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REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESPOLIZEIDIREKTION WIEN

Der Vorstand der Wirtschaftspolizei

Wasagasse 22

Postfach 182

1092 Wien

Telefon:

313 44 /9300

Telefax:

313 44 /9317

II-Res/21/WP/00

Wien, am 18.12.00

Strafsache gegen Horst BINDER u.a. wegen Verdachtes gem. §§ 302 StGB u.a. Delikte

aktuelle Zusammenfassung

PERSONALBÜRO

In der Strafsache gegen Horst BINDER u.a. wegen §§ 12, 302 f StGB beehrt sich die Bundespolizeidirektion Wien - Wirtschaftspolizei einen Bericht hinsichtlich des zwischenzeitig vorliegenden Erhebungsergebnisses mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme zu übermitteln.

Eine wesentliche Grundlage der bis dato gebildeten Faktenkreise bilden die mit Josef KLEINDIENST aufgenommenen Niederschriften. Aus den Angaben des Josef KLEINDIENST, den hinzugekommenen neuen Anzeigen und den bis dato vorliegenden Erhebungsergebnissen wurden die im Abschnitt 2 dargestellten Faktenkreise gebildet.

Sämtlichen Erhebungsergebnissen kann das Zugeständnis von Josef KLEINDIENST vorangestellt werden, dass ihm von Michael KREIßL angeboten worden sei, für die Freiheitlichen Politiker KABAS und PAWKOWICZ (bereits verstorben) Informationen aus der Polizei zu besorgen, die sich medial verwerten lassen bzw. die sonst wie von der Partei benötigt werden. Zur Bezahlung für die Beschaffung dieser Informationen habe KLEINDIENST fingierte Kilometergeldabrechnungen vorgelegt.

KLEINDIENST habe diese Gelder im Zeitraum von 1996 bis 1998 erhalten, wobei er angab, dass auch andere Funktionäre der AUF wie Helmut SCHMAL, Franz STAVIK, Dietmar HEBENSTREIT, Helmut KAMEHL und möglicherweise auch Heinz LAUSSERMAYER laufend Überweisungen von den Konten der AUF bzw. der FPÖ für die Beschaffung von Informationen erhalten haben.

Insbesondere zu der Person des Helmut KAMEHL wird von KLEINDIENST konkret angeführt, dass Helmut KAMEHL ca. S 5.000,- monatlich überwiesen wurden.

Bei den einzelnen Fakten werden die Aussagen des Josef KLEINDIENST (teils wortgetreu, teils zusammengefasst) sowie die bis dato vorhandenen Erhebungsergebnisse wiedergegeben.

Bei den Fakten ab Nr. 25 handelt es sich um neue Sachverhalte. Zur besseren Übersichtlichkeit sind wesentliche laufende Erhebungen in Fettdruck dargestellt.

INHALTSVERZEICHNIS

1. ZU DEN ALLGEMEINEN ERHEBUNGEN 8

a) Beischaffung von Datenträgern von der EDV- Zentrale des BmfI 8

b) Erhebungen zu den von KLEINDIENST bekanntgegebenen Telefonnummern 8

c) Kontoöffnung betreffend das Konto Nr. 401 75832 001 lt. auf "Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher, Landessektion Wien SW" 9

d) Erhebungen zu den von Michael KREISSL bei der Hausdurchsuchung vom 25.10.2000 übergebenen Kilometergeldabrechnungen 9

e) Hausdurchsuchungen bei Mag. Hilmar KABAS und Michael KREISSL 12

f) Sichtung der bei der Hausdurchsuchung am 25.10. 2000 in den Büroräumlichkeiten der AUF - Aktion Unabhängiger und Freiheitlicher/FGÖ - Freie Gewerkschaft Österreichs sichergestellten Unterlagen 14

g) Faktenzuordnung zu den Verdächtigen 18

1. Mag Hilmar KABAS 20

2. Dr. Jörg HAIDER 20

3. Mag Ewald STADLER 21

4. Karl SCHNELL 22

5. Michael KREIßL 22

6. Helmut KAMEHL 23

7. Helmut SCHMAL 29

8. Werner RADAKOVITS 29

9. Franz STAVIC 30

10. Heinz LAUSSERMAYER 31

11. Dietmar HEBENSTREIT 33

12. Gilbert LEBER 36

13. Werner HERBERT 38

14. Wolfgang SCHMIED 39

15. Wolfgang HALWACHS 39

16. Josef KLEINDIENST 39

17. Walter SMRCKA 40

18. Horst BINDER 41

19. Leopold MAYERHOFER 41

20. Johann BÖCK 41

21. Helmut NADERER 41

22. Roger MAYER-HASLER 42

23. Silvia BITTGEN 42

24. Wolfgang PITTINO 42

25. Christopher SIEDER 43

26. SINNHUBER, KASTNER, KAMPL 43

27. Dr. Helene PARTIK-PABLE 43

28. Mag. Michael SIKA 44

29. MITTERBERGER 44

30. Peter FILIPSKY 44

31. Karl KUDLER 44

32. Gerald MIKSCHA 45

2. ZU DEN ERHEBUNGEN ZU EINZELNEN FAKTEN 45

Faktum 1 ( Weitergabe von Statistiken und Unterlagen zu Amtshandlungen betreffend die Kriminalität in der U-Bahn sowie die Suchtgiftkriminalität durch Beamte des Wachzimmers Kärntnertorpassage/Weitergabe von Informationen betreffend das Polizeigefangenhaus) 45

a) Wachzimmer Kärntnertorpassage 45

b) Weitergabe von Informationen betreffend das Polizeigefangenenhaus 47

Faktum 2 ("Noch nicht medial verwertete Vorfälle bei der Aktion Spring") 48

Faktum 3 - Wachzimmerschließungen 50

Faktum 4 (Weitergabe von Informationen zur Operation Spring vor der Aktion, insbesondere "Terminverrat") 52

Faktum 5 - Sondersitzungen des Parlaments zum Thema Sicherheit 53

Faktum 6 (Weitergabe von Informationen aus dem Verkehrsamt) 58

a) Entzug der Lenkerberechtigung Dr. Anonym_033 58

b) Entzug der Lenkerberechtigung Antun PETROVIC 59

c) Allgemeines 60

Faktum 7 (Zivilprozesse) 60

a) Verfahren gegen Anonym_028 und Susanne Jasmin RANDALL 62

b) Verfahren gegen Wolfgang PURTSCHELLER 64

c) EKIS-Abfragen betreffend Anonym_028, Susanne Jasmin RANDALL und Wolfgang PURTSCHELLER 65

Faktum 8 - Kriminalbeamter HALWACHS, Jugendbanden, Abteilung I 66

Zum Faktum 9 (EKIS- Anfragen betreffend FPÖ - Mitgliedswerber durch Johann BÖCK und Leopold MAYERHOFER) 67

a) EKIS - Anfragen betreffend Hermann NONNER 68

b) EKIS- Abfragen betreffend Mitgliedswerber der FPÖ und Bewohner von Gemeindewohnungen in St. Pölten 70

Zum Faktum 10 (Zivilprozess Dr. Michael LANDAU gegen Mag. Hilmar KABAS 78

Zum Faktum 11 (Artikel in der Kronen Zeitung vom 07.09.1996 betreffend die "Freilassung eines Terroristen') 80

Faktum 12 - Aushebung von Geheimnummern für die Freiheitliche Partei 83

Zum Faktum 13 (Artikel in der Kronen Zeitung -"Politwirbel um Atomkriminalität") 83

Faktum 14 - Causa OMOFUMA 86

Faktum 15 - Causa STADLER - Russenmafia 87

Faktum 16 - Karl SCHNELL, Landesparteiobmnnn der FPÖ Salzburg: 91

Faktum 17 (angebl. Weitergabe von Informationen über Missstände bei der Bekämpfung von Kurdenaktivitäten an KABAS) 92

Zum Faktum 18 (Kronen Zeitung Artikel vom 11.3.1997:"Sex - Affäre" um Wiener Bezirkspolitikerin) 94

Faktum 19 (Artikel in der Kronenzeitung vom 19.3.1997, "Alarm um drogensüchtige Autofahrer') 97

Faktum 20 (Artikel in der Kronen Zeitung vom 23.07.1997 - U-Bahn-Kriminalität 99

Faktum 21 - KREIßL- FGÖ (Verfälschung von Vorstandsprotokollen) 101

Faktum 22 KREIßL-BINDER Exekutivverlags GmbH 102

Faktum 23 KREIßL - BINDER (Erstellung von gefälschten Schulungsunterlagen für die Bezahlung von Rechtsanwaltskosten) 103

Faktum 24 EKIS Abfrage von 5 Zeugen (Amtshandlung in der U-Bahnstation, Wien 1, Schottenring gegen einen Suchtgifthändler) 105

Zum Faktum 25 (SINNHUBER, KASTNER, KAMPL) 109

Zum Faktum 26 (Seiten 105 bis 113 des KLEINDIENST-Buches: "Abhörskandal im Parlament", "Blau-Grünes Schachmatt", "Computerangriff auf den Generals-Computer", "Bahn fahren Nerven sparen") 111

Faktum 27 EKIS Abfragen durch Roger MAYER-HASLER 113

Faktum 28 Silvia BITTGEN 113

Faktum 29 Wolfgang PITINO 114

Faktum 30 UT zum Nachteil Günter BOLLAND 115

Faktum 31 Intervention bei Verwaltungsstrafverfahren 115

Faktum 32 Telefonat HAIDER - WOLF 116

Faktum 33 Christopher SIEDER § 251 StGB 117

Faktum 34 Michael KREISSL - Aktenbeschaffung Anonym_055 118

Faktum 35 notariell beurkundete Erklärung des Mag. Walter HOWARD (Steckzettel Dr. EINEM) 119

Faktum 36 FRANKE Franz - Artikel in der Kronenzeitung 121

Faktum 37 Verleumdungsanzeigen gegen Josef KLEINDIENST 126

Faktum 38 Interview Dr. EINEM " Falter" Nr 47/00 127

Faktum 39 "Wanzen" 128

Faktum 40 (Telefonat MIKSCHA - WOLF) 129

Faktum 41 (Weitergabe von Arbeitszeitaufzeichnungen des Michael KREIßL) 131

Faktum 42 (Weitergabe eines Tagesberichtes durch KREIßL an RA Mag.

MACHOLD) 133

1. Zu den allgemeinen Erhebungen:

a) Beischaffung von Datenträgern von der EDV-Zentrale des BMfI

Von der EDV-Zentrale des Bundesministerium für Inneres wurden diverse EKIS Protokollauswertungen auf Datenträger beigeschafft, mit deren Hilfe im Laufe der Erhebungen versucht wurde Aktivabfragen von Tatverdächtigen (Wen haben sie wann im EKIS abgefragt?) sowie Passivabfragen betreffend Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie zu Unrecht im EKIS abgefragt worden sind (Wer hat diese Personen wann im EKIS abgefragt?), nachzuvollziehen.

Der Datenbestand umfasst derzeit ca. 260000 Datensätze.

b) Erhebungen zu den von KLEINDIENST bekanntgegebenen Telefonnummern

Die von KLEINDIENST in einer Niederschrift bekanntgegebenen Telefonnummern verschiedener F-Funktionäre wurden mit den Einträgen in der Telefonbuch CD Herold 4/99 abgeglichen. Entsprechende Beschlüsse auf Rufdatenrückerfassung sind teilweise bereits ergangen. Derzeit werden die von den Telekommunikationsunternehmen beigeschafften Unterlagen ausgewertet.

c) Kontoöffnung betreffend das Konto Nr. 401 75832 001 lt. auf "Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher, Landessektion Wien SW"

Der Kontoöffnungsbeschluss betreffend das Konto Nr. 401 75832 001 lt.

auf "Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher, Landessektion Wien SW" wurde der Österreichischen Volksbanken AG übermittelt. Alle zur Kontoauswertung erforderlichen Kontofiche und Belege wurden von der Österreichische Volksbanken AG der Wirtschaftspolizei übermittelt, ihre Auswertung ist im Gange. Ersten Auskünften der Österreichische Volksbanken AG zufolge wurde das Konto am 10.2.1996 eröffnet, der gegenwärtige Kontostand beträgt ATS 6.225,54.- im Soll. Michael KREISSL, Franz STAVIK und Heinz LAUSSERMAYER verfügten jeweils seit 10.12.1996 über Einzelzeichnungsberechtigungen für das Konto.

d) Erhebungen zu den von Michael KREISSL bei der Hausdurchsuchung vom 25.10.2000 übergebenen Kilometergeldabrechnungen

Aus den sichergestellten Unterlagen ergeben sich nachstehende der AUF verrechnete Kilometergelder, die Überweisungen erfolgten jeweils vom Bank Austria Konto der AUF mit der Nr. 418 071 809:

Name Zeitraum Kilometer Betrag

Helmut SCHMAL 7.3.96 - 24.9.99 30.882 S 138.659,80

Franz STAVIK 16.1.97 - 16.2.00 26.346 S 126.782,90

Helmut KAMEHL 26.3.96 - 13.4.00 45.071 S 211.000,19

Herbert HEBENSTREIT 10.3.98-23.12.99 14.572 S 71.402,80

Heinz LAUSSERMAYER 7.3.96-3.12.96 8843 S 40.677,80

Besonders hingewiesen wird auf den Umstand, dass bei diesen Kilometergeldbeziehern (ausgenommen LAUSSERMAYER) wiederholt - sowohl was die gefahrenen Kilometer als auch die verrechneten Kilometergelder angeht - in verschiedenen Monaten idente Summen ausgewiesen sind.

Diese Auffälligkeiten wurden im Krb-Bericht vom 7.11.2000 besonders herausgearbeitet.

Jeweils nur einzelne Kilometergeldabrechnungen wurden zu den Personen Werner RADAKOVITS, Werner HERBERT und Albert SCHMIDT gefunden.

Angemerkt wird, dass auch im Zuge der Sichtung der bei der Hausdurchsuchung am 25.10.2000 in den Büroräumlichkeiten der AUF - Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher bzw. FGÖ - Freie Gewerkschaft Österreichs sichergestellten Unterlagen noch Kilometergeldabrechnungen betreffend die Personen Heinz LAUSSERMAYER, Werner RADAKOVITS, Helmut SCHMAL und Franz STAVIK gefunden wurden (siehe dazu den separaten Auswertungsbericht vom 1.12.2000, abgelegt im Ordner "Auswertung Fahrtkosten AUF").

Demnach hat Heinz LAUSSERMAYER für Oktober 1995 und November 1995 insgesamt weitere S 6000,- für insgesamt 1315 gefahrene Kilometer verrechnet. Unklar ist, ob bzw. inwieweit eine weitere Abrechnung des Heinz LAUSSERMAYER mit der Titulierung "Fahrtkostenspesenersatz 1996" vom 21.1.1997 bereits in der obgenannten Aufstellung ("Heinz LAUSSERMAYER 7.3.1996 bis 3.12.1996") enthalten ist.

Werner RADAKOVITS hat für die Monate Oktober 1995 und November 1995 für insgesamt 1335 gefahrene Kilometer insgesamt S 7000,- an Kilometergeldern verrechnet. Am 24.8.1999 hat Werner RADAKOVITS eine Abrechnung für "Kilometergeld und Unterkunftsabrechnung PV - Wahlkampf 99" gelegt und S 5523,20 verrechnet.

Helmut SCHMAL hat mit Abrechnung vom 21.1.1997 "Fahrtkostenspesen 96" mit dem Datum 21.01.1997 gelegt. Bei dieser Abrechnung ist keine Kilometerzahl angegeben. Als Betrag wurde S 14.000,- ausgewiesen.

Durch STAVIK Franz wurden für die Monate November und Oktober 1995 S 8.500,- für 1.870 gefahrene Kilometer mit zwei separaten Rechnungen verrechnet.

Die einzelnen Abrechnungen wurden tabellarisch aufgeschlüsselt und liegt die Tabelle dem Bericht v. 01.12.2000 bei.

e) Hausdurchsuchungen bei Mag. Hilmar KABAS und Michael KREISSL

Die Berichte über den Vollzug der Hausdurchsuchungen wurden bereits mit der Note vom 20.11.2000 dem do. Gericht übermittelt.

Zusammengefasst kann über den Vollzug der Hausdurchsuchungen berichtet werden:

Bei den Hausdurchsuchungen im Büro des Mag. Hilmar KABAS sowie an seiner Wohnadresse in Wien 23., Endemanngasse 6-18/13, konnten keinerlei verfahrenswesentlichen Gegenstände sichergestellt werden.

Bei der Hausdurchsuchung in den Klubräumlichkeiten der FPÖ im Rathaus wurde im Schreibtisch des Michael KREIßL eine blaue Klarsichtmappe sichergestellt, die neben diversen Presseaussendungen und Zeitungsartikeln auch Ablichtungen aus einem Kopienakt der Wirtschaftspolizei enthält. In dem bei der Wirtschaftspolizei zur Zahl II-1482/WP/99 geführten Verfahren (Staatsanwaltschaft Wien 15 St 105.491/99) geht es um einen Untreueverdacht gerichtet gegen Karin LANDAUER (FPÖ Landesrätin in Wien) und Mag. Hilmar KABAS (Obmann der FPÖ Wien). Bemerkenswert ist, dass es sich bei den vorgefundenen Ablichtungen offensichtlich um Kopien des bei der Wirtschaftspolizei verbliebenen Kopienaktes handelt. Mit Schreiben vom 20.11.2000 wurde diesbezüglich ein unbekannter Täter zur Anzeige gebracht.

Bei der Hausdurchsuchung im Büro des Michael KREIßL in den Räumlichkeiten der Freiheitlichen Partei Österreichs - Landesgruppe Wien, Wien 1., Rathausplatz 8/3/9, wurden ein Konvolut von Computerausdrucken, 13 Disketten sowie eine Festplatte eines PC sichergestellt. Die Festplatte wurde nach Rücksprache mit Michael KREIßL ausgebaut. Von ihrem Datenbestand wird durch die Wirtschaftspolizei eine Kopie angefertigt, wobei der Originaldatenbestand der Festplatte nicht verändert wird. Nach Anfertigung der Datenkopie wird die Festplatte wieder der FPÖ Wien ausgefolgt werden.

Bei der Hausdurchsuchung an der Wohnadresse des Michael KREIßL in Wien 16., Thaliastraße 125a/1/8 wurde ein Notebook samt Netzgerät sichergestellt.

Bei der Hausdurchsuchung in der Wohnung des Michael KREIßL in Wien 14., Hütteldorfer Straße 175/1/11, konnten keine relevanten Unterlagen vorgefunden werden.

Die sichergestellten Datenträger werden durch die Wirtschaftspolizei einer Auswertung unterzogen, über das Ergebnis wird im Nachhang berichtet werden.

Ablichtungen jener in der blauen Klarsichtmappe im Schreibtisch des Michael KREIßL sichergestellten Unterlagen wurden bereits mit der Note vom 20.11.00 dem do. Gericht übermittelt. Das Originaldeposit wird im Nachhang mit den anderen sichergestellten Gegenständen dem do.

Depositenverwahrer übermittelt werden.

f) Sichtung der bei der Hausdurchsuchung am 25.10.2000 in den Büroräumlichkeiten der AUF - Aktion Unabhängiger und Freiheitlicher/FGÖ -Freie Gewerkschaft Osterreichs sichergestellten Unterlagen

a) Bei der Sichtung dieser Unterlagen wurde eine Reihe von "Beteiligungsabrechnungen" der Exekutiv VerlagsgmbH, 8054 Graz, Kärntnerstraße 518 adressiert an die AUF (Aktionsge. Unab. und Freiheitlicher) z.H. Herrn Michael KREIßL gefunden. Diese Beteiligungsabrechnungen enthalten im unteren Bereich die Formulierung: "Die ausgewiesene Beteiligung überweisen wir auf Ihr Konto Nr. 256116036-02 bei der Bank Austria, BLZ 12000, mit der Bitte, diese Ihrem "Sozialfond" zuzuführen." Von dem in diesen Beteiligungsabrechnungen als "Nettoumsatz" ausgewiesenen Betrag wurden jeweils 10 % abgezogen und vom verbleibenden Rest wurde eine 5 %ige Beteiligung der AUF errechnet.

Die ausgewiesenen Beteiligungen wurden dann auf das oben schon erwähnte Konto der AUF bei der Bank Austria mit der Nr. 256 116 036/02 überwiesen.

Insgesamt wurden den vorhandenen Belegen zufolge von der Exekutiv VerlagsgmbH in den Jahren 1995 bis 2000 S 2,559.534,04 aus diesem Titel an die AUF überwiesen.

Bemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass bei der Sichtung der Unterlagen auch drei Dokumente gefunden wurden (Beilagen 168, 171 und 172 zum Sichtungsbericht) in denen sinngemäß zum Ausdruck kommt, dass die Gewinne aus der Inserateneinschaltung in der Zeitschrift "BIaulicht" in den Sozialtopf der AUF fließen. Bei den Unterlagen handelt es sich um das Protokoll einer Besprechung zwischen Vertretern der AUF und der Exekutiv VerlagsgmbH vom 10.6.1998, ein Schreiben des Michael KREIßL an einen Herrn WROSTRY vom 7.4.1999 und ein Fax des Michael BRUGMAYER von der Exekutiv VerlagsgmbH vom 30.3.1999.

Erhebungen zur Weiterverwendung des Geldes haben ergeben, dass ein Betrag von mindestens S 1,484.874,99 auf diverse weitere Konten bzw.

Sparbücher (bei zum Teil anderen Geldinstituten) mit den Bezeichnungen "Sparbuch Sozial", Sparbuch Wal", "Sparbuch AUF", "Ernest Windholz", "AUF Sparbuch", "AUF Justizwache", "AUF Gendarmerie", "AUF Bundessektion SW", "Bundessektion SW", "AUF Landessektion SW", "AUF SW Linz", "AUF Zollwache", "Landessektion SW" und "Sparbuch Josef" überwiesen worden sind. Zur Höhe der jeweils überwiesenen Beträge wird jeweils auf den Krb-Bericht vom 6.12.2000 verwiesen.

Als weitere Zahlungen, die von diesem Bank Austria Konto der AUF mit der Nr. 256 116 036/02 bestritten worden sind, konnten erhoben werden:

o Honorarzahlungen an den Cartoonisten und an einen Fotografen der Zeitschrift "Blaulicht"

o Honorarzahlung an den RA Dr. COLERUS für die Fertigstellung eines Skriptums

o Refundierungen auf das Hauptkonto Nr. 256 116 036/00

o Barmittel für den Ankauf von Sachspenden für Gewinnspiele, Festveranstaltungen u.ä. sowie von Werbegeschenken bei Personalvertretungswahlen

o Finanzielle Hilfeleistungen für Sicherheitswache- und Kriminalbeamte in sozialen Notfällen

o Spesenabrechnungen SCHMAL und LAUSSERMAYER

o Diverse nicht näher bezeichnete Ausgänge per Scheck b) Neben den Beteiligungsabrechnungen der Exekutiv VerlagsgmbH wurden bei der Hausdurchsuchung eine Reihe von Kontoauszügen der FGÖ betreffend das Konto Nr. 7,045.222 bei der Raiffeisenlandesbank sichergestellt. Diesen Kontoauszügen zufolge haben Die Freiheitlichen (F), Die Freiheitlichen (Bündnisbüro) und die Freiheitlichen Arbeitnehmer im Zeitraum 26.6.1998 bis 21.7.2000 insgesamt S 6,367.853, 26 auf dieses Konto überwiesen.

c) Aufgelistet wurden ferner jene vorgefunden Belege, die auf Zahlungen an Horst BINDER, Dr. Gerhard COLERUS, Michael KREIßL, Heinz LAUSSERMAYER, Helmut SCHMAL, Josef KLEINDIENST, Albert SCHMIEDT und Franz STAVIK schließen lassen, denen vermutlich keine Fahrtkostenabrechnungen zugrunde liegen. Demnach haben diese Personen seit 1995 von der AUF oder der FGÖ aus anderen Titeln als Fahrtkostenabrechnungen nachstehende Beträge erhalten:

Horst BINDER S 45.120,-

Dr. Gerhard COLERUS S 158.900,-

Michael KREISSL S 31.298,-

Heinz LAUSSERMAIER S 12.000,-

Helmut SCHMAL S 18.000,-

Josef KLEINDIENST S 134.060,-

Albert SCHMIEDT S 14.500,-

Franz STAVIK S 2.998,-

d) In den sichergestellten Unterlagen konnten insgesamt 11 Abrechnungen des RA Dr. COLERUS an die AUF oder die FGÖ gefunden werden. Es handelt sich hauptsächlich um (zum Teil undatierte und handgeschriebene) Honorarnoten für die Rechtsvertretung von AUF-Mitgliedern. Lediglich eine Abrechnung vom 19.1.1999 über S 15.000,- betrifft die Erstellung von Skripten.

e) Bemerkenswert ist letztlich, dass in den sichergestellten Unterlagen ein Fax des RA Mag. Martin MACHOLD an Michael KREIßL vom 23.8.1999 gefunden worden ist (Beilage 173 zum Sichtungsbericht), in dem Mag. MACHOLD den Michael KREIßL bittet, "ihm noch einmal den Tagesbericht des Funkwagen zu schicken" Bezüglich dieser Unterlage wurde ein eigenes Faktum angelegt ( Faktum 42).

g) Faktenzuordnung zu den Verdächtigen Aus der bestehenden Verdachtslage kann folgendes personenbezogene Faktenverzeichnis erstellt werden.

Die Einvernahmen mit jenen Verdächtigen, welche Kilometerabrechnungen erstellt haben, werden unter diesen Kapitel zusammengefasst dargestellt, soweit nicht ein konkreter Bezug zu einem Faktenkreis besteht. Falls ein konkreter Bezug zu einem Faktenkreis besteht, wird die Verantwortung zu den einzelnen Fakten (Abschnitt 2) dargestellt.

