Manche Formulierungen, die in Arbeitszeugnissen verwendet werden, hören sich besser an, als sie gemeint sind. Dies liegt daran, dass ein Zeugnis u.a. wohlwollend abgefasst sein muss. Es kann passieren, dass Arbeitszeugnisse für den Bewerber zum Hindernis werden, obwohl dieser damit nicht gerechnet hätte. Dann werden sinnlos Stellen gesucht und sehr aufwendige Bewerbungen verschickt, die man sich hätte sparen können.
Damit Sie Ihr Arbeitszeugnis richtig deuten können, biete ich Ihnen eine unabhängige und schriftliche Arbeitszeugnisanalyse/Gutachten an. Dann können Sie sicher sein, welchen Eindruck Ihr Zeugnis macht. Sinnlose Bewerbungen werden dadurch vermieden. In vielen Fällen kann damit auch eine Nachbesserung des Zeugnisses verlangt werden.
Beispielsweise kann aber auch bei Lücken im Arbeitszeugnis ein neues Zeugnis verlangt werden. Ebenso kann auch bei objektiver Unrichtigkeit ein neues Zeugnis verlangt werden. Krankheiten dürfen nicht erwähnt werden, usw...
Bei fehlerhaften Zeugnissen besteht ein Berichtigungsanspruch. Je nach Umständen kann auch ein Schadensersatzanspruch entstehen.
Gerichte sind unter Umständen befugt, Zeugnisse selbst neu zu formulieren. Die Unterschrift des Arbeitgebers kann erzwungen werden.
Bestellung:
O Arbeitszeugnisanalyse/Gutachten für
Bitte senden Sie mir eine Kopie Ihrer Zeugnisse per email, Fax oder per Post zu.
Den Betrag habe ich:
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O Habe ich auf das Konto-Nr.: 200 407 3504 Advance Bank BLZ 702 300 00 überwiesen.
Rechtsanwaltskanzlei Sigrun Wuertele
Diplom-Kaufmann & Rechtsanwältin & Diplom-Volkswirtin
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Wenn Sie rechtschutzversichert sind und Arbeitsrecht versichert ist, dann übernimmt Ihre Rechtschutzversicherung im Rahmen des Versicherungsvertrages die gesetzlichen Rechtsanwaltskosten, die bei der Überprüfung und Berichtigung eines fehlerhaften Zeugnisses entstehen. Falls Sie zusätzlich zur Arbeitszeugnisanalyse/Gutachten Rechtsberatung oder Rechtsvertretung wünschen, dann richten sich die Rechtsberatungskosten nach der Gebührenordnung für Anwälte. Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung der Zeitaufwand und die Höhe des Bruttomonatsgehaltes, das Ihnen der Arbeitgeber zahlte.