - Artikel lanciert habe, wurde erhoben: Dieser Vorwurf dürfte sich auf die versuchte Abschiebung des Anonym_021, algerischer Staatsbürger, beziehen. Der (insgesamt bereits dritte) Versuch den Anonym_021 durch das Gendarmerieeinsatzkommando (GEK) mit dem Flugzeug über Schwechat via Sofia nach Algier abzuschieben scheiterte am 20.8.1996 kurz vor dem Abflug im Flugzeug am körperlichen Widerstand des Anonym_021.
Anonym_021 ist den Erhebungen der Wirtschaftspolizei zufolge nach diesem dritten erfolglosen Abschiebungsversuch am 20.08.1996 auf freiem Fuß gesetzt worden. Bei Erhebungen der BPD Linz konnte die Behauptung, dass es sich bei Anonym_021 um einen Terroristen handelte, nicht bestätigt werden. Unbekannt ist, woher die Behauptung überhaupt stammt.
Der diesbezügliche Akt des GEK wurde im Original beigeschafft. In diesem Akt liegt ein Faxdeckblatt vom 7.9.1996 (=Tag des Erscheinens des Artikels in der Kronenzeitung) ein, wonach das Gendarmerieeinsatzkommando, Hptm. SCHERZ, der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit z.H. Herrn GI Anonym_042 einen "AV des GEK zu gegenständlichem Vorfall sowie AVs zu vorhergehenden erfolglosen Abschiebungsversuchen", insgesamt 11 Seiten faxte.
Hptm. SCHERZ konnte sich bei einer Befragung durch die Wirtschaftspolizei an dieses Fax überhaupt nicht mehr erinnern. GI Anonym_041 gab über Befragen an, am 7.9.1996 aufgrund des gegenständlichen Artikels in der Kronen Zeitung eine Anfrage von der EBT (Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus) erhalten zu haben, dies aufgrund der Behauptung, dass es sich bei Anonym_021 angeblich um einen Terroristen handelte. Zur Abklärung des Sachverhaltes habe er sich daraufhin mit dem GEK in Verbindung gesetzt und um Übersendung diverser Aktenteile ersucht.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass über den Vorgang vermutlich eine Reihe von Beamten (des GEK, der Bezirkshauptmannschaft Spital/ Drau, der Flughafenpolizei, des BMfI und der BPD Linz) zumindest teilweise Kenntnis hatte. Eine weitere Einschränkung des Personenkreises, der für eine allfällige Informationsweitergabe in Frage kommt, ist nach dem gegenwärtigen Erhebungsstand nicht möglich.
Durch die APA-Power-Search-Abfrage wurde festgestellt, dass der vorliegende Vorgang lediglich am 07.09.1996 in der "Neue Kronenzeitung" in den Bundeslandausgaben Wien, Kärnten und Steiermark publiziert worden ist. Zu diesem Thema gab es keine Presseaussendung oder Pressekonferenz, die Grundlage für den Bericht hätte sein können.
Offen ist die Befragung des Horst BINDER, von wem er die diesbezüglichen Informationen erhalten hat.
Faktum 12 - Aushebung von Geheimnummern für die Freiheitliche Partei
Verdachtslage:
BINDER habe sich bei KLEINDIENST beschwert, dass er immer wieder Geheimnummern für die Freiheitliche Partei ausheben muss. Er habe aber nicht gesagt, von wem er konkret beauftragt wurde( Einvernahme KLEINDIENST v. 20.10.2000).
Zum Faktum 13 (Artikel in der Kronen Zeitung -"Politwirbel um Atomkriminalität")
Verdachtslage:
Josef KLEINDIENST sei von einem Mitarbeiter des Innenministeriums ein Verschlussbericht übergeben worden. Josef KLEINDIENST sei damals viel im Innenministerium unterwegs gewesen und sei ihm bei einem Gespräch mit Kollegen gesagt worden, dass bezüglich der Bekämpfung von Nuklearkriminalität zu wenig unternommen werde. Der Verschlussakt des Ministeriums sei KABAS persönlich weitergegeben worden und habe KABAS entschieden, dass PAWKOWICZ jener sein sollte, der sich dazu äußern sollte. In der Kronen Zeitung sei daraufhin am 29.09.1996 ein Artikel erschienen ( Einvernahme KLEINDIENST v. 20.10.2000).
