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Radarwarner im Ausland

Zurzeit gilt: Das Besitzen eines Radar Warner ist legal - das Betreiben hingegen ist verboten. Politiker von CDU und FDP planen eine signifikante Regeländerung für die Nutzung von Radar Warnern (Radarwarner).

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) spricht sich entgegen die Zulassung sogenannter Radarwarner aus. Derzeitig sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) ein solches Verbot vor. „Für die Interpretation der Sicherheit im Straßenwesen wäre das ein fatales Signal, meint DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf.„ Die Voraussetzung, das bestehende Verbot zurückziehen, führt zu einen Besorgnis erregenden Umkehrschluss: Vielerorts, wo das Navi oder aber das Handy mit dazugehörender Applikation nicht anschlägt, muss keine Messung der Geschwindigkeit befürchtet werden. Das darf niemals sein. Es darf keinen Freischein für regelmäßige Rennfahrer geben", sagt Herr Dr. Eichendorf weiter.

blitzerwarner

In der BRD gibt es etwa 3700 fest installierte Blitzer. Jeder Fahrzeugführer hat sich schon des öfteren im Leben selbst gefragt, ob die Polizei an dieser Lokalität wirklich der Sicherheit im Straßenwesen dienen? Häufig sind Radar Messkontrollen auch ganz abgedroschen eine rentable Einnahme-Quelle für die blanken Finanzen der Kommunen dar. Das Opfer ist wie immer der KFZ-Fahrer”. so erstaunlich ist es nicht, dass Menschen zuhauf technologisch verteidigen und der willkürlichen Gier mit einem Radar Warner sich beschützen wollen.
Es gibt verschiedene Radarwarner Bautypen: Radarwarngeräte für den Fahrzeuginnenraum, All-In-One Radarwarner - und Navis oder Blitzer Apps für Smartphones. Alles in allem wird der Gegenstand Radarwarner in der Bundesrepublik Deutschland strittig debattiert. Grundsätzlich gilt: Wer ein Radarwarngerät in dem Auto benutzt, sowie von denGesetzeshütern erwischt wird, muss mit 4 Punkte in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei und einem einmaliger Geldbuße in Höhe von 75 Euro rechnen. Doch gehen immer mehr Autofahrer diese Wagnis ganz bewusst ein, um der permanenten Bauernfängerei” zu entrinnen.
„Überwachung dient nicht dem Selbstzweck, statt dessen bietet es Sicherheit für alle Autofahrer. Die Zeiten, in denen Rasen als Kleinigkeit bewertet wird, sind vorbei. Verkehrsüberwachung ist keine Bauernfängerei, sondern ist ein zentrales Glied der Sicherheitsstrategie, stellt der DVR-Präsident klar.
Diesen Standpunkt konnte sogar Thomas Jarzombek (Vollmitglied im CDU-Verkehrsausschuss des Bundestags) ansatzweise anerkennen. Nach seiner Interpretation muss zwischen Sicherheit im Verkehrswesen und Bauernfängerei klar unterschieden werden. Fest installierte Blitzer sollten vor allem an gefährlichen Stellen installiert werden, wo es mehrfach zu massiven Unfällen kommt. Das ist nicht reflexions lichtschranke mehr als vernünftig, es werden schließlich nicht nur Heimische, sondern stattdessen auch nicht Ansässige auf diese offenbar lebensbedrohlichen Stellen hingewiesen. Genau diese probezeit geblitzt Aufgabe übernimmt ein Radar Warner.

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Mit Bezug auf die Sicherheit im Straßenwesen wäre es zu wünschen, dass es basierend auf Vorschlag von Union und Liberale tatsächlich gelingt, das Verbot zur Inbetriebnahme eines Radarwarner aufzulockern. Das könnte für motorisierte Verkehrsteilnehmer bedeuten, dass Radarwarner-Programme, Blitzer-Warn-Apps oder alternative Radarwarner demnächst von Rechts wegen einwandfrei sowie frei von Gewissensbisse benutzt werden könnten.
Jeder verantwortungsbewusste Autofahrer weiß: schnelles Autofahren bringt sich selbst und andere in Gefahr! Radar Warner sind deswegen keineswegs ein Freifahrtschein für Verkehrssünder und Verkehrs-Rowdys. Ein Radarwarner kann den besonnenen Fahrzeuglenker rechtzeitig auf kritische Verhältnisse im Straßenverkehr und Gefahrenschwerpunkte hinweisen. Darüber hinaus kann ein Radar Warner auch die familiäre Haushaltskasse fühlbar vor öffentlicher Abzocke beschützen. Der Gesetzesentwurf integriert eine zulässige Warn-Zone” von etwa 450 Metern vor, anstelle einer akkuraten und punktgenauen Standort-Warnung. Dies ist wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung.
Derzeitig wird die Sache heftig diskutiert. Laut derzeitiger Gesetzeslage ist bereits das betriebsbereite Mitführen des Radarwarners untersagt. Nach der Betrachtungsweise zahlreicher Experten für Verkehrsrecht ist ein Stand-Alone-Radar Warner jedoch nur mit einem entsprechenden Stromversorgungskabel betriebsfähig. Eventuell ist dieses Stomkabel bei einer Polizeikontrolle nicht (mehr) vorhanden. Bis zu der Abänderung der Gesetzesverordnung müssen Fahrer für selbst beurteilen, ob die positiven Aspekte durch einen Radar Warner nutzen möchten.

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