Zusammengefasst tabellarisch dargestellt ergibt das Faktenverzeichnis in Bezug auf die Verdächtigen folgendes Bild: (Unter dem Faktum "Allgemein" wird allgemein die Bezahlung für Informationsbeschaffung geführt, ohne dass ein konkreter Vorgang zugeordnet werden kann).

Verdächtiger Faktenzahl

Mag. Hilmar KABAS Allgemein, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10, 11, 13, 18, 19, 20

Dr. Jörg HAIDER 5, 7, 32, 35

Mag. Ewald STADLER 7, 15

Karl SCHNELL 16 (Staatsanwaltschaft Salzburg)

Michael KREIßL Allgemein, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 18, 20, 21, 22, 23, 34, 39, 42

Helmut KAMEHL Allgemein, Sichergestellte Unterlagen, 10,14,15

Helmut SCHMAL Allgemein, 8, 31

Werner RADAKOVITS Allgemein, 14

Franz STAVIC Allgemein, 2

Heinz LAUSSERMAYER Allgemein 2, 3A, 3B

Dietmar HEBENSTREIT Allgemein, 34

Gilbert LEBER Allgemein

Werner HERBERT Allgemein, 24

Wolfgang SCHMIED Allgemein

Wolfgang HALWACHS 8

Josef KLEINDIENST Allgemein, 1, 2, 3A, 3B, 4, 5, 8, 12, 13, 15, 21, 31, 37

Walter SMRCKA 6

Horst BINDER 3C, 11, 12, 14, 23

Leopold MAYERHOFER 9

Johann BÖCK 9

Helmut NADERER 16 ( Staatsanwaltschaft Salzburg)

Roger MAYER-HASLER 27

Silvia BITTGEN 28

Wolfgang PITINO 29 ( SOKO - KA Burgenland)

Christopher SIEDER 33 ( Staatsanwaltschaft St. Pölten)

SINNHUBER, KASTNER, KAMPL 25 (von SOKO geführt)

Dr. Helene PARTIK-PABLE 38

Mag. Michael SIKA 38

MITTERBERGER 35

Peter FILIPSKY 36

Karl KUDLER 36

Gerald MIKSCHA 40

1. Mag. Hilmar KABAS

Dem Abgeordneten zum Wiener Landtag Mag. Hilmar KABAS kommt im Tatgeschehen vermutlich eine zentrale Rolle zu. Insbesondere führte laut Angaben des KLEINDIENST der Informationsfluss zu Mag. Hilmar KABAS, welcher danach die mediale Verwertung vornahm.

Mag. Hilmar KABAS ist daher auch die angebliche Bezahlung der Beamten für die Informationsbeschaffung zuzuordnen.

Konkret können Mag. Hilmar KABAS folgende Fakten zugeordnet werden:

Mag. Hilmar KABAS Allgemeine, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10, 11, 13, 18, 19, 20

2. Dr. Jörg HAIDER Der Kärntner Landeshauptmann Dr. Jörg HAIDER dürfte in das System der Informationsbeschaffung eingeweiht gewesen sein.

Dr. Jörg HAIDER können folgende Fakten zugeordnet werden:

Dr. Jörg HAIDER 5, 7, 32, 35

3. Mag. Ewald STADLER Mag. Ewald STADLER dürfte über das gegenständliche System ebenfalls Bescheid gewußt haben, und dürfte dieser das System auch für die von ihm benötigten Informationen in Anspruch genommen haben.

Mag. Ewald STADLER können folgende Fakten zugeordnet werden:

Mag. Ewald STADLER 7, 15

4. Karl SCHNELL Dem Landtagsabgeordneten zum Salzburger Landtag kann folgendes Faktum zugeordnet werden: Karl SCHNELL 116 ( Staatsanwaltschaft Salzburg) Das Faktum wurde bei der Staatsanwaltschaft Salzburg zur Anzeige gebracht.

5. Michael KREIßL

Dem Abgeordneten zum Wiener Landtag Michael KREIßL kommt im Tatgeschehen ebenfalls eine zentrale Rolle zu. Laut Angaben des KLEINDIENST ist ihm von KREIßL angeboten worden, die Informationen zu beschaffen und für die Bezahlung fingierte Kilometergeldabrechnungen vorzulegen. Aus diesen Angaben des KLEINDIENST kann geschlossen werden, dass KREIßL einen wesentlichen Beitrag zum Tatgeschehen lieferte. Insbesonders besteht der Verdacht, dass der Tatplan für den Großteil der Fakten von diesem entwickelt wurde.

Aufgrund der bisherigen Kontenauswertung erhielt KREIßL von der AUF Zahlungen in der Höhe von S 73.766,-. Die Zahlungen wurden fast gänzlich vom Konto der Bank Austria 256 116 036/00 geleistet. Die wesentlichen erkennbaren Buchungstexte sind Schecks und einmal eine Abrechnung Grillfest um ca. S 20.000,-.

Bei der Sichtung des Datenbestandes im Büro KREIßL konnten mit Ausnahme des zum Faktum 41 ( Weitergabe von Arbeitszeitaufzeichungen des KREIßL) erhobenen Sachverhaltes keine Hinweise auf gerichtlich strafbare Handlungen vorgefunden werden.

Bezüglich der bei der Hausdurchsuchung sichergestellten Unterlagen (Büro KREIßL und Wohnung) darf auf den Abschnitt e verwiesen werden.

Michael KREIßL können folgende Fakten zugeordnet werden:

Michael KREIßL Allgemein, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 18, 20, 21, 22, 23, 34, 39, 42

6. Helmut KAMEHL

In einer Ebene unter Mag. Hilmar KABAS und Michael KREIßL ist nach dem Erhebungsstand dem Kriminalbeamten Helmut KAMEHL (gemeinsam mit Josef KLEINDIENST) eine gewichtige Rolle zuzuordnen. Aus der Sichtung der Überweisungen der AUF für die Kilometerabrechnungen ist ersichtlich, dass Helmut KAMEHL mit einer erhaltenen Summe von S 211.000,19 sich von den anderen bezahlten Verdächtigen deutlich abhebt.

Unabhängig von den gebildeten Faktenkreisen besteht daher der Verdacht, dass Helmut KAMEHL im Zeitraum von 26.03.96 bis 13.04.2000 einen Betrag von S 211.000,19 als Beamter erhalten hat, um Informationen, welche ihm ausschließlich aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt sind, an Politiker der freiheitlichen Partei weiterzuleiten (Sichtung der von Michael KREIßL übergebenen Abrechnungen).

Aufgrund der bisherigen Kontenauswertung erhielt KAMEHL von der AUF Zahlungen in der Höhe von S 219.529,19. Die Zahlungen wurden fast gänzlich vom Konto der Bank Austria 418 071 809 geleistet. Die wesentlichen erkennbaren Buchungstexte stellen Monate dar und dürften daher den Kilometergeldabrechnungen zuzuordnen sein.

Weiters ergeben sich bezüglich Helmut KAMEHL aus der Sichtung der sichergestellten Unterlagen Verdachtsmomente in Richtung strafbare Verletzungen der Amtspflicht, wobei diesbezüglich wie folgt ausgeführt werden kann: Die bei den Hausdurchsuchungen "KAMEHL" sichergestellten Unterlagen und Dokumente (insgesamt drei Kuverts) sowie die sichergestellten Datenträger wurden zwischenzeitlich genau gesichtet. Am Bez. Pol.

Koat. Ottakring (Dienstelle des KAMEHL) wurden entsprechende Erhebungen zu den vorgefundenen Aktenkonvoluten getätigt. Die Erhebungsergebnisse wurden in einem eigenen Ordner "Allgemein/KAMEHL" zusammengefasst.

Neben den Aktenkonvoluten und den auf Datenträgern sichergestellten Schriftstücken, hinsichtlich derer nach dem gegenwärtigen Erhebungsstand kein Zusammenhang mit allfälligen missbräuchlichen Datenweitergaben des KAMEHL hergestellt werden konnte, wurden auch Unterlagen, die auf Kilometergeldabrechnungen des KAMEHL hinweisen, sichergestellt. Konkret handelt es sich um

o drei Schriftstücke des KAMEHL an Michael KREISSL vom 3.7.2000 (samt Sendebericht vom 3.7.2000 09.14 Uhr / drei Seiten an FGÖ), mit denen KAMEHL offensichtlich für die Monate April 2000 bis Juni 2000 Kilometergelder abgerechnet hat sowie

o zwei nicht unterfertigte Schreiben des KAMEHL an Michael KREISSL, mit denen KAMEHL für die Monate August 1996 und September 1996 Kilometergelder verrechnete.

Bemerkenswert erscheint ferner die Sicherstellung nachstehender Unterlagen, wobei zu den Führerscheinen und dem Waffenpass bemerkt wird, dass derartige Dokumente im Falle ihrer Sicherstellung nach Todesfällen üblicherweise an die Ausstellungsbehörde bzw. die ausstellende Dienststelle übermittelt werden:

o Waffenpass und Führerschein des Karl PRILISAUER; hinsichtlich des Karl PRILISAUER konnte erhoben werden, dass PRILISAUER am 16.10.1995 verstorben ist, am Bez. Pol. Koat Ottakring besteht im Ges - Protokoll zu Ges 323/95 eine diesbezügliche Eintragung, der Akt selbst konnte nicht mehr vorgefunden werden,

o Führerschein des Manfred VOCK; hinsichtlich des Manfred VOCK konnte erhoben werden, dass VOCK am 28.4.1999 mit einer Handgranate Selbstmord verübt hat, der Kopienakt des Bez. Pol. Koat Ottakring war nicht mehr auffindbar, aus der Grundmeldung der Sicherheitswache und dem Krb-Tagesbericht geht hervor, dass KAMEHL als Mitglied der polizeilichen Kommission am Vorfallsort anwesend war,

o 5 EKIS/KFZ-Zentralregisteranfragen betreffend Fahrzeuge der Anonym_025 sowie eine Anfrage betreffend verwaltungsstrafrechtliche Vormerkungen der Anonym_025, jeweils vom 17.1.1997 (gefunden wurden lediglich Aktenunterlagen betreffend eine Amtshandlung/Körperverletzung z. N. d. Anonym_025 beginnend am 28.4.1997),

o zwei von KAMEHL gestellte Anfragen an das KFZ-Zentralregister vom 11.4.2000 mit handschriftlichem Vermerk B 210/0/99 betreffend ein auf ihn selbst zugelassenes KFZ und ein auf ihn selbst zugelassenes Motorrad,

o eine Strafregisteranfrage (SC) betreffend den KAMEHL vom 12.3.1992 mit Rundsiegel und Stampiglie, unterschrieben mit "Für die Richtigkeit ROMPOLT, GrI - Gruppenführer der Gruppe 3".

Erwähnenswert erscheint auch, dass auf einer in der Wohnung des Helmut KAMEHL sichergestellten Diskette ein "Vertrag geschlossen zwischen Anonym_026 und Anonym_025 im Zuge der Scheidungsverhandlung beim BG Hernals am 3. 7.1997" gefunden werden konnte. Wie oben erwähnt wurden bei KAMEHL auch Aktenunterlagen betreffend eine Amtshandlung des Bez. Pol. Koat. Ottakring vom 28.4.1997 nach einer Körperverletzung des Anonym_026 z. N. der Anonym_025 gefunden, wobei KAMEHL den Unterlagen zufolge allerdings wegen seiner langjährigen Bekanntschaft zum Verdächtigen Anonym_026 von der Mitwirkung an dieser Amtshandlung entbunden worden ist.

Zu all diesen Unterlagen und Dokumenten wird KAMEHL noch zu befragen sein.

Im Zuge der den Hausdurchsuchungen nachfolgenden Erhebungen ist aufgefallen, dass Helmut KAMEHL hinsichtlich des Anonym_026 noch am 28.6.1998 eine Zentralmeldeamtsanfrage stellte, wobei die Amtshandlung Kr 1172-0/97 gegen diesen Anonym_026 am 28.4.1997 begonnen hat und letztmals am 20.03.1998 ein Aktenvorgang (Vorführung zu Vf 1003/0/98) begonnen hat.

Hinsichtlich des Anonym_008 und des Anonym_039 hat KAMEHL noch am 12.5.2000 und 19.7.2000 Zentralmeldeamts- und EKIS-Anfragen gestellt, wobei die Amtshandlung D 3674-0/00 gegen die Genannten am 9.12.1999 ihren Ausgang genommen hat. Einer Auskunft der Kanzlei des Bez. Pol. Kommissariates Ottakring zufolge ist in der Angelegenheit allerdings erst am 10.08.2000 eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Wien erstattet worden.

Auf einer in der Wohnung des Helmut KAMEHL sichergestellten Diskette wurde u.a. ein Einspruch eines Norbert ZEINER vom 10.1.1995 gegen eine Strafverfügung des Bez.Pol. Kommissariat Hernals vom 21.12.1994 zur ZI. Cst 224453/Hn/94 vorgefunden. Bei dem Norbert ZEINER handelt es sich um einen Kriminalbeamten des Bez. Pol. Kommissariat Ottakring, Gruppe II. Begründet wird der Einspruch damit, dass das Tatfahrzeug am 20.9.1994 von einem Bekannten des Norbert ZEINER gelenkt worden sei.

Bei dem Bekannten handle es sich um den Gerhard NEULINGER, geb. 7.11.1954, wh. in Wien 16., Enenkelstraße 28/14.

Hinsichtlich dieses Gerhard NEULINGER konnte erhoben werden, dass er am 15.11.1994 in seiner Wohnung in Wien 16., Enenkelstraße 28/14 Selbstmord durch Erschießen begangen hat. Der Vorfall wurde am Bez. Pol. Kommissariat Ottakring zur ZI. Ges 336/0/94 protokolliert. Die Leiche des Gerhard NEULINGER wurde im Beisein von Kriminalbeamten der Gruppe I des Bez. Pol. Kommissariat Ottakring kommissioniert. Weder Helmut KAMEHL noch Norbert ZEINER - beide gehören der Kriminalbeamtengruppe II an - waren an der Kommissionierung beteiligt.

Durch die Wirtschaftspolizei wurde versucht vom Bez. Pol. Kommissariat Hernals den do. Verwaltungsstrafakt Cst 224453-Hn/94 beizuschaffen, um abzuklären, ob der Einspruch so wie er am Datenträger gefunden wurde, auch tatsächlich zum Akt gekommen ist. Da Verwaltungsstrafakten lediglich fünf Jahre aufbewahrt werden, konnte der Akt aber nicht mehr beigeschafft werden.

Bezüglich der Auswertung der EKIS-Protokolldaten mit bestehenden Aktenvorgängen wurde bei den Aktivanfragen des KAMEHL bei 61 Personen festgestellt (aufgrund der Steckzettelkartei des Koat Ottakring), dass kein Aktenvorgang nachvollziehbar ist.

Von KAMEHL wurden Anfragen mit Dienstnummern vorgenommen.

Bei 16 Personen konnte aufgrund der beigeschafften Akten festgestellt werden, dass KAMEHL als Bearbeiter nicht aufscheint.

Ein Abgleich mit den bis dato bekannten Zielpersonen brachte 4 Treffer, handelt es sich allerdings um jene Personen, welche in den bei der Hausdurchsuchung an der Wohnadresse sichergestellten Aktenläufen aufscheinen. Wie oben ausgeführt, wurden die Anfragen des KAMEHL bezüglich der Zielpersonen nach der Durchführung der Amtshandlungen gestellt.

Sämtliche dieser Indizien zeugen dafür, dass von KAMEHL offenbar nach Amtshandlungen insbesondere ausländische Staatsbürger im EKIS abgefragt wurden, um gegebenenfalls festzustellen, ob diese zum Beispiel abgeschoben wurden u.dgl.

Aufgrund der vorliegenden Rufdatenauswertung können derzeit keine Auffälligkeiten festgestellt werden.

Helmut KAMEHL können folgende Fakten zugeordnet werden:

Helmut KAMEHL Allgemein, Sichergestellte Unterlagen, 10, 14, 15

7. Helmut SCHMAL Unabhängig von den gebildeten Faktenkreisen besteht der Verdacht, dass der Sicherheitswachebeamte Helmut SCHMAL im Zeitraum vom 7.3.96 bis 24.09.99 einen Betrag von S 138.659,80 als Beamter erhalten hat, um Informationen, welche ihm ausschließlich aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt sind, an Politiker der freiheitlichen Partei weiterzuleiten (Sichtung der von Michael KREIßL übergebenen Abrechnungen).

Aufgrund der bisherigen Kontenauswertung erhielt SCHMAL von der AUF Zahlungen in der Höhe von S 170.628,00. Die Zahlungen wurden fast gänzlich vom Konto der Bank Austria 418 071 809 geleistet. Die wesentlichen erkennbaren Buchungstexte stellen Monate dar und dürften daher den Kilometergeldabrechnungen zuzuordnen sein.

Helmut SCHMAL können folgende Fakten zugeordnet werden:

Helmut SCHMAL Allgemein, 8, 31

8. Werner RADAKOVITS

Zu dem Sicherheitswachebeamten Werner RADAKOVITS wurden vorerst nur einzelne Kilometerabrechnungen vorgefunden.

Aufgrund der bisherigen Kontenauswertung erhielt RADAKOVITS von der AUF Zahlungen in der Höhe von S 8.052,70. Die Buchungstexte lauten Scheck und PV-Wahlkampf.

Werner RADAKOVITS kann folgendes Faktum zugeordnet werden:

Werner RADAKOVITS Allgemein, 14

9. Franz STAVIC

Unabhängig von den gebildeten Faktenkreisen besteht der Verdacht, dass der Sicherheitswachebeamte Franz STAVIC im Zeitraum von 16.01.97 bis 16.02.00 einen Betrag von S 126.782,90 als Beamter erhalten hat, um Informationen, welche ihm ausschließlich aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt sind, an Politiker der freiheitlichen Partei weiterzuleiten (Sichtung der von Michael KREIßL übergebenen Abrechnungen).

Aufgrund der bisherigen Kontenauswertung erhielt STAVIC von der AUF Zahlungen in der Höhe von S 133.248,00. Die Zahlungen wurden fast gänzlich vom Konto der Bank Austria 418 071 809 geleistet. Die wesentlichen erkennbaren Buchungstexte stellen Monate dar und dürften daher den Kilometergeldabrechnungen zuzuordnen sein.

Franz STAVIC kann folgendes Faktum zugeordnet werden:

Franz STAVIC Allgemein, 2

Verantwortung zum Faktum Allgemein:

STAVIK Franz wurde am 03.11.2000 niederschriftlich einvernommen und gab an, dass er im Rahmen seiner Personalvertretungsagenden genauso wie KLEINDIENST Informationen aus dem internen Betrieb der Sicherheitswache besorgt habe. Er könne sich nicht daran erinnern, Informationen über Amtshandlungen besorgt zu haben. STAVIK gesteht zu, von der AUF im Zeitraum von 1996 bis 1999 Geldzahlungen als Kilometergeld im monatlichen Höchstbetrag von S 3000,- erhalten zu haben. Er sei aber mit Sicherheit mehr Kilometer gefahren, als er verrechnet habe. Über Vorhalt der für die Monate November 1998, Dezember 1998 und Jänner 1998 gleichbleibende Kilometeranzahl von 610 gab STAVIK an, dass er eben nicht mehr verrechnen konnte als jene Kilometerleistung, die S 3000,- wert gewesen ist.

10. Heinz LAUSSERMAYER

Unabhängig von den gebildeten Faktenkreisen besteht der Verdacht, dass der Sicherheitswachebeamte Heinz LAUSSERMAYER im Zeitraum von 07.03.96 bis 03.12.96 einen Betrag von S 40.677,80 als Beamter erhalten hat, um Informationen, welche ihm ausschließlich aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt sind, an Politiker der freiheitlichen Partei weiterzuleiten (Sichtung der von Michael KREIßL übergebenen Abrechnungen).

Aufgrund der bisherigen Kontenauswertung erhielt LAUSSERMAYER von der AUF Zahlungen in der Höhe von S 72.611,40. Die Zahlungen wurden von den Konten der Bank Austria 418 071 809 und 256 116 036/00 u. /02 geleistet. Die wesentlichen erkennbaren Buchungstexte stellen Monate und Scheck dar und dürften daher die Zahlungen zum Teil den Kilometergeldabrechnungen zuzuordnen sein.

Heinz LAUSSERMAYER können folgende Fakten zugeordnet werden:

Heinz LAUSSERMAYER Allgemein 2, 3A, 3B

Verantwortung zum Faktum ALLGEMEIN:

LAUSSERMAYER Heinz wurde am 31.10.00 niederschriftlich einvernommen und gab zusammengefasst folgendes an:

Es sei richtig, dass er in Personalvertretungssachen Informationen an KREISSL bzw. KLEINDIENST weitergeleitet habe. Auf die Frage ob es weitere Fälle gab, antwortet LAUSSERMAYER:

"Es handelte sich z.B. um Statistikangelegenheiten, ich meine damit z.B. Aufstellungen über Suchtgiftamtshandlungen und auch in anderen Bereichen, wie z.B. Mißhandlungsvorwürfe gegen Kollegen. KLEINDIENST ersuchte mich immer wieder um Bekanntgabe von Amtshandlungen, die sich im Bezirk abspielten, bezogen auf Schwarzafrikaner. Ich bin im Personalvertretungsbüro Am Hof 4 gesessen und hat KLEINDIENST sein Büro zwei Zimmer weiter gehabt".

Von LAUSSERMAYER wurde zugestanden, dass die von ihm gestellten Kilometerabrechnungen fingiert waren. Die Verantwortung zu den weiteren Fakten wurde bei den Faktenkreisen eingearbeitet.

11. Dietmar HEBENSTREIT

KLEINDIENST gibt in der Niederschrift vom 19.10.2000 an, dass er sich an HEBENSTREIT gewandt habe, wenn er Informationen aus dem 17. Bezirk benötigte. Konkrete Informationen konnten von KLEINDIENST allerdings nicht angeführt werden. HEBENSTREIT habe laufend Überweisungen von den Konten der AUF bzw. der FPÖ erhalten.

Unabhängig von den gebildeten Faktenkreisen besteht der Verdacht, dass der Sicherheitswachebeamte Dietmar HEBENSTREIT im Zeitraum von 10.03.98 bis 23.12.99 einen Betrag von S 71.402,88 als Beamter erhalten hat, um Informationen, welche ihm ausschließlich aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt sind, an Politiker der freiheitlichen Partei weiterzuleiten (Sichtung der von Michael KREIßL übergebenen Abrechnungen).

Aufgrund der bisherigen Kontenauswertung erhielt HEBENSTREIT von der AUF Zahlungen in der Höhe von S 80.122,00. Die Zahlungen wurden fast gänzlich vom Konto bei der Bank Austria 418 071 809 geleistet. Die wesentlichen erkennbaren Buchungstexte stellen Monate dar und dürften daher den Kilometergeldabrechnungen zuzuordnen sein.

Die unter der Benutzerkennung Hebens7 mit der Dienstnummer durchgeführten EKIS-Abfragen wurden überprüft. Danach wurden im Koat Hernals die bezugnehmenden Kopienakte überprüft.

Zu vier ungefragten Namen konnten im Protokoll des Koat Hernals keine Aktenvorgänge festgestellt werden.

Mit einer Ausnahme - Abfrage Anonym_002 - fanden die Anfragen, bei denen Aktenvorgänge am Kommissariat feststellbar sind, am gleichen Tag der Bearbeitung statt. Die Zeitspanne zwischen Aktenbeginnn und Abfrage im Fall Anonym_002 ist für HEBENSTREIT möglicherweise mit der Dauer des Aktenlaufes erklärbar.

Die Auswertung der EKIS Anfragen ergab keine Treffer in Bezug auf die bekannten Zielpersonen.

Bei der Hausdurchsuchung in der Wohnung von HEBENSTREIT wurde ein Computer sichergestellt. Die Auswertung ergab keine neuen Erkenntnisse zum Sachverhalt.

Aus der Rufdatenauswertung ergibt sich insbesondere ein reger Kontakt zu LAUSSERMAIER Heinz.

Dietmar HEBENSTREIT kann folgendes Faktum zugeordnet werden:

Dietmar HEBENSTREIT Allgemein, 34

Verantwortung zum Faktum ALLGEMEIN:

HEBENSTREIT verantwortet sich am 22.11.2000 bei der Wirtschaftspolizei in der mit ihm aufgenommenen Niederschrift und gesteht zu, S 75.000 als Kilometergeldentschädigung erhalten zu haben. Ein monatlicher Betrag von S 3000 bis S 3300 wäre ihm für seine Tätigkeit als AUF-Funktionär zugestanden, da er keine Dienstfreistellung gehabt habe. Er habe nicht gewußt, dass für diese Abrechnungen ein Fahrtenbuch erforderlich sei. KREISSL soll im Nachhinein (um den 11.10.2000) die Erstellung eines Fahrtenbuches angeregt haben, da dies steuerlich für das Finanzamt besser sei.

Dietmar HEBENSTREIT wurde am 13.12.2000 nochmals niederschriftlich einvernommen und gibt neuerlich an, dass er selbst nie widerrechtliche Abfragen durchgeführt habe. Die vier Personen, welchen kein Aktenlauf zugrunde liegt, wurden HEBENSTREIT vorgehalten und gibt dieser wortgetreu an (Da es sich nur um vier Personen handelt wird eine wortgetreue Angabe wiedergegeben):

Zu den Personen Anonym_010, angefragt am 11.12.1997, 03:36:43 und Anonym_038 angefragt um 03:37:35 gebe ich an: Hier handelt es sich offensichtlich um eine Lokalkontrolle, die ich als Besatzung eines Funkwagens durchgeführt habe. Näheres kann ich nicht mehr angeben.

Zur Person Anonym_029, angefragt 20.8.1998, 16:14:39, gebe ich an:

Die Suchanfrage war möglicherweise deshalb, weil der Betroffene keinen Ausweis mitgeführt hat. Näheres kann ich nicht mehr angeben. Ich war an diesem Tag im Tagdienst.

Zur Person Anonym_027, angefragt am 5.1.1999, 00:55:11 gebe ich an: Hier hatte ich wieder Nachtdienst-Überstunden und bin wahrscheinlich Funkstreife gefahren. Näheres kann ich nicht mehr angeben.