Erhebungsstand:
Auf Seite 136 des KLEINDIENST-Buches ist das Deckblatt eines Berichtes über die Nuklearkriminalität aus dem Jahr 1995 abgedruckt. Bei diesem Bericht handelt es sich um einen vom Bundesministerium für Inneres, Gruppe II/C, Abteilung II/7, Fachreferentin Anonym_018 erstellten Lagebericht über die Nuklearkriminalität in Österreich aus dem Jahr 1995. Anonym_018 hat der Wirtschaftspolizei gegenüber angegeben, dass in der Hausdruckerei des Bundesministerium für Inneres bis Februar 1996 ca. 50 Stück dieses Berichtes angefertigt worden seien.
Anonym_018 verfüge jetzt nur mehr über ein Arbeitsexemplar dieses Berichtes, die Originalexemplare seien ab 22.02.1996 als Verschlusssache verschickt worden. Hinsichtlich der Empfänger dieser Exemplare wird auf den Krb-Bericht vom 6.11.2000 verwiesen.
Erwähnenswert erscheint noch, dass lt. Angaben der Anonym_018 der Josef KLEINDIENST sie einmal im Büro besucht habe, als gerade die von der Hausdruckerei gelieferten Exemplare dieses Lageberichtes in ihrem Büro gelegen seien. Zu diesem Zeitpunkt hätten die Exemplare noch nicht den Vermerk "Verschluss" getragen. Josef KLEINDIENST habe sich sofort für den Lagebericht interessiert und Anonym_018 gefragt, ob er ein Exemplar haben könne. Sie habe dieses Ansinnen jedoch abgelehnt.
Aufgrund der Aussage des Josef KLEINDIENST vom 20.10.2000, wonach auch Horst BINDER dabei gewesen sei, als er den Lagebericht von einem Mitarbeiter des Bundesministerium für Inneres erhalten habe, wird Horst BINDER zu diesem Vorgang zu befragen sein.
Heinz LAUSSERMAYER gab in der Niederschrift vom 31.10.2000 an, dass ihm erinnerlich sei, dass KLEINDIENST einen Akt, welcher sich mit Uran beschäftigte, bei sich gehabt habe und er sich gewundert habe, als er ein paar Tage später einen Artikel in der Kronenzeitung drüber gelesen habe.
Zum Artikel in der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung" vom 29.9.1996 "Politwirbel um Atom-Kriminalität" wurde eine APA-Power-Search-Abfrage durchgeführt. Die Austria Presse Agentur bietet mit diesem Dienst eine Abfragemöglichkeit sowohl APA-eigener Meldungen, als auch der unter Verantwortung des jeweiligen Aussenders veröffentlichten Meldungen, sowie der Meldungen in den wesentlichsten österreichischen Printmedien an.
Das Thema wurde in der "Neue Kronen-Zeitung" erstmals am 20.9.1996 unter dem Titel "Europa ist mit einer neuen Art der Kriminalität konfrontiert" publiziert. In diesem Artikel wird bereits auf den Verschlussakt der Gruppe II/C "Nuklear-Kriminalität in Österreich" bezug genommen und aus diesem zitiert. Bereits am 19.9.2000 wurde in einer APA-Aussendung auf diesen Artikel hingewiesen, wobei die Abendausgabe Grundlage für die Aussendung gewesen sein muss.
Am 21.9.1996 veröffentlichten "Die Freiheitlichen" über APA-OTS eine Aussendung im Konnex zu Studie. Darin werden Äußerungen des früheren Obmannes der Wiener Freiheitlichen, DI Dr. Rainer PAWKOWICZ, zitiert.
Dieser nimmt allgemein zum Verschlussakt Stellung. In der Aussendung geben die Wiener Freiheitlichen keinen direkten Hinweis darauf, dass sie im Besitze der Studie gewesen wären.
Zitate: "... wie jetzt erstmals eine Verschluß-Akte des Innenministeriums enthüllt" "Aufgrund der uns vorliegenden Daten und Fakten, ..." Dazu wird bemerkt, dass wie oben angeführt, am Vortag der Artikel in der "Neue Kronen-Zeitung" erschienen ist. Eine Presseaussendung oder eine Pressekonferenz, die Grundlage für
den
Bericht am 20.9.1996 in der angeführten Tageszeitung hätte sein
können, ist nicht evident.
Faktum 14 - Causa OMOFUMA
Verdachtslage:
Der Erinnerung von Josef KLEINDIENST nach seien möglicherweise BINDER und KAMEHL daran interessiert gewesen, festzustellen, ob OMOFUMA Vormerkungen im EKIS hat. KLEINDIENST könne aber auch nicht ausschließen, dass er RADAKOVIC um Beschaffung dieser Information ersucht habe. RADOKOVITS habe ihm gesagt, dass sich ein befreundeter Kriminalbeamter im 4. Bezirk der Angelegenheit annehmen werde.
KLEINDIENST gibt weiters an, dass er den anfragenden Beamten wiedererkennen würde (Einvernahme KLEINDIENST v. 20.10.2000).
Erhebungsstand:
Durch die passive Zielpersonenauswertung konnte festgestellt werden, dass von zwei Personen des Koat. Wieden angefragt wurde. Von beiden BI ANGERER und Anonym_037 Michael wurden KLEINDIENST Lichtbildaufnahmen gezeigt. Zu beiden gibt KLEINDIENST an , dass er sie nicht kenne.
Anonym_037 wurde soweit bekannt, bereits seitens der SOKO im Zuge der Passivauswertungen einvernommen.
Bezüglich des BI ANGERER wurde die Anfrage unter einer bestehenden Aktenzahl durchgeführt und gibt in diesem Akt der Anzeiger an , dass er ein Foto von OMMOFUMA in der Zeitung gesehen habe und dieser möglicherweise der Dealer sei, welchen er am 13.03.1999 bereits zur Anzeige gebracht habe (Bericht v. 10.11.2000).
Faktum 15 - Causa STADLER - Russenmafia
Verdachtslage:
Der damalige Clubchef der FPÖ Herr STADLER habe KLEINDIENST in Sachen "Russenmafia" und SPÖ zu einem Gespräch gebeten. KLEINDIENST habe KAMEHL in das Parlament mitgenommen, da er zu wenig Ahnung von diesem Bereich habe. STADLER habe bei diesem Gespräch ausdrücklich um Informationen gebeten, mit denen er belegen könne, dass es einen Zusammenhang zwischen der SPÖ und der Russenmafia gibt. Nach dem Gespräches hätten sich KAMEHL und KLEINDIENST allerdings gegenseitig versichert, dass sie STADLER nicht behilflich sein würden.
KLEINDIENST könne sich auch noch an ein nachfolgendes Telefongespräch mit STADLER erinnern, in welchem STADLER noch einmal darauf hinwies habe, wie dringend er die Informationen benötige.
Bei den Recherchen zum Buch "Ich gestehe" habe KLEINDIENST bei einem Journalisten (dessen Namen er nicht nennen will) folgende Unterlagen gesehen: Akt bestehend aus 4 Seiten handschriftliche Aufzeichnungen, einen Tatortbericht zum Selbstmord des Gerhard PRASCHAK, eine Zusammenfassung über die NORDEX (streng vertraulich) eine dringliche Anfrage des Abgeordneten Mag. STADLER an den Bundeskanzler, eine Aufstellung über die NORDEX-Group Holding AG aus Bern, 20.09.1996, einen Aktenvermerk der BPD-Schwechat über die Einreise von Gästen der Fa. NORDEX, sowie weitere Schriftstücke in deutsch und in englisch.
Der Journalist habe KLEINDIENST gesagt, dies seien Kopien von einem Akt, der genau in dieser Aufstellung an STADLER übergeben worden sei.
Betreffend die 4 Seiten handschriftliche Aufzeichnungen sei ihm mitgeteilt worden, dass diese vom einem Polizisten vermutlich von der EDOK stammten. Eine parlamentarische Anfrage des Mag. STADLER an den Bundeskanzler
habe dann auf den Inhalt dieses Aktes Bezug genommen (Einvernahme
KLEINDIENST v. 20.10.2000) In der Pressestunde vom 17.05.1998 werden von Dr. HAIDER ebenfalls Aussagen bezüglich Dr. Anonym_014 und der Fa. NORDEX getätigt. Die genauen Zitate sind im Bericht vom 07.12.2000 angeführt.
Sinngemäß gab Dr. HAIDER an, dass Prominente SPÖ-Politiker, insbesondere Dr. Anonym_014 auf der Lohnliste der NORDEX stünden und er diese Lohnliste vorlegen könne.
Erhebungsstand:
Mag. Ewald STADLER wurde am 31.10.00 zum Tatverdacht umfassend einvernommen. Mag. STADLER schloss es aus, dass er die Herren KLEINDIENST und KAMEHL ersucht habe Informationen zu besorgen, mit denen ein Zusammenhang zwischen der SPÖ und der Russenmafia belegt werden könne. Die Aussage des KLEINDIENST sei diesbezüglich unrichtig.
Mag. STADLER wurde bei der Einvernahme ein von Josef KLEINDIENST beigebrachtes Urkundenkonvolut vorgelegt und erkannte Mag. STADLER auf dem Bericht, der sich auf die Strafsache Anonym_006 bezieht, seine eigene Handschrift wieder.
Über Befragung gab Mag. STADLER an, dass er dieses Material parlamentarisch verwendet habe, unter anderem auch für einen dringlichen Antrag an den Herrn Bundeskanzler betreffend Verflechtungen zwischen Politik und Russenmafia vom 14.05.1998. Die Unterlagen seien ihm von einem sozialistischen Parteifunktionär übergeben worden, der vermutlich noch eine offene Rechnung mit den Abgeordneten Anonym_022 und Anonym_036 gehabt habe. Den Namen des SPÖ-Abgeordneten wollte Mag. STADLER nicht nennen.
Von Mag. STADLER wurde am 07.11.00 bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Verleumdungsanzeige gegen Josef KLEINDIENST eingebracht.
Von der Wirtschaftspolizei wurden weitere Erhebungen zur Ausforschung des Informanten (angeblicher sozialistischer Parteifunktionär) geführt verliefen diese allerdings sowie auch EBT interne Ermittlungen bis dato ergebnislos (Bericht v. 20.11.2000).
Mit Schreiben vom 16.11.00 wurde seitens der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit mitgeteilt, dass ein E-MAIL eingegangen sei, laut welchem auf der Suche nach Informanten des Mag. STADLER die Lektüre verschiedener Wochenzeitungen und einer parlamentarischen Anfrage empfohlen wird.
Die Presseberichte und das Studium der Parlamentarischen Anfrage ergaben allerdings keine Hinweise auf etwaige Informanten (Bericht v. 01.12.2000).
Dr. HAIDER wurde in der Niederschrift vom 30.10.2000 zu der Pressestunde vom 17.05.1998 einvernommen und gibt an, dass die bezugnehmenden Unterlagen federführend vom damaligen Klubobmann Mag. STADLER erarbeitet und ihm zur Benutzung überlassen wurden.
Unterfaktum 15 A
Mit e-mail wurde dem Bundesministerium für Inneres von Anonym_050 folgender Sachverhalt mitgeteilt:
Das Nachrichtenmagazin Format berichte in der Ausgabe 41, dass der Vorarlberger STADLER während seiner Zeit im Parlament (1994 - 1999) häufig Josef KLEINDIENST bei sich als Gast im Klubobmannbüro sitzen gehabt habe. STADLER sei in den vergangenen Jahren immer wieder mit Detailwissen aus der Exekutive aufgefallen. Während der Briefbombenaffäre habe er 1995 im Parlament aus vertraulichen Behördenleiterprotokollen, in denen die Bahnen bei den Ermittlungen aufgezählt wurden, zitiert. Im September 1996 habe er Einvernahmeprotokolle von Suchtgiftabhängigen, die belegen sollten, dass sich zwei Vorarlberger Drogenberatungsstellen zu Drogenumschlagplätzen entwickelt hätten, veröffentlicht.
Erhebungsstand:
Mit Schreiben vom 01.12.00 wurde die Staatsanwaltschaft Wien dazu um einen Erhebungsauftrag ersucht.
Faktum 16 - Karl SCHNELL, Landesparteiobmann der FPÖ Salzburg:
Verdachtslage:
KLEINDIENST gab an, dass am 11.09.97 Karl SCHNELL und Helmut NADERER, Gendarmeriebeamter und Abgeordneter, den Gendarmerieposten Bergheim besucht hätten und dass von zwei Gendarmen Akte über eine Geheimprostituierte an Karl SCHNELL übergeben worden seien. Einige Zeit später sei mit diesen Informationen eine Kampagne gegen Sozialmissbrauch begonnen worden und fänden sich darüber Artikel in den Zeitungen.
Im Zuge der Entlassung des Angestellten der FPÖ Christian WOLF sei dieser mit einem EKIS Ausdruck konfrontiert worden, auf welchem eine Suchtgiftvormerkung aufgeschienen sei. Diesen EKIS Ausdruck habe der Abgeordnete NADERER als Argumentation für die Entlassung verwendet.
Aufgrund einer nachträglich eingelangten anonymen Anzeige vom 06.11.2000 besteht der Verdacht, dass Karl SCHNELL zwei mal Daten aus dem EKIS vom jetzigen Landtagsabgeordneten Fritz WIEDERMANN entgegengenommen hat (Einvernahme KLEINDIENST v. 23.10.2000).
Erhebungsstand
Von der SOKO wurde eine Eingabe des LGK Salzburg vom 27.10.2000 übermittelt, aus welcher hervorgeht, dass es sich bei dem Akt um die Geheimprostituierte vermutlich um den Akt Anonym_048 handelt. Diese ist vom GrI Anonym_040 wegen des Verdachtes nach § 148 StGB bei der Staatsanwaltschaft Salzburg zur Anzeige gebracht worden, wobei es um eine Schadenssume von S 856.999,61 gegangen ist. Der Beamte Anonym_040 teilte diesen Umstand aufgrund der Medienberichterstattung selbständig der SOKO mit, da er jegliche Schuld von sich weisen könne.
Mit Schreiben vom 14.11.2000 wurde der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft Salzburg vorgelegt und um weitere Auftragserteilung ersucht.
Faktum 17 (angebl. Weitergabe von Informationen über Missstände bei der Bekämpfung von Kurdenaktivitäten an KABAS)
Verdachtslage:
Ein Revierinspektor der SW-Abteilung Innere Stadt genannt "MECKI" habe die Absicht gehabt die Freiheitliche Partei über Mißstände im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Kurdenaktivitäten in Kenntnis zu setzen. KLEINDIENST habe daraufhin einen Termin bei KABAS organisiert, welchen "MECKI" und der AUF-Personalvertreter Georg HAAG gemeinsam wahrgenommen hätten (Einvernahme KLEINDIENST v. 23.10.2000)
Erhebungsstand:
Der betreffende Polizeibeamte mit Spitznamen "Mecki" konnte in der Person des RevI Johann KÖNIG, geb. 1.10.1963 ausgeforscht und einvernommen werden. KÖNIG gab u.a. an von 1990 bis 1993 als verdeckter Ermittler bei der EBT tätig gewesen zu sein und sich in dieser Zeit viel Wissen u.a. über die Kurdenszene angeeignet zu haben.
Von 1993 bis 1999 sei er der SW-Abteilung Innere Stadt dienstzugeteilt gewesen.
Über Vermittlung seines SW-Kollegen Georg HAAG vom Wachzimmer Stubenring, der ihn gefragt habe, ob er einmal mit einem Politiker über die Aktivitäten der Kurden und Türken sprechen wolle, sei es einmal zu einem Gespräch mit Mag. Hilmar KABAS gekommen (an den Termin des Gespräches konnte sich KÖNIG nicht mehr erinnern), bei dem auch Georg HAAG anwesend gewesen sei. Bei diesem Termin habe er (KÖNIG) lediglich allgemein Bekanntes über die Türken- bzw. Kurdenszene referiert, keinesfalls habe er das Amtsgeheimnis gebrochen. Er habe keine Unterlagen weitergegeben und sei auch weder von Mag. KABAS noch von Georg HAAG angestiftet worden Polizeiakte oder dergleichen zu beschaffen.
Der erwähnte Sicherheitswachebeamte Georg HAAG wurde ebenfalls zeugenschaftlich zu diesem Vorgang befragt. Zur Art der weitergegebenen Informationen bestätigte er sinngemäß die Angaben des Johann KÖNIG. Zusätzlich gab Georg HAAG an, dass der Termin bei Mag.
Hilmar KABAS seiner Erinnerung nach vor 1997 stattgefunden habe. Wie der Termin zustand gekommen ist, wisse er nicht mehr genau, die Initiative dafür sei seiner Erinnerung nach von Josef KLEINDIENST ausgegangen. Dieser habe auch den Termin bei Mag. Hilmar KABAS arrangiert. Aus den Ausführungen des Josef KLEINDIENST habe er geschlossen, dass Josef KLEINDIENST dem Mag. Hilmar KABAS vermutlich Hoffnungen gemacht hat, irgend etwas Brauchbares von ihnen zu erfahren, was er als "politischen Aufhänger" verwenden hätte können.
Bei einer ergänzenden Einvernahme zu diesem Vorgang, insbesonders zur Frage, von wem die Initiative zu dem Treffen HAAG - KÖNIG - Mag. KABAS
ausgegangen ist, hat Josef KLEINDIENST am 14.11.2000 angegeben, dass
Georg HAAG ihn 1997 einmal gefragt habe, ob er Interesse an Informationen aus dem Kurdenbereich habe. Er habe entgegnet kein persönliches Interesse zu haben, möglicherweise habe aber Mag. Hilmar KABAS Interesse. Mag. Hilmar KABAS habe dann tatsächlich ihm (KLEINDIENST) gegenüber sein diesbezügliches Interesse bekundet, worauf er (KLEINDIENST) das Treffen mit Georg HAAG und Johann KÖNIG vereinbart habe. KLEINDIENST selbst sei bei dem Treffen nicht dabei gewesen und wisse deshalb auch nicht, welche Informationen ausgetauscht worden sind.
Zum Faktum 18 (Kronen Zeitung Artikel vom 11.3.1997:"Sex-Affäre" um Wiener Bezirkspolitikerin)
Verdachtslage:
Kleindienst gehe bezüglich dieses Faktums davon aus, dass sich KREISSL den ganzen Akt besorgt habe. KABAS habe KREISSL darum gebeten, sich um die Affäre zu kümmern und Näheres in Erfahrung zu bringen (Einvernahme KLEINDIENST v. 23.10.2000).
Erhebungsstand:
Diesem Artikel liegt ein Vorfall vom 7.3.1997 in Wien 15., zugrunde, bei dem die FPÖ-Bezirksrätin Anonym_047 von ihrem früheren Lebensgefährten Anonym_012 am Körper verletzt und mit dem Umbringen bedroht worden ist. Im Zuge ihrer zeugenschaftlichen Einvernahme hat Anonym_047 dann angegeben von Anonym_012 auch erpresst worden zu sein, weil sie vor Jahren eine Zeit lang der Prostitution nachgegangen sei.
Der von Josef KLEINDIENST bezeichnete Kronen Zeitung-Artikel ist am 11.3.1997 erschienen. Zuvor hat das Bez. Pol. Kommissariat Schmelz sowohl das Sicherheitsbüro als auch die Pressestelle der BPD Wien über die Amtshandlung informiert, diese hat ihrerseits weitere Informationen veranlasst, deren genauer Inhalt noch erhoben wird. Die von der Pressestelle am 10.3.1997 veranlasste APA-Aussendung enthält jedenfalls keinen Hinweis auf die Tatsache, dass eine FPÖ-Politikerin in den Vorfall verwickelt war oder auf deren Vergangenheit .
Faxe an die Pressestelle gehen über die Faxgeräte in der Pressestelle, dem Präsidialjournaldienst und der Funkstelle-Informationsdienst ein.
Aufgrund der Vielzahl der Personen, die letztlich von diesem Vorgang Kenntnis hatte, war die Ausforschung jener Person, die Informationen zu dieser Amtshandlung weitergegeben hat, bis dato nicht möglich. Da Josef KLEINDIENST ausgesagt hat, dass er davon ausgehe, dass Michael KREISSL den ganzen Akt besorgt hat, nachdem Mag. Hilmar KABAS den Michael KREISSL darum gebeten habe sich um die Affäre zu kümmern und Näheres in Erfahrung zu bringen, werden die Genannten dazu zu befragen sein. Hingewiesen wird jedenfalls auf den Umstand, dass den Erhebungen der Wirtschaftspolizei zufolge Michael KREISSL am 8.3.1997 Tagdienst und am 9.3.1997 Nachtdienst bei der Funkstelle-Informationsdienst versehen hat.
Zum Artikel in der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung" vom 11.3.1997 "Sex-Affäre um Wiener Bezirkspolitikerin" wurde eine APA-Power-Search-Abfrage durchgeführt. Die Austria Presse Agentur bietet mit diesem Dienst eine Abfragemöglichkeit sowohl APA-eigener Meldungen, als auch der unter Verantwortung des jeweiligen Aussenders veröffentlichten Meldungen, sowie der Meldungen in den wesentlichsten österreichischen Printmedien an.
Das Thema wurde in der "Neue Kronen-Zeitung" am 11.3.1997 in den Bundeslandausgaben Wien, Tirol, Kärnten, Oberösterreich und Steiermark und am 12.3.1997 in der "Wiener Zeitung" publiziert. Zu diesem Thema ist keine Presseaussendung oder eine Pressekonferenz evident, die Grundlage für den Bericht in den angeführten Tageszeitungen hätten sein können.
Die Auswertung der EKIS-Passivabfragen betreffend Anonym_047 und Anonym_012 (Wer hat Anonym_047 oder Anonym_012 wann im EKIS abgefragt?) hat keinen Zusammenhang zu dem gegenständlichen Vorfall ergeben. Bemerkt wird dazu allerdings, dass sich der gegenständliche Vorfall im März 1997 zugetragen hat und ein Zurückverfolgen der EKIS-Anfragen technisch nur bis Dezember 1997 möglich war.
Faktum 19 (Artikel in der Kronenzeitung vom 19.3.1997 "Alarm um drogensüchtige Autofahrer")
Verdachtslage:
KABAS habe KLEINDIENST erzählt, diese Informationen habe er vom Stadthauptmann des 3. Bezirks bekommen (Einvernahme KLEINDIENST v. 23.10.2000).
Erhebungsstand:
Gegen Ende des Jahres 1996 wurden durch die Sicherheitswacheabteilungen 2, 3 und 8 sowie die Verkehrsabteilung Planquadrate zur Erkennung drogenauffälliger Lenker im Straßenverkehr (Drogenschwerpunkte) durchgeführt. Der Aktion ging eine Anregung des damaligen Polizeichefarzt-Stellvertreters Dr. Anonym_013 voraus, der zusammen mit dem Amtsarzt Dr. Anonym_046 vom Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst mit der Erstellung einer Studie über Drogenerkennung im Straßenverkehr beauftragt worden war.
Die Berichte der einzelnen Sicherheitswacheabteilungen wurden via Kommissariatsabteilung V dem Büro für Organisation, Rechtsfragen und Dienstaufsicht übermittelt. Darüber hinaus wurden von auch den Bezirksleitern der Bez. Pol. Koate 2, 3 und 8 Berichte über die Schwerpunktaktionen via die Kommissariatsabteilung V dem Büro für Organisation, Rechtsfragen und Dienstaufsicht übersandt.
Den Bericht des Bez. Pol. Koates 3 vom 31.1.1997 hat der do. Stadthauptmann HR Dr. Wolfgang ZAPF gelegt. In diesem Erfahrungsbericht wird auf einen "eminenten Handlungsbedarf
zur Bekämpfung der Suchtgiftbeeinträchtigung am Steuer" hingewiesen.
Im übrigen weist dieser Bericht diverse Ähnlichkeiten mit dem am 19.3.1997 in der Kronenzeitung erschienen Zeitungsartikel "Alarm um immer mehr drogensüchtige Autofahrer" auf, wobei zu diesen Ähnlichkeiten im Detail auf den Krb-Bericht vom 8.11.2000 verwiesen wird.
Zum Artikel in der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung" vom 19.3.1997 "Alarm um immer mehr drogensüchtige Autofahrer" wurde eine APA-Power-Search-Abfrage durchgeführt. Die Austria Presse Agentur bietet mit diesem Dienst eine Abfragemöglichkeit sowohl APA-eigener Meldungen, als auch der unter Verantwortung des jeweiligen Aussenders veröffentlichten Meldungen, sowie der Meldungen in den wesentlichsten österreichischen Printmedien an.
Das Thema wurde in der Neue Kronen-Zeitung" am 19.3.1997 in der Bundeslandausgabe Wien publiziert.
Zu diesem Thema ist keine Presseaussendung oder eine Pressekonferenz evident, die Grundlage für den Bericht in den angeführten Tageszeitungen hätten sein können.
Faktum 20 (Artikel in der Kronen Zeitung vom 23.07.1997 - U-Bahnkriminalität)
Verdachtslage:
Die Verdachtslage besteht aufgrund der sinngemäßen Aussage des Josef KLEINDIENST, dass Michael KREISSL die Informationen für diesen Artikel für Mag. Hilmar KABAS beschafft habe (Einvernahme KLEINDIENST v. 23.10.2000).
Erhebungsstand:
Bei der in diesem Artikel zitierten "brandneuen Studie zur Kriminalität in der Wiener U-Bahn" handelt es sich um eine vom Büro für Organisation, Rechtsfragen und Fachaufsicht der BPD Wien, Referentin Fr. Anonym_035, erstellte Halbjahresstatistik über Amtshandlungen im U-Bahnbereich. Die im Kronen Zeitung Artikel genannten Zahlen stimmen mit den in der Statistik ausgewiesenen Zahlen überein oder lassen sich aus diesen Zahlen errechnen.
Die Statistik wurde am 11.07.1997 mit der Dienstpost innerhalb der BPD Wien an die Abteilung II, die Abteilung V, das Generalinspektorat der Sicherheitswache, das Kriminalbeamteninspektorat und das Sicherheitsbüro z.H. Herrn Rat Dr. JEDELSKY verschickt. Der Verteiler trägt den Vermerk "nur für innerbehördliche Zwecke bestimmt".
Von den Abteilungen II und V sowie vom Kriminalbeamteninspektorat wurde die Statistik lt. Angaben der do. Bediensteten nicht mehr weiter verteilt. Dr. JEDELSKY vom Sicherheitsbüro gab über Befragen an, dass er die Studie lediglich seinem Mitarbeiter beim kriminalpolizeilichen Beratungsdienst RevI Anonym_001 zu Verwertung im Rahmen der gewaltpräventiven Beratung überlassen habe.
Das Generalinspektorat der Sicherheitswache hat die Statistik an die Sicherheitswachekommandanten der Bezirke 1 bis 23, an die Referatsgruppe 1, an die Funkstelle, an die Alarmabteilung, an die Diensthundeabteilung und an die Verkehrsabteilung weitergeleitet. In der Funkstelle