Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet (§ 2 I BORA). Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was dem Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist und bestehen nach Beendigung des Mandats fort (§ 2 II BORA).
Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern (§ 1 III BORA).
Wenn Sie den persönlichen Ansprechpartner suchen, der Ihnen für Ihre Probleme zur Verfügung steht.
Rechtsanwaltskanzlei Sigrun Würtele
Diplom-Kaufmann und Rechtsanwalt und Diplom-Volkswirt
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Tel.: 03447-511044
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Rechtsanwalt & Diplom-Kaufmann & Diplom-Volkswirt Sigrun Wuertele.
Zusätzlich arbeite ich auch als Korrespondenzanwalt. Ich verfüge stets über aktuellste Rechtsinformationen und habe Online-Zugang zu nationalen und internationalen Rechtsdatenbanken.