HEBENSTREIT gibt weiters an, dass er nie Gelder für die Weitergabe von Informationen bekommen habe bzw. ihm dafür auch nie Gelder angeboten worden wären.

Die Verantwortung zum Faktum 34 wurde bei der Faktenzusammenfassung eingearbeitet.

12. Gilbert LEBER

Der Sicherheitswachebeamte Gilbert LEBER, Funkstelle der BPD Wien, sei von KREIßL und KLEINDIENST kontaktiert worden, wenn diese Informationen aus dem EKIS oder sonstige Informationen aus dem Wissensbereich der Funkstelle benötigten. Gilbert LEBER habe hierzu die Dienstnummer von Anonym_038 verwendet, diese Anfragen würden allerdings schon länger zurückliegen, glaublich 1991 bis 1993 (NS KLEINDIENST v. 23.10.2000, Seite 6).

LEBER erhielt aufgrund der bis dato vorgenommenen Kontoauswertung von der AUF eine Zahlung am 06.08.1996 in der Höhe von S 1.955,00 für Fahrtkosten 7/96.

Bei der bei LEBER vorgenommenen Hausdurchsuchung wurden am sichergestellten PC (nach Sicherung am 29.11.00 ausgefolgt) Dienstpläne, Urlaubslisten und Tagesberichte vorgefunden. Sonst wurden keinerlei bezugnehmenden Unterlagen vorgefunden.

Die EDVZ-Userabfragen des LEBER wurden überprüft und konnte keine Abfrage mit der Dienstnummer des GI Anonym_038 2364 festgestellt werden. Für die Jahre 1991 bis 1993 liegen allerdings keine Abfragedaten vor und kann daher die Aussage des KLEINDIENST anhand der Aktivanfragen nicht überprüft werden.

Eine Einvernahme des Gilbert LEBER sowie weitere Erhebungen wurde bereits von der SOKO, KA Burgenland aufgrund einer Anzeige des Anonym_038 vorgenommen (Bericht v. 07.12.00).

Weiters wurde eine Überprüfung der Anfragen des Gilbert LEBER mit seiner Dienstnummer 3362 vorgenommen. Über diese Anfragen wurden Erhebungen bei der Dienststelle des LEBER (Funkstelle ID) getätigt (Bericht v. 12.12.2000.).

Jene Personen welche LEBER mit seiner eigenen Dienstnummer angefragt hat wurden tabellarisch aufgeschlüsselt. Es handelt sich inklusive den Anfragen über seine eigene Person um 49 Anfragen.

In der Funkstelle wurden die gespeicherten Einsatzdaten (ELS) für jene Tage gesichtet, an welchen LEBER eine EKIS Anfrage mit seiner Dienstnummer durchgeführt hat. Die Namen der Verdächtigen werden allerdings aus Gründen des Datenschutzes nicht festgehalten. In den fraglichen Zeitraum konnten jeweils ca. 30 - 60 Einsätze der Funkstelle ID vorgefunden werden.

Eine Nachvollziehbarkeit der EKIS Anfragen des LEBER mit seiner eigenen Dienstnummer ist nicht möglich (Bericht v. 12.12.2000).

Unter den abgefragten Personen befinden sich keine bis dato bekannten Zielpersonen.

Gilbert LEBER kann folgendes FAKTUM zugeordnet werden:

Gilbert LEBER Allgemein

Verantwortung zum Faktum ALLGEMEIN:

LEBER wurde am 06.12.2000 niederschriftlich einvernommen und gibt bezüglich des auf dem sichergestellten PC gespeicherten Datenbestandes an, dass er versucht habe Dienstpläne u. dgl. auf seinem PC lauffähig zu machen. Im Jahr 1995/1996 sei es in der Funkstelle zur Umstellung auf EDV gekommen und versuchte er aus obigen Grunde Formulare für obigen Bezug zu erstellen. Er habe keinerlei unberechtigte EKIS Anfragen vorgenommen und auch sonst nicht gegen das Amtsgeheimnis verstoßen.

13. Werner HERBERT

Zu dem Sicherheitswachebeamten Werner HERBERT wurden vorerst nur einzelne Kilometerabrechnungen vorgefunden.

Werner HERBERT erhielt aufgrund der vorhandenen Kontenauswertung von der AUF einen Betrag von S 3.479,00 und schient als Buchungstext PV-Wahl 99 auf.

Werner HERBERT können folgende Fakten zugeordnet werden:

Werner HERBERT Allgemein, 24

14. Wolfgang SCHMIED

Der Sicherheitswachebeamte Wolfgang SCHMIED, Funkstelle der BPD Wien, sei von KREIßL und KLEINDIENST kontaktiert worden, wenn diese Informationen aus dem EKIS oder sonstige Informationen aus dem Wissensbereich der Funkstelle benötigten (NS v. 23.10.2000, Seite 6).

Wolfgang SCHMIED Allgemein

15. Wolfgang HALWACHS

Dem Kriminalbeamten Wolfgang HALWACHS kann folgendes Faktum zugeordnet werden:

Wolfgang HALWACHS 8

16. Josef KLEINDIENST

In einer Ebene unter Mag. Hilmar KABAS und Michael KREIßL ist nach dem Erhebungsstand dem karenzierten Sicherheitswachebeamten Josef KLEINDIENST (gemeinsam mit Helmut KAMEHL) eine gewichtige Rolle zuzuordnen. Josef KLEINDIENST gesteht selber in der Niederschrift vom 19.10.00 zu, dass ihm seit Sommer bzw. früher Herbst 1996 eine Summe im Jahresdurchschnitt von S 120.000,- auf unterschiedliche Beträge im Monat verteilt, ausbezahlt wurde.

Aus den im Büro von Mag. KABAS sichergestellten Unterlagen (Bericht v.

29.10.2000) ist ersichtlich, dass von KLEINDIENST ab April 1996 bis April 1998 ein Betrag von S 313.651,80 für Kilometer, Diäten und Ausgaben in Rechnung gestellt wurde. Tatsächlich wurde allerdings geringfügig weniger (S 310.293,40) ausbezahlt.

KLEINDIENST wurde am 30.11.2000 zu den Kilometerabrechnungen gesondert niederschriftlich einvernommen und gibt an, dass er die verrechneten Gelder nm Tage der Rechnungsübergabe an Mag KABAS in bar erhalten habe. Die Gelder wären durch eine Angestellte (Frau RÖMER) übergeben worden und wäre Mag KABAS bei der Übergabe, soweit erinnerlich, immer dabei gewesen.

Josef KLEINDIENST können folgende Fakten zugeordnet werden:

Josef KLEINDIENST Allgemein, 1, 2, 3A, 3B, 4, 5, 8, 12, 13, 15, 21, 31, 37

17. Walter SMRCKA

Dem Beamten Walter SMRCKA kann während seiner Amtszeit bei Verkehrsamt folgendes Faktum zugeordnet werden:

Walter SMRCKA 6

18. Horst BINDER

Dem Beamten Horst BINDER können folgende Fakten zugeordnet werden:

Horst BINDER 3C, 11, 12, 14, 23

19. Leopold MAYERHOFER

Dem Abgeordneten zum Niederösterreichischem Landtag Leopold MAYERHOFER kann folgendes Faktum zugeordnet werden.

Leopold MAYERHOFER 19

20. Johann BÖCK

Dem Sicherheitswachebeamten Johann BÖCK kann folgendes Faktum zugeordnet werden: Johann BÖCK 9

21. Helmut NADERER

Dem Gendarmeriebeamten Helmut NADERER kann folgendes Faktum zugeordnet werde. Das Faktum wurde bei der Staatsanwaltschaft Salzburg zur Anzeige gebracht.

Helmut NADERER 116 ( Staatsanwaltschaft Salzburg)

22 Roger MAYER-HASLER

Dem Sicherheitswachebeamten Roger MAYER-HASLER kann folgendes Faktum zugeordnet werden:

Roger MAYER-HASLER 27

23. Silvia BITTGEN

Der Beamtin des Bundesministeriums für Inneres kann folgendes Faktum zugeordnet werden.

Silvia BITTGEN 28

24 Wolfgang PITTINO

Dem Sicherheitswachebeamten Wolfgang PITTINO kann folgendes Faktum zugeordnet werden

Wolfgang PITTINO 29 (SOKO - KA Burgenland)

25. Christopher SIEDER

Christopher SIEDER kann folgendes Faktum zugeordnet werden

Christopher SIEDER 33 ( Staatsanwaltschaft St. Pölten)

26 SINNHUBER, KASTNER, KAMPL

Diesen im Bundesland Kärnten Dienst versehenden Beamten kann folgendes Faktum zugeordnet werden: (da das gegenständliche Faktum nicht von der ha. Dienststelle bearbeitet wird erfolgt eine Gesamtaufzählung der Verdächtigen)

SINNHUBER, KASTNER, KAMPL 125 (von SOKO geführt)

27. Dr. Helene PARTIK-PABLE

Dr. Helene PARTIK-PABLE kann folgendes Faktum zugeordnet werden:

Dr. Helene PARTIK-PABLE 38

28. Mag. Michael SIKA

Mag. Michael SIKA kann folgendes Faktum zugeordnet werden:

Mag. Michael SIKA 38

29. MITTERBERGER

Brigadier MITTERBERGER kann folgendes Faktum zugeordnet werden:

MITTERBERGER 35

30. Peter FILIPSKY

Peter FILIPSKY kann folgendes Faktum zugeordnet werden:

Peter FILIPSKY 36

31. Karl KUDLER

Karl KUDLER kann folgendes Faktum zugeordnet werden:

Karl KUDLER 36

32. Gerald MIKSCHA

Gerald MIKSCHA kann folgendes Faktum zugeordnet werden:

Gerald MIKSCHA 40

2. Zu den Erhebungen zu einzelnen Fakten

Faktum 1 (Weitergabe von Statistiken und Unterlagen zu Amtshandlungen betreffend die Kriminalität in der U-Bahn sowie die Suchtgiftkriminalität durch Beamte des Wachzimmers Kärntnertorpassage/Weitergabe von Informationen betreffend das Polizeigefangenenhaus)

a) Wachzimmer Kärntnertorpassage

Verdachtslage:

KABAS habe Josef KLEINDIENST mehrfach in das Wachzimmer Kärntnertorpassage geschickt, um Amtshandlungen und Statistiken betreffend Kriminalität in der U-Bahn und Drogenkriminalität zu besorgen. Diese Informationen seien in Artikeln in den Printmedien Krone und Standard bzw. auch in Presseaussendungen der Freiheitlichen Partei verwendet worden. Die bezugnehmenden Ausdrucke aus dem PC im Wachzimmer Kärntnertorpassage habe KLEINDIENST mitgenommen und KABAS übergeben (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000) Erhebungsstand Bei dem von Josef KLEINDIENST in diesem Zusammenhang benannten Wachkommandant INFELD handelt es sich um den BzI Roland INFELD. Er war von Jänner 1991 bis 31.3.1998 Wachkommandant am Wachzimmer Kärntnertorpassage. Bei dem von Josef KLEINDIENST bezeichneten "älteren Revierinspektor" handelt es sich vermutlich um den RevI Franz ÜBLEIN.

Beide gaben über formloses Befragen durch die Wirtschaftspolizei übereinstimmend an, sich zwar an Wachzimmerbesuche des Josef KLEINDIENST erinnern zu können, sie hätten aber nie Unterlagen oder Informationen an Josef KLEINDIENST weitergegeben. Dieser habe auch gar nie Auskünfte über Akte, Amtshandlungen oder Statistiken von ihnen verlangt.

Bemerkt wird, dass Josef KLEINDIENST bei einer ergänzenden Befragung am 31.10.2000 nicht in der Lage war Details zu seinen Behauptungen zu diesem Faktum zu nennen. Josef KLEINDIENST gab allerdings an, sich eventuell anhand von bezughabenden Medienberichten an Details erinnern zu können. Bezughabende Medienberichte, anhand derer Josef KLEINDIENST eventuell in der Lage gewesen wäre Details zu benennen, konnten nicht beigeschafft werden.

Zur Führung der Wachzimmerstatistiken für das Wachzimmer Kärntnertorpassage allgemein wurde erhoben, dass die Wachzimmerstatistiken (sie enthalten z.B. die Anzahl der Anzeigen, Festnahmen, Sicherstellungen u.ä.) bis September 1999 von dem obgenannten RevI Franz ÜBLEIN händisch geführt worden sind. Seit Einführung des BAKS (Büroautomatisiertes Kommunikationssystem) III werden die Eintragungen für die Statistiken von jeder Dienstgruppe selbst vorgenommen, wodurch theoretisch jeder Dienst versehende Sicherheitswachebeamte auf das Statistikmaterial Zugriff hat. Lt. RevI Franz ÜBLEIN hatte aber auch schon zuvor de facto jeder im Wachzimmer Zugriff auf die Statistikunterlagen, da diese in einer unverschlossenen Lade im Raum des Wachkommandanten verwahrt worden seien.

BzI Anton SMOLEI, der seit 1.1.1995 Dienst am Wachzimmer Kärntnertorpassage versieht und der im Frühjahr 1997 die Nachfolge des BzI Roland INFELD als Wachkommandant angetreten hat, gab an, dass Josef KLEINDIENST relativ selten am Wachzimmer erschienen sei, und wenn, dann immer in seiner Funktion als Personalvertreter. Er habe jedenfalls nie wahrgenommen, dass Josef KLEINDIENST nach Anzeigen oder Statistiken gefragt oder dass ihm irgend jemand solche Unterlagen ausgehändigt hätte.

b) Weitergabe von Informationen betreffend das Polizeigefangenhaus Verdachtslage:

KABAS habe Informationen über das Polizeigefangenenhaus begehrt.

Insbesonders sei dieser an der Situation von Schubhäftlingen interessiert gewesen, insbesondere an Größenordnungen von kriminellen Ausländern, die nicht abgeschoben wurden. (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000)

Erhebungsstand

Da Josef KLEINDIENST seine nur sehr allgemein gehaltenen Angaben vom 19.10.2000, wonach Mag. Hilmar KABAS Informationen zum Polizeigefangenenhaus (insbesonders zur Größenordnung von in Schubhaft befindlichen kriminellen Ausländern) begehrt habe, nicht weiter konkretisieren konnte, wurden mangels geeigneter Anhaltspunkte keine weiteren Erhebungen zu diesem Faktum geführt.

Faktum 2 ("Noch nicht medial verwertete Vorfälle bei der Aktion Spring")

Verdachtslage:

Nach dem Ablauf der Operation SPRING im Jahr 1999 sei Josef KLEINDIENST von KREIßL darauf angesprochen worden, dass es SPRING-Vorfälle gebe, die medial noch nicht verwendet wurden und dass solche Vorfälle für KABAS zu besorgen seien. KREIßL habe gewusst, dass es im 13. und im 19. Bezirk solche Amtshandlungen gegeben habe. Als Beweis zu seinem Vorbringen wurde von KLEINDIENST eine Anzeige des Wachzimmers 13., Lainzer Straße, vom 16.05.99 vorgelegt. Diese Anzeige wurde vom Wachzimmer Am Platz in das Personalvertreterbüro der AUF gefaxt und zwar zu Handen des Josef KLEINDIENST. Die Faxsendung wurde dann KREIßL übergeben (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).

Erhebungsstand:

Aufgrund der Angaben des KLEINDIENST, wonach dem Zentralausschuss zumindest eine Anzeige des Wachzimmers Wien 13., Lainzerstraße 49-51 übermittelt worden sei, konnte erhoben werden:

Eine Anzeige des Wachzimmers Wien 13., Am Platz, vom 26.5.1999 wurde am 27.5.1999 um 13.53 Uhr vom Wachzimmer am Platz per Fax an den Zentralausschuss "z.H. KLEINDIENST" übermittelt. Aus der Auflistung der Aussendienste und Wachhabenden geht hervor; dass zum Zeitpunkt der Absetzung des Faxes der Wachkommandant BzI Peter SOMMERAUER, der Wachhabende RvI Ernst MAIER und RvI Wilfried SCHUSTER im Wachzimmer anwesend waren. Das Faxgerät war und ist noch immer im Raum des Wachkommandanten aufgestellt. Bei den Erhebungen wurde den Beamten der Wirtschaftspolizei vertraulich mitgeteilt, dass es sich bei BzI Peter SOMMERAUER um einen AUF-Funktionär handle.

In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass Josef KLEINDIENST bei seiner Einvernahme am 24.10.2000 (Seite 4 f) angegeben hat, dass es sehr wahrscheinlich sei, dass Peter SOMMERAUER den Akt gefaxt hat, mit Sicherheit könne er es allerdings nicht sagen. Peter SOMMERAUER sei des öfteren um die Übermittlung von Akten aus dem 13. Bezirk gebeten worden, dies habe Amtshandlungen oder Eintragungen in den Tagesbericht betroffen. Peter SOMMERAUER dürfte, so Josef KLEINDIENST, diese Anforderungen allerdings als Ersuchen des Zentralausschusses verstanden haben und davon ausgegangen sein, dass das von ihm übermittelte Material vom Zentralausschuss verwendet wird.

LAUSSERMAYER gibt bezüglich dieses Faktums in der Niederschrift v.

31.10.2000 an, dass er sich nicht konkret erinnern könne, Aktenvorgänge des 13. und 19. Bezirks beigeschafft zu haben. Faktum sei aber, dass KLEINDIENST ihn des öfteren nach derartigen Vorgängen befragt habe.

Faktum 3 - Wachzimmerschließungen

Verdachtslage:

KABAS sei auch an dem Thema "Wachzimmerschließungen" interessiert gewesen und seien diesem 1997 oder 1998 von KREIßL Unterlagen der Bundespolizeidirektion Wien, insbesondere Listen über die Wachzimmer, die geschlossen werden sollten, übergeben worden (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).

Faktum 3 A: Personalstände der Wiener Polizei

KLEINDIENST habe immer wieder KABAS Unterlagen über die Personalstände der Wiener Polizei übergeben. Teilweise seien diese Unterlagen in Fachausschussakten beinhaltet gewesen. Wenn dies nicht der Fall gewesen sei, habe sie KLEINDIENST unter dem Vorwand, er würde sie für Personalvertretungsangelegenheiten benötigen, selbst geholt oder LAUSSERMAYER gebeten sie für ihn zu holen. In der Folge sei auch am 05.09.1996 ein Artikel in der Kronen Zeitung "Der Storch ist schuld" erschienen.

Faktum 3 B: Artikel in der Kronen Zeitung "Neue Waffenausbildung" v.

15.01.1997 Die Informationen zu dem Artikel stammten lt. KLEINDIENST aus einem Fachauschussakt und seien von KREIßL, LAUSSERMAYER oder KLEINDIENST an KABAS herangetragen worden.

Faktum 3 C: Artikel in der Kronen Zeitung "Hunderte Polizisten lassen sich versetzen" v. 24.01.1997

KLEINDIENST gab hiezu an, dass vermutlich BINDER diese Zahlen in Erfahrung gebracht habe und sie von ihm (KLEINDIENST) an KABAS weitergegeben worden seien.

Erhebungsstand:

Heinz LAUSSERMAYER gab in der Niederschrift v. 31.10.2000 an, dass er als Fachausschussmandatar die Aktenvorgänge betreffend Wachzimmerschließungen bekommen habe und diese Informationen an KREISSL und KLEINDIENST weitergegeben habe.

Zum Faktum 3 B gab LAUSSERMAYER an, dass diese Information im Fachausschussakt beinhaltet gewesen sei und er diese Informationen an KLEINDIENST weitergegeben habe.

Faktum 4 (Weitergabe von Informationen zur Operation Spring Aktion, insbesondere "Terminverrat"):

Im Frühjahr 1999 habe KREIßL zu Josef KLEINDIENST gesagt, dass KABAS dringend Informationen über die Operation SPRING und deren Hintergrund benötige. Josef KLEINDIENST habe KREIßL mitgeteilt, er solle Informationsbeschaffung über die AUF Leute im Sicherheitsbüro versuchen. Da KREIßL nichts in Erfahrung bringen habe können, habe KLEINDIENST selbst den Einsatztermin für die Operation SPRING und die Größe des Einsatzes in Erfahrung gebracht. Die Informationsbeschaffung sei ihm über einen Journalisten gelungen, dessen Namen er derzeit nicht nennen wolle.

Den Termin für den Einsatz der Operation SPRING habe KLEINDIENST dem KREIßL mitgeteilt. Dieser habe in seiner Gegenwart unmittelbar KABAS angerufen und ihn informiert. Daraufhin sei seitens der FPÖ eine Inseratenkampagne gegen Schwarzafrikaner gestartet worden. In der Folge sei allerdings der Einsatztermin für die Operation SPRING vorverlegt worden, über den oben angeführten Journalisten sei es KLEINDIENST aber erneut gelungen den neuen Einsatztermin zu erfahren (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).

Erhebungsstand:

Die Aktion Spring wurde am 27.5.1999 durchgeführt. Erhoben werden konnte, dass in der "Neue Kronen Zeitung" und "Die Presse" jeweils am 26.5.1999 sowie im "Kurier" am 27.5.1999 Inserate der FPÖ Wien erschienen, in denen die Drogenproblematik thematisiert wurde. Im "Der Standard" wurde das Inserat zwar nicht geschaltet, in seiner Ausgabe vom 28.5.1999 wurde allerdings über das Inserat berichtet.

Das Inserat selbst zeigt Mag. Hilmar KABAS unter der Überschrift "Machtlos gegen 1000 Nigerianer: Dank absurder Gesetzeslage handeln sie als U-Boote fast unbehelligt mit Drogen." Die Fusszeile lautet: "Handeln Sie endlich Herr Minister Schlögl!"

Faktum 5 - Sondersitzungen des Parlaments zum Thema Sicherheit Verdachtslage

KLEINDIENST habe bei einer Vorbesprechung zu einer parlamentarischen Sondersitzung zum Thema Sicherheit im Parlament teilgenommen und zwar zu einer Zeit, als Dr. EINEM Innenminister war, vermutlich 1995 oder 1996. Die Besprechung habe im großen Besprechungszimmer des Freiheitlichen Parlamentsclubs stattgefunden. Infolge dieser Besprechung habe Dr. HAIDER ihn und KREIßL zur Seite genommen und zwar etwas entfernt vom Besprechungstisch. Hierbei habe Dr. HAIDER ihn und KREIßL ersucht zu zwei Personen Informationen zu besorgen. Nach Angaben des KLEINDIENST handelte es sich vermutlich um den Mordfall OTT und um einen Ausländer. An den Namen des Ausländers könne sich KLEINDIENST nicht mehr erinnern (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).

Unterfaktum 5 A

Aus einem seitens der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit übergebenen Schriftverkehr ergibt sich bezüglich Dr. HAIDER folgender weiterer Tatverdacht:

Aus dem Schreiben vom 17.12.1997 des damaligen Bundesministers für Inneres Mag. SCHLÖGL an Dr. HAIDER geht hervor, dass Dr. HAIDER in einer Pressekonferenz am 17.12.1997 den Vorwurf erhoben haben solle, dass er (Dr. HAIDER) sich leicht Zugang zu geheimen und vertraulichen Daten des Innenministeriums verschaffen könne; auch würden ihm solche Daten laufend zugespielt werden.

Dr. HAIDER wird in dem gegenständlichen Schreiben aufgefordert, bezugnehmende Unterlagen vorzulegen, damit eine Prüfung der Sachlage vorgenommen werden kann.

Im Antwortschreiben des Dr. HAIDER v. 17.12.1997 gesteht Dr. HAIDER sogar zu, dass ihm Auszüge aus Polizeicomputern von Oberösterreich, Steiermark und Salzburg zur Verfügung gestellt wurden.

In der Zeit im Bild vom 17.12.1997 wird von Dr. HAIDER wortgetreu angegeben: "Ich habe mir einige Auszüge aus dem Polizeicomputer besorgt. Ich habe Zugänge zu den geheimsten vertraulichen Daten des Sicherheitsapparates"

Erhebungsstand:

KLEINDIENST wurde zu diesem Faktum am 30.10.00 und am 14.11.00 nochmals niederschriftlich einvernommen und schildert insbesondere in der Niederschrift vom 30.10.00 den genauen Hergang des Sachverhaltes zu obigen Faktum.

Beigeschafft wurde das Stenographische Protokoll zur 44. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich vom 05.07.1995. Aus der Rede des Abgeordneten Dr. HAIDER (Beginn 17.48 Uhr) geht eindeutig hervor, dass dieser auf den Fall OTT Bezug nimmt. Weiters werden von Dr. Jörg HAIDER Beispiele aus Polizeiakten zitiert und werden konkret die Namen folgender Personen angeführt (teilweise wortgetreu zitiert): Beispiel vier: Suchtgifthandel - Es ist ein gewisser Herr Anonym_043, ein Albaner, seit einigen Jahren in Österreich. Er ist viele Monate im Caritas-Wohnheim in Wien, Neustiftgasse 141, wohnhaft gewesen. Dort hat er einen schwunghaften Rauschgifthandel mit Preßburg betrieben und Heroin nach Österreich verhökert. Keine Aufenthaltsbewilligung, keine Beschäftigungsbewilligung, aber im Sozialheim untergebracht! Alle schützen ihn, und er gefährdet unsere Bevölkerung, vor allem die Jugend.

Oder, nächster Fall: Abschub durch rechtsstaatliche Maßnahmen behindert. - Anonym_011 aus dem Kosovo ist wegen Raubes in Österreich rechtskräftig verurteilt worden. Beteiligt an diesem Raub war der Chef einer Mafia-Bande, die sich in Köln während eines Gerichtsverfahrens freigeschossen hat. - Das ist alles aktenkundig; wir haben die Akten mit. - Anonym_011 hat ein Aufenthaltsverbot für 20 Jahre in Österreich. Er befindet sich noch immer in Österreich auf freiem Fuß, weil sein Anwalt einen Einspruch beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt hat.

Oder, Anonym_016, 56 Einbrüche, Flüchtlingsstatus offiziell, ebenfalls Einspruch vor dem Verwaltungsgerichtshof, darf sich frei herumtreiben, kann die Sicherheit der Bevölkerung gefährden.

Bezüglich des Mordfalles OTT verwies Dr. HAIDER lediglich auf einen Zeitungsartikel.

Zu den von Dr. HAIDER genannten Personen bestehen tatsächlich Aktenvorgänge und liegen diese Personen daher auch im EKIS (KPA u. EDE) ein. Konkret besteht zu Anonym_043 der Akt der Bundespolizeidirektion Graz, II8668/1/94, zu Anonym_011 ein Akt des LGK für Salzburg, Kriminalabteilung, AZ P 301/91 und zu Anonym_016 ein Akt der Bundespolizeidirektion Salzburg, AZ II-3/6-4529/94. Die bezugnehmenden Akte wurden bereits beigeschafft und umfangreichen Sichtungen unterzogen.

Bezüglich der Passivanfragen zu diesen Personen wird auf den Bericht v. 07.11.2000 verwiesen. Diesbezüglich muss allerdings angeführt werden, dass die Auswertung der Passivanfragen nur für einen Zeitraum der letzten drei Jahre möglich ist und die Rede des Dr. HAIDER schon am 05.07.1995 gehalten wurde. Festgestellt wurde jedenfalls, dass die Zielpersonen von den Verdächtigen nicht abgefragt wurden.

Weiters konnte erhoben werden, dass in einer am 17.12.1997 veröffentlichten Presseaussendung der Austria Presseagentur Dr. HAIDER wörtlich wie folgt zitiert wird: "Ich bin jederzeit in der Lage, mir Informationen zu organisieren. Das belegt, in welchem Zustand das Sicherheitssystem ist." "Bewußt" nutze er als Abgeordneter auch "geheimste, vertraulichste Daten", um über Mängel zu informieren. Man könne sich "alles beschaffen", auch vertrauliche Daten seien zugänglich und würden ihm zugespielt. "Keinen Schilling" habe er dafür bezahlt, "da verlangt man ned ammol mehr wos".

Von der Bundespolizeidirektion Salzburg wurden zur do. Zahl II-1759/97 im Bezug auf diese Aussagen des Dr. HAIDER schon Ermittlungen geführt und der Sicherheitswachebeamte Paul WAGNER wurde wegen Verdachtes der Verletzung des Amtsgeheimnisses mit Schreiben vom 29.12.1997 bei der Staatsanwaltschaft Salzburg zur Anzeige gebracht. Diese Anzeige betrifft die bei der Pressekonferenz vorgezeigten Computerausdrucke. Der komplette Aktenlauf wurde aus Salzburg beigeschafft und wird derzeit einer umfangreichen Sichtung unterzogen.

Dr. HAIDER wurde am 30.10.00 niederschriftlich zum Sachverhalt einvernommen und bekannte sich nicht schuldig. Er habe KREISSL oder KLEINDIENST nie ersucht Informationen zu beschaffen. Dr. HAIDER wurde das Sitzungsprotokoll vom 05.07.95 vorgehalten und gibt dieser an, dass dem Freiheitlichen Parlamentsclub immer wieder Informationen über derartige Vorgänge zugemittelt worden seien. In der Regel seien derartige Informationen schriftlich von anonymen Personen eingebracht worden.

Hinsichtlich des Faktum 5 A gibt Dr. HAIDER an, dass er damit zum Ausdruck bringen wollte, dass er immer wieder aus allen Teilen der Bevölkerung vertrauliche Informationen bekommen habe.

Faktum 6 (Weitergabe von Informationen aus dem Verkehrsamt) Verdachtslage:

Josef KLEINDIENST sei mehrmals bei Gesprächen anwesend gewesen, als KREIßL den SMRCKA telefonisch kontaktiert habe und Auskünfte über Führerscheinakte erbeten habe. Konkret wird von KLEINDIENST geschildert, dass man nach Informationen gesucht habe, dass einer SPÖ Kandidatin für die EU-Wahl der Führerschein abgenommen worden sein soll. Aus dem Format vom 16.10.00 lasse sich entnehmen, dass es sich offenbar um die ehemalige Ex-VRANITZKY Mitarbeiterin Anonym_033 handelte ( Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).

In Ergänzung zum Faktum 6 betreffend den Führerscheinakt Anonym_033 wurde von KLEINDIENST angegeben, dass ihm auch ein Telefongespräch zwischen KREISSL und SMRCKA erinnerlich sei, in dem KREIßL von SMRCKA über eine Führerscheinabnahme betreffend den Ehemann der Grünen Abgeordneten PETROVIC informiert worden sei.

Erhebungsstand:

a) Entzug der Lenkerberechtigung Dr. Anonym_033 Beim Verkehrsamt wurde der bezugnehmende Führerscheinentzugsakt beigeschafft und steht fest, dass SMRCKA Walter tatsächlich den Bescheid zum Entzug zur Lenkerberechtigung unterfertigt hat.

SMCKA Walter wurde am 24.10.2000 niederschriftlich einvernommen, bestreitet allerdings bezügl. des obigen Führerscheinentzugsaktes Informationen weitergegeben zu haben.

Durch die Wirtschaftspolizei wurde ergänzend erhoben, ob der Entzug der Lenkerberechtigung der Dr. Anonym_033 medial ein Echo gefunden hat. In Erfahrung gebracht werden konnte lediglich, dass Dr. Anonym_033 ehemals EU-Beraterin des damaligen Bundeskanzler Dr.

VRANITZKY und von der SPÖ als Kandidatin zur Wahl des EU-Parlamentes aufgestellt war. Im Juni 1996 ist sie plötzlich als Kandidatin zurückgetreten, wobei keiner der gefundenen Pressemeldungen ein Grund für den Rücktritt zu entnehmen war.

Über Befragen, ob ihr Rücktritt von der Kandidatur mit einer Indiskretion im Zusammenhang mit ihrer Führerscheinabnahme gestanden ist, gab Dr. Anonym_033 an, dass dies nicht der Fall gewesen sei. Sie könne sich auch an keine diesbezüglichen Zeitungsartikel erinnern.

b) Entzug der Lenkerberechtigung Antun PETROVIC

Hinsichtlich dieses Faktums wurde ergänzend erhoben, dass am 12.1.1996 in der Kronenzeitung und vermutlich am 1.11.1996 in der Zeitung "Täglich Alles" Artikel über die Führerscheinabnahme betreffend den Antun PETROVIC erschienen sind.

Die Führerscheinabnahme erfolgte am 9.1.1996 um 22.45 Uhr, die diesbezügliche Meldung wurde am 10.1.1996 gelegt. Noch am selben Tag um 12.10 Uhr wurde vom Bez. Pol. Kommissariat Josefstadt ein Aktenvermerk darüber gelegt, dass in der Radiosendung "Mittagsjournal" über den Vorfall berichtet worden sei, worauf der Führerscheinabnahmeakt dem Informationsdienst-Pressestelle der BPD Wien gefaxt wurde. Am Verkehrsamt langte der Führerscheinakt lt.

Eingangsstempel am 12.1.1996 ein. Am selben Tag erschien in der Kronenzeitung ein Artikel über die Führerscheinabnahme. Vermutlich am 1.11.1996 erschien dann auch in der Zeitung "Täglich Alles" ein Artikel über diesen Vorfall.

Über telefonisches Befragen gab Mag. Madeleine PETROVIC an, dass es bereits kurze Zeit nach dem Vorfall zu Medienberichten gekommen sei, wodurch für sie der Verdacht entstanden sei, dass nur an dem Vorfall "beteiligte Personen" die Informationen in so kurzer Zeit weitergegeben haben können. Bestimmte Personen habe sie diesbezüglich jedoch nicht in Verdacht.

c) Allgemeines

Die Überprüfung der Dr. Anonym_033 betreffenden Passivanfragen im EKIS (Wer hat Dr. Anonym_033 wann abgefragt ?) sowie der von Walter SMRCKA gestellten Aktivanfragen im EKIS (Wen hat Walter SMRCKA wann im EKIS abgefragt ?) ergab keine weiteren Verdachtsmomente.

Faktum 7 (Zivilprozesse)

Sowohl Dr. HAIDER als auch Mag. STADLER treten beim Faktum 7 Zivilprozesse in Erscheinung, das Faktum wird in seiner Gesamtheit dargestellt (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000) Verdachtslage KIäger Politiker der FPÖ gegen PURTSCHELLER Von einem Journalisten (Herrn Anonym_032 von NEWS) habe KLEINDIENST in Erfahrung gebracht, dass im oben angeführten Zivilprozess zwei EKIS Ausdrucke vorgelegt worden seien. In diesem Zivilprozess seien die Politiker der FPÖ von der Kanzlei BÖHMDORFER vertreten worden.

Über die Zeitschrift Falter konnten weitere Prozesse in Erfahrung gebracht werden, in welchem von der Kanzlei Dr. BÖHMDORFER EKIS Anfragen oder sonstige Polizeiinformationen als Beweismittel eingebracht wurden.

Kläger Anonym_028 gegen Mag. Ewald STADLER

Diesbezüglich wurde bereits der bezugnehmende Akt des HG-Wien zur AZ 15 CG 195/95h beigeschafft. Im Akt befindet sich ein Lichtbildausdruck des Anonym_028 aus der EDE. Weiters ist eine Aktenzahl des Bezirkspolizeikommissariates Favoriten angeführt (betreffend eine gefährliche Drohung des Anonym_028), welche nur durch die Weitergabe polizeiinterner erlangt werden konnte.

Kläger Susanne RANDALL gegen Dr. HAIDER

Diesbezüglich wurde bereits der bezugnehmende Akt des HG-Wien zur AZ 17 CG 64/95 h beigeschafft. Der Verdacht bezüglich dieses Aktes bestehe darin, dass Aktenzahlen aus Aktenvorgängen der Polizei in Deutschland angeführt wurden.

Erhebungsstand:

a) Verfahren gegen Anonym_028 und Susanne Jasmin RANDALL Mag. Anonym_030 von der Zeitschrift "Der Falter" hat der Wirtschaftspolizei Teile aus zwei Akten des Handelsgerichtes Wien (15 Cg 195/95h und 17 Cg 64/95h) übergeben, dies mit dem Hinweis dass diese Aktenteile (Beweisantrag des Mag. Ewald STADLER vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. BÖHMDORFER/Mag. BAUER in einem Verfahren gegen Anonym_028 bzw. Wiederaufnahmsklage des Dr. Jörg HAIDER vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. BÖHMDORFER/Mag. BAUER gegen Susanne Jasmin RANDALL) Passagen enthielten, die sinngemäß den Verdacht zuließen, dass Privatpersonen Zugang zu Informationen aus Polizeiakten hatten.

Durch die Wirtschaftspolizei wurden in der Folge die Originalakte vom Handelsgericht Wien beigeschafft und gesichtet.

aa) Im Verfahren Anonym_028 gegen Mag. Ewald STADLER hat der Beklagte im Beweisantrag vom 19.1.1996 u.a. offensichtlich eine Kopie jener Lichtbilder vorgelegt, die von Anonym_028 am Bez.Pol. Kommissariat Favoriten im do. Verfahren Kr 4328/F/89 (Verdacht gem. 5 107 StGB) im Zuge einer erkennungsdienstlichen Behandlung am 15.11.1989 angefertigt worden sind. Weiters hat er darauf verwiesen, dass

o im Jahr 1989 polizeiliche Vorerhebungen wegen des Verdachtes der gefährlichen Drohung gegen Anonym_028 geführt worden seien,

o vom Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich erhoben worden sei, dass Anonym_028 ständiger Prozessbeobachter im Verfahren gegen SCHIMANEK jun. gewesen sei und

o dass Anonym_028 an der Gegendemonstration gegen den Innsbrucker Freiheitskommers vom 22.10.1994 teilgenommen habe, worüber umfangreiches Bildmaterial der Stapo existiere.

Mag. STADLER wurde zu diesem Prozess niederschriftlich einvernommen und gibt folgendes an:

An die Zivilprozesscausa könne er sich noch erinnern, er habe damals den Grünen vorgeworfen, sich im Umfeld der Ebergassing-Attentäter zu bewegen. Weitere Informationen wie die Strafanzeige des LGK NÖ (Causa Ebergassing) sowie den EDE-Auszug (Foto des Anonym_028) habe er von einem ORF Journalisten bekommen, dessen Namen er nicht nennen wolle.

In einer Presseaussendung vom 20.07.1995 habe er nicht den Inhalt der Anzeige des LGK NÖ verwendet. Die Anzeige des LG K NÖ habe er erst später ebenfalls von dem ORF Journalisten erhalten.

Wie die Kanzlei Dr. BÖHMDORFER zu der Aktenzahl des Bezirkspolizeikommissariates Favoriten gekommen ist könne er nicht angeben. Er habe diese Information nicht beschafft.

In einem ergänzenden Schriftsatz an das Landesgericht Wien (via die Anwaltskanzlei Mag. GHENEFF) vom 28.11.2000 wird von Mag STADLER ausgeführt, dass die fragliche Aktenzahl von ihm selbst beigebracht wurde. Die Aktenzahl stamme aus der selben Quelle, aus der er die Fotos erhalten habe.

ab) Im Verfahren Susanne Jasmin RANDALL gegen Dr. Jörg HAIDER geht es u.a. darum, dass Dr. Jörg HAIDER bei einer Pressekonferenz eine Anzeige des Landesgendarmeriekommandos Niederösterreich nach dem Bombenanschlag von Ebergassing, in der RANDALL erwähnt worden sei, verteilt habe. In einer Wiederaufnahmsklage vom 9.7.1997 erwähnt der Kläger Dr. Jörg HAIDER eine Verurteilung der RANDALL durch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu den do. Aktenzahlen 1 TL54/81 und 249 CS-L-1 5/80.

Im Detail wird auf die Sichtungsberichte vom 24.10.2000 und 27.10.2000 verwiesen.

Dr. HAIDER wurde in seiner Einvernahme vom 30.10.00 auch zu diesem Faktum befragt und konnte sich im Detail an diesen Prozess nicht erinnern. Dr. HAIDER gestand zu im Besitz der Strafanzeige des Landesgendarmeriekommandos NÖ gewesen zu sein und habe er seines Wissens nach diese Anzeige vom damaligen Landesrat SCHIMANEK bekommen.

Wie Landesrat SCHIMANEK in den Besitz dieser Anzeige gekommen sei könne er nicht angeben.

b) Verfahren gegen Wolfgang PURTSCHELLER

Die in den Berichten vom 19.10.2000 und 20.10.2000 erwähnten Exekutionsakte 64 E 2527/99 und 12 E 2650/96., (Verpflichteter ist jeweils der Journalist PURTSCHELLER) wurden in Ablichtung beigeschafft.

Im Original beigeschafft wurde auch der Akt des Handelsgerichtes Wien zur ZI. 24 Cg 29/99v. Der Kläger Anonym_037 hat sich in diesem Verfahren mit der Behauptung verwechselt worden zu sein, gegen Passagen des PURTSCHELLER-Buches "Delikt: Antifaschismus, Briefbombenterror, Kriminalisierungskampagnen von rechts", in denen er in die Nähe "rechter" Kreise gerückt wird, gewehrt.

In den zu b) angeführten und beigeschafften Akten konnten nach dem gegenwärtigen Erhebungsstand keine für das gegenständlichen Verfahren offenkundig relevanten Hinweise erhoben werden.

Wolfgang PURTSCHELLER konnte nicht ausgeforscht werden, zeugenschaftliche Befragung mußte daher bis dato unterbleiben.

c) EKIS-Abfragen betreffend Anonym_028, Susanne Jasmin RANDALL und Wolfgang PURTSCHELLER

Durch die Wirtschaftspolizei wurde hinsichtlich der Personen Anonym_028, Susanne Jasmin RANDALL und Wolfgang PURTSCHELLER ergänzend noch überprüft, ob und bejahendenfalls von wem und wann diese Personen im EKIS abgefragt worden sind (Überprüfung der sog. Passivabfragen).

Dabei wurde festgestellt, dass die genannten Personen im (technisch möglichen) Beobachtungszeitraum der letzten drei Jahre zwar allesamt mehr oder weniger oft im EKIS abgefragt worden sind, Abfragen durch Personen aus dem Verdächtigenkreis wurden aber nicht gefunden.

Faktum 8 - Kriminalbeamter HALWACHS, Jugendbanden, Abteilung I

Verdachtslage:

Dieser oben angeführte Beamte sei von KLEINDIENST, KREIßL und SCHMAL kontaktiert worden wenn Informationen von seinem Zuständigkeitsbereich Jugendbanden, Abteilung I, benötigt worden seien (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).

Erhebungsstand:

In der Niederschrift vom 19.10.2000 hat Josef KLEINDIENST sinngemäß behauptet, Wolfgang HALWACHS sei von ihm, Michael KREISSL und Helmut SCHMAL kontaktiert worden, wenn sie Informationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Wolfgang HALWACHS (Abteilung 1, Jugendbanden) benötigten. Wolfgang HALWACHS habe aber nicht gewusst, dass sie seine Informationen politisch verwendeten, vielmehr habe Wolfgang HALWACHS vermutlich geglaubt, dass diese Informationen von der Personalvertretung benötigt und auch verwendet würden.

Bei den folgenden Erhebungen hat sich der Tatverdacht gegen Wolfgang HALWACHS nicht erhärtet. Bei den an seiner Wohnadresse und an seinem Arbeitsplatz durchgeführten Hausdurchsuchungen könnte kein belastendes Material sichergestellt werden. Auch die Sichtung der bei den Hausdurchsuchungen sichergestellten Datenträger ergab keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten des Wolfgang HALWACHS. Der einzige gefundene Hinweis auf eine Weitergabe von Akten betrifft die Übersendung einer Ablichtung einer Verkehrsunfallanzeige nach einem Verkehrsunfall vom 29.5.1996 an die Wiener Städtische Versicherung, wobei bei diesem Verkehrsunfall offensichtlich das Fahrzeug des Wolfgang HALWACHS beschädigt worden ist.

Auf Befragen zum Erhalt von Geldern von der AUF gab Wolfgang HALWACHS an, lediglich einmal im Jahr 1998 ca. S 1500.- für div. Spesen erhalten zu haben, regelmäßige Fahrtspesenersätze habe er nicht bekommen.

Die Auswertung der EKIS-Aktivanfragen des Wolfgang HALWACHS (Wen hat Wolfgang HALWACHS wann im EKIS angefragt?) ergab keine Hinweise darauf, dass Wolfgang HALWACHS Personen des öffentlichen Lebens abgefragt hätte.

Zum Faktum 9 (EKIS- Anfragen betreffend FPÖ - Mitgliedswerber durch Johann BÖCK und Leopold MAYERHOFER)

Verdachtslage

Der Sicherheitswachebeamter MAYERHOFER habe bei KLEINDIENST vorgesprochen, ob ihm die AUF oder die FGÖ einen Rechtsanwalt zur Verfügung stelle, falls es wegen unerlaubter EKIS Zugriffe zu einem Disziplinar- bzw. Strafverfahren komme.

MAYERHOFER und BÖCK hätten in einigen Fällen Mitgliedsbewerber der FPÖ überprüft, um zu verhindern, dass Kriminelle in die Partei aufgenommen werden.

Aus den Medien habe KLEINDIENST dann entnommen, dass konkret Hermann NONNER (Polizist der BPD St. Pölten) überprüft worden ist. In den Medien sei dann Hermann NONNER eine Körperverletzung an einer Frau vorgeworfen worden (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).

Ergänzung zum Faktum 9 ( Werber für Mitgliedschaft in der FPÖ)

Der ehemalige Angestellte der FPÖ-Niederösterreich, Anonym_031, habe einen Journalisten folgendermaßen informiert, welcher die Information an KLEINDIENST weitergegeben habe: MAYERHOFER und BÖCK hätten im Zuge eines Wahlkampfes in St. Pölten 1996 oder 1997 eine Reihe von KFZ- Anfragen im EKIS getätigt. Der Grund der EKIS Anfragen sei gewesen, dass der St. Pöltner SP-Bürgermeister Anonym_019 behauptet habe, in Gemeindebauten wohnen keine Ausländer. Mit den KFZ Anfragen hätte diese Behauptung widerlegt werden sollen.

Der selbe Journalist sei von Christopher SIEDER, einem Funktionär des Ring Freiheitlicher Jugendlicher informiert worden, dass MAYERHOFER einen EKISAusdruck über ihn (SIEDER) bei einer Kameradschaftsbundsitzung in St. Leonhard hergezeigt habe (Niederschrift mit KLEINDIENST v. 23.10.2000).

Erhebungsstand:

a) EKIS - Anfragen betreffend Hermann NONNER Aufgrund der Angaben des KLEINDIENST, wonach Hermann NONNER, Polizeibeamter in St. Pölten, überprüft worden und in der Folge der Vorwurf einer Körperverletzung z.N. einer Frau erhoben worden sei, hat die Wirtschaftspolizei erhoben: Am 13.10.1982 beging Hermann NONNER angeblich eine gefährliche Drohung und eine Körperverletzung z.N. seiner Gattin. Die diesbezüglichen Erhebungen wurden durch die BPD St. Pölten zur ZI. II-1986/82 geführt.

Das Strafverfahren gegen Hermann NONNER wegen Verdachtes gem. 5 107 StGB wurde in der Folge gem. § 90 StPO eingestellt, hinsichtlich des Vorwurfes der Körperverletzung erfolgte ein Freispruch gem. § 259 (3) StPO. Ein wegen des Vorfalles eingeleitetes Disziplinarverfahren wurde eingestellt.

Mediale Verbreitung fand der Vorfall in der (heute nicht mehr existierenden) Faberzeitung und in den NÖN.

Anläßlich der Gemeinderatswahlen in St. Pölten im Jahr 1998 war der Vorfall erneut Gegenstand von Medienberichten, wobei es insbesonders zu einer medialen Auseinandersetzung zwischen Hermann NONNER (er war zu dieser Zeit FPÖ-Gemeinderat in St. Pölten) und dem SPÖ-Nationalratsabgeordneten Anonym_023 gekommen ist. Anonym_023 soll in diesem Zusammenhang auch eine parlamentarische Anfrage an den damaligen Innenminister Mag. SCHLÖGL gestellt haben.

Bemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass Johann BÖCK bereits bei einer niederschriftlichen Einvernahme durch das Sicherheitsbüro am 6.3.1998 im Verfahren II-40.084/SB/98 (23 St 165 775/97) zugegeben hat den Hermann NONNER am 28.8.1997 im EKIS abgefragt zu haben. Grund für die Abfrage sei gewesen, dass in einer St. Pöltner Regionalzeitung ein Bericht gestanden sei, wonach Hermann NONNER mit einer Hacke auf seine Frau Iosgegangen sei. Zu dieser EKIS-Abfrage sei er durch niemanden veranlasst worden und er habe die aus der Abfrage gewonnen Erkenntnisse an niemanden weitergeben.

Im Zuge der Erhebungen wurde überprüft, ob bzw. wann und von wem Hermann NONNER seit November 1997 im EKIS abgefragt worden ist. Dabei wurden insgesamt 7 Abfragen festgestellt, von denen 6 von Grenzkontrollstellen gestellt worden sind. Eine Anfrage wurde von der BPD 5t. Pölten gestellt, und zwar am 27.11.1997. Als Grund für diese Anfrage wurde eine Reisepassneuausstellung erhoben.

Verwiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass bereits in einem Verfahren im Jahr 1997 festgestellt worden ist, dass Hermann NONNER einmal durch den Verdächtigen Johann BÖCK im EKIS abgefragt worden ist. Darauf bzw. auf die damalige Rechtfertigung des Johann BÖCK wird weiter unten im Pkt. bb) noch im Detail eingegangen werden.

b) EKIS Abfragen betreffend Mitgliedswerber der FPÖ und Bewohner von Gemeindewohnungen in St. Pölten

Am 31.10.2000 hat der Zeuge Anonym_031, Ortsparteiobmann der FPÖ in Pöchlarn, von 1994 bis 1998 Wahlkreissekretär für den Bereich Niederösterreich Mitte, von April 1999 bis 31.01.2000 Landesgeschäftsführer der FPÖ Niederösterreich, zusammengefasst nachstehende Angaben gemacht:

Während der Wahlkampfvorbereitung entweder zu den St. Pöltner Gemeinderatswahlen 1996 oder zur Wahlwiederholung im Dezember 1996 habe er ein Gespräch zwischen Franz MIKSCH, Franz MARCHAT und Johann BÖCK wahrgenommen, in dessen Verlauf Franz MARCHAT und Franz MIKSCH sich mit Johann BÖCK darüber unterhalten hätten, dass KFZ-Kennzeichen rundum Gemeindebauten abgefragt werden sollten, um nachweisen zu können, dass sich Ausländer in Gemeindebauten aufhalten. Er könne sich aber nicht mehr erinnern, was Johann BÖCK antwortete, d.h. ob er dies durchführen werde oder nicht.

Anfang 1997 habe der Christopher SIEDER, dieser habe zu dieser Zeit 1997 Parteimitglied werden wollen, ihn telefonisch kontaktiert und von ihm wissen wollen, wie Leopold MAYERHOFER dazu käme, bei einer Kameradschaftsbundsitzung seine (SIEDERS) Vorstrafen vorzulesen. Der Vater seiner Freundin sei bei dieser Kameradschaftsbundsitzung anwesend gewesen.

Ferner sei Anonym_031 von Mitgliedern des Bezirksvorstandes Melk mitgeteilt worden, dass Leopold MAYERHOFER bei einer Bezirksleitungssitzung zwischen Jänner und Mai 1997 Vorstrafen von Beitrittswerbern, vorrangig aus dem Gebiet Mank/Melk vorgelesen habe.

Leopold MAYERHOFER habe einige FPÖ-Beitrittswerber, die sein innerparteilicher Konkurrenten für die Position des Spitzenkandidaten zur Landtagswahl 1998 für den Bezirk Melk DI Anonym_007 gebracht habe, zum Teil mit der Begründung abgelehnt, dass sie vorbestraft seien.

Durch die Ablehnung der Beitrittswerber habe DI Anonym_007 nicht die erforderliche Stimmenzahl bei der Vorwahl zur Landtagswahl erreicht.

Ihm (Anonym_031) gegenüber habe Leopold MAYERHOFER erklärt, dass DI Anonym_007 "permanent Leute mit Vorstrafen werbe"; andeutungsweise habe es sich um Suchtgiftdelikte gehandelt.

Bei einer Bezirksleitungssitzung des Bezirks St. Pölten Land im Jahr 1997 in Rabenstein, NÖ habe Franz MARCHAT die Mitglieder aufgefordert ihm Personen namhaft zu machen, welche "nicht ganz in Ordnung seien, er habe die Möglichkeit diese Personen auf Vorstufen überprüfen zu lassen". Dem anwesenden Anonym_009, damals RFJ-Obmann im Bezirk St. Pölten, habe Franz MARCHAT vorgeworfen, bei seinen Aufnahmen zu wenig auf das Vorleben der Beitrittswerber zu achten. Franz MARCHAT habe Anonym_009 konkret die Aufnahme von vier Beitrittswerbern aus Herzogenburg, welche Vorstrafen hätten, vorgeworfen und dem Anonym_009 einen handgeschriebenen Zettel vorgelegt, auf dem die vier Namen sowie die dazugehörigen Vorstrafen gestanden seien. Der Zeuge Christopher SIEDER, ehemaliger Obmannstellvertreter und Schriftführer des Ringes Freiheitlicher Jugendlicher in Mank gab am 2.11.2000 bei der Wirtschaftspolizei zusammengefasst Nachstehendes an:

Im September und Oktober 1996 seien zahlreiche Mitglieder für die FPÖ und den FRJ geworben worden. Die Antragsformulare seien über den FPÖ-Gemeinderat in Mank DI Anonym_007 an die FPÖ-Zentrale in St. Pölten weitergeleitet worden, Leopold MAYERHOFER habe dann 5 Mitgliedswerber (Hannes WEINTÖGL, Anonym_003 und Anonym_004, Anonym_015, Anonym_034) bei Franz MARCHAT zur Ablehnung vorgeschlagen.

Hinsichtlich der Beitrittswerber Hannes WEINTÖGL, Anonym_003 und Anonym_004 habe Christopher SIEDER von DI Anonym_007 erfahren, dass Strafregistereinträge bestanden und diese Beitrittswerber deshalb von Leopold MAYERHOFER abgelehnt worden seien. Bei einem in der Folge geführten Gespräch mit Leopold MAYERHOFER im Jänner 1997 habe der Leopold MAYERHOFER ihm gegenüber auf Befragen erklärt, dass "Strafregisteranfragen bei Parteieintritten üblich seien und er wissen wolle, mit wem er es zu tun hat".

Von dem Anonym_051, FPÖ Gemeinderat in Melk, habe Christopher SIEDER erfahren, dass bei einer Kameradschaftssitzung in St. Leonhard/Forst Strafregisterauszüge von ihm (SIEDER) und anderen Personen öffentlich vorgelesen worden seien. Auch bei anderen Veranstaltungen soll Leopold MAYERHOFER seine (SIEDERS) strafrechtlichen Verfehlungen zum Anlass genommen haben um gegen ihn zu argumentieren.

Der Zeuge Dipl.-Ing. Anonym_007, FPÖ Gemeinderat der Stadtgemeinde Melk gab an, dass der RFJ im Vorfeld des für 05.04.1997 anberaumten Wahlkonventes massiv versucht habe Mitglieder für die FPÖ zu werben.

Diese Beitrittswerbungen seien wochenlang durch die Landesgeschäftsstelle nicht bearbeitet worden. Im Februar oder März 1997 habe ihn der Bezirksobmann Leopold MAYERHOFER auf einer Bezirksleitersitzung dazu Stellung genommen. Er habe dabei eine Reihe von Beitrittswerbern und deren strafrechtliche und verwaltungsstrafrechtliche Verfehlungen genannt. Dipl.-Ing. Anonym_007 gab an, dass Leopold MAYERHOFER seiner Erinnerung nach Verurteilungen dezidiert (d.h. z.B. zu wie vielen Monaten jemand verurteilt worden ist) vorgelesen habe. Namentlich könne er sich bei den genannten Personen nur mehr an den Christopher SIEDER und den Hannes WEINTÖGEL erinnern.

Der Zeuge Anonym_020 gab an von 1996 bis 1998 Mitglied der FPÖ Bezirksleitung St. Pölten Land gewesen zu sein. Zu Beginn des Jahres 1997 habe er an einer Bezirksleitersitzung in Rabenstein teilgenommen, diese Sitzung sei durch den damaligen Bezirksobmann und Landtagsabgeordneten Franz MARCHAT geleitet worden. Er könne sich daran erinnern, dass Franz MARCHAT bei dieser Sitzung die Äusserung gemacht habe, man möge ihm Namen bekannt geben, wo die Vermutung besteht, dass "diese Personen nicht ganz in Ordnung wären". Damit sei unmissverständlich die Prüfung des gesetzlichen Vorlebens der in Frage kommenden Personen gemeint gewesen. Einen Ausspruch des Franz MARCHAT wonach "er die Möglichkeit habe Personen auf Vorstrafen überprüfen zu lassen" habe er so nicht gehört.

Nach Ende der Sitzung habe Franz MARCHAT ihm einen handgeschriebenen Zettel übergeben, auf dem vier Namen von Beitrittswerbern aus Herzogenburg und dazu gehörige Vorstrafen vermerkt gewesen seien. An die Namen der vier Beitrittswerber könne er sich nicht mehr erinnern.

Woher Franz MARCHAT die Liste gehabt habe wisse er nicht, es könnte sich auch um Mitteilungen aus der Bevölkerung von Herzogenburg gehandelt haben.

Der Zeuge Franz MARCHAT hat bestritten, dass es das Gespräch zwischen Johann BÖCK, Franz MIKSCH und ihm über KFZ-Anfragen rund um Gemeindebauten in St. Pölten in der von Anonym_031 beschriebenen Form gegeben hat. Er habe jedenfalls nie jemand damit beauftragt KFZ Kennzeichen abzufragen und wisse auch nichts davon, dass Franz MIKSCH jemals einen solchen Auftrag erteilt habe. Franz MIKSCH (sein Schwager) sei Mitglied des St. Pöltner Stadtsenates und habe als solches ohnehin die Übersicht, wer eine Gemeindewohnung zugeteilt erhalten hat.

Was die Angaben des Anonym_031 zu angeblichen Äusserungen von ihm anlässlich einer Bezirksleitungssitzung in Rabenstein im Jahr 1997 (Anmerkung: ihm Personen namhaft zu machen, welche nicht ganz in Ordnung seien, er habe die Möglichkeit diese Personen auf Vorstrafen überprüfen zu lassen) angeht, so weise er diese Beschuldigungen ebenfalls als falsch zurück. Grundsätzlich habe seinerseits nie der Bedarf nach Namen von Mitgliedswerbern bestanden, da er ohnehin jede Mitgliedswerbung auf seinen Schreibtisch bekommen habe, um innerhalb von zehn Tagen über die Genehmigung oder Ablehnung zu entscheiden. Er habe jedenfalls nie jemanden beauftragt EKIS-Ausdrucke über Vorstrafen beizuschaffen. Den einwandfreien Leumund der Beitrittswerber habe er sich vom jeweiligen Werber oder vom Ortsobmann bestätigen lassen.

Letztlich verwies Franz MARCHAT auf den Umstand, dass Günter Anonym_031 in einem E-Mail an den LPO Ernest WINDHOLZ (dieses E-Mail wurde von Franz MARCHAT der Wirtschaftspolizei zur Verfügung gestellt und liegt bei) im Widerspruch zu seiner Aussage vor der Wirtschaftspolizei behauptet, dass dieser Vorfall sich in Haunoldstein zugetragen habe.

Zu den Ausführungen des Anonym_009, wonach er diesem Anfang 1997 nach einer Bezirksleitersitzung in Rabenstein einen handgeschriebenen Zettel übergeben habe, auf dem vier Namen von Beitrittswerbern aus Herzogenburg und dazu gehörige Vorstrafen vermerkt gewesen seien, gab Franz MARCHAT an, dass es sein könne, dass er handschriftliche Notizen über einige Namen angefertigt habe, "Vormerkungen in bezug auf Vorstrafen" seien in diesen Notizen nicht enthalten gewesen. Es stimme aber, dass er Anonym_009 darauf aufmerksam gemacht habe, dass einige Personen, die dem RFJ beitreten wollten oder bereits Mitglieder waren, nicht seinen Vorstellungen entsprochen hätten. Insbesonders sei es um einen Skinhead, der 1999 in der Nähe von Phyra ein grosses Neonazitreffen veranstaltet habe, sowie um Mitglieder aus dessen Clique gegangen. Es habe aber hinsichtlich dieser Personen keiner EKIS -Abfragen bedurft, die Gruppe sei im ganzen Bezirk St. Pölten bereits aufgefallen gewesen.

bb) Zu den anderen Erhebungen

Hinsichtlich der vom Zeugen Christopher SIEDER genannten fünf Mitgliedswerber Hannes WEINTÖGEL, Anonym_003, Anonym_004, Anonym_015 und Anonym_034 wurde durch die Wirtschaftspolizei festgestellt, dass bei Anonym_004, Anonym_003 und WEINTÖGEL Johannes tatsächlich EKIS Vormerkungen in der Strafregisterauskunft bestehen. Bei Anonym_004 und Anonym_003 dürften diese EKIS Vormerkungen auch im Herbst 1996 schon bestanden haben, die einzige in der Strafregisterauskunft des Johannes WEINTÖGEL aufscheinende Verurteilung wurde erst am 16.01.1997 rechtskräftig.

An dieser Stelle wird noch einmal darauf hingewiesen, dass gegen Leopold MAYERHOFER und Johann BÖCK bereits 1998 Erhebungen wegen des Verdachtes gemäß §§ 302, 310 StGB geführt worden sind. Die damaligen Erhebungen wurden vom Sicherheitsbüro zur Zahl II-40.084/SB/98, das Erhebungsergebnis wurde bei der Staatsanwaltschaft Wien zur Zahl 23 St 165.775/97 anhängig gemacht. Sowohl das Verfahren gegen Leopold MAYERHOFER als jenes gegen Johann BÖCK wurde am 06.05.1998 von der Staatsanwaltschaft Wien gemäß 5 90 StPO eingestellt.

Bereits in diesem Verfahren wurden EKIS Protokollauswertungen vorgenommen, wobei hinsichtlich des Johann BÖCK insgesamt 37 EKIS Abfragen festgestellt werden konnten zu denen entsprechende Unterlagen fehlten, bei Leopold MAYERHOFER wurden 16 derartige EKIS Abfragen festgestellt.

Eine dieser nicht durch Unterlagen gedeckten Abfragen des Johann BÖCK vom 27.08.1997 betraf den oben genannten Hermann NONNER. Einer Einvernahme durch das Sicherheitsbüro hat Johann BÖCK am 06.03.1998 angegeben, dass er Hermann NONNER deshalb abgefragt habe, weil in einer St. Pöltner Regionalzeitung ein Bericht gestanden sei, wonach Hermann NONNER mit einer Hacke auf seine Frau Iosgegangen sei. Zu dieser EKIS Abfrage sei er durch niemanden veranlasst worden und er habe die aus der Abfrage gewonnenen Erkenntnisse an niemanden weitergegeben.

Hinsichtlich des Christopher SIEDER wurde in diesem Vorverfahren festgestellt, dass Christopher SIEDER insgesamt 51mal im EKIS von verschiedenen Beamten abgefragt worden ist. Leopold MAYERHOFER und Johann BÖCK schienen nicht als abfragende Beamte auf. Bemerkenswert ist, dass eine Abfrage betreffend den Christopher SIEDER vom 28.05.1996 durch Gilbert LEBER, Funkstelle, Informationsdienst gestellt worden ist. Gilbert LEBER ist einer der Verdächtigen im gegenständlichen Verfahren.

Im Zuge der laufenden Erhebungen wurde überprüft, welche EKIS-Anfragen die Verdächtigen Johann BÖCK und Leopold MAYERHOFER seit November 1997 gestellt haben. Dabei wurde festgestellt, dass Johann BÖCK insgesamt 14 Abfragen tätigte, Leopold MAYERHOFER 14 Abfragen. Personen des öffentlichen Lebens wurden von ihnen nicht abgefragt. Derzeit wird erhoben, welche Amtshandlungen den einzelnen Abfragen zugrunde lagen.

Erhoben wurden auch sämtliche EKIS-Anfragen, die zu den Personen Anonym_003, Anonym_004, Johannes WEINTÖGL, Anonym_015, Anonym_034 und Christopher SIEDER seit November 1997 gestellt worden sind. Dabei wurde festgestellt, dass die Genannten von den Verdächtigen Leopold MAYERHOFER und Johann BÖCK nicht abgefragt worden sind.

Zum Faktum 10 (Zivilprozess Dr. Michael LANDAU gegen Mag. Hilmar KABAS)

Verdachtslage

Im Verfahren beim Handelsgericht Wien, 10 Cg 61/99 x (Klage Dr. Michael LANDAU - Dir. Caritas gegen Mag. KABAS - FPÖ) wurden seitens der beklagten Partei Unterlagen vorgelegt, welche auf eine Polizeiaktion (Suchtgiftrazzia) am 29.01.97 bei der U-Bahn Station Thaliastraße, verweisen.

In der Niederschrift vom 19.10.2000 gab KLEINDIENST an, dass KREISSL den KAMEHL über den Zivilprozess informiert habe. Weiters habe KREISSL den KAMEHL gefragt, ob er Amtshandlungen kenne, mit welchen sich die Behauptung beweisen lasse, dass die Caritas Drogendealer unterstütze bzw. beherberge. KAMEHL habe dies bejaht und zugesagt, Amtshandlungen zu suchen und bereitzustellen.

Erhebungsstand:

Im Verfahren 10 Cg 61/99x des HG Wien (Kläger Dr. Michael LANDAU, Beklagter: Mag. Hilmar KABAS wegen einer öffentlichen Äußerung des Beklagten, die Caritas habe unter dem Deckmantel christlicher Nächstenliebe Drogenhändler gedeckt) hat der Beklagte Unterlagen vorgelegt, die auf eine Suchtgiftrazzia am 29.1.1997 bei der U - Bahnstation Thaliastraße hinweisen. Der Kriminalbeamte KAMEHL hat im 16. Bezirk Dienst versehen. Bezüglich der Erhebungen im Bezirkspolizeikommissariat für den 16. Bezirk wird auf den bereits übersandten Bericht vom 19.10.00 verwiesen. Ein eventuell bezugnehmender Aktenlauf konnte erhoben werden, doch ist im Bezirkspolizeikommissariat Ottakring nur mehr ein Teilakt vorhanden und war es bis dato nicht möglich den Verbleib des gesamten Aktes zu erheben.

Durch die Wirtschaftspolizei konnte erhoben werden, dass durch das Bez. Pol. Kommissariat Ottakring am 28.1.1997 im Bereich Thaliastraße/Gürtel - Umgebung U-Bahnstation U 6 eine Schwerpunktaktion gegen den Suchtgifthandel gesetzt worden ist, in deren Verlauf es auch zu Festnahmen gekommen ist. Die Amtshandlung war auch Gegenstand einer APA-Aussendung vom 29.1.1997 und einer Aussendung der BPD Wien vom 29.1.1997, wobei sich die Textierungen in den Aussendungen zum Teil mit jenen im Gerichtsakt 10 Cg 61/99x decken. In einigen der zu diesen Vorgängen am Bez. Pol. Kommissariat Ottakring angelegten Akten konnte durch die Wirtschaftspolizei festgestellt werden, dass Textpassagen gelb markiert worden sind, wobei in diesen gelb markierten Passagen auch die Begriffe "Caritas" oder "Caritas Heim" enthalten sind.

Einzelne Passagen der im Zuge des Verfahrens von der beklagten Partei

aufgestellten Tatsachenbehauptungen sind in den Ermittlungsakten betreffend die Suchtgiftrazzia beinhaltet.

Parallel zu diesem Verfahren ist beim LG für Strafsachen Wien auch ein Privatanklage gegen Mag. Hilmar KABAS eingebracht worden. Nachdem mangels Aufhebung der Immunität des LAbg. Mag. Hilmar KABAS in der Folge ein Strafverfahren beim LG für Strafsachen Wien nicht durchgeführt werden konnte, hat Mag. Anonym_052 den Mag. Hilmar KABAS in einem im Profil am 6.12.1999 veröffentlichten Artikel als einen "nicht besonders mutigen Rechtsbrecher, der sich hinter seiner Immunität versteckt" bezeichnet. Daraufhin hat Mag. Hilmar KABAS den Mag. Anonym_052 beim HG Wien geklagt.

Die Wirtschaftspolizei hat zwischenzeitlich eine Ablichtung dieses Aktes 38 Cg 17/00m (Kläger: Mag. Hilmar KABAS, Beklagter: Mag. Anonym_052) beigeschafft. Dieser Akt enthält nämlich einen vorbereitenden Schriftsatz des Klägers Mag. Hilmar KABAS vom 26.9.2000, in dem dieser auf Seite 2 im Pkt. 2 sinngemäß ausführt, dass er jene Äusserung, die Gegenstand des Verfahrens 10 Cg 61/99, des HG Wien und 9bE Hv 3069/99 des LG für Strafsachen Wien gewesen sei, nach bestem Wissen und Gewissen getätigt habe. Jene Sachinformationen, die seiner Presseaussendung zu Grunde gelegen seien, habe Mag. KABAS von einer vertraulich zugespielten und glaubwürdigen Information eines Polizeibeamten bezogen, dessen Identität er nicht bekanntgeben dürfe".

Zum Faktum 11 (Artikel in der Kronen Zeitung vom 07.09.1996 betreffend die "Freilassung eines Terroristen')

Verdachtslage:

Von BINDER sei in Kollegenkreisen in Erfahrung gebracht worden, dass ein Terrorist nicht abgeschoben worden ist. In diesem Fall habe BINDER die notwendigen Unterlagen besorgt und Kontakt mit der Kronen Zeitung aufgenommen worauf ein Artikel veröffentlicht worden sei (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).

Erhebungsstand:

Aufgrund der Angaben des Josef KLEINDIENST wonach Horst BINDER, nachdem er im Kollegenkreis erfahren habe, dass ein mutmaßlicher Terrorist nicht abgeschoben worden ist, die notwendigen Unterlagen besorgt und einen Kronen Zeitung - Artikel lanciert habe, wurde erhoben: Dieser Vorwurf dürfte sich auf die versuchte Abschiebung des Anonym_021, algerischer Staatsbürger, beziehen. Der (insgesamt bereits dritte) Versuch den Anonym_021 durch das Gendarmerieeinsatzkommando (GEK) mit dem Flugzeug über Schwechat via Sofia nach Algier abzuschieben scheiterte am 20.8.1996 kurz vor dem Abflug im Flugzeug am körperlichen Widerstand des Anonym_021.

Anonym_021 ist den Erhebungen der Wirtschaftspolizei zufolge nach diesem dritten erfolglosen Abschiebungsversuch am 20.08.1996 auf freiem Fuß gesetzt worden. Bei Erhebungen der BPD Linz konnte die Behauptung, dass es sich bei Anonym_021 um einen Terroristen handelte, nicht bestätigt werden. Unbekannt ist, woher die Behauptung überhaupt stammt.

Der diesbezügliche Akt des GEK wurde im Original beigeschafft. In diesem Akt liegt ein Faxdeckblatt vom 7.9.1996 (=Tag des Erscheinens des Artikels in der Kronenzeitung) ein, wonach das Gendarmerieeinsatzkommando, Hptm. SCHERZ, der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit z.H. Herrn GI Anonym_042 einen "AV des GEK zu gegenständlichem Vorfall sowie AVs zu vorhergehenden erfolglosen Abschiebungsversuchen", insgesamt 11 Seiten faxte.

Hptm. SCHERZ konnte sich bei einer Befragung durch die Wirtschaftspolizei an dieses Fax überhaupt nicht mehr erinnern. GI Anonym_041 gab über Befragen an, am 7.9.1996 aufgrund des gegenständlichen Artikels in der Kronen Zeitung eine Anfrage von der EBT (Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus) erhalten zu haben, dies aufgrund der Behauptung, dass es sich bei Anonym_021 angeblich um einen Terroristen handelte. Zur Abklärung des Sachverhaltes habe er sich daraufhin mit dem GEK in Verbindung gesetzt und um Übersendung diverser Aktenteile ersucht.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass über den Vorgang vermutlich eine Reihe von Beamten (des GEK, der Bezirkshauptmannschaft Spital/ Drau, der Flughafenpolizei, des BMfI und der BPD Linz) zumindest teilweise Kenntnis hatte. Eine weitere Einschränkung des Personenkreises, der für eine allfällige Informationsweitergabe in Frage kommt, ist nach dem gegenwärtigen Erhebungsstand nicht möglich.

Durch die APA-Power-Search-Abfrage wurde festgestellt, dass der vorliegende Vorgang lediglich am 07.09.1996 in der "Neue Kronenzeitung" in den Bundeslandausgaben Wien, Kärnten und Steiermark publiziert worden ist. Zu diesem Thema gab es keine Presseaussendung oder Pressekonferenz, die Grundlage für den Bericht hätte sein können.

Offen ist die Befragung des Horst BINDER, von wem er die diesbezüglichen Informationen erhalten hat.

Faktum 12 - Aushebung von Geheimnummern für die Freiheitliche Partei

Verdachtslage:

BINDER habe sich bei KLEINDIENST beschwert, dass er immer wieder Geheimnummern für die Freiheitliche Partei ausheben muss. Er habe aber nicht gesagt, von wem er konkret beauftragt wurde( Einvernahme KLEINDIENST v. 20.10.2000).

Zum Faktum 13 (Artikel in der Kronen Zeitung -"Politwirbel um Atomkriminalität")

Verdachtslage:

Josef KLEINDIENST sei von einem Mitarbeiter des Innenministeriums ein Verschlussbericht übergeben worden. Josef KLEINDIENST sei damals viel im Innenministerium unterwegs gewesen und sei ihm bei einem Gespräch mit Kollegen gesagt worden, dass bezüglich der Bekämpfung von Nuklearkriminalität zu wenig unternommen werde. Der Verschlussakt des Ministeriums sei KABAS persönlich weitergegeben worden und habe KABAS entschieden, dass PAWKOWICZ jener sein sollte, der sich dazu äußern sollte. In der Kronen Zeitung sei daraufhin am 29.09.1996 ein Artikel erschienen ( Einvernahme KLEINDIENST v. 20.10.2000).

Erhebungsstand:

Auf Seite 136 des KLEINDIENST-Buches ist das Deckblatt eines Berichtes über die Nuklearkriminalität aus dem Jahr 1995 abgedruckt. Bei diesem Bericht handelt es sich um einen vom Bundesministerium für Inneres, Gruppe II/C, Abteilung II/7, Fachreferentin Anonym_018 erstellten Lagebericht über die Nuklearkriminalität in Österreich aus dem Jahr 1995. Anonym_018 hat der Wirtschaftspolizei gegenüber angegeben, dass in der Hausdruckerei des Bundesministerium für Inneres bis Februar 1996 ca. 50 Stück dieses Berichtes angefertigt worden seien.

Anonym_018 verfüge jetzt nur mehr über ein Arbeitsexemplar dieses Berichtes, die Originalexemplare seien ab 22.02.1996 als Verschlusssache verschickt worden. Hinsichtlich der Empfänger dieser Exemplare wird auf den Krb-Bericht vom 6.11.2000 verwiesen.

Erwähnenswert erscheint noch, dass lt. Angaben der Anonym_018 der Josef KLEINDIENST sie einmal im Büro besucht habe, als gerade die von der Hausdruckerei gelieferten Exemplare dieses Lageberichtes in ihrem Büro gelegen seien. Zu diesem Zeitpunkt hätten die Exemplare noch nicht den Vermerk "Verschluss" getragen. Josef KLEINDIENST habe sich sofort für den Lagebericht interessiert und Anonym_018 gefragt, ob er ein Exemplar haben könne. Sie habe dieses Ansinnen jedoch abgelehnt.

Aufgrund der Aussage des Josef KLEINDIENST vom 20.10.2000, wonach auch Horst BINDER dabei gewesen sei, als er den Lagebericht von einem Mitarbeiter des Bundesministerium für Inneres erhalten habe, wird Horst BINDER zu diesem Vorgang zu befragen sein.

Heinz LAUSSERMAYER gab in der Niederschrift vom 31.10.2000 an, dass ihm erinnerlich sei, dass KLEINDIENST einen Akt, welcher sich mit Uran beschäftigte, bei sich gehabt habe und er sich gewundert habe, als er ein paar Tage später einen Artikel in der Kronenzeitung drüber gelesen habe.

Zum Artikel in der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung" vom 29.9.1996 "Politwirbel um Atom-Kriminalität" wurde eine APA-Power-Search-Abfrage durchgeführt. Die Austria Presse Agentur bietet mit diesem Dienst eine Abfragemöglichkeit sowohl APA-eigener Meldungen, als auch der unter Verantwortung des jeweiligen Aussenders veröffentlichten Meldungen, sowie der Meldungen in den wesentlichsten österreichischen Printmedien an.

Das Thema wurde in der "Neue Kronen-Zeitung" erstmals am 20.9.1996 unter dem Titel "Europa ist mit einer neuen Art der Kriminalität konfrontiert" publiziert. In diesem Artikel wird bereits auf den Verschlussakt der Gruppe II/C "Nuklear-Kriminalität in Österreich" bezug genommen und aus diesem zitiert. Bereits am 19.9.2000 wurde in einer APA-Aussendung auf diesen Artikel hingewiesen, wobei die Abendausgabe Grundlage für die Aussendung gewesen sein muss.

Am 21.9.1996 veröffentlichten "Die Freiheitlichen" über APA-OTS eine Aussendung im Konnex zu Studie. Darin werden Äußerungen des früheren Obmannes der Wiener Freiheitlichen, DI Dr. Rainer PAWKOWICZ, zitiert.

Dieser nimmt allgemein zum Verschlussakt Stellung. In der Aussendung geben die Wiener Freiheitlichen keinen direkten Hinweis darauf, dass sie im Besitze der Studie gewesen wären.

Zitate: "... wie jetzt erstmals eine Verschluß-Akte des Innenministeriums enthüllt" "Aufgrund der uns vorliegenden Daten und Fakten, ..." Dazu wird bemerkt, dass wie oben angeführt, am Vortag der Artikel in der "Neue Kronen-Zeitung" erschienen ist. Eine Presseaussendung oder eine Pressekonferenz, die Grundlage für

den

Bericht am 20.9.1996 in der angeführten Tageszeitung hätte sein

können, ist nicht evident.

Faktum 14 - Causa OMOFUMA

Verdachtslage:

Der Erinnerung von Josef KLEINDIENST nach seien möglicherweise BINDER und KAMEHL daran interessiert gewesen, festzustellen, ob OMOFUMA Vormerkungen im EKIS hat. KLEINDIENST könne aber auch nicht ausschließen, dass er RADAKOVIC um Beschaffung dieser Information ersucht habe. RADOKOVITS habe ihm gesagt, dass sich ein befreundeter Kriminalbeamter im 4. Bezirk der Angelegenheit annehmen werde.

KLEINDIENST gibt weiters an, dass er den anfragenden Beamten wiedererkennen würde (Einvernahme KLEINDIENST v. 20.10.2000).

Erhebungsstand:

Durch die passive Zielpersonenauswertung konnte festgestellt werden, dass von zwei Personen des Koat. Wieden angefragt wurde. Von beiden BI ANGERER und Anonym_037 Michael wurden KLEINDIENST Lichtbildaufnahmen gezeigt. Zu beiden gibt KLEINDIENST an , dass er sie nicht kenne.

Anonym_037 wurde soweit bekannt, bereits seitens der SOKO im Zuge der Passivauswertungen einvernommen.

Bezüglich des BI ANGERER wurde die Anfrage unter einer bestehenden Aktenzahl durchgeführt und gibt in diesem Akt der Anzeiger an , dass er ein Foto von OMMOFUMA in der Zeitung gesehen habe und dieser möglicherweise der Dealer sei, welchen er am 13.03.1999 bereits zur Anzeige gebracht habe (Bericht v. 10.11.2000).

Faktum 15 - Causa STADLER - Russenmafia

Verdachtslage:

Der damalige Clubchef der FPÖ Herr STADLER habe KLEINDIENST in Sachen "Russenmafia" und SPÖ zu einem Gespräch gebeten. KLEINDIENST habe KAMEHL in das Parlament mitgenommen, da er zu wenig Ahnung von diesem Bereich habe. STADLER habe bei diesem Gespräch ausdrücklich um Informationen gebeten, mit denen er belegen könne, dass es einen Zusammenhang zwischen der SPÖ und der Russenmafia gibt. Nach dem Gespräches hätten sich KAMEHL und KLEINDIENST allerdings gegenseitig versichert, dass sie STADLER nicht behilflich sein würden.

KLEINDIENST könne sich auch noch an ein nachfolgendes Telefongespräch mit STADLER erinnern, in welchem STADLER noch einmal darauf hinwies habe, wie dringend er die Informationen benötige.

Bei den Recherchen zum Buch "Ich gestehe" habe KLEINDIENST bei einem Journalisten (dessen Namen er nicht nennen will) folgende Unterlagen gesehen: Akt bestehend aus 4 Seiten handschriftliche Aufzeichnungen, einen Tatortbericht zum Selbstmord des Gerhard PRASCHAK, eine Zusammenfassung über die NORDEX (streng vertraulich) eine dringliche Anfrage des Abgeordneten Mag. STADLER an den Bundeskanzler, eine Aufstellung über die NORDEX-Group Holding AG aus Bern, 20.09.1996, einen Aktenvermerk der BPD-Schwechat über die Einreise von Gästen der Fa. NORDEX, sowie weitere Schriftstücke in deutsch und in englisch.

Der Journalist habe KLEINDIENST gesagt, dies seien Kopien von einem Akt, der genau in dieser Aufstellung an STADLER übergeben worden sei.

Betreffend die 4 Seiten handschriftliche Aufzeichnungen sei ihm mitgeteilt worden, dass diese vom einem Polizisten vermutlich von der EDOK stammten. Eine parlamentarische Anfrage des Mag. STADLER an den Bundeskanzler

habe dann auf den Inhalt dieses Aktes Bezug genommen (Einvernahme

KLEINDIENST v. 20.10.2000) In der Pressestunde vom 17.05.1998 werden von Dr. HAIDER ebenfalls Aussagen bezüglich Dr. Anonym_014 und der Fa. NORDEX getätigt. Die genauen Zitate sind im Bericht vom 07.12.2000 angeführt.

Sinngemäß gab Dr. HAIDER an, dass Prominente SPÖ-Politiker, insbesondere Dr. Anonym_014 auf der Lohnliste der NORDEX stünden und er diese Lohnliste vorlegen könne.

Erhebungsstand:

Mag. Ewald STADLER wurde am 31.10.00 zum Tatverdacht umfassend einvernommen. Mag. STADLER schloss es aus, dass er die Herren KLEINDIENST und KAMEHL ersucht habe Informationen zu besorgen, mit denen ein Zusammenhang zwischen der SPÖ und der Russenmafia belegt werden könne. Die Aussage des KLEINDIENST sei diesbezüglich unrichtig.

Mag. STADLER wurde bei der Einvernahme ein von Josef KLEINDIENST beigebrachtes Urkundenkonvolut vorgelegt und erkannte Mag. STADLER auf dem Bericht, der sich auf die Strafsache Anonym_006 bezieht, seine eigene Handschrift wieder.

Über Befragung gab Mag. STADLER an, dass er dieses Material parlamentarisch verwendet habe, unter anderem auch für einen dringlichen Antrag an den Herrn Bundeskanzler betreffend Verflechtungen zwischen Politik und Russenmafia vom 14.05.1998. Die Unterlagen seien ihm von einem sozialistischen Parteifunktionär übergeben worden, der vermutlich noch eine offene Rechnung mit den Abgeordneten Anonym_022 und Anonym_036 gehabt habe. Den Namen des SPÖ-Abgeordneten wollte Mag. STADLER nicht nennen.

Von Mag. STADLER wurde am 07.11.00 bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Verleumdungsanzeige gegen Josef KLEINDIENST eingebracht.

Von der Wirtschaftspolizei wurden weitere Erhebungen zur Ausforschung des Informanten (angeblicher sozialistischer Parteifunktionär) geführt verliefen diese allerdings sowie auch EBT interne Ermittlungen bis dato ergebnislos (Bericht v. 20.11.2000).

Mit Schreiben vom 16.11.00 wurde seitens der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit mitgeteilt, dass ein E-MAIL eingegangen sei, laut welchem auf der Suche nach Informanten des Mag. STADLER die Lektüre verschiedener Wochenzeitungen und einer parlamentarischen Anfrage empfohlen wird.

Die Presseberichte und das Studium der Parlamentarischen Anfrage ergaben allerdings keine Hinweise auf etwaige Informanten (Bericht v. 01.12.2000).

Dr. HAIDER wurde in der Niederschrift vom 30.10.2000 zu der Pressestunde vom 17.05.1998 einvernommen und gibt an, dass die bezugnehmenden Unterlagen federführend vom damaligen Klubobmann Mag. STADLER erarbeitet und ihm zur Benutzung überlassen wurden.

Unterfaktum 15 A

Mit e-mail wurde dem Bundesministerium für Inneres von Anonym_050 folgender Sachverhalt mitgeteilt:

Das Nachrichtenmagazin Format berichte in der Ausgabe 41, dass der Vorarlberger STADLER während seiner Zeit im Parlament (1994 - 1999) häufig Josef KLEINDIENST bei sich als Gast im Klubobmannbüro sitzen gehabt habe. STADLER sei in den vergangenen Jahren immer wieder mit Detailwissen aus der Exekutive aufgefallen. Während der Briefbombenaffäre habe er 1995 im Parlament aus vertraulichen Behördenleiterprotokollen, in denen die Bahnen bei den Ermittlungen aufgezählt wurden, zitiert. Im September 1996 habe er Einvernahmeprotokolle von Suchtgiftabhängigen, die belegen sollten, dass sich zwei Vorarlberger Drogenberatungsstellen zu Drogenumschlagplätzen entwickelt hätten, veröffentlicht.

Erhebungsstand:

Mit Schreiben vom 01.12.00 wurde die Staatsanwaltschaft Wien dazu um einen Erhebungsauftrag ersucht.

Faktum 16 - Karl SCHNELL, Landesparteiobmann der FPÖ Salzburg:

Verdachtslage:

KLEINDIENST gab an, dass am 11.09.97 Karl SCHNELL und Helmut NADERER, Gendarmeriebeamter und Abgeordneter, den Gendarmerieposten Bergheim besucht hätten und dass von zwei Gendarmen Akte über eine Geheimprostituierte an Karl SCHNELL übergeben worden seien. Einige Zeit später sei mit diesen Informationen eine Kampagne gegen Sozialmissbrauch begonnen worden und fänden sich darüber Artikel in den Zeitungen.

Im Zuge der Entlassung des Angestellten der FPÖ Christian WOLF sei dieser mit einem EKIS Ausdruck konfrontiert worden, auf welchem eine Suchtgiftvormerkung aufgeschienen sei. Diesen EKIS Ausdruck habe der Abgeordnete NADERER als Argumentation für die Entlassung verwendet.

Aufgrund einer nachträglich eingelangten anonymen Anzeige vom 06.11.2000 besteht der Verdacht, dass Karl SCHNELL zwei mal Daten aus dem EKIS vom jetzigen Landtagsabgeordneten Fritz WIEDERMANN entgegengenommen hat (Einvernahme KLEINDIENST v. 23.10.2000).

Erhebungsstand

Von der SOKO wurde eine Eingabe des LGK Salzburg vom 27.10.2000 übermittelt, aus welcher hervorgeht, dass es sich bei dem Akt um die Geheimprostituierte vermutlich um den Akt Anonym_048 handelt. Diese ist vom GrI Anonym_040 wegen des Verdachtes nach § 148 StGB bei der Staatsanwaltschaft Salzburg zur Anzeige gebracht worden, wobei es um eine Schadenssume von S 856.999,61 gegangen ist. Der Beamte Anonym_040 teilte diesen Umstand aufgrund der Medienberichterstattung selbständig der SOKO mit, da er jegliche Schuld von sich weisen könne.

Mit Schreiben vom 14.11.2000 wurde der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft Salzburg vorgelegt und um weitere Auftragserteilung ersucht.

Faktum 17 (angebl. Weitergabe von Informationen über Missstände bei der Bekämpfung von Kurdenaktivitäten an KABAS)

Verdachtslage:

Ein Revierinspektor der SW-Abteilung Innere Stadt genannt "MECKI" habe die Absicht gehabt die Freiheitliche Partei über Mißstände im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Kurdenaktivitäten in Kenntnis zu setzen. KLEINDIENST habe daraufhin einen Termin bei KABAS organisiert, welchen "MECKI" und der AUF-Personalvertreter Georg HAAG gemeinsam wahrgenommen hätten (Einvernahme KLEINDIENST v. 23.10.2000)

Erhebungsstand:

Der betreffende Polizeibeamte mit Spitznamen "Mecki" konnte in der Person des RevI Johann KÖNIG, geb. 1.10.1963 ausgeforscht und einvernommen werden. KÖNIG gab u.a. an von 1990 bis 1993 als verdeckter Ermittler bei der EBT tätig gewesen zu sein und sich in dieser Zeit viel Wissen u.a. über die Kurdenszene angeeignet zu haben.

Von 1993 bis 1999 sei er der SW-Abteilung Innere Stadt dienstzugeteilt gewesen.

Über Vermittlung seines SW-Kollegen Georg HAAG vom Wachzimmer Stubenring, der ihn gefragt habe, ob er einmal mit einem Politiker über die Aktivitäten der Kurden und Türken sprechen wolle, sei es einmal zu einem Gespräch mit Mag. Hilmar KABAS gekommen (an den Termin des Gespräches konnte sich KÖNIG nicht mehr erinnern), bei dem auch Georg HAAG anwesend gewesen sei. Bei diesem Termin habe er (KÖNIG) lediglich allgemein Bekanntes über die Türken- bzw. Kurdenszene referiert, keinesfalls habe er das Amtsgeheimnis gebrochen. Er habe keine Unterlagen weitergegeben und sei auch weder von Mag. KABAS noch von Georg HAAG angestiftet worden Polizeiakte oder dergleichen zu beschaffen.

Der erwähnte Sicherheitswachebeamte Georg HAAG wurde ebenfalls zeugenschaftlich zu diesem Vorgang befragt. Zur Art der weitergegebenen Informationen bestätigte er sinngemäß die Angaben des Johann KÖNIG. Zusätzlich gab Georg HAAG an, dass der Termin bei Mag.

Hilmar KABAS seiner Erinnerung nach vor 1997 stattgefunden habe. Wie der Termin zustand gekommen ist, wisse er nicht mehr genau, die Initiative dafür sei seiner Erinnerung nach von Josef KLEINDIENST ausgegangen. Dieser habe auch den Termin bei Mag. Hilmar KABAS arrangiert. Aus den Ausführungen des Josef KLEINDIENST habe er geschlossen, dass Josef KLEINDIENST dem Mag. Hilmar KABAS vermutlich Hoffnungen gemacht hat, irgend etwas Brauchbares von ihnen zu erfahren, was er als "politischen Aufhänger" verwenden hätte können.

Bei einer ergänzenden Einvernahme zu diesem Vorgang, insbesonders zur Frage, von wem die Initiative zu dem Treffen HAAG - KÖNIG - Mag. KABAS

ausgegangen ist, hat Josef KLEINDIENST am 14.11.2000 angegeben, dass

Georg HAAG ihn 1997 einmal gefragt habe, ob er Interesse an Informationen aus dem Kurdenbereich habe. Er habe entgegnet kein persönliches Interesse zu haben, möglicherweise habe aber Mag. Hilmar KABAS Interesse. Mag. Hilmar KABAS habe dann tatsächlich ihm (KLEINDIENST) gegenüber sein diesbezügliches Interesse bekundet, worauf er (KLEINDIENST) das Treffen mit Georg HAAG und Johann KÖNIG vereinbart habe. KLEINDIENST selbst sei bei dem Treffen nicht dabei gewesen und wisse deshalb auch nicht, welche Informationen ausgetauscht worden sind.

Zum Faktum 18 (Kronen Zeitung Artikel vom 11.3.1997:"Sex-Affäre" um Wiener Bezirkspolitikerin)

Verdachtslage:

Kleindienst gehe bezüglich dieses Faktums davon aus, dass sich KREISSL den ganzen Akt besorgt habe. KABAS habe KREISSL darum gebeten, sich um die Affäre zu kümmern und Näheres in Erfahrung zu bringen (Einvernahme KLEINDIENST v. 23.10.2000).

Erhebungsstand:

Diesem Artikel liegt ein Vorfall vom 7.3.1997 in Wien 15., zugrunde, bei dem die FPÖ-Bezirksrätin Anonym_047 von ihrem früheren Lebensgefährten Anonym_012 am Körper verletzt und mit dem Umbringen bedroht worden ist. Im Zuge ihrer zeugenschaftlichen Einvernahme hat Anonym_047 dann angegeben von Anonym_012 auch erpresst worden zu sein, weil sie vor Jahren eine Zeit lang der Prostitution nachgegangen sei.

Der von Josef KLEINDIENST bezeichnete Kronen Zeitung-Artikel ist am 11.3.1997 erschienen. Zuvor hat das Bez. Pol. Kommissariat Schmelz sowohl das Sicherheitsbüro als auch die Pressestelle der BPD Wien über die Amtshandlung informiert, diese hat ihrerseits weitere Informationen veranlasst, deren genauer Inhalt noch erhoben wird. Die von der Pressestelle am 10.3.1997 veranlasste APA-Aussendung enthält jedenfalls keinen Hinweis auf die Tatsache, dass eine FPÖ-Politikerin in den Vorfall verwickelt war oder auf deren Vergangenheit .

Faxe an die Pressestelle gehen über die Faxgeräte in der Pressestelle, dem Präsidialjournaldienst und der Funkstelle-Informationsdienst ein.

Aufgrund der Vielzahl der Personen, die letztlich von diesem Vorgang Kenntnis hatte, war die Ausforschung jener Person, die Informationen zu dieser Amtshandlung weitergegeben hat, bis dato nicht möglich. Da Josef KLEINDIENST ausgesagt hat, dass er davon ausgehe, dass Michael KREISSL den ganzen Akt besorgt hat, nachdem Mag. Hilmar KABAS den Michael KREISSL darum gebeten habe sich um die Affäre zu kümmern und Näheres in Erfahrung zu bringen, werden die Genannten dazu zu befragen sein. Hingewiesen wird jedenfalls auf den Umstand, dass den Erhebungen der Wirtschaftspolizei zufolge Michael KREISSL am 8.3.1997 Tagdienst und am 9.3.1997 Nachtdienst bei der Funkstelle-Informationsdienst versehen hat.

Zum Artikel in der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung" vom 11.3.1997 "Sex-Affäre um Wiener Bezirkspolitikerin" wurde eine APA-Power-Search-Abfrage durchgeführt. Die Austria Presse Agentur bietet mit diesem Dienst eine Abfragemöglichkeit sowohl APA-eigener Meldungen, als auch der unter Verantwortung des jeweiligen Aussenders veröffentlichten Meldungen, sowie der Meldungen in den wesentlichsten österreichischen Printmedien an.

Das Thema wurde in der "Neue Kronen-Zeitung" am 11.3.1997 in den Bundeslandausgaben Wien, Tirol, Kärnten, Oberösterreich und Steiermark und am 12.3.1997 in der "Wiener Zeitung" publiziert. Zu diesem Thema ist keine Presseaussendung oder eine Pressekonferenz evident, die Grundlage für den Bericht in den angeführten Tageszeitungen hätten sein können.

Die Auswertung der EKIS-Passivabfragen betreffend Anonym_047 und Anonym_012 (Wer hat Anonym_047 oder Anonym_012 wann im EKIS abgefragt?) hat keinen Zusammenhang zu dem gegenständlichen Vorfall ergeben. Bemerkt wird dazu allerdings, dass sich der gegenständliche Vorfall im März 1997 zugetragen hat und ein Zurückverfolgen der EKIS-Anfragen technisch nur bis Dezember 1997 möglich war.

Faktum 19 (Artikel in der Kronenzeitung vom 19.3.1997 "Alarm um drogensüchtige Autofahrer")

Verdachtslage:

KABAS habe KLEINDIENST erzählt, diese Informationen habe er vom Stadthauptmann des 3. Bezirks bekommen (Einvernahme KLEINDIENST v. 23.10.2000).

Erhebungsstand:

Gegen Ende des Jahres 1996 wurden durch die Sicherheitswacheabteilungen 2, 3 und 8 sowie die Verkehrsabteilung Planquadrate zur Erkennung drogenauffälliger Lenker im Straßenverkehr (Drogenschwerpunkte) durchgeführt. Der Aktion ging eine Anregung des damaligen Polizeichefarzt-Stellvertreters Dr. Anonym_013 voraus, der zusammen mit dem Amtsarzt Dr. Anonym_046 vom Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst mit der Erstellung einer Studie über Drogenerkennung im Straßenverkehr beauftragt worden war.

Die Berichte der einzelnen Sicherheitswacheabteilungen wurden via Kommissariatsabteilung V dem Büro für Organisation, Rechtsfragen und Dienstaufsicht übermittelt. Darüber hinaus wurden von auch den Bezirksleitern der Bez. Pol. Koate 2, 3 und 8 Berichte über die Schwerpunktaktionen via die Kommissariatsabteilung V dem Büro für Organisation, Rechtsfragen und Dienstaufsicht übersandt.

Den Bericht des Bez. Pol. Koates 3 vom 31.1.1997 hat der do. Stadthauptmann HR Dr. Wolfgang ZAPF gelegt. In diesem Erfahrungsbericht wird auf einen "eminenten Handlungsbedarf

zur Bekämpfung der Suchtgiftbeeinträchtigung am Steuer" hingewiesen.

Im übrigen weist dieser Bericht diverse Ähnlichkeiten mit dem am 19.3.1997 in der Kronenzeitung erschienen Zeitungsartikel "Alarm um immer mehr drogensüchtige Autofahrer" auf, wobei zu diesen Ähnlichkeiten im Detail auf den Krb-Bericht vom 8.11.2000 verwiesen wird.

Zum Artikel in der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung" vom 19.3.1997 "Alarm um immer mehr drogensüchtige Autofahrer" wurde eine APA-Power-Search-Abfrage durchgeführt. Die Austria Presse Agentur bietet mit diesem Dienst eine Abfragemöglichkeit sowohl APA-eigener Meldungen, als auch der unter Verantwortung des jeweiligen Aussenders veröffentlichten Meldungen, sowie der Meldungen in den wesentlichsten österreichischen Printmedien an.

Das Thema wurde in der Neue Kronen-Zeitung" am 19.3.1997 in der Bundeslandausgabe Wien publiziert.

Zu diesem Thema ist keine Presseaussendung oder eine Pressekonferenz evident, die Grundlage für den Bericht in den angeführten Tageszeitungen hätten sein können.

Faktum 20 (Artikel in der Kronen Zeitung vom 23.07.1997 - U-Bahnkriminalität)

Verdachtslage:

Die Verdachtslage besteht aufgrund der sinngemäßen Aussage des Josef KLEINDIENST, dass Michael KREISSL die Informationen für diesen Artikel für Mag. Hilmar KABAS beschafft habe (Einvernahme KLEINDIENST v. 23.10.2000).

Erhebungsstand:

Bei der in diesem Artikel zitierten "brandneuen Studie zur Kriminalität in der Wiener U-Bahn" handelt es sich um eine vom Büro für Organisation, Rechtsfragen und Fachaufsicht der BPD Wien, Referentin Fr. Anonym_035, erstellte Halbjahresstatistik über Amtshandlungen im U-Bahnbereich. Die im Kronen Zeitung Artikel genannten Zahlen stimmen mit den in der Statistik ausgewiesenen Zahlen überein oder lassen sich aus diesen Zahlen errechnen.

Die Statistik wurde am 11.07.1997 mit der Dienstpost innerhalb der BPD Wien an die Abteilung II, die Abteilung V, das Generalinspektorat der Sicherheitswache, das Kriminalbeamteninspektorat und das Sicherheitsbüro z.H. Herrn Rat Dr. JEDELSKY verschickt. Der Verteiler trägt den Vermerk "nur für innerbehördliche Zwecke bestimmt".

Von den Abteilungen II und V sowie vom Kriminalbeamteninspektorat wurde die Statistik lt. Angaben der do. Bediensteten nicht mehr weiter verteilt. Dr. JEDELSKY vom Sicherheitsbüro gab über Befragen an, dass er die Studie lediglich seinem Mitarbeiter beim kriminalpolizeilichen Beratungsdienst RevI Anonym_001 zu Verwertung im Rahmen der gewaltpräventiven Beratung überlassen habe.

Das Generalinspektorat der Sicherheitswache hat die Statistik an die Sicherheitswachekommandanten der Bezirke 1 bis 23, an die Referatsgruppe 1, an die Funkstelle, an die Alarmabteilung, an die Diensthundeabteilung und an die Verkehrsabteilung weitergeleitet. In der Funkstelle ist die Statistik am 18.7.1997 eingetroffen.

Bemerkenswert ist, dass Michael KREISSL, der wie eingangs erwähnt von Josef KLEINDIENST der Weitergabe dieser Statistik an Mag. KABAS bezichtigt worden ist, an diesem Tag in der Funkstelle Dienst versehen hat.

Zum Artikel in der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung" vom 23.7.1997 "U-Bahn-Kriminalität steigt dramatisch an" wurde eine APA-Power-Search-Abfrage durchgeführt. Die Austria Presse Agentur bietet mit diesem Dienst eine Abfragemöglichkeit sowohl APA-eigener Meldungen, als auch der unter Verantwortung des jeweiligen Aussenders veröffentlichten Meldungen, sowie der Meldungen in den wesentlichsten österreichischen Printmedien an.

Das Thema wurde in der "Neue Kronen-Zeitung" am 23.7.1997 in der Bundeslandausgabe Wien um im "Kurier" vom 23.7.1997 publiziert. Von den "Freiheitlichen/Kabas" wurde nach Erscheinen dieser Ausgaben am 23.7.1997 (11.53 Uhr) via APA-OTS ein Text mit Zitaten des Mag. KABAS ausgesendet. Auf die FPÖ-Aussendung reagierte die "SPÖ-Wien/Kopietz" am 23.7.1997 (14.23 Uhr) mit einer Stellungnahme.

Zu diesem Thema ist keine Presseaussendung oder eine Pressekonferenz evident, die Grundlage für den Bericht in den angeführten Tageszeitungen hätten sein können.

Michael KREISSL und Mag. Hilmar KABAS werden zu diesem Vorgang noch zu befragen sein.

Faktum 21 - KREIßL- FGÖ ( Verfälschung von Vorstandsprotokollen)

Verdachtslage:

Laut KLEINDIENST habe KREIßL in den vergangenen Jahren öfters den Versuch unternommen, an der Personalvertreter- bzw. Gewerkschaftsaktivität Geld zu verdienen. Bezüglich eines Vertrages mit der Agentur Blue Brothers habe es keinen Vorstandsbeschluss zu Genehmigung des Vertrages gegeben. KREIßL habe darauf hin ein Vorstandssitzungsprotokoll in der Form verändert, dass der Vertrag anläßlich der Sitzung besprochen und bei weitester Auslegung genehmigt wurde. Dieses verfälschte Vorstandssitzungsprotokoll wäre von KLEINDIENST unterschrieben worden. Der Vorteil für KREIßL hätte darin bestanden, dass dieser aus dem Inseratenumsatz Provisionen bekommen hätte (Einvernahme KLEINDIENST v. 24.10.2000).

Erhebungsstand:

KLEINDIENST wurde am 08.11. 00 nochmals eingehend zu diesem Faktum befragt und bezeichnete nach Vorhalt sichergestellter Unterlagen das Protokoll der FGÖ-Vorstandssitzung vom 22.10.1999 als verfälscht.

Es soll nachträglich der Satz:

"KLEINDIENST berichtet, dass Peter PETZL die Mitgliederwerbung versuch. möchte. Er soll sein Konzept am 03.12.1999 vorstellen" eingefügt worden sein. Peter PETZL sei der Verantwortliche der Agentur "Blue Brothers". Michael KREISSL wird zu diesem Faktum noch zu befragen sein.

Faktum 22 KREIßL-BINDER Exekutivverlags GmbH

Verdachtslage:

Die Exekutivverlags GmbH bewerbe und produziere für die AUF die Zeitschrift BLAULICHT und eine Reihe von anderen Broschüren. Die Inserate seien mit der Erklärung geworben worden, dass die Gelder ausschließlich für in Not geratenen Exekutivbeamte (nach Abzug der Produktionskosten) verwendet werden. Tatsächlich seien allerdings die Gelder der AUF überwiesen und lediglich 10% für Sozialfälle verwendet worden. Von diesem Konto sollen STAVIK, SCHMAL, HEBENSTREIT und glaublich LAUSSERMAYER Zahlungen erhalten haben und seien diese Zahlungen ein Teil der Gesamtentlohnung für die Informationsbeschaffung gewesen (Einvernahme KLEINDIENST v. 24.10.2000).

Erhebungsstand

KLEINDIENST wurde am 8.11.2000 nochmals niederschriftlich einvernommen und gab ergänzend an, dass Inserenten bewusst mit dem Argument geworben werden, dass die Erlöse aus den Inseraten ausschließlich für soziale Zwecke verwendet werden. In Wirklichkeit seien vom vereinbarten Rückfluss von 5% lediglich 10% auf das Konto für Sozialfälle überwiesen worden. Der Rest sei für Werbemittel und Aufwand für Personalvertreter überwiesen worden.

Hinsichtlich der "Exekutiv Verlags GmbH" wurden Firmenbucherhebungen geführt. Im Detail wird diesbezüglich auf den Krb-Bericht vom 5.12.2000 verwiesen. Die Gesellschaft ist jedenfalls zur FN 126927 h im Firmenbuch des LG für ZRS Graz protokolliert. Ihr Stammkapital beträgt S 500.000,-, hierauf geleistet wurden S 300.000,-, als handelsrechtlicher Geschäftsführer fungiert Michael BRUGMAYER, als Prokuristin Tamara WURZER. Michael BRUGMAYER und ein Christoph MORRE sind die beiden Gesellschafter der "Exekutiv Verlags GmbH".

Bei der Sichtung der Unterlagen der AUF konnte der Geldstrom vom Exekutivverlag an die AUF nachvollzogen werden (siehe Kapitel 1, Punkt g). Da der Geldstrom dann zum Teil weiter auf diverse Sparbücher führt, wird nur eine Befragung des Michael KREIßL als Verantwortlichen der AUF über den weiteren Geldfluß Klarheit bringen.

Faktum 23 KREIßL - BINDER (Erstellung von gefälschten Schulungsunterlagen für die Bezahlung von Rechtsanwaltskosten)

Verdachtslage

KLEINDIENST führt in der Niederschrift vom 24.20.2000 aus: Da für die Übernahme von Rechtsanwaltskosten seitens der AUF nicht immer Geld vorhanden gewesen sei, sei in mehreren Fällen das Rechtsanwaltshonorar als Schulungsgeld der Freiheitlichen Akademie ausbezahlt worden. Der Rechtsanwalt Dr. COLERUS habe fingierte Honorarnoten für die Schulung von AUF-Personalvertretern erstellt, die Schulungen hätten tatsächlich nie stattgefunden. Die Honorarnoten seien dann infolge der Freiheitlichen Akademie in Rechnung gestellt worden und sei mit der Zahlung das Rechtsanwaltshonorar für die Vertretung der Kollegen abgedeckt worden. BINDER sei Schulungsverantwortlicher der AUF und habe mit Wissen von KREIßL fingierte Schulungsunterlagen erstellt, auf welchen Dr. COLERUS als Vortragender ausgewiesen sei (Einvernahme KLEINDIENST v. 24.10.2000).

Erhebungsstand:

KLEINDIENST wurde am 08.11.2000 nochmals ergänzend niederschriftlich einvernommen und gab an, dass diese Vorgangsweise nur in Einzelfällen gewählt worden sei. Namen von Kollegen, die Rechtsanwaltskosten verursacht haben, könne er keine nennen.

Unter den Unterlagen der AUF konnte lediglich eine Abrechnung vom 19.01.1999 über S 15.000,- des Dr. COLERUS für die Erstellung von Skripten vorgefunden werden

Faktum 24 EKIS Abfrage von 5 Zeugen (Amtshandlung in der U-Bahnstation, Wien 1, Schottenring gegen einen Suchtgifthändler)

Verdachtslage:

Gegen die Sicherheitswachebeamten, welche die obige Amtshandlung führten, wurden in der Zeitung "Falter" Misshandlungsvorwürfe erhoben.

Laut der Wochenzeitung "Profil" hätte ein freiheitlicher Gewerkschafter über die Zeugen der Amtshandlung EKIS Anfragen gestellt, um deren Glaubwürdigkeit vor dem Prozess zu erschüttern (Einvernahme KLEINDIENST v. 30.10.2000).

Erhebungsstand:

Die bezughabende Amtshandlung wurde durch das Bez. Pol. Kommissariat Innere Stadt zur Zl. Kr 522-S/99 gegen einen Anonym_054 geführt. Eine Ablichtung des Polizeiaktes liegt bei.

Anonym_054 wurde am 16.4.1999 durch das LG für Strafsachen Wien zur ZI. 4de Vr 3033/99, Hv 1870/99 wegen § 15 i.V.m. 269 (1), 83 (1), 84 (2) Ziff. 4 StGB und 27 (1) SGG zu neun Monaten Freiheitsstrafe, davon ein Monat unbedingt, verurteilt.

Die Wirtschaftspolizei hat vom Landesgericht für Strafsachen Wien den Akt 4dE Vr 3033/99, Hv 1870/99 im Original beigeschafft.

In einem "Falter"-Artikel wurden in der Folge massive

Misshandlungsvorwürfe gegen die an der Amtshandlung beteiligten Sicherheitswachebeamten Wolfgang KARDOS und Wolfgang SEMLITSCH geäußert. Das Sicherheitsbüro führte Erhebungen gegen die beiden Sicherheitswachebeamten und brachte beide mit Schreiben vom 11.3.1999 bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachtes gem. 55 83, 313 StGB zur Anzeige. Die Zeugen der angeblichen Misshandlungen wurden durch das Sicherheitsbüro bei den Erhebungen nicht einvernommen, da sie abgelehnt hatten vor der Polizei eine Aussage zu machen. Die Anzeige des Sicherheitsbüros wurde von der Staatsanwaltschaft Wien (21 St 27.077/99) am 4.5.1999 zurückgelegt, das beim Landesgericht für Strafsachen Wien zur Zi. 28 a Vr 2056/99 anhängige Verfahren gegen die Sicherheitswachebeamten wurde mit Beschluss vom 7.5.1999 eingestellt.

Der Akt 28 a Vr 2056/99 wurde durch die Wirtschaftspolizei ebenfalls im Original beigeschafft.

Die beigeschafften Akte 4 d E Vr 3033/99, Hv 1870/99 und 28a Vr 2056/99 sowie 12 U 459/99 wurden auf allfällige Hinweise darauf untersucht, dass Ergebnisse aus EKIS-Abfragen betreffend die Zeugen verwertet worden sind, um die Zeugen "unglaubwürdig" zu machen.

Konkrete derartige Hinweise konnten nicht festgestellt werden.

Aufgefallen ist lediglich eine Bemerkung des Wolfgang SEMLITSCH bei seiner niederschriftlichen Einvernahme vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien am 24.3. 1999 auf der Seite 9 unten. Dort hat Wolfgang SEMLITSCH auf die sinngemäße Frage des Untersuchungsrichters, wie er sich die Misshandlungsvorwürfe der Zeugen erklären könne u.a.

geantwortet, dass er glaube, dass die Zeugen die Unwahrheit sagten, "da zumindest ein Teil der Zeugen von vornherein polizeifeindlich eingestellt war".

Über zeugenschaftliches Befragen zu dieser Äusserung vor dem Untersuchungsrichter gab Wolfgang SEMLITSCH sinngemäß an, dass er etwa eine Woche nach dem Vorfall in der U-Bahnstation Schottenring in den Medien diverse Artikel über die Amtshandlung gelesen und dabei festgestellt habe, dass die dort wiedergegebenen Aussagen der Zeugen, welche grundsätzlich gleichlautend gewesen sein, keinesfalls der Wahrheit entsprochen hätten. Er habe diese Aussagen als gegen seinen Kollegen und ihn gerichtet empfunden und deshalb als "polizeifeindlich" angesehen.

Die Wirtschaftspolizei hat das Nationale der Zeugen der Amtshandlung durch Einsichtnahme in die Gerichtsakten wie folgt eruiert: Anonym_017, geb. 1964, Anonym_024, geb. 1965, Anonym_041, geb. 1973, Anonym_049, geb. 1951 und Anonym_056, geb. 1965.

Gegen Anonym_017 und Anonym_041 haben die Sicherheitswachebeamten Wolfgang KARDOS und Wolfgang SEMLITSCH am 29.6.1999 beim BG Innere Stadt zur ZI. 12 U 459/99 eine Privatanklage wegen § 111 StGB eingebracht. Eine Kopie dieses Aktes wurde beigeschafft und liegt bei.

Aufgrund des Vorwurfes, dass EKIS-Abfragen über die Zeugen gestellt worden seien, wurden über die EDV-Zentrale des Bundesministeriums für Inneres sämtliche Passivabfragen ("Wer hat die Person wann im EKIS abgefragt?") hinsichtlich der Personen, die als Zeugen aufgetreten sind, erhoben und für den Zeitraum ab dem 3.3.1999 (=Tag der Amtshandlung in der U-Bahnstation Schottenring) ausgearbeitet. Dabei hat sich folgendes herausgestellt: Die Personen Anonym_024 und Anonym_056 wurden seit dem 3.3.1999 überhaupt nicht im EKIS abgefragt.

Hinsichtlich der Anonym_017 erfolgten drei Strafregisterabfragen und zwar allesamt am 29.8.2000. Am 29.8.2000 fand beim BG Innere Stadt die Hauptverhandlung in der Privatanklagesache wegen § 111 StGB statt.

Die Strafregisteranfragen wurden vom Strafregisteramt der Bundespolizeidirektion Wien im Auftrag des BG Innere Stadt durchgeführt.

Hinsichtlich der Anonym_041 erfolgten ebenfalls am 29.8.2000 Strafregisteranfragen, hier gilt das Gleiche wie bei Anonym_017.

Weitere Strafregisteranfragen wurden am 10.5.2000 im Vorfeld einer Reisepassausstellung am 12.5.2000 durch das Bez. Pol. Kommissariat Alsergrund gestellt. Zwischen dem 5.3.1999 und dem 11.3.2000 wurden ferner insgesamt vier Kennzeichenzentralregisteranfragen mit den Suchkriterien "Anonym_041" und "2" (das bedeutet "weiblich") gestellt, bei denen u.a. auch Anonym_041 als Treffer verzeichnet worden ist. Namentlich wurde Anonym_041 im Kennzeichenzentralregister nicht abgefragt.

Da aufgefallen ist, dass eine dieser Abfragen im Kennzeichenzentralregister am 5.3.1999, also nur zwei Tage nach dem Vorfall in der U-Bahnstation Schottenring, gestellt worden ist, wurde der diese Abfrage tätigende Michael KULLNIG, Beamter der BPD Klagenfurt, dazu einvernommen. Er hat sinngemäß zusammengefasst angegeben zum Anfragezeitpunkt Dienst in der Datenstation der Sicherheitsdirektion Kärnten gehabt zu haben. An die Anfrage selbst könne er sich nicht erinnern, Aufzeichnungen zu dieser Anfrage habe er nicht mehr finden können. Aufgrund der Anfragekriterien "Anonym_041" und "weiblich" könne es sich um eine Suchanfrage für einen Kollegen im Außendienst gehandelt haben oder er habe die Suchanfrage gestellt um die Daten für einen Fahndungszugang zu komplettieren. Die Anfrage habe sich jedoch sicher nicht auf die verfahrensgegenständliche Anonym_041 bezogen.

Bemerkt wird dazu noch, dass das Nationale der Zeugen der angeblichen Misshandlungen erst nach dem Anfragezeitpunkt 5.3.1999 bekannt geworden sein dürfte, da die Zeugen den Erhebungen zufolge erstmals durch ein Fax an das Bundesministerium für Justiz (dort eingelangt am 10.3.1999) in Erscheinung getreten sind. Der Grundanzeige der Sicherheitswachebeamten gegen den Anonym_054 ist ihr Nationale jedenfalls nicht zu entnehmen. .

Hinsichtlich des Anonym_049 wurde eine Strafregisteranfrage vom 4.7.2000, gestellt durch die Magistratsabteilung 62 (Wählerevidenz), festgestellt. Über Befragen hat der einzige Bedienstete der Magistratsabteilung 62, der über eine Anfrageberechtigung verfügt, erklärt, dass solche Anfragen aufgrund von Mitteilungen von Gerichten und Strafvollzugsanstalten gestellt würden. Werde festgestellt, dass kein Grund zur Berichtigung der Wählerevidenz vorliegt, so würden die Mitteilung und der Ausdruck vernichtet und nicht protokolliert.

Zum Faktum 25 (SINNHUBER, KASTNER, KAMPL)

Verdachtslage

In einem Gedächtnisprotokoll hat KLEINDIENST festgehalten, dass er am 12.10.2000 vom Verdächtigen Horst BINDER angerufen worden sei, wobei ihm dieser u.a. sinngemäß vorgehalten habe, dass aufgrund der Äusserungen des KLEINDIENST "eine Reihe von AUF Polizisten zum Handkuss kommen, so der Linzer SINNHUBER, der Welser KASTNER und der Klagenfurter KAMPL oder so ähnlich, älterer Kollege mit Glatze, haben unerlaubt angefragt".

Erhebungsstand:

Durch die Wirtschaftspolizei wurden die genannten Personen ausgeforscht und prioriert. Bemerkt wird, dass bei den einzelnen Bundespolizeidirektionen Linz, Wels und Klagenfurt immer nur ein Bediensteter mit dem jeweils genannten Familiennamen Dienst versieht.

Es handelt sich demnach um folgende Personen:

a) Gerald SINNHUBER, geb. 22.7.1967, BPD Linz, Verkehrsabteilung MEK SINNHUBER ist Mitglied des Dienststellenausschusses der BPD Linz und übt dort die Funktion des Stellvertreters des Fraktionsführers der AUF-FEG aus.

Gegen SINNHUBER wurden in Linz zur ZI. II-15029/00 bereits Ermittlungen wegen einer unberechtigt durchgeführten EKIS-Anfrage geführt. Das Erhebungsergebnis wurde am 6.10.2000 zur do. Zi. 9 St 314/OOw der StA Linz vorgelegt, lt. Auskunft des zuständigen Staatsanwaltes Dr. SCHOPPER ist das Verfahren gem. § 90 StPO eingestellt worden.

b) Josef KASTNER, geb. 31.8.1963, BPD Wels, Verkehrsgruppe KASTNER kandidierte im Jahr 1995 für die AUF und war in der Folge im Dienststellenausschuss als Fraktionsführer der AUF vertreten. Derzeit übt KASTNER keine Personalvertretungsfunktion aus.

c) Herbert KAMPL, geb. 30.4.1949, BPD Klagenfurt, Einsatzleitstelle KAMPL war in Wahlvorschlägen der AUF zu den Personalvertretungswahlen genannt, übte jedoch nie eine diesbezügliche Funktion aus.

Seitens der Wirtschaftspolizei wurden zu gegenständlichem Faktum keine weiteren Erhebungen geführt, da seitens der Sonderkommission andere Dienststellen mit den Erhebungen beauftragt wurden.

Zum Faktum 26 (Seiten 105 bis 113 des KLEINDIENST-Buches: "Abhörskandal im Parlament", "Blau-Grünes Schachmatt", "Computerangriff auf den Generals-Computer", "Bahn fahren Nerven sparen")

Verdachtslage:

- Abhörskandal im Parlament

Betrifft den bereits bekannten Abhörskandal zwischen den Abgeordneten MARIZZI und Kraft

- Blau- Grünes Schachmatt

Betrifft eine angebliche Zusammenarbeit von Grün und Blau gegen das LIF, ohne Verletzung von Geheimhaltungspflichten

- Computerangriff auf den General

Betrifft unberechtigte Zugriffe auf den Computer des Generals SCHNABL.

- Bahn fahren Nerven, Nerven Sparen

Eine Partei sei in der Sache Briefbombenfahndung immer auf dem Laufenden gewesen. Dazu führte KLEINDIENST aus, dass ein Beamter und ein Politiker den selben Zug benutzten (Einvernahme KLEINDIENST v. 06.11.2000).

Erhebungsstand:

Josef KLEINDIENST wurde durch die Wirtschaftspolizei zu diesen Kapiteln seines Buches am 6.11.2000 gesondert zeugenschaftlich einvernommen um allfällige konkretere Hinweise auf strafbare Handlungen zu gewinnen. Solche konkreteren Hinweise konnten allerdings nicht erhoben werden, zumal KLEINDIENST nicht bereit war seine Quellen zu bezeichnen.

Zum "Computerangriff auf den Generals-Computer" wurde noch ergänzend erhoben, dass im Frühjahr 2000 vermutlich eine Person aus der näheren Umgebung des Generalinspektors der Wiener Sicherheitswache versucht hat in den PC des Generalinspektors einzusteigen. Da der PC durch ein Passwort gesichert ist und sich nach mehrmaligen Fehlversuchen selbst sperrt, blieb dieser Versuch ohne Erfolg. Nachdem aus diesem Vorgang kein Schaden entstanden ist, wurde vom Generalinspektorat keine interne Untersuchung eingeleitet und auch keine Anzeige erstattet.

Faktum 27 EKIS Abfragen durch Roger MAYER-HASLER

Verdachtslage:

Die Grundlage bildet eine anonyme Anzeige gegen Roger MAYER-HASLER. Die derzeitige Dienststelle des Roger MAYER-HASLER ist das GI Referat III c. Entgegen den Angaben des anonymen Anzeigers ist derzeit kein Disziplinarverfahren anhängig. Zum Akt 6I 2c-Z121a/543/96 wurde eine Geldstrafe wegen eines Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz verhängt.

Das Ergebnis der Auswertung der EKIS Aktivanfragen des Roger MAYER -HASLER steht noch aus.

Faktum 28 Silvia BITTGEN

Verdachtslage:

Laut einer anonymen Anzeige habe Silvia BITTGEN auf Daten der ehemaligen Zivildienstkommission Zugriff genommen und bewahre sie interessante Daten zu Hause/Keller auf.

Erhebungsstand:

Laut den ha. Erhebungen ist Silvia BITTGEN seit 01.04.1985 beim Bundesministerium für Inneres beschäftigt. Ab Eintritt war sie bis 16.10.1994 tatsächlich bei der Zivildienstkommission tätig. Derzeit ist sie in der für Personenstandsangelegenheiten zuständigen Abteilung beschäftigt.

BITTGEN hatten in den letzten zwei Jahren kein Zugriffsberechtigung für EKIS Applikationen.

Mit ha. Schreiben vom 01.12.2000 wurde der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft Wien gesondert zur strafrechtlichen Beurteilung übermittelt.

Faktum 29 Wolfgang PITINO

Verdachtslage

Laut einer Anzeige des Anonym_005 habe der Offizier Wolfgang PITINO Daten aus dem Polizeicomputer mißbräuchlich verwendet.

Erhebungsstand:

Mit ha. Schreiben vom 23.11.2000 wurde die Kriminalabteilung Burgenland innerhalb der SOKO mit den Erhebungen beauftragt.

Faktum 30 UT zum Nachteil Anonym_045

Verdachtslage:

Die Grundlage bildet die Anzeige des GI Anonym_045 laut welcher

- dieser bei einer Bewerbung für eine Planstelle als dienstführender Wachebeamter seitens des Mitgliedern des Dienststellenausschusses des Koat Döbling ohne Angaben von Gründen abgelehnt wurde und

- sich bei einer Auswahlprüfung zur einer Ausbildung an der Sicherheitsakademie Unregelmäßigkeiten ereignet haben sollen, sodass der Anzeiger für die Ausbildung nicht nominiert wurde.

Erhebungsstand:

Gegenständliches Faktum wurde der SOKO übermittelt und wird nicht von der ha. Dienststelle behandelt.

Faktum 31 Intervention bei Verwaltungsstrafverfahren

Verdachtslage

Laut den Angaben des KLEINDIENST in der Niederschrift vom 19.10.2000 sei bei Verwaltungsstrafverfahren zugunsten von Funktionären der FPÖ interveniert worden.

In Bezug auf SCHMAL sei KLEINDIENST ein Vorfall mit WESTENTHALER in Erinnerung. WESTENTHALER sei 1996 bis 1998 im 10. Bezirk wegen Verkehrsdelikten 2 mal zur Anzeige gebracht worden. KLEINDIENST habe dann den Akt von SCHMAL aus dem 10. Bezirk angefordert.

Allgemein habe es Interventionsvorgänge wie diesen öfters gegeben. Im AUF-Büro habe man öfters Anrufe von RUMPOLD, GAUGG, SCHWEITZER (entweder er bzw. seine Sekretärin WIESNER) erhalten, damit er (KLEINDIENST) bzw. KREIßL bzw. BINDER, wer halt gerade am Telefon gewesen sei, Verkehrsdelikte "planierten" (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).

Erhebungsstand:

Seitens dieses Faktums wurde ein Erhebungsauftrag der Staatsanwaltschaft Wien erteilt. Soweit möglich, werden auf die genannten Personen bezugnehmende Verwaltungsstrafakte beigeschafft und einer Sichtung unterzogen.

Faktum 32 Telefonat HAIDER - WOLF

Verdachtslage:

Josef KLEINDIENST gab am 08.11.00 niederschriftlich vernommen an, dass Christian WOLF, Tel.: 0664/340 49 50, telefonisch mit ihm Kontakt gesucht und danach ein Treffen am 17.11.00 im Hotel Regina stattgefunden habe. Von KLEINDIENST wurde ein Gedächtnisprotokoll beigelegt, laut welchem ein angebliches Gespräch zwischen WOLF und Dr. HAIDER stattgefunden habe. Laut dem beiliegenden Gedächtnisprotokoll habe Dr. HAIDER WOLF am 06.11.00 am Handy angerufen und bei der Datenuntersuchung seine Loyalität gefordert.

HAIDER hat ihn aufgefordert bei einer Einvernahme nichts zu verraten (Einvernahme KLEINDIENST v. 08.11.2000).

Erhebungsstand:

Christian WOLF wurde am 2.12.2000 in Salzburg niederschriftlich einvernommen. Er gab bezüglich des Telefonates mit Dr. Jörg HAIDER an, dass es nicht stimme, dass Dr. HAIDER seine Loyalität eingefordert und ihn aufgefordert habe, bei einer Einvernahme nichts zu verraten. Es habe aber am 14.11.2000 ein Telefonat mit Gerald MIKSCHA gegeben,

in welchem MIKSCHA den WOLF indirekt aufgefordert haben soll, über

die

Spende des Herrn TURNAUER über S 5 Mio nichts zu sagen. MIKSCHA soll

laut WOLF darauf hingewiesen haben, dass er (WOLF) wüsste, dass solche Geldspenden, von denen das News in der damals aktuellen Ausgabe berichten wollte, nie stattgefunden hätten. Laut WOLF habe es jedoch tatsächlich zumindest eine Übergabe von S 5 Mio gegeben. In der Einvernahme schildert WOLF den genauen Hergang der Übergabe.

Faktum 33 Christopher SIEDER 251 StGB

Verdachtslage

Zu dem Faktum besteht ein Erhebungsauftrag der Staatsanwaltschaft St. Pölten.

Die Grundlage bildet eine Anzeige des Leopold MAYERHOFER laut welcher dieser in einem mit SIEDER geführten Telefonat unter Druck gesetzt worden wäre, seinen Rücktritt zu erklären.

Erhebungsstand:

Christopher SIEDER wurde am 23.11.2000 niederschriftlich einvernommen und gibt in Bezug auf das Telefonat an, dass die Angaben des Leopold MAYERHOFER im großen und ganzen richtig seien und der Wahrheit enstprechen. Doch habe er gegen MAYERHOFER weder Gewalt noch eine gefährliche Drohung zur Durchsetzung seines Ansinnens angewandt. Das Erhebungsergebnis wurde mit Schreiben vom 01.12.2000 der Staatsanwaltschaft St. PÖLTEN (5 St 919/00y) übermittelt.

Faktum 34 Michael KREISSL - Aktenbeschaffung Anonym_055

Verdachtslage:

Dem Sachverhalt liegt eine Anzeige des Anonym_055 zugrunde. Seitens der Staatspolizei sei ein von TANSCITS erstelltes Plakat beschlagnahmt worden, das Verfahren sei seitens der Staatsanwaltschaft Wien allerdings eingestellt worden. In der Gemeindesitzung vom 27.03.1998 habe KREISSL eine Kopie dieses Plakates zur Illustration seiner Rede verwendet.

Erhebungsstand:

Von der ha. Krb Abteilung konnte erhoben werden, dass die Amtshandlung vom Kommissariat Hernals unter der AZ Kr 336/HN/98 am 21.03.1998 geführt wurde. In der Folge wurde der Akt am 23.03.1998 der Abt I übermittelt, welche den Akt der Staatsanwaltschaft am 26.03.1998 Wien vorlegte.

Eine Kopie des Aktes liegt bei, wobei keiner der Verdächtigen (HALWACHS Abt 1, HEBENSTREIT Koat 17) als Sachbearbeiter aufscheint. Dietmar HEBENSTREIT wurde am 22.11.00 zu diesem Faktum einvernommen

und gibt an, dass er das Plakat noch nie gesehen habe und nicht angegeben könne, wie KREIßL zu dem Plakat gekommen sei. Zu diesem Faktum wird KßEIßL noch zu befragen sein.

Faktum 35 notariell beurkundete Erklärung des Mag. Walter HOWARD Steckzettel Dr. EINEM)

Verdachtslage:

Der Journalist Dr. Anonym_044 übergab am 17.11.2000 bei der hs. Dienststelle Kopien einer notariell beurkundeten Erklärung des Mag. Walter HOWADT vom 05.05.1995 sowie drei Aktenvermerke, die mit

30.01.1996 und 13.02.1996 datiert sind und den Vermerk vertraulich aufweisen.

In den Aktenvermerken werden die Vorgänge im Sicherheitsbüro der BPD-Wien am 02.05.1995 bzgl. der "Beseitigung" von polizeiinternen Vormerkungen über den damaligen Innenminister Dr. Caspar EINEM festgehalten. Die Hinweise auf den Informanten sind sehr allgemein gehalten. Im AV vom 30.01.1996 ist wörtlich festgehalten "Die Kanzleileiterin hat diesen Umstand - gemeint ist die Entfernung des Steckzettels mit dem Namen des Dr. Kaspar EINEM durch Beamte des Innenministeriums aus der Steckzettelkartei des SB - empört einem Kollegen unseres MANDANTEN erzählt. Unser Informant ist am nächsten Tag wiederum von dieser Person informiert worden.").

In der notariell beglaubigten Erklärung wird festgehalten, dass der Informant den Namen Wilhelm TRUMPL genannt habe, der Mitglied jener Sondereinheit EBT gewesen sein soll, welche die Erhebungen im Sicherheitsbüro am 02.05.1995 geführt hat.

In den Aktenvermerken wird dann festgehalten, dass die Bezirksinspektoren Willi DRUMBL und Egisto OTT jene Beamten der EBT gewesen seien, die den Steckzettel mit dem Namen Dr. EINEM vom Sicherheitsbüro geholt haben.

Im Aktenvermerk vom 30.01.1996 ist auch festgehalten, dass "eine Staatsanwältin des LG für Strafsachen Wien aufgrund der Medienberichte aus eigenem erste Erhebungen begonnen habe". Die dazugehörige Zahl laute 8 St 122.123/95. Weiters ist aus diesem Aktenvermerk ersichtlich, dass zumindest die Absicht bestand habe, weitere Recherchen anzustellen, insbesondere nach den entsprechenden Akten suchen zu lassen.

Mag. Walter HOWADT hat die Erklärung am 02.05.1995 in seiner Eigenschaft als Büroleiter des Bundesobmannes der Freiheitlichen Partei Dr. HAIDER abgegeben.

Bezüglich dieses Sachverhaltes wird auch auf den Artikel der Zeitschrift FORMAT vom 20.11.2000 verwiesen, der in Kopie beiliegt.

KLEINDIENST gibt bei seiner Einvernahme am 20.11.2000 zu diesem Faktum an, dass im Zuge einer Sitzung der FEG im Jahr 1998/ Anfang 1999 über die Probleme zwischen der Polizei und der FPÖ diskutiert worden sei. Dabei sei auch die Aktenweitergabe bezüglich Dr. EINEM zur Sprache gekommen. Insbesonders habe sich KREIßL über WESTENTHALER beschwert, weil dieser die Aktenweitergabe nicht vertraulich behandelt habe. Nach dieser Darstellung wäre die "EINEM-Akte" von Beamten des SB zu WESTENTHALER ins Parlament gebracht und in der Folge von Dr. HAIDER bei einer öffentlichen Parlamentssitzung "verwendet" worden.

Weiters gibt KLEINDIENST an, dass bei der Sitzung auch darüber geredet worden sei, dass Brigadier MITTERBERGER - Chef der SEO - persönlich mehrmals Akte im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu "Ebergassing, Briefbomben und zur Causa EINEM" ins Büro des Dr. HAIDER gebracht habe. Es sei auch darüber gesprochen worden, dass MITTERBERGER diese Akte in Absprache mit dem damaligen GD Dr. SIKA ins Büro Dr. HAIDER gebracht habe.

Erhebungsstand

Dieser Sachverhalt wurde der StA-Wien zur weiteren Auftragserteilung übermittelt. Das Ersuchen um Durchführung geeigneter Erhebungen wurde am 21.11.2000 per Fax der hs. Dienststelle übermittelt. Die Erhebungen sind bereits eingeleitet. Vom LG für Strafsachen Wien wurde der Akt 22c Vr 5096/96 (8 St 122.123/95) schriftlich per Fax angefordert.

Faktum 36 FRANKE Franz - Artikel in der Kronenzeitung

Seitens der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit wurde ein Urkundenkonvolut betreffend einen allfälligen Amtsmißbrauches durch einen unbekannten Angehörigen der Bundespolizeidirektion Wien der ha. Dienststelle übermittelt.

Zusammengefasst besteht folgender Verdacht:

Franz FRANKE erhob beim Generalinspektorat der Sicherheitswache Beschwerde, dass er durch einen Artikel in der Kronen Zeitung vom 26.10.95 massive politische Nachteile erfahren habe und dies das Ende seiner Funktion bedeutete. Es bestehe für ihn der Verdacht, dass der Inhalt einer Anzeige bei welcher er im Betreff mit dem Tatbestand Verdacht der "Zuhälterei" angeführt worden war durch die Polizei Leopoldstadt an das Massenmedium weitergegeben wurde. FRANKE habe auch einen Prozess gegen die Kronen Zeitung angestrengt, der Prozess habe allerdings kein Urteil zu seinen Gunsten gebracht.

Dem Aktenkonvolut liegt ebenfalls die Grundanzeige der Bundespolizeidirektion Wien, Wachzimmer 2, Ausstellungsstraße 44, vom 17.10.95 bei. Aus der Anzeige lässt sich soweit ersichtlich ein konkreter Tatverdacht gegen FRANKE Franz entnehmen.

Aus dem Bericht des Generalinspektorats der Sicherheitswache v.08.11.2000 läßt sich entnehmen, dass vor dem 26.10.1995 durch das Abteilungskommando der SW 22 ein Anruf erfolgt sei, eine Anzeigenkopie faxmäßig zu übermitteln. Diesbezüglich ist Major FILIPSKI kontaktiert worden, der bestätigte, dass er über Ersuchen seines damaligen Abteilungskommandanten, Major KUDLER, dieses Ersuchen an den Meldungsleger richtete.

Im Verfahren Antragssteller Franz FRANKE gegen den Antragsgegner KRONE Verlags GesmbH & Co KG ( LG für Strafsachen Wien, 9a E Vr 4702/96 Hv 2893/96) wurde auch Gerhard WALTER als Mitarbeiter der Kronen Zeitung zeugenschaftlich einvernommen. Auf die Frage des Einzelrichters, wer ihm diese Information zugespielt hat, gibt WALTER an, dass er das nicht wisse. Diese Information sei plötzlich auf seinem Schreibtisch gelegen.

Aufgrund des Sachverhaltes besteht der Verdacht, dass die Anzeige von der Sicherheitswache des Koat 22 ( Major FILIPSKI oder Major KUDLER) an die KRONE weitergeleitet worden ist.

Erhebungsstand:

Von der Wirtschaftspolizei wurden sämtliche Beteiligte umfassend niederschriftlich einvernommen. Die Einvernahmen ergeben zusammengefasst folgendes Bild: Major Peter FILIPSKY (23.11. 2000 und 30.11.2000): Major FILIPSKY gab zusammenfassend an, sich nicht mehr genau an die damaligen Vorgänge erinnern zu können.

Er habe jedenfalls Major GRANIG vor Erscheinen des Artikels in der Kronen Zeitung um Übermittlung von Informationen hinsichtlich der Amtshandlung gegen Franz FRANKE ersucht. Er könne sich nicht mehr erinnern ob von Major GRANIG eine Kopie der entsprechenden Anzeige gefaxt wurde, er habe jedenfalls die von ihm gewünschten Informationen erhalten und an seinen damaligen Abteilungskommandanten Obstlt. KUDLER weitergeleitet.

Major FILIPSKY bestreitet Informationen an Unbefugte weitergeleitet zu haben.

Oberst Manfred SCHÖNGRUNDNER (29.11.2000):

Oberst SCHÖNGRUNDNER gab an, sich an den gegenständlichen Sachverhalt nur noch dunkel erinnern zu können.

Genannter wisse jedoch noch genau, einige Tage vor dem Erscheinen des Artikel in der Kronen Zeitung einen Anruf von Obstlt. KUDLER erhalten zu haben, wobei dieser um "Übersendung der Amtshandlung gegen Frank FRANKE" ersucht habe.

Nach Rücksprache mit seinem Stellvertreter, Major GRANIG, sei eine Kopie der Anzeige an Obstlt. KUDLER übermittelt worden. Ob per Fax konnte Oberst SCHÖNGRUNDNER nicht mehr angeben.

Oberst SCHÖNGRUNDNER bestreitet Informationen an Unbefugte weitergeleitet zu haben.

Major Werner GRANIG (29.11. 2000):

Major GRANIG gab an, sich an die damaligen Vorgänge noch sehr gut erinnern zu können.

Er, GRANIG, sei einige Tage vor dem 26.10.1995 (Datum des Erscheinens des Artikels in der Kronen Zeitung) von Major FILIPSKY angerufen und um Faxübermittlung einer Kopie der Anzeige gegen Franz FRANKE ersucht worden. Hierbei habe Major FILIPSKY nichts über einen ihm erteilten Auftrag zur Beschaffung dieser Anzeige gesagt.

Im Zuge eines Treffens zwischen Oberst SCHÖNGRUNDNER, Major FILIPSKY und Major GRANIG am 08.11.2000 im Abteilungskommando der SW Abt. 2 sei der gegenständliche Sachverhalt besprochen worden. Hierbei habe Major FILIPSKY, laut Major GRANIG, bestätigt, eine Kopie der Anzeige von Major GRANIG per Fax übermittelt bekommen zu haben. Major GRANIG bestreitet Informationen an Unbefugte weitergeleitet zu haben.

Obstlt. Karl KUDLER (30.11.2000):

Obstlt. KUDLER gab an, sich nur noch sehr mangelhaft an die damaligen Vorgänge erinnern zu können.

Weiters gab er an, dass ihm Major FILIPSKY vermutlich seinerzeit von der Amtshandlung gegen Franz FRANKE erzählt habe. Er habe jedenfalls weder eine Kopie der entsprechenden Anzeige angefordert, noch jemanden mit der Beschaffung derselben beauftragt. Weiters stellte er in Abrede, Oberst SCHÖNGRUNDNER angerufen und um Übermittlung einer Anzeigenkopie ersucht zu haben. Es sei möglich, dass er die Anzeige grundsätzlich gesehen habe, er habe diese jedoch mit Sicherheit nicht gelesen. Obstlt. KUDLER bestreitet Informationen an Unbefugte weitergeleitet zu haben.

Faktum 37 Verleumdungsanzeigen gegen Josef KLEINDIENST

Bis dato wurden folgende Verleumdungsanzeigen gegen Josef KLEINDIENST von folgenden Personen erstattet:

Mag Ewald STADLER am 07.11.2000 (Ausführungen Faktum 15)

In dieser Anzeige wird von Mag. STADLER ausgeführt, dass Josef KLEINDIENST bei seiner Aussage wissentlich und absichtlich den Eindruck erweckt hätte, dass auf illegale Weise Aktenmaterial des Innenministeriums zu ihm gelangt sei. Diese Darstellung sei unrichtig und unwahr. Die Unterlagen seien völlig legal zu ihm gelangt.

Dr. Josef MOSER am 08.11.2000

In dieser Anzeige wird von Dr. MOSER ausgeführt, dass Josef KLEINDIENST in der Niederschrift vom 21.10.2000 wissentliche eine falsche Angabe gemacht habe (Auftraggeber und Ansprechpartner von KREIßL: Josef MOSER, FPÖ Parlamentsclub)

Erhebungsstand

Josef KLEINDIENST wurde zu den Verleumdungsanzeigen gesondert einvernommen und gibt an, dass er wahrheitsgemäße Aussagen getätigt und niemanden verleumdet habe.

Faktum 38 Interview Dr. EINEM "Falter" Nr 47/00

Verdachtslage:

Die Verdachtslage beruht auf beiliegendem Interview aus der Zeitschrift "Falter" Nr. 47/00 mit dem ehemaligem Innenminister Dr. Caspar EINEM.

Zum Akt "Ebergassing" führt Dr. EINEM an, dass es Verdachtsmomente gebe, dass ein Beamter des LGK Niederösterreich den Erhebungsakt der FPÖ übermittelt habe. Jedenfalls hätten Dr. HAIDER und Dr. STADLER diesen Akt zur Verfügung gehabt und seien im Zuge einer Pressekonferenz auch die Verdächtigen öffentlich genannt worden.

Weiters weist Dr. EINEM auch auf einen Vorfall im Zuge einer Sitzung des Innenausschusses am 20.4.1995, in der er die Namen der Täter nicht genannt habe, hin. Konkret sei Dr. PARTIK-PABLE hinausgestürzt und hätte versucht die Namen über einen Beamten der EBT zu erfahren.

Jedenfalls habe die FPÖ anschließend eine Pressekonferenz abgehalten und die Namen genannt.

Dr. EINEM äußert in diesem Interview auch den Verdacht, dass der ehemalige Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit Mag. Michael SIKA den sogenannten "Kurdenakt" an die politischen Parteien ÖVP und FPÖ weitergegeben habe. In der Folge sei auch von der ÖVP eine Anzeige gegen Dr. EINEM erstattet worden und soll die Staatsanwältin Dr. SCHUMEISTER-SCHMATRAL Ermittlungen geführt haben. Dr. EINEM wird auch damit zitiert, dass ihm ein hoher ÖVP-Funktionär dies bestätigt habe. Dr. EINEM bestätigt in diesem Interview auch, dass es über seine Person drei Akte gegeben hätte, die kurz nach seinem Amtsantritt in der Tageszeitung "Kurier" zitiert worden seien.

Es wird darauf hingewiesen, dass bezüglich der angeblichen Weitergabe von Akten des Sicherheitsbüros an die FPÖ, die Dr. Caspar EINEM betroffen haben sollen, bereits ein Erhebungsauftrag der StA-Wien vom 21.11.2000 vorliegt (Faktum 35 "Steckzettel").

Erhebungsstand:

Zu diesem Faktum wurde ebenfalls ein gesonderter Erhebungsauftrag der Staatsanwaltschaft Wien erteilt.

Von Dr. EINEM wird eine ladungsfähige Adresse erhoben werden. Weiters wird ein

- Protokoll der Innenausschußsitzung vom 20.04.1995 beigeschafft

- eine bezugnehmende Pressekonferenz der FPÖ eruiert

- die Aktenzahl der Anzeige, welche der ÖVP bei der STA eingebracht wurde.

Faktum 39 " Wanzen"

Die Bundespolizeidirektion Wien-Wirtschaftspolizei übermittelt einen Aktenvermerk vom 4.12.2000, wonach bei Durchsicht der am 14.11.2000 im Büro des Michael KREIßL aus dessen Terminplaner ausgedruckten Daten nachstehende sieben Eintragungen unter der Bezeichnung "Penk" festgestellt werden konnten:

Freitag 27.10.2000 - 08.00 Uhr Penk anrufen

Montag 06.11.2000 - nach 20.00 Uhr Penk wegen Wanzen

Mittwoch 08.11.2000 - 11.00 Uhr Penk

Donnerstag 09.11.2000 - 16.00 Uhr Penk wegen Häupl Büro

Montag 13.11.2000 - 09.30 Uhr Penk

Freitag 17.11.2000 - 17.00 Uhr Penk mit Wanzen

Dienstag 05.12.2000 - 19.00 Uhr KABAS Diskussion mit Häupl

Die Eintragungen dürften sich auf Telefonate oder Treffen mit dem Detektiven Walter PENK-LIPOVSKY, Wien 1., Herrengasse 6-8 bzw. bzw. Mitarbeitern von ihm beziehen.

Erhebungsstand:

Am 06.12.00 wurde von der ha. Dienststelle das Faktum gesondert bei der Staatsanwaltschaft Wien zur Anzeige gebracht.

Im Nachhinein wurde PENK-LIPOVSKY zeugenschaftlich einvernommen und gibt zusammengefasst an, dass er nicht mit Verwanzungen beauftragt wurde, sondern im Gegenteil mit dem Schutz vor Abhörung.

Faktum 40 (Telefonat MIKSCHA - WOLF)

Christian WOLF hat ferner in der Niederschrift v. 2.12.2000 (Faktum 32) Angaben zur Übergabe von S 5 Mio. durch den Industriellen TURNAUER an Dr. Jörg HAIDER im Herbst 1995 gemacht. In diesem Zusammenhang bzw. im Zusammenhang mit dem von KLEINDIENST geschilderten Treffen mit ihm (WOLF) am 07.11.2000 habe ihn am Abend des 14.11.2000 der Gerald MIKSCHA, ehemaliger Sekretär von Dr. Jörg HAIDER, angerufen und ihm mitgeteilt, dass er das diesbezügliche Einvernahmeprotokoll des Josef KLEINDIENST vor sich liegen habe. MIKSCHA habe den WOLF gefragt, ob die Aussagen des Josef KLEINDIENST richtig seien und ob er sich tatsächlich am 07.11.2000 mit Josef KLEINDIENST im Hotel Regina getroffen habe. Nachdem er dies bestritten habe, habe MIKSCHA ihm vorgeschlagen diesbezüglich eine eidesstattliche Erklärung abzugeben.

Darüber hinaus habe MIKSCHA darauf hingewiesen, "dass er (WOLF) auch wüsste, dass solche Geldspenden, von denen die Zeitschrift News in der aktuellen Ausgabe berichten wollte (und von der MIKSCHA offenbar eine Vorausausgabe gehabt hatte) nie stattgefunden hätten". Für WOLF sei klar gewesen, dass damit die Spendengeschichte mit dem Industriellen TURNAUER gemeint war.

Christian WOLF habe dem MIKSCHA erklärt, dass er sich das noch überlegen werde. Am nächsten Tag habe MIKSCHA ihn angerufen und ihm erklärt, dass - sollte er die Erklärung nicht abgeben - sie (vermutlich gemeint die FPÖ) davon ausgehen würden, dass die Angaben des Josef KLEINDIENST gestimmt haben.

Von dem Telefonat, das zwischen Christian WOLF und MIKSCHA am 14.11.2000 geführt worden ist und in dem sinngemäß Äußerungen des MIKSCHA gefallen sind, wonach Christian WOLF wisse, dass solche Geldspenden nie stattgefunden haben, existiert ein Bandmitschnitt, der der Wirtschaftspolizei vertraulich zugespielt worden ist. Eine Abschrift dieses Bandmitschnittes liegt bei (Bericht v. 13.12.2000).

Auf die bezughabenden Textpassagen auf den Seiten 2 oben, 6 unten, 7 oben und 8 wird hingewiesen. Von MIKSCHA werden in diesem Telefonat Äußerungen wie folgt getätigt (wortgetreu zitiert):

Guat na ich man i hob di jetzt anfoch kontaktieren wollen, weil weil i net verstaunden hob dass die a versuchst etwos zu konstruieren, wos es net geben hot und und des hot mi irgendwo bissl betrübt, net weil.

Erhebungsstand:

Die vorliegende Äußerung des MIKSCHA wurde im Hinblick auf einen allfälligen Verdacht in Richtung §§ 15, 12, 288, 189 StGB zur strafrechtlichen Beurteilung und allfälligen Antragstellung der Staatsanwaltschaft Wien vorgelegt.

Faktum 41 (Weitergabe von Arbeitszeitaufzeichnungen des Michael KREIßL)

Am sichergestellten Computer des Michael KREIßL konnte folgendes Dokument vorgefunden werden:

Godwin.doc/31.10.2000 (Godwin Schuster u.a. Verdacht des Amtsmißbrauches bzw. Anstiftung dazu) In diesem Schriftstück ist angeführt, daß KREIßL als Landtagsabgeordneter für das Jahr 1997 seiner vorgesetzten Dienststelle bekanntgab, 75% der vorgesehenen Dienstleistung im dafür vorgesehenen Jahresarbeitszeitmodell zu erbringen. KREIßL war zum damaligen Zeitpunkt auch Mitglied des Fachausschusses der Wiener Sicherheitswache.

Mit dem damaligen Leiter des Referates la und nunmehrigen Generalinspektor SCHNABL wurde vereinbart, daß KREIßL die Dienstleistung bei seiner Stammabteilung (Funkstelle der BPD Wien) erbringt. Jedes Monatsende wird von KREIßL eine Aufstellung der erbrachten Dienstzeit (Funkstelle und Fachausschuß) erstellt und in einem verschlossenen Kuvert mit Dienstpost an SCHNABL weitergeleitet und von diesem direkt dem Standesführer weitergegeben. Damit wird gewährleistet, daß diese Aufzeichnungen nicht an Unberechtigte weitergegeben werden können.

Am 05.10.1997 erklärte der SPÖ-Gemeinderat Godwin SCHUSTER in der Tageszeitung Kurier beweisen zu können, daß KREIßL als Beamter lediglich zwei Drittel seiner Arbeitszeit erbringe. Daraufhin wurde SCHNABL von KREIßL kontaktiert und versicherte SCHNABL keine derartigen Informationen weitergegeben zu haben.

Am 26. oder 27.10.1997 wurde KREIßL vom Kurier-Redakteur Anzenberger tel. kontaktiert und erklärte dieser von Schuster die von KREIßL unterzeichneten Arbeitsaufzeichnungen in Kopie erhalten zu haben. Er nannte auch genaue Zahlen. Am 28.10.1997 erschien im Kurier ein entsprechender Artikel.

KREIßL kontaktierte SCHNABL neuerlich und beorderte dieser den in Betracht kommenden Standesführer zu sich, klärte ihn über das Amtsgeheimnis auf und drohte bei Wiederholung entsprechende Maßnahmen an. Dem Vernehmen nach war der Standesführer ehemaliger SPÖ-Funktionär in Mariahilf.

Am 20.12.1997 veröffentlichte der Kurier abermals einen Artikel, wo Godwin SCHUSTER die Dienstaufzeichnungen des KREIßL für die Monate Oktober und November präsentierte.

KREIßL kontaktierte SCHNABL telefonisch und forderte ihn auf entsprechend tätig zu werden (sowohl im straf- denn auch im disziplinarrechtlichen Sinn). SCHNABL erklärte als Sofortmaßnahme dem verantwortlichen Standesführer einen anderen Arbeitsplatz zugewiesen zu haben.

Das Schriftstück endet wie folgt:

Nachdem die BPD Wien in Person des Herrn SCHNABL von einer Anzeige in diesem Fall aus nicht erklärbaren Gründen abgesehen hat ergeht an die Staatsanwaltschaft das Ersuchen den Sachverhalt dahingehend zu überprüfen, wieweit die Weitergabe besagter Dienstaufzeichnungen an einen SPÖ-Funtkionär strafrechtlich (Schriftstück endet) Erhebungsstand: Von der ha. Dienststelle konnte bis dato erhoben werden, dass bis dato bei der Staatsanwaltschaft Wien keine Anzeige eingebracht wurde.

Zu diesem Faktum wird insbesondere vorerst KREIßL als Zeuge zu befragen sein.

Faktum 42 (Weitergabe eines Tagesberichtes durch KREIßL an RA Mag. MACHOLD)

Unter den sichergestellten Unterlagen (siehe Abschnitt 1, Punkt f) im Büro der AUF/FGÖ wurde ein Fax des RA Mag. Martin MACHOLD an Michael KREIßL vom 23.8.1999 gefunden (Beilage 173 zum Sichtungsbericht), in dem Mag. MACHOLD den Michael KREIßL bittet, "ihm noch einmal den Tagesbericht des Funkwagen zu schicken".

Erhebungsstand:

Dieses Schreiben dürfte im Zusammenhang mit einer medienrechtlichen Auseinandersetzung zwischen der AUF und dem Generalinspektor der Wiener Sicherheitswache Franz SCHNABL nach einem Artikel in der von der AUF herausgegebenen Zeitschrift "Blaulicht" (Nr.18 vom Juni 1999) stehen. In dem Artikel geht es zusammengefasst darum, dass Generalinspektor Franz SCHNABL nach einem Defekt an einem von einem Bekannten gelenkten KFZ eine Funkwagenbesatzung beordert habe um neue Batterien für die Fernbedienung des KFZ zu besorgen.

Aufgrund der Formulierung im vorgefundenen Schriftstück besteht der Verdacht, dass Michael KREIßL zum Beweis dieser Behauptung den entsprechenden Tagesbericht des Wachzimmers der intervenierenden Funkwagenbesatzung beigeschafft habe.

Seitens der Wirtschaftspolizei wurde der entsprechende Tagesbericht des Wachzimmers Stubenring 1 vom 13. 6.1999 in Kopie beigeschafft.

Darin findet sich eine Eintragung, wonach die Funkwagenbesatzung A/1 zwischen 17.00 und 17.45 Uhr zur Unterstützung des Generalinspektors SCHNABL interveniert hat, weil am Fahrzeug eines Bekannten des Generalinspektors SCHNABL die Fernbedienung der Wegfahrsperre aufgrund leerer Batterien nicht mehr funktioniert habe.

Mag. HÖRNGACHER, OR